Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 13.12.1994 - 4 K 1/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
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Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung
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Anwendungsbereich/ Zuständigkeit - Begriffsbestimmung
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Kurzfassungen/Presse
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Anwendungsbereich/Zuständigkeit, Begriffsbestimmung
Verfahrensgang
- VGH Baden-Württemberg, 15.11.1994 - 14 S 1816/94
- OVG Schleswig-Holstein, 13.12.1994 - 4 K 1/94
- BVerwG, 31.10.1995 - 1 B 126.95
- BVerwG, 31.10.1995 - 1 B 26.95
Papierfundstellen
- NVwZ 1996, 408
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 09.09.1988 - 4 B 37.88
Raumordnungsverfahren - Landesplanung - Öffentliche Belange - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.12.1994 - 4 K 1/94
Gleichzeitig hält jene Entscheidung aber auch daran fest, daß "der Entscheidungsgehalt der Nichtbeanstandung nicht völlig zweifelsfrei sein mag" und nimmt insoweit auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 09. September 1988 - 4 B 37.88 - (DVB1.1988/1176, 1178) Bezug, der die auch hier maßgebliche Streitfrage, ob bei der energiewirtschaftlichen Entscheidung nach § 4 Abs. 2 EnWG nur energiewirtschaftliche Zielsetzungen im engeren sinne oder darüber hinaus auch andere Belange zu beachten sind, unter Darstellung der dazu in Literatur und Schrifttum vertretenen Rechtsauffassungen ausdrücklich unentschieden läßt.Zur Überzeugung des Senats steht indes fest, daß der in der zitierten Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 09. September 1988 (aaO S. 1178) als "älter und vor allem im energiewirtschaftlichen Schrifttum vertreten" bezeichneten Rechtsauffassung zu folgen ist, die eine Berücksichtigung anderer als energiewirtschaftlicher Belange - etwa solcher der Raumordnung und Landesplanung - im Rahmen der Prüfung und Entscheidung auf der Grundlage des § 4 Abs. 2 EnWG ausschließt (vgl. dazu im einzelnen Ossenbühl, Rechtliche Probleme der Investitionskontrolle gemäß § 4 EnWG, 1988 S. 49 f., 52 mit zahlreichen Nachweisen aus dem Schrifttum).
- BVerwG, 20.02.1990 - 1 C 42.83
Verfassungsunmittelbarer Auskunftsanspruch - Pesonenbezogene Daten - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.12.1994 - 4 K 1/94
Diese Vorschrift gewährleistet zunächst nur das formelle Recht, Gerichte gegen eine behauptete Verletzung materieller Rechte durch die öffentliche Gewalt anzurufen, nicht dagegen materiell-rechtliche Ansprüche, die sich aus anderen Normen ergeben müssen (vgl. BVerwG, Urteil vom 20.02.1990 - 1 C 42.83 -, DVB1.1990/707, 708 m.w.N.). - BVerwG, 23.08.1968 - IV C 235.65
Genehmigung für die Errichtung eines Geschäftshauses - Anspruch auf Aushändigung …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.12.1994 - 4 K 1/94
auf Akteneinsicht wäre aus allgemeinen rechtsstaatlichen Gründen jedenfalls dann anzuerkennen, wenn dem Nachsuchenden ein berechtigtes Interesse an der Einsichtnahme zur Seite steht, welches insbesondere darin liegen kann, daß der die Akteneinsicht Begehrende - ohne im formellen Sinne Beteiligter zu sein und unabhängig davon, ob das Verwaltungsverfahren bereits abgeschlossen ist - um Rechtsschutz gegen eine behördliche Entscheidung nachsuchen will, und die Kenntnis des Akteninhalts Voraussetzung für eine wirksame Rechtsverfolgung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.08.1968 - IV C 235.65 -, BVerwGE 30/145, 160).
