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| VGH Bayern, 05.02.2013 - 4 CS 12.2584 |
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Berechnung eines Fremdenverkehrsbeitrags
Verfahrensgang
- VG München, 11.10.2012 - M 10 S 12.4614
- VGH Bayern, 05.02.2013 - 4 CS 12.2584
Papierfundstellen
- DÖV 2013, 568
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (7)
- VGH Bayern, 01.12.1989 - 4 B 88.1720
Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2013 - 4 CS 12.2584
In Anbetracht dieser Untätigkeit der Behörde kann es - jedenfalls in einem Verfahren nach § 80 Abs. 5 VwGO - nicht Aufgabe der Verwaltungsgerichte sein, die tatsächlichen Grundlagen für die Ermittlung des geforderten Beitrags erstmals selbst festzustellen oder zu schätzen (vgl. BayVGH, U.v. 1.12.1989 - 4 B 88.1720 - VGH n.F. 43, 7/11 = BayVBl 1990, 535).Rn. 37 Unzulässig wird ein festgelegter Mindestbeitragssatz jedoch dann, wenn sich die Schätzung des branchendurchschnittlichen Gewinnanteils nicht auf nachprüfbare tatsächliche Grundlagen stützen kann, sondern auf einem freihändig "gegriffenen" Wert beruht (BayVGH, U.v. 1.12.1989 - 4 B 88.1720 - VGH n.F. 43, 7/10 = BayVBl 1990, 535).
- BFH, 11.10.2007 - V R 57/06
Geschäftsveräußerung gem. § 1 Abs. 1a UStG bei Veräußerung verpachteter …
Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2013 - 4 CS 12.2584
Entgegen der Rechtsauffassung des Antragstellers lag auch kein Fall eines nach § 1 Abs. 1a UStG nicht steuerbaren Umsatzes vor, da die Lieferung eines weder vermieteten noch verpachteten Grundstücks regelmäßig keine Geschäftsveräußerung ist (BFH, U.v. 11.10.2007 - V R 57/06 - BStBl 2008 II 447). - BFH, 21.04.1993 - XI R 50/90
1. Teilleistungen bei Milchaufgabevergütung 2. Erlöschen der …
Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2013 - 4 CS 12.2584
Denn die Unternehmereigenschaft endet nicht schon mit der Einstellung des Gewerbebetriebs, sondern erst, wenn der Unternehmer alle mit dem (aufgegebenen) Betrieb in Zusammenhang stehenden Rechtsbeziehungen abgewickelt hat (BFH, U.v. 21.4.1993 - XI R 50/90 - BStBl II 696).
- VGH Bayern, 10.10.2005 - 4 BV 04.1306
Fremdenverkehrsbeitrag; Einkommensteuerpflichtiger Gewinn; Betriebsaufgabe; …
Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2013 - 4 CS 12.2584
Rn. 25 bb) Auch wenn hiernach die Heranziehung zu einem Fremdenverkehrsbeitrag auf der Grundlage des Gewinns aus dem Grundstücksgeschäft prinzipiell möglich erscheint (vgl. BayVGH, U.v. 10.10.2005 - 4 BV 04.1306 -, juris), kann dies der Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen. - OVG Brandenburg, 12.03.2003 - 1 B 298/02
Voraussetzungen eines Anordnungsgrundes hinsichtlich der Gewährung vorläufigen …
Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2013 - 4 CS 12.2584
Dies ergibt sich aus der von der Antragsgegnerin vorgelegten und als neue Tatsache im Beschwerdeverfahren zu berücksichtigenden (vgl. OVG Bbg, B.v. 12.3.2003 - 1 B 298/02 - NVwZ-RR 2003, 694) Auskunft des Finanzamts Miesbach vom 18. Oktober 2012, zu deren Erteilung die Finanzbehörde nach § 30 Abs. 4 Nr. 1 i. V. m. Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a AO befugt war. - VGH Bayern, 01.12.2000 - 4 ZB 99.961
Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2013 - 4 CS 12.2584
Demzufolge durfte im Rahmen der Schätzung nach § 3 Abs. 3 Satz 2 FBS ein Anteil auswärtiger erholungssuchender Gäste an der Gesamtbelegung von 100% angenommen werden, so dass sich in gleicher Höhe auch ein (mittelbarer) fremdenverkehrsbedingter Vorteil des Verpächters ergab (vgl. BayVGH, B.v. 1.12.2000, BayVBl 2001, 405/406). - VGH Bayern, 17.07.1992 - 4 B 91.238
Fremdenverkehrsbeitragspflicht der Kurklinik eines Rentenversicherungsträgers
Auszug aus VGH Bayern, 05.02.2013 - 4 CS 12.2584
Dass das Grundstücksgeschäft nach der Ausnahmevorschrift des § 4 Nr. 9 Buchst. a UStG von der Umsatzsteuer befreit war, änderte nichts daran, dass alle gesetzlichen Merkmale eines steuerbaren Umsatzes im Sinne des § 1 Abs. 1 UStG erfüllt waren (vgl. BayVGH, U.v. 17.7.1992 - 4 B 91.238 - VGH n.F. 45, 87/89).
