Rechtsprechung
| OVG Sachsen, 26.02.2010 - 4 D 193/09 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Sachsen
VwGO § 54, § 114; ZPO § 42
Befangenheit, Prozesskostenhilfe, Erfolgsaussicht - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Ablehnungsgesuch bei Verhalten des Richters im Interesse der Durchsetzung von Verfahrensgrundsätzen
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ablehnungsgesuch bei Verhalten des Richters im Interesse der Durchsetzung von Verfahrensgrundsätzen
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- BVerfG, 13.03.1990 - 2 BvR 94/88
Gleichheitssatz - Prozeßkostenhilfe - Erfolgsaussichten - Ungeklärte Rechtsfragen
Auszug aus OVG Sachsen, 26.02.2010 - 4 D 193/09
Darüber hinaus gebietet Art. 3 Abs. 1 GG in Verbindung mit dem Rechtsstaatsprinzip eine weitgehende Angleichung der Situation von Bemittelten und Unbemittelten bei der Verwirklichung des Rechtsschutzes (BVerfG, Beschl. v. 13.3.1990 - 2 BvR 94/88 - m. w. N. - zit. aus juris). - BVerfG, 14.10.2003 - 1 BvR 901/03
Effektiver Rechtschutz im verwaltungsgerichtlichen Verfahren; Voraussetzungen der …
Auszug aus OVG Sachsen, 26.02.2010 - 4 D 193/09
Über entscheidungsreife Prozesskostenhilfeanträge ist in der Regel beschleunigt zu entscheiden (BVerG, Kammerbeschl. V. 14.10.2003 - 1 BvR 901/03 - zit. nach juris). - BVerfG, 08.12.2009 - 1 BvR 2733/06
Prozesskostenhilfe für Klage gegen Bank auf Rückgängigmachung von …
Auszug aus OVG Sachsen, 26.02.2010 - 4 D 193/09
Denn das Prozesskostenhilfeverfahren soll den gebotenen Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern erst zugänglich machen (BVerfG, Kammerbeschl. v. 8.12.2009 - 1 BvR 2733/06 - m. w. N. - zit. aus juris), weshalb in einem solchen Verfahren ein geringerer Prüfungsmaßstab gegenüber demjenigen des - durch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zugänglichen - Sachentscheidungsverfahrens gilt. - VGH Bayern, 02.12.2003 - 7 C 03.2800
Ablehnung des Prozesskostenhilfeantrags im Urteil, Zulässigkeit der Beschwerde …
Auszug aus OVG Sachsen, 26.02.2010 - 4 D 193/09
Eine Entscheidung über ein frühzeitig eingereichtes, vollständiges Prozesskostenhilfegesuch hat im Klageverfahren jedenfalls einige Zeit vor der mündlichen Verhandlung zu erfolgen, wenn sonst den Klägern Nachteile entstehen können; dem Antragsteller muss grundsätzlich ermöglicht werden, den betroffenen Rechtsbehelf bei Ablehnung seines Prozesskostenhilfeantrags zurückzunehmen, wenn er dadurch Kosten sparen kann (BayVGH, Beschl. v. 2.12.2003 - 7 C 03.2800 - zit. nach juris). - FG Mecklenburg-Vorpommern, 26.02.2009 - 2 K 126/07
Aufrechnungsbefugnis des Finanzamts gegenüber einem …
Auszug aus OVG Sachsen, 26.02.2010 - 4 D 193/09
Az.: 4 D 193/09 2 K 126/07.
- OVG Sachsen, 28.01.2019 - 4 D 68/18
Kinderbetreuungsplatz; Rechtsschutzbedürfnis; Mutwilligkeit; Prozesskostenhilfe
Das Prozesskostenhilfeverfahren soll den gebotenen Rechtsschutz nicht selbst bieten, sondern erst zugänglich machen (…BVerfG, Kammerbeschl. v. 8. Dezember 2009 - 1 BvR 2733/06 -, juris Rn. 12 m. w. N.), weshalb in einem solchen Verfahren ein geringerer Prüfungsmaßstab gegenüber demjenigen des - durch die Bewilligung von Prozesskostenhilfe zugänglichen - Sachentscheidungsverfahrens gilt (Senatsbeschl. v. 26. Februar 2010 - 4 D 193/09 -, juris Rn. 5).
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