Rechtsprechung
| VGH Bayern, 21.12.2012 - 4 CS 12.2635 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- openjur.de
Zweitwohnungsteuer; jeweils wechselseitige Haupt- bzw. Nebenwohnungen von Ehepartnern; keine "melderechliche Zwangslage; keine Ungleichbehandlung gegenüber Unverheirateten § 2 ZwStS der Landeshauptstadt München
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 06.11.2012 - M 10 S 12.3090
- VGH Bayern, 21.12.2012 - 4 CS 12.2635
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2013, 656
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 529/09
Zweitwohnungsteuer in "Kinderzimmerfällen"; Anknüpfung an das Melderecht
Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2012 - 4 CS 12.2635
Benachteiligungen, die nur in bestimmten Fällen als unbeabsichtigte Nebenfolge einer im Übrigen verfassungsgemäßen Regelung vorkommen, kann aber der Eingriffscharakter fehlen, solange sich die Maßnahmen nicht als wirtschaftlich einschneidend darstellen (BVerfG vom 17.2.2010 NVwZ 2010, 1022/1025 m.w.N.). - BVerwG, 04.05.1999 - 1 C 25.98
Ehe; Familie; Familienwohnung; Hauptwohnung; kinderloses Ehepaar; …
Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2012 - 4 CS 12.2635
Sein bisheriger Vortrag im Verwaltungsverfahren lässt eher den Schluss zu, dass - falls die Eheleute ... nicht ausnahmsweise unterschiedliche Hauptwohnungen haben (vgl. dazu BVerwG vom 4.5.1999 Az. 1 C 25/98 Rn. 13) - die Familienwohnung i.S.d. Art. 15 Abs. 2 MeldeG in Stuttgart war (vgl. Schreiben seines Bevollmächtigten vom 9.11.2007 sowie vom 8.9.2008, wo sogar bestritten wird, dass der Antragsteller die Münchner Wohnung "innehätte"). - BVerwG, 17.09.2008 - 9 C 17.07
Aufwandsteuer, Aufwand, Zweitwohnungssteuer, Hauptwohnung, Nebenwohnung, …
Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2012 - 4 CS 12.2635
Denn die Steuerpflicht darf nicht bei nachweislich unrichtigen melderechtlichen Verhältnissen entstehen und umgekehrt nicht allein wegen einer fehlenden oder fehlerhaften Anmeldung entfallen (BVerwG vom 17.9.2008 Az. 9 C 17/07 Rn. 17).
- BVerfG, 17.02.2010 - 1 BvR 2664/09
Nichtannahmebeschluss: Zweitwohnungssteuer und Residenzpflicht eines Beamten - …
Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2012 - 4 CS 12.2635
Denn es kommt nicht darauf an, aus welchen Motiven oder Gründen heraus eine Zweitwohnung angemietet wird (vgl. BVerfG vom 17.2.2010 NVwZ-RR 2010, 457 Rn. 49, 51). - VGH Bayern, 17.03.2009 - 4 CS 09.25
Zweitwohnungsteuer; Erwerbszweitwohnung; keine überwiegende Nutzung der …
Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2012 - 4 CS 12.2635
Das Bundesverfassungsgericht hat hierbei zweifelsfrei auf die vom Steuerpflichtigen "vorwiegend genutzte Wohnung" abgestellt: Nur für einen verheirateten und nicht dauernd getrennt lebenden Berufstätigen, der wegen der Beibehaltung einer gemeinsamen (Familien-)Wohnung an einem anderen Ort melderechtlich an der Anmeldung der überwiegend genutzten Wohnung als Hauptwohnung gehindert ist, stellt die daraus resultierende Zweitwohnungsteuerpflicht für die Wohnung am Beschäftigungsort nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts eine an das eheliche Zusammenleben anknüpfende und daher verfassungsrechtlich unzulässige Benachteiligung gegenüber unverheirateten Steuerpflichtigen dar (vgl. BayVGH vom 17.3.2009 Az. 4 CS 09.25 Rn. 16). - VGH Bayern, 15.10.2009 - 4 ZB 09.521