- VerfGH Bayern, 24.05.2019 - 23-VI-17
Fremdenverkehrsbeitrag wegen nichtgewerbsmäßiger Vermietung von Geschäftsräumen
Zwar kann die endgültige Betriebsaufgabe durch den Verkauf des Betriebsgrundstücks den letzten Akt der Tätigkeit eines gewerblichen Betriebs darstellen, der als solcher fremdenverkehrsbeitragspflichtig ist (vgl. BayVGH vom 5.2.2013 - 4 CS 12.2584 - juris Rn. 24). - VG München, 26.04.2018 - M 10 K 17.1638
Veräußerung einer Ferienwohnungsanlage
Zwar gibt es in der Rechtsprechung Fälle, in denen bei der Veräußerung eines (teilweise) leerstehenden, nicht genutzten Gebäudes die Beitragspflicht verneint wurde (BayVGH, B.v. 5.2.2013 - 4 CS 12.2584 -, juris; VG München, U.v. 8.12.2016 - M 10 K 15.5363 - juris).Dass sich hierin gerade auch eine Wertsteigerung des Grundstücks niedergeschlagen hat, ist unschädlich, da die gemeindliche Fremdenverkehrsförderung hierfür zumindest mitursächlich ist (…entsprechend der Rechtsprechung zum gewerblichen Veräußerungsgewinn nach § 16 EStG, vgl. BayVGH, B.v.1.12.2000 a.a.O. juris Rn. 13;… B.v. 24.1.2005 - 4 ZB 04.2044 - juris Rn. 3; B.v. 5.2.2013 - 4 CS 12.2584 - juris Rn. 33;… vgl. auch VG München, U.v. 13.1.2011 - M 10 K 10.731 - juris Rn. 17).
Rn. 28 Auch bedurfte es für die Veranlagung des Veräußerungserlöses keines gesonderten Vorteilssatzes im Hinblick auf die darin enthaltene Immobilienwertsteigerung; anstatt einer solchen Sonderbetrachtung einzelner Wirtschaftsgüter war es vielmehr richtig, betriebsbezogen den Fremdenverkehrsanteil des mit der Grundstücksverpachtung erzielten Gewinns im Sinne des § 2 Abs. 2 FBS zu bestimmen und danach einen einheitlichen Vorteilssatz festzulegen (BayVGH, B.v. 5.2.2013 - 4 CS 12.2584 - juris Rn. 33).