- BVerfG, 16.01.1980 - 1 BvR 127/78
Durchsetzung von Leistungsansprüchen bei Nichtigerklärung eines Gesetzes
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.12.1994 - 4 K 1/94
Sie garantiert allerdings über die formelle Eröffnung des Rechtsweges hinaus auch die Effektivität des Rechtsschutzes in dem Sinne, daß der um Rechtsschutz Nachsuchende Anspruch auf eine tatsächlich wirksame gerichtliche Kontrolle hat (BVerfGE 53/115, 127 f.). - BVerwG, 12.04.1978 - 8 C 7.77
Rechtsnatur der Entscheidung über die Verweigerung von Akteneinsicht
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.12.1994 - 4 K 1/94
Ausgehend hiervon ist nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. dazu das Urteil vom 12. April 1978 - 8 C 7/77 - NJW 1979, 177) nur in den Fällen eine gemäß § 44 a VwGO nicht selbständig anfechtbare Verfahrenshandlung anzunehmen, in denen ein Beteiligter Akteneinsicht innerhalb eines laufenden Verwaltungsverfahrens begehrt und eine Sachentscheidung noch aussteht. - VGH Hessen, 31.05.1990 - 8 R 3118/89
Genehmigung zur Errichtung eines Kohlekraftwerkblocks; vorläufiger Rechtsschutz …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.12.1994 - 4 K 1/94
Gegenstand der behördlichen Prüfung auf der Grundlage der Bestimmung des § 4 Abs. 2 EnWG - der nicht etwa die Bedeutung oder Funktion einer Schutznorm zugunsten Dritter beigemessen werden kann (so auch HessVGH, Beschluß vom 31.05.1990 - 8 R 3118/89 -, NVwZ 1991/88, 90; Eisen/Biederer/Obernolte/Dannen, Energiewirtschaftsrecht, § 4 Ziff. 5 d, S. 120 a;… Ludwig/Cordt/Steck/Odenthal, Recht der Elektrizitäts-, Gas- und Wasserversorgung, § 4 Nr. 19, S. 62 a) - ist allein, ob solche Gründe gegen das Vorhaben sprechen, die einen spezifischen Bezug zu den Zielen des Energiewirtschaftsgesetzes - nämlich der Sicherheit und Preiswürdigkeit der Energieversorgung - aufweisen. - BVerwG, 28.05.1974 - IV B 73.73
Energiewirtschaftsrecht: Rechtsnatur der Freigabe eines Energievorhabens
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.12.1994 - 4 K 1/94
Der Senat teilt insoweit die vom Beklagten und der Beigeladenen vorgetragene Rechtsauffassung, wonach die Entscheidung über die Beanstandung oder Nichtbeanstandung des Baus von Energieanlagen gemäß § 4 EnWG eine spezifische Handhabe der Energieaufsicht darstellt, die sich darin erschöpft, das angezeigte Vorhaben im Verhältnis zum Energieversorgungsunternehmen aus energiewirtschaftlichen Gründen zu beanstanden oder zu untersagen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 28.05.1974 - IV B 73.73 -, Buchholz 451.17 Nr. 7), und die insbesondere nicht geeignet ist, verletzend in Rechte Dritter - hier der Stadt S. - einzugreifen. - BVerwG, 29.06.1994 - 1 B 189.93
Nichtzulassung einer Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 13.12.1994 - 4 K 1/94
Soweit sich der Beklagte in diesem Zusammenhang auf den Beschluß des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Juni 1994 - 1 B 189.93 - (RdE Nr. 6 1994/232, 233) beruft, in dem es unter anderem heißt, "daß die Erklärung der Behörde, sie habe das nach § 4 Abs. 1 EnWG angezeigte Vorhaben geprüft und nicht beanstandet, gegenüber Dritten nichts verbindlich regelt und deshalb nicht geeignet ist, sie im Sinne des Art. 19 Abs. 4 GG in ihren Rechten zu verletzen", führt er sich nicht hinreichend vor Augen, daß die genannte Entscheidung (nur) die rechtliche Betroffenheit eines durch das Neubauvorhaben in seinem privaten Grundeigentum in Anspruch genommenen Dritten behandelt, der Einwendungen in dem etwa nachfolgenden Enteignungsverfahren erheben kann.
- BGH, 14.07.2015 - KVR 55/14
Kartellverwaltungsverfahren: Außergesetzliches Akteneinsichtsrecht eines am …
Rn. 16 Ein Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidung über ein Akteneinsichtsgesuch ist aus allgemeinen rechtsstaatlichen Gründen anzuerkennen, wenn der Antragsteller im Einzelfall ein eigenes, gewichtiges und auf andere Weise nicht zu befriedigendes Informationsinteresse gegenüber der Behörde, gerade im Zusammenhang mit der Durchsetzung von Rechten, darlegen kann (BVerwGE 30, 154, 160; BVerwG, Urteil vom 20. Februar 1990 - 1 C 42/83, NJW 1990, 2761, 2762; OVG Schleswig NVwZ 1996, 408, 409).Vielmehr kann das Interesse auch in der Vorbereitung möglicher Sekundäransprüche liegen, wenn der am Verwaltungsverfahren nicht beteiligte Dritte zur sachgemäßen Wahrnehmung seiner Rechte auf eine entsprechende Akteneinsicht angewiesen ist (vgl. OVG Münster, NJW 1989, 544 f.; OVG Koblenz, NVwZ 1992, 384; OVG Schleswig, NVwZ 1996, 408, 409; VG Göttingen…, Urteil vom 11. Februar 2009 - 1 A 393/06, juris Rn. 15; VG Braunschweig, NJW 1987, 459).