Zweitwohnungsteuer; Residenzpflicht für beide Ehegatten; keine überwiegende …
Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2012 - 4 CS 12.2635
Allein der unterschiedliche Familienstand kann bei ansonsten gleichen Umständen, die melderechtlich gleich zu beurteilen sind, eine Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen (vgl. BayVGH vom 15.10.2009 Az. 4 ZB 09.521 Rn. 5 m.w.N.). - VGH Bayern, 13.08.2009 - 4 BV 08.338
Zweitwohnungsteuer; Anmeldung; widersprüchlicher Sachvortrag
Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2012 - 4 CS 12.2635
Zwar hat die Eintragung im Melderegister eine Indizwirkung; diese entfällt jedoch, wenn entgegenstehende objektive Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die melderechtliche Erklärung des Einwohners den tatsächlichen Umständen nicht entspricht (BayVGH vom 13.8.2009 AZ 4 BV 08.338 Rn. 20). - VGH Bayern, 04.02.2011 - 4 ZB 10.2987
Zweitwohnungsteuer; nichteheliche Partnerschaft; schulpflichtige Kinder des …
Auszug aus VGH Bayern, 21.12.2012 - 4 CS 12.2635
Einen solchen Eingriffscharakter hat die Zweitwohnungsteuer auch in der vorliegenden Fallkonstellation nicht, da sie weder darauf abzielt noch mittelbar zur Folge hat, dass der Steuerpflichtige in der Wahrnehmung seiner familiären Rechte und Pflichten spürbar eingeschränkt wird (vgl. BayVGH vom 4.2.2011 Az. 4 ZB 10.2987).
- OVG Schleswig-Holstein, 13.11.2024 - 6 LB 15/24
Zweitwohnungssteuer: Eintragung im Melderegister haben nur eine Indiz-, aber …
Den Eintragungen im Melderegister kann im Rahmen landesrechtlicher Regelungen zur Zweitwohnungssteuer nur eine Indiz-, aber keine Tatbestandswirkung beigemessen werden (…vgl. auch OVG Bautzen, Urt. v. 01.06.2022 - 5 A 444/21 -, juris Rn. 25;… VGH Mannheim, Beschl. v.25.02.2013 - 2 S 2515/12 -, juris Rn. 13; VGH München, Urt. v. 13.08.2009 - 4 CS 12.2635 -, juris Rn. 14 und - 4 BV 08.338 -, juris Rn. 20). - VG München, 22.04.2026 - M 10 K 25.2444
Zweitwohnungsteuer, Innehaben einer Zweitwohnung (verneint), Überlassung der …
Rn. 38 bb) Es ist damit durchaus möglich und denkbar, dass in anderen Fällen, in den Ehegatten verschiedene Wohnungen bewohnen, die jeweils andere Wohnung als Zweitwohnung anzusehen ist (vgl. BayVGH, B. v. 21.12.2012 - 4 CS 12.2635, juris).Allerdings hat auch schon das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass jedenfalls kinderlose, nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten, wenn es keinen gemeinsamen Schwerpunkt der Lebensverhältnisse gibt, im Einzelfall die jeweilige Wohnung des Ehegatten als dessen alleinige oder Hauptwohnung im Sinne des Melderechts anzusehen ist (…BVerwG, U.v 4.5.1999 - 1 C 25/98, Rn. 13 juris; aufgegriffen von BayVGH, B.v. 21.12.2012 - 4 CS 12.2635, Rn. 2, 15 juris;… vgl. auch Engelbrecht/Schwabenbauer/Polenz, BMG, 1. Aufl. 2022, § 22 Rn. 6).