- VG München, 29.10.2015 - M 10 K 15.2764
Veräußerung eines Hotels - Fremdenverkehrsbeitrag 2012
Er erwirtschaftete daher mit den Pachteinnahmen keine Gewinneinkünfte nach § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, § 15 Abs. 1 EStG; auch handelt es sich bei den durch den Verkauf des Hotels erzielten Erlös nicht um betrieblichen Veräußerungsgewinn nach § 16 EStG i. V. m. § 23 Abs. 2 EStG (vgl. dazu BayVGH, B. v. 5.2.2013 - 4 CS 12.2584 - juris Rn. 23 ff.).Auch bedurfte es für die Veranlagung der Veräußerungserlöses keines gesonderten Vorteilssatzes im Hinblick auf die darin enthaltene Immobilienwertsteigerung; Anstatt einer solchen Sonderbetrachtung einzelner Wirtschaftsgüter war es vielmehr richtig, betriebsbezogen den Fremdenverkehrsanteil des mit der Grundstücksverpachtung erzielten Gewinns im Sinne des § 2 Abs. 2 FBS zu bestimmen und danach einen einheitlichen Vorteilssatz festzulegen (BayVGH, B. v. 5.2.2013 - 4 CS 12.2584 - juris Rn. 33).
- VGH Bayern, 23.01.2024 - 4 ZB 21.168
Festsetzung von Fremdenverkehrsbeiträgen
Der "steuerbare Umsatz" im fremdenverkehrsbeitragsrechtlichen Sinne umfasst wie bei § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG alle Lieferungen und sonstigen Leistungen, die ein Unternehmer im Inland gegen Entgelt im Rahmen seines Unternehmens ausführt (BayVGH, B.v. 5.2.2013 - 4 CS 12.2584 - KStZ 2013, 194 Rn. 28). - VG München, 20.10.2016 - M 10 K 14.5560
Doppelte Festsetzung eines Fremdenverkehrsbeitrages
In einem Eilverfahren (Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO) waren ein Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 11. Oktober 2012 (Az. M 10 S 12.4614) und ein Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshof vom 5. Februar 2013 ergangen (Az. 4 CS 12.2584), auf die jeweils Bezug genommen wird.In dem Verfahren über den Antrag nach § 80 Abs. 5 VwGO (Az. M 10 S 12.4614) habe der bayerische Verwaltungsgerichtshof am 5. Februar 2013 einen Beschluss erlassen, wonach die aufschiebende Wirkung der Anfechtungsklage über einen Betrag von 30.654,00 Euro angeordnet bleibe, über den darüber hinausgehenden Betrag aber aufgehoben werde (Az. 4 CS 12.2584).
- VG Regensburg, 12.02.2025 - RN 11 K 21.46
Fremdenverkehrsbeitrag, Vermietung, Veräußerung eines Grundstücks, mittelbarer …
Rn. 52 (5) Nicht zu beanstanden ist ferner, dass der Beklagte sowohl für die Vermietung von Geschäftsräumen als auch für den Veräußerungsgewinn einen einheitlichen Vorteilssatz angewandt hat, da der Vorteilssatz betriebsbezogen ermittelt werden muss (…vgl. BayVGH, B. v. 26.05.2020 - 4 ZB 19.1934 -, juris Rn. 13; B. v. 05.02.2013 - 4 CS 12.2584 - KStZ 2013, 194; U. v. 06.02.1991 - 4 B 89.1229 - ZKF 1992, 131;… VG München, U. v. 26.04.2018 - M 10 K 17.1638 -, juris Rn. 30). - VGH Bayern, 26.05.2020 - 4 ZB 19.1934
Fremdenverkehrsbeitrag des Betreibers einer Rehabilitationsklinik
Geht es wie hier um die Vorteile aus einer fortlaufend berufsmäßig ausgeübten wirtschaftlichen Betätigung, muss vielmehr - retrospektiv für das jeweilige Beitragsjahr - sowohl der Gewinn bzw. Umsatz als auch der Vorteilssatz betriebsbezogen ermittelt werden (vgl. BayVGH, B.v. 5.2.2013 - 4 CS 12.2584 - KStZ 2013, 194; U.v. 6.2.1991 - 4 B 89.1229 - ZKF 1992, 131). - VG München, 10.03.2015 - M 10 S 14.5559
Klage gegen den Fremdenverkehrsbeitragsbescheid
Dieser Beschluss wurde vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof mit Beschluss vom 5. Februar 2013 teilweise aufgehoben (4 CS 12.2584).
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