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Rechtsprechung
   BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,313
BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99 (https://dejure.org/2000,313)
BVerwG, Entscheidung vom 10.08.2000 - 4 CN 2.99 (https://dejure.org/2000,313)
BVerwG, Entscheidung vom 10. August 2000 - 4 CN 2.99 (https://dejure.org/2000,313)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BBauG § 12 Satz 2; BauGB § 1 Abs. 6, § 10 Abs. 3, § 215 a Abs. 2; NGO § 40 Abs. 1 Nr. 5
    Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat; Gemeindeorgan; Rat; Abwägungsentscheidung; Rückwirkung; rückwirkendes Inkraftsetzen; Abwägung; Straßenbreite; Rechtsschutzbedürfnis

  • Judicialis

    BBauG § 12 Satz 2; ; BauGB § 1 Abs. 6; ; BauGB § 10 Abs. 3; ; BauGB § 215 a Abs. 2; ; NGO § 40 Abs. 1 Nr. 5

  • Wolters Kluwer

    Bebauungsplan - Bekanntmachung - Nummernplan - Fehlerbehebung - Gemeinderat - Gemeindeorgan - Rat - Abwägungsentscheidung - Rückwirkung - Rückwirkendes Inkraftsetzen - Abwägung - Straßenbreite - Rechtsschutzbedürfnis

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 12 Satz 2 BBauG; § 1 Abs. 6, § 10 Abs. 3, § 215 a Abs. 2 BauGB; § 40 Abs. 1 Nr. 5 NGO.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bauplanungsrecht - Bebauungsplan; Bekanntmachung; Nummernplan; Fehlerbehebung; Gemeinderat; Gemeindeorgan; Rat; Abwägungsentscheidung; Rückwirkung; rückwirkendes Inkraftsetzen; Abwägung; Straßenbreite; Rechtsschutzbedürfnis.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bekanntmachung eines Bebauungsplans

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2001, 203
  • DVBl 2000, 1861
  • DÖV 2001, 130
  • BauR 2001, 71
  • ZfBR 2001, 61
 
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Wird zitiert von ... (120)Zitiert selbst (15)

  • BVerwG, 25.02.1997 - 4 NB 40.96

    Behebung von Ausfertigungsmängeln eines Bebauungsplans ohne neue Abwägung

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99
    Unter Modifizierung seiner bisherigen Rechtsauffassung hat das Bundesverwaltungsgericht insbesondere in seinem Beschluss vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 - (Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 9 - DVBl 1997, 828) ausgesprochen, dass ein nach § 215 Abs. 3 BauGB 1987 erneut in Kraft gesetzter Bebauungsplan nicht allein deshalb nichtig sei, weil die Gemeinde trotz nachträglicher Änderung der Sach- oder Rechtslage keine erneute Abwägungsentscheidung getroffen habe.

    Soweit die Antragsteller mit ihrer Revision allein wegen einer Veränderung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse eine neue Abwägungsentscheidung des Gemeinderats - und darüber hinaus sogar ein neues Auslegungs- und Beteiligungsverfahren - fordern, steht ihnen die neuere Rechtsprechung des Senats (Beschluss vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 - a.a.O.; Beschluss vom 7. April 1997 - BVerwG 4 B 64.97 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 10 = ZfBR 1997, 209), an der der Senat festhält, entgegen.

    Abwägungsfehler des Satzungsbeschlusses vom 22. Oktober 1966 haben die Antragsteller nicht gerügt; sie wären durch Zeitablauf gemäß § 244 Abs. 2 BauGB 1987 ebenfalls unbeachtlich geworden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 - a.a.O.).

  • BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80

    Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs …

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99
    In der Rechtsprechung des Senats ist geklärt, dass an die Schlussbekanntmachung der Satzung zwar geringere Anforderungen zu stellen sind als an die Bekanntmachung im Auslegungsverfahren, von der eine "Anstoßwirkung" ausgehen muss (vgl. BVerwG, Urteil vom 6. Juli 1984 - BVerwG 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344).