- VG Ansbach, 16.07.2014 - AN 11 K 13.02050
Anfechtungsklage gegen Festsetzung der Zweitwohnungssteuer in N. im Einzelfall …
Insoweit können aber die melderechtlichen Vorschriften insbesondere der Art. 15 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1, Abs. 3 und Abs. 4 Satz 1 MeldeG, vgl. auch § 12 Abs. 1, Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) zur Begriffsauslegung ergänzend herangezogen werden (BayVGH, U.v. 4.4.2006 - 4 N 04.2798 und U.v. 14.2.2007 - 4 N 06.367 - juris;… Böttcher/Ehmann Art. 15 MeldeG Rn. 15) bzw. kann die Zweitwohnungssteuerpflicht in zulässiger Weise an die melderechtlichen Erklärungen eines Wohnungsinhabers anknüpfen (…OVG SH, B. v. 23.12.2005 - 2 LB 31/05 - juris und BVerwG a.a.O.), mit Ausnahme nachweislich unrichtiger Verhältnisse (…BVerwG a.a.O.), wofür der Steuerpflichtige darlegungspflichtig ist (BayVGH, B.v. 21.12.2012 - 4 CS 12.2635 - juris).Allerdings werde bei nicht dauernd getrennt lebend Verheirateten gegen Art. 6 Abs. 1 GG verstoßen, wenn es sich bei der aus beruflichen Gründen gehaltenen Wohnung wegen vor- und überwiegender Nutzung materiell tatsächlich um eine Hauptwohnung im Sinne des Melderechts handelt, nach zwingenden melderechtlichen Vorschriften die Hauptwohnung aber anders festgelegt und eine Bestimmung der Ehegatten hierüber ausgeschlossen ist (BVerfG und Nds OVG a.a.O., BayVGH, B.v. 17.3.2009 - 4 CS 09.25 und B.v. 21.12.2012 - 4 CS 12.2635 - jeweils juris, anders noch BVerwG, U.v. 12.4.2000 - 11 C 12/99 - juris).
- VG Bayern, 22.04.2026 - M 10 K 25.2444
Verlust der Zweitwohnungsteuerpflicht
bb) Es ist damit durchaus möglich und denkbar, dass in anderen Fällen, in den Ehegatten verschiedene Wohnungen bewohnen, die jeweils andere Wohnung als Zweitwohnung anzusehen ist (vgl. BayVGH, B. v. 21.12.2012 - 4 CS 12.2635).Allerdings hat auch schon das Bundesverwaltungsgericht ausgeführt, dass jedenfalls kinderlose, nicht dauernd getrennt lebende Ehegatten, wenn es keinen gemeinsamen Schwerpunkt der Lebensverhältnisse gibt, im Einzelfall die jeweilige Wohnung des Ehegatten als dessen alleinige oder Hauptwohnung im Sinne des Melderechts anzusehen ist (BVerwG, U.v 4.5.1999 - 1 C 25/98; aufgegriffen von BayVGH, B.v. 21.12.2012 - 4 CS 12.2635;… vgl. auch Engelbrecht/Schwabenbauer/Polenz, BMG, 1. Aufl. 2022, § 22 Rn. 6).
- VG München, 12.11.2013 - M 10 K 13.1370
Befreiung von der Steuerpflicht gemäß § 2 Abs. 3 Nr. 3 ZwStS nur bei vorwiegender …
Rn. 31 Bedenken gegen die formelle oder materiell-rechtliche Rechtmäßigkeit der Zweitwohnungsteuersatzung sind nicht ersichtlich; zudem hielt die Satzung bereits mehrfach obergerichtlichen Prüfungen Stand (vgl. z.B. BayVGH, B.v. 21.12.2012 - 4 CS 12.2635 - juris).Rn. 36 Allerdings kommt der Eintragung im Melderegister nur eine Indizwirkung zu; diese entfällt, wenn entgegenstehende objektive Anhaltspunkte dafür sprechen, dass die melderechtliche Erklärung des Einwohners den tatsächlichen Umständen nicht entspricht (BayVGH, B.v. 21.12.2012 - 4 CS 12.2635 - juris Rn. 14).Denn die Steuerpflicht darf nicht bei nachweislich unrichtigen melderechtlichen Verhältnissen entstehen und umgekehrt nicht allein wegen einer fehlenden oder fehlerhaften Anmeldung entfallen (…BVerwG, U.v. 17.09.2008 - 9 C 17/07 - juris Rn. 17).
