Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 02.11.2005 - 4 E 23.05 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Entbindung einer ehrenamtlichen im Bundesrat tätigen Richterin ihres Amtes; Bestehen tariflicher Trennung zwischen Angestellten und Arbeitern; Angestellte im Sinne des § 22 Nr. 3 VwGO; Abgrenzung zwischen Angestellten und Arbeitern im öffentlichen Dienst
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.04.1985 - 16 E 102/85
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.11.2005 - 4 E 23.05
Es mag Bedenken unterliegen, inwieweit für Beschäftigte des Bundes und der Kommunen noch auf die bisher als maßgeblich betrachteten Abgrenzungskriterien der tarifvertraglichen (so OVG NW, Beschl. v. 26. April 1985 - 16 E 102/85 - NVwZ 1986, 1029;… Kopp/Schenke, VwGO, 14. Aufl. 2005, § 22 Rn. 2;… Stelkens, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO, § 22 Rn. 3) oder rentenversicherungsrechtlichen (…so Geiger, in: Eyermann, VwGO, 11. Aufl. 2000, § 22 Rn. 4) Einordnung zurückgegriffen werden kann.Unter Berücksichtigung des Zwecks der Regelung, Interessen- und Pflichtenkollisionen zu vermeiden, die richterliche Unabhängigkeit zu gewährleisten und das Gericht nicht in den Verdacht zu bringen, dass es die Verwaltung zum Nachteil des Bürgers schütze (vgl. OVG NW, Beschl. v. 26. April 1985, a.a.O.), ist maßgebend für den Ausschluss von der Möglichkeit der Berufung zum ehrenamtlichen Richter, ob der Betreffende das vom Gesetzgeber mit der Differenzierung sanktionierte besondere Näheverhältnis zum öffentlich-rechtlichen Dienstherrn aufweist, so dass sein Handeln aus der Sicht des Bürgers typischerweise als Äußerung der als Einheit verstandenen Verwaltung aufgefasst werden muss (…vgl. Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, § 22 Rn. 9, 12).
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.06.2023 - 4 E 14.23
Entbindung eines im öffentlichen Dienst tätigen Kraftfahrers vom Amt eines …
Diese Vorschrift existierte bereits, als der Gesetzgeber noch zwischen Angestellten und Arbeitern unterschied (siehe OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. November 2005 - OVG 4 E 23.05 - juris Rn. 2).Rn. 2 Die Unterscheidung richtet sich danach, ob die Tätigkeit des Beschäftigten des öffentlichen Dienstes nach ihrer Art und dem Aufgabenbereich typischerweise als Ausdruck des Handelns der Verwaltung verstanden werden kann und so für die Verfahrensbeteiligten ein Näheverhältnis zwischen dem ehrenamtlichen Richter und der öffentlichen Verwaltung aufscheint - Angestellte - oder nicht - Arbeiter - (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. November 2005 - OVG 4 E 23.05 - juris Rn. 4; OVG Münster…, Beschluss vom 24. Juli 2014 - 16 F 14/14 - juris Rn. 8; OVG Bautzen…, Beschluss vom 26. Februar 2019 - 3 F 1/19 - juris Rn. 4;… Ziekow, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 22 Rn. 13;… Panzer, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, Stand August 2022, VwGO § 22 Rn. 8;… Schübel-Pfister, in: Eyermann, VwGO, 16. Aufl. 2022, § 22 Rn. 4).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2009 - 16 F 5/09
Entbindung von der ehrenamtlichen Tätigkeit als Richter bei einem …
Rn. 4 Vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. November 2005 - 4 E 23.05 -, juris Rdnr. 4 mit Hinweis auf Ziekow in Sodan/Ziekow, VwGO, 2. Aufl. 2006, § 22 Rdnr. 10. - OVG Bremen, 01.01.2024 - 1 LA 113/23
Prozesskostenhilfe für die Durchführung eines Berufungszulassungsverfahrens auf …
- OVG Bremen, 22.12.2023 - 1 LA 113/23
Ablehnung des Antrags auf Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.05.2025 - 16 F 24/25 Rn. 6 Vgl. OVG NRW, Beschlüsse vom 22. Januar 2025 - 6 F 42/24 - (n. v., S. 2 des Beschlusses), und vom 11. März 2009 - 16 F 5/09 -, juris, Rn. 4; OVG Berlin-Bbg., Beschluss vom 2. November 2005 - OVG 4 E 23.05 -, juris, Rn. 5.
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