    Die Bekanntmachung muss sich auf einen bestimmten Bebauungsplan beziehen; zu fordern ist, dass sie mittels einer schlagwortartigen Kennzeichnung einen Hinweis auf den räumlichen Geltungsbereich des Plans gibt und dass dieser Hinweis den Plan identifiziert (BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 NB 26.90 - BVerwGE 88, 204 , unter Hinweis auf BVerwGE 69, 344 ).

  • OVG Niedersachsen, 17.12.1998 - 1 K 6556/96

    Normenkontrolle; Bebauungsplan; Bekanntmachung; Rückwirkende Inkraftsetzung

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99
    OVG Lüneburg vom 17.12.1998 - Az.: OVG 1 K 6556/96.

    BVerwG 4 CN 2.99 OVG 1 K 6556/96.

  • BVerwG, 05.12.1986 - 4 C 31.85

    Rückwirkende Inkraftsetzung eines ungültigen Bebauungsplans nach Fehlerbehebung; …

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99
    In diesem Sinne hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 31.83 - (BVerwGE 75, 262 ), auf das sich das Normenkontrollgericht für seine gegenteilige Auffassung beruft, im Hinblick auf die Notwendigkeit einer erneuten Beteiligung der Bürger entschieden, dass sich die Rückwirkung nach Beseitigung von Form- oder Verfahrensfehlern nicht als eine materielle Änderung des Bebauungsplans darstelle.
  • BVerwG, 21.02.1986 - 4 C 31.83

    Zulässigkeit der Sprungrevision; Vergnügungsstätte

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99
    In diesem Sinne hat der Senat bereits in seinem Urteil vom 5. Dezember 1986 - BVerwG 4 C 31.83 - (BVerwGE 75, 262 ), auf das sich das Normenkontrollgericht für seine gegenteilige Auffassung beruft, im Hinblick auf die Notwendigkeit einer erneuten Beteiligung der Bürger entschieden, dass sich die Rückwirkung nach Beseitigung von Form- oder Verfahrensfehlern nicht als eine materielle Änderung des Bebauungsplans darstelle.
  • BVerwG, 15.04.1988 - 4 N 4.87

    Gültiger Bebauungsplan nach rechtswidrigem Aufstellungsbeschluss

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99
    Vielmehr gilt auch für das ergänzende Verfahren nach § 215 a Abs. 2 BauGB, dass die Zuständigkeit der Gemeindeorgane für die Bauleitplanung oder für einzelne Verfahrensabschnitte allein durch das Landesrecht geregelt wird (BVerwG, Beschluss vom 15. April 1988 - BVerwG 4 N 4.87 - BVerwGE 79, 200 ).
  • BVerwG, 16.05.1991 - 4 NB 26.90

    Flächennutzungspläne

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99
    Die Bekanntmachung muss sich auf einen bestimmten Bebauungsplan beziehen; zu fordern ist, dass sie mittels einer schlagwortartigen Kennzeichnung einen Hinweis auf den räumlichen Geltungsbereich des Plans gibt und dass dieser Hinweis den Plan identifiziert (BVerwG, Beschluss vom 16. Mai 1991 - BVerwG 4 NB 26.90 - BVerwGE 88, 204 , unter Hinweis auf BVerwGE 69, 344 ).
  • BVerfG, 26.07.1972 - 2 BvF 1/71

    Besoldungsvereinheitlichung

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99
    Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vom 26. Juli 1972 - 2 BvF 1/71 - (BVerfGE 34, 9 ) ausgeführt, dass zum Inhalt von Gesetzen auch der Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens gehöre.
  • BVerwG, 25.11.1999 - 4 CN 12.98

    Bebauungsplan; Normenkontrolle; Prüfung von Anregungen; Satzungsbeschluß; …

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99
    Wenn aber sogar der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB dem Gemeinderat nicht durch Bundesrecht zugewiesen ist (vgl. auch Urteil vom 25. November 1999 - BVerwG 4 CN 12.98 - ZfBR 2000, 197), so lässt sich dem Bundesrecht erst recht nicht die Zuständigkeit des Gemeinderats für die rückwirkende Inkraftsetzung nach § 215 a Abs. 2 BauGB entnehmen (für § 215 Abs. 3 BauGB 1987 noch offen gelassen im Beschluss vom 24. Mai 1989 - BVerwG 4 NB 10.89 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 1 = NVwZ 1990, 258).
  • BVerwG, 24.05.1989 - 4 NB 10.89