- OVG Mecklenburg-Vorpommern, 19.06.2024 - 1 LZ 189/22
Heranziehung von Miteigentümern zu Zweitwohnungssteuer
Allein der unterschiedliche Familienstand kann bei ansonsten gleichen Umständen, die melderechtlich gleich zu beurteilen sind, eine Ungleichbehandlung nicht rechtfertigen (so auch VGH München, Beschluss vom 21. Dezember 2012 - 4 CS 12.2635 -, juris Rn. 13). - VG München, 09.04.2018 - M 10 S 18.820
Erhebung einer Zweitwohnungsteuer für eine beruflich genutzte Wohnung
Rn. 28 d. Im Lichte der neueren Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und der Reaktion des Satzungsgebers kann auch die bisherige, auf einer verfassungswidrigen Auslegung von § 2 Abs. 3 Nr. 3 ZwStS beruhende verwaltungsgerichtliche Rechtsprechung zu der vorliegenden Konstellation nicht aufrechterhalten werden (vgl. hierzu etwa BayVGH, B.v. 21.12.2012 - 4 CS 12.2635 - juris mit der Begründung, nur bei einer melderechtlichen Zwangslage entfalte die Ausnahme Wirkung [Rn. 11];… vgl. im Übrigen zu Zweifeln, ob für eine aus beruflichen Gründen gehaltene Nebenwohnung überhaupt Zweitwohnungsteuer erhoben werden kann BFH, U.v. 30.9.2015 - II R 13/14 - juris Rn. 30; Loose, jurisPR-SteuerR 5/2016 Anm. 6). - VG München, 21.03.2013 - M 10 K 12.3768
Haben der Zweitwohnungsteuerpflichtige und sein nicht dauernd vom ihm getrennt …
Rn. 30 Bedenken gegen die formelle oder materiell-rechtliche Rechtmäßigkeit der Zweitwohnungsteuersatzung wurden nicht vorgetragen und sind auch nicht ersichtlich; zudem hielt die Satzung bereits mehrfach obergerichtlichen Prüfungen Stand (zuletzt BayVGH, B.v. 21.12.2012 - 4 CS 12.2635 - juris);. - VG Augsburg, 19.10.2023 - Au 2 K 22.1620
Erhebung einer Zweitwohnungssteuer bei Hauptwohnung im Ausland
Ist die Zweitwohnung einer verheirateten, nicht dauernd getrennt lebenden Person nicht die - aus beruflichen Gründen - vorwiegend genutzte, besteht kein hinreichender sachlicher Grund für eine unterschiedliche Behandlung von verheirateten und ledigen Berufstätigen mit der Konsequenz, dass nur ledige Berufstätige, nicht aber Verheiratete Zweitwohnungsteuer zahlen müssen (…BayVerfGH, E.v. 12.1.2015 - Vf. 30-VI-13 - juris Rn. 28; BayVGH, B.v. 21.12.2012 - 4 CS 12.2635 - juris Rn. 13). - VG München, 07.03.2023 - M 10 S 22.6049
Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer mangels hinreichender Darlegung eines …
Die Meldedaten hinsichtlich der Hauptwohnung des Antragstellers entsprechen insofern nachweislich nicht den tatsächlichen Gegebenheiten, sodass eine Steuerpflicht des Antragstellers vorliegend hierauf nicht (allein) gestützt werden darf (vgl. BayVGH, B.v. 21.12.2012 - 4 CS 12.2635 - juris Rn. 14;… BVerwG, U.v. 17.9.2008 - 9 C 17.07 - juris Rn. 17).
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