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Rechtsprechung
   OVG Sachsen, 04.01.2011 - 4 E 128/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,22980
OVG Sachsen, 04.01.2011 - 4 E 128/10 (https://dejure.org/2011,22980)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04.01.2011 - 4 E 128/10 (https://dejure.org/2011,22980)
OVG Sachsen, Entscheidung vom 04. Januar 2011 - 4 E 128/10 (https://dejure.org/2011,22980)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Justiz Sachsen

    GKG § 69a
    Anhörungsrüge, Streitwert

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GG Art. 103 Abs. 1
    Wahrung des rechtlichen Gehörs bei der Nichtbeachtung eines ausführlichen Vorbringens zur Begründung einer Beschwerde gegen die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Wahrung des rechtlichen Gehörs bei der Nichtbeachtung eines ausführlichen Vorbringens zur Begründung einer Beschwerde gegen die erstinstanzliche Streitwertfestsetzung

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2011 - 4 E 128/10
    Deshalb müssen, wenn ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt werden soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfG, Beschl. v. 19. Mai 1978, BVerfGE 86, 133 und v. 1. Februar 1978, BVerfGE 47, 182).
  • BVerfG, 17.05.1983 - 2 BvR 731/80

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Verfahrensgestaltung bei einem …

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2011 - 4 E 128/10
    Hiermit korrespondiert die Pflicht des angerufenen Gerichts, diese Ausführungen zur Kenntnis zu nehmen und in seine Erwägungen einzustellen (BVerfG, Beschl. v. 17. Mai 1983, BVerfGE 64, 135).
  • BVerfG, 01.02.1978 - 1 BvR 426/77

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung …

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2011 - 4 E 128/10
    Deshalb müssen, wenn ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG festgestellt werden soll, im Einzelfall besondere Umstände deutlich ergeben, dass das Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder doch bei der Entscheidung ersichtlich nicht erwogen worden ist (BVerfG, Beschl. v. 19. Mai 1978, BVerfGE 86, 133 und v. 1. Februar 1978, BVerfGE 47, 182).
  • BVerwG, 30.04.2009 - 7 C 14.08

    Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung; Geltung; unmittelbar; Legehennen; Haltung; …

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2011 - 4 E 128/10
    Hätte die Klägerin vorliegend keine (zulässige) vorbeugende Feststellungsklage erhoben, hätte sie zunächst mit einer tierschutzrechtlichen Anordnung und - nach Ablauf aller Übergangsfristen - mit einer tierschutzrechtlichen Stilllegungsverfügung rechnen müssen (so auch das Bundesverwaltungsgericht in dem in der Revisionsinstanz ergangenen Urteil vom 30. April 2009 - 7 C 14.08 -, Rn. 28), die die vergleichbaren Gegenstände von Anfechtungsklagen hätten bilden können.
  • BVerfG, 05.10.1976 - 2 BvR 558/75

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Verkennung des Begriffs der …

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2011 - 4 E 128/10
    Die Gerichte sind nicht verpflichtet, sich mit jedem Vorbringen ausdrücklich zu befassen (BVerfG, u. a. Beschl. v. 5. Oktober 1976, BVerfGE 42, 364).
  • BVerfG, 10.06.1975 - 2 BvR 1086/74

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2011 - 4 E 128/10
    Denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Parteivorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfG, u. a. Beschl. v. 10. Juni 1975, BVerfGE 40, 101; BVerwG, Beschl. v. 16. Juni 2009 - 3 B 3/09 -, juris).
  • BVerwG, 16.06.2009 - 3 B 3.09

    Anforderungen an die Substanziierung einer Anhörungsrüge

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2011 - 4 E 128/10
    Denn grundsätzlich ist davon auszugehen, dass die Gerichte das von ihnen entgegengenommene Parteivorbringen auch zur Kenntnis genommen und in Erwägung gezogen haben (BVerfG, u. a. Beschl. v. 10. Juni 1975, BVerfGE 40, 101; BVerwG, Beschl. v. 16. Juni 2009 - 3 B 3/09 -, juris).
  • OVG Sachsen, 30.09.2010 - 4 E 142/09

    Streitwert, Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung

    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2011 - 4 E 128/10
    Die Anhörungsrüge gegen den Beschluss des Senats vom 30. September 2010 - 4 E 142/09 - wird zurückgewiesen.
  • BVerwG, 03.03.2008 - 7 KSt 1.08
    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2011 - 4 E 128/10
    Rn. 8 Einer Kostenentscheidung und Streitwertfestsetzung bedarf es nicht, weil das Verfahren nach § 69a GKG mangels eines Gebührentatbestandes gerichtsgebührenfrei ist (BVerwG, Beschl. v. 3. März 2008 - 7 KSt 1/08, 7 B 39/07 -, juris) und Kosten nicht erstattet werden (§ 69a Abs. 6 GKG).
  • BVerwG, 29.01.2009 - 7 C 15.08
    Auszug aus OVG Sachsen, 04.01.2011 - 4 E 128/10
    Der Senat hat zudem festgestellt, dass das Bundesverwaltungsgericht, wie sich seinem Beschluss vom 29. Januar 2009 - 7 C 15.08 - entnehmen lässt, seinen Streitwertfestsetzungen in vergleichbaren Fällen unterschiedliche Maßstäbe zu Grunde legt und dass der Rügeführer selbst die spätere erstinstanzliche Streitwertfestsetzung der Höhe nach für angemessen gehalten hat.
  • OVG Sachsen, 28.11.2016 - 1 B 257/16

    Anhörungsrüge, Streitwertfestsetzung, Beschwer

    Rn. 9 Einer Kostenentscheidung und Streitwertfestsetzung bedarf es nicht, weil das Verfahren nach § 69a GKG mangels eines Gebührentatbestandes gerichtsgebührenfrei ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 4. Januar 2011 - 4 E 128/10 -, juris Rn. 8 m. w. N.) und Kosten nicht erstattet werden (§ 69a Abs. 6 GKG).
  • OVG Sachsen, 04.09.2024 - 6 E 19/23

    Gegenvorstellung; Zulässigkeit; Aufhebung der Kostenentscheidung

    "6 Einer Kostenentscheidung und Streitwertfestsetzung bedarf es nicht, weil das Verfahren nach § 69a GKG mangels eines Gebührentatbestandes gerichtsgebührenfrei ist (vgl. SächsOVG, Beschl. v. 28. November 2016 - 1 B 257/16 -, juris Rn. 9, v. 4. Januar 2011 - 4 E 128/10 -, juris Rn. 8 m. w. N.) und Kosten nicht erstattet werden (§ 69a Abs. 6 GKG).".
  • VGH Hessen, 24.03.2025 - 10 C 2255/24

    Anhörungsrüge gegen Zurückweisung einer Gegenvorstellung

    Rn. 10 Einer Kostenentscheidung und Streitwertfestsetzung bedarf es nicht, weil das Verfahren nach § 69a GKG mangels eines Gebührentatbestandes gerichtsgebührenfrei ist (Sächs. OVG, Beschluss vom 4. Januar 2011 - 4 E 128/10 -, juris Rn. 8; Hess. VGH Kassel…, Beschluss vom 20. August 2007 - 7 TE 1557/07 -, juris Rn. 3 ) und Kosten nicht erstattet werden (§ 69a Abs. 6 GKG).
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