- OVG Sachsen-Anhalt, 14.04.2011 - 2 L 118/09
Mitglied einer Jagdgenossenschaft hat Anspruch auf Einsicht in Unterlagen, aber …
Einen Anspruch auf Übersendung von Kopien hätte der Kläger auch dann nicht, wenn man das Akteneinsichtsrecht - wie z. B. bei abgeschlossenen Verwaltungsrechtsverhältnissen - bei Vorliegen eines berechtigten Interesses aus dem allgemeinen Rechtssatz von Treu und Glauben (§ 242 BGB) in Verbindung mit dem jeweils einschlägigen allgemeinen oder besonderen Verwaltungsverfahrensrecht oder der allgemeinen Rechtsschutzgarantie des Art. 19 Abs. 4 GG herleiteten würde (…vgl. hierzu VGH BW, Urt. v. 31.10.1995 - 9 S 1518/94 -, NJW 1996, 613; OVG SH, Urt. v. 13.12.1994 - 4 K 1/94 -, NVwZ 1996, 408). - OVG Schleswig-Holstein, 17.04.1998 - 2 K 2/98
Zur Klagebefugnis bei naturschutzrechtlicher Zulassung einer 380-KV-Leitung
Eine dagegen gerichtete Klage der X wurde als unzulässig abgewiesen (U. v. 13.12.1994 - 4 K 1/94 -, NVwZ 1996, 408, bestätigt durch BVerwG, B. v. 31.10.1995 - 1 B 126/95 -, NVwZ 1996, 400).Was die verweigerte Akteneinsicht angeht, liegen rechtskräftige Entscheidungen des 4. Senats des OVG Schleswig vom 13.12.1994 ( - 4 K 1/94 -, NVwZ-RR 1996, 408) und des BVerwG vom 31.10.1995 ( - 1 B 126.95 -, NVwZ 1996, 400) vor.
- VG Potsdam, 16.11.1998 - 2 L 873/98
Einsichtnahme in die Akten eines kommunalaufsichtlichen Genehmigungsverfahrens …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VG Schleswig, 25.05.2021 - 8 B 24/21
Verfahren nach dem Informationszugangsgesetz (IZG-SH)
Maßgebend ist insoweit nicht eine etwaige rechtliche Betroffenheit, sondern allein die formelle, durch den formellen Akt der Antragstellung, der Eröffnung des Verfahrens gegen eine Person oder der Beiladung begründete Stellung im Verfahren (Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 13. Dezember 1994 - 4 K 1/94 -, Rn. 30 - 31, juris, m.w.N.). - VG Sigmaringen, 28.07.2015 - 4 K 3506/14
Akteneinsichtsrecht wegen beabsichtigten Ansprüchen aufgrund rechtswidrigen …
Das berechtigte Interesse ist nach ständiger Rechtsprechung jedenfalls dann anzuerkennen, wenn der Nachsuchende Sekundäransprüche geltend machen will und die Kenntnis des Akteninhalts Voraussetzung für die wirksame Rechtsverfolgung ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 23.8.1968 - IV C 235.65 -, BVerwGE 30, 154, 160; VGH Mannheim, Urteil vom 31.10.1995 - 9 S 1518/94 -, NJW 1996, 613; OVG Schleswig, Urteil vom 13.12.1994 - 4 K 1/94 -, NVwZ 1996, 408). - OVG Schleswig-Holstein, 17.04.1998 - 2 K 3/98
Planungshoheit; Grundeigentum; Hochspannungs-Freileitung; Anlagengenehmigung; …
Die gegen beide Entscheidungen erhobenen Klagen der Klägerin wurden durch Urteile vom 13.12.1994 als unzulässig abgewiesen ( 4 K 1/94 [zu § 4 EnWG] und 4 K 2/94; bestätigt durch Beschl. d. BVerwG v. 31.10.1995 - 1 B 126.95 - bzw. v. 30.08.1995 - 4 B 86.95 -). - OVG Schleswig-Holstein, 17.04.1998 - 2 K 1/98 Eine dagegen gerichtete Klage der Stadt Bad S. wurde als unzulässig abgewiesen (Urt. des 4. Senats v. 13.12.1994 - 4 K 1/94 -. bestätigt durch Beschl. d. BVerwG v. 31.10.1995 - 1 B 126.95-).
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