    Fehlende Ausfertigung eines Bebauungsplans; Nachträgliche Inkraftsetzung nach …

    Auszug aus BVerwG, 10.08.2000 - 4 CN 2.99
    Wenn aber sogar der Satzungsbeschluss nach § 10 Abs. 1 BauGB dem Gemeinderat nicht durch Bundesrecht zugewiesen ist (vgl. auch Urteil vom 25. November 1999 - BVerwG 4 CN 12.98 - ZfBR 2000, 197), so lässt sich dem Bundesrecht erst recht nicht die Zuständigkeit des Gemeinderats für die rückwirkende Inkraftsetzung nach § 215 a Abs. 2 BauGB entnehmen (für § 215 Abs. 3 BauGB 1987 noch offen gelassen im Beschluss vom 24. Mai 1989 - BVerwG 4 NB 10.89 - Buchholz 406.11 § 215 BauGB Nr. 1 = NVwZ 1990, 258).
  • BVerwG, 03.07.1995 - 4 NB 11.95

    Unwirksamer Babauungsplan, - Verfahrensfehler beim Bebauungsplan - …

  • BVerwG, 07.04.1997 - 4 B 64.97

    Bauplanungsrecht - Bebauungsplan, nachträgliche Inkraftsetzung eines wegen eines …

  • BVerwG, 25.02.1993 - 4 NB 18.92

    Anforderungen an die Bezeichnung eines Sanierungsgebietes

  • BVerwG, 06.03.2000 - 4 BN 31.99

    Bauplanungsrecht; Verwaltungsprozeßrecht - Bebauungsplan; zwischengemeindliche …

  • BVerwG, 13.01.1989 - 4 NB 33.88

    Selbstbindung - Planungsabsichten - Bauleipläne - Nummer des Bebauungsplans

  • BVerwG, 31.01.2001 - 6 CN 2.00

    Abwägungsgebot; Anpassungspflicht; Ausgleichsregelungen; Bebauungsplan; …

    In diesem Zeitraum haben sich die für die planerische Abwägung maßgeblichen Umstände dergestalt verändert, dass die Stadt R. gehindert war, den Bebauungsplan durch dessen (nochmalige) Bekanntmachung in Kraft zu setzen (vgl. Urteil vom 10. August 2000 - BVerwG 4 CN 2.99 - DÖV 2001, 130).
  • BVerwG, 15.10.2001 - 4 BN 48.01

    Normenkontrollverfahren; Bebauungsplan; fehlende Bekanntmachung; Statthaftigkeit; …

    Die gesetzliche Regelung, nach der der Bebauungsplan mit seiner Bekanntmachung in Kraft tritt, geht davon aus, dass mit dem Satzungsbeschluss der Gemeinde regelmäßig die Erwartung verbunden ist, der Bebauungsplan werde nun auch alsbald in Kraft gesetzt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 10. August 2000 - 4 CN 2.99 - DVBl 2000, 1861 = BauR 2001, 71).
  • BVerwG, 29.10.2020 - 4 CN 2.19

    Bekanntmachung der Genehmigung eines Flächennutzungsplans

    Die Bekanntgabe kann etwa mittels einer schlagwortartigen Kennzeichnung einen Hinweis auf den räumlichen Geltungsbereich des Plans geben, dieser Hinweis muss den Plan identifizieren (BVerwG, Urteile vom 6. Juli 1984 - 4 C 22.80 - BVerwGE 69, 344 und vom 10. August 2000 - 4 CN 2.99 - Buchholz 406.11 § 215a BauGB Nr. 7 S. 17; Beschluss vom 16. Mai 1991 - 4 NB 26.90 - BVerwGE 88, 204 ).
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