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Rechtsprechung
   VG Karlsruhe, 24.07.2001 - 4 K 334/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,13147
VG Karlsruhe, 24.07.2001 - 4 K 334/01 (https://dejure.org/2001,13147)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 24.07.2001 - 4 K 334/01 (https://dejure.org/2001,13147)
VG Karlsruhe, Entscheidung vom 24. Juli 2001 - 4 K 334/01 (https://dejure.org/2001,13147)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Unterlassungsanspruch mittelbar betroffener Straßenanlieger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Unterlassung des Baus einer Brücke; Vorliegen der Genehmigung zur Errichtung des Brückenbauwerks; Unterlassung der Ausschreibung der Brückenbauarbeiten und des Baus des Brückenbauwerks; Unterlassung des Anschlusses des Brückenbauwerks an das vorhandene ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (13)

  • BVerwG, 26.08.1993 - 4 C 24.91

    Sackgasse Bargteheide - Zu den Voraussetzungen und Ausschlußgründen für einen …

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.07.2001 - 4 K 334/01
    Für den Erfolg eines solchen Abwehr- bzw. Folgenbeseitigungsanspruches kann es etwa eine Rolle spielen, ob die Ausführung der konkret beanstandeten Maßnahme von einer ausreichenden Rechtsgrundlage getragen wird (vgl. insoweit BVerwG, Urt. v. 26.08.1993, BVerwGE 94, 100) und ob den an jede hoheitliche Planungsentscheidung zu stellenden rechtsstaatlichen Mindestanforderungen - wie der Grundsatz der Erforderlichkeit der Maßnahme oder das Gebot zur Abwägung sämtlicher nach Lage der Dinge in die Entscheidung einzustellenden Gesichtspunkte (vgl. Sauthoff, NVwZ 1995, 119 ff.; Storost, Fachplanung und Wirtschaftsstandort Deutschland: Rechtsfolgen fehlerhafter Planung, NVwZ 1998, 797 ff.;… Wahl/Dreier, a.a.O.) - Rechnung getragen worden ist.

    Rn. 13 Die Geltendmachung eines (vorbeugenden) Unterlassungsanspruchs gegen die Verwirklichung einer von dem Träger der Straßenbaulast durchgeführten nicht förmlichen Planung - wie ihn die Antragsteller mit der von ihnen erhobenen Unterlassungsklage im Verfahren 4 K 333/01 verfolgen und welchen sie durch den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu sichern suchen - kann indes nur dann zum Erfolg führen, wenn gerade infolge der beanstandeten Maßnahme eine eigene Rechtsbetroffenheit in der Person des Anspruchstellers hervorgerufen werden würde (s. dazu BVerwG, Urt. v. 26.08.1993, a.a.O., Urt. v. 29.5.1981, a.a.O.;… VGH Baden-Württemberg, B. v. 1.10.1999, a.a.O.; Sauthoff, NVwZ 1995, 119 ff.;… Nagel, a.a.O., § 38 RN 37).

    Insbesondere bedarf es keiner Entscheidung darüber, ob - wozu die Kammer auch unter Berücksichtigung der Ausführungen im Beschluss des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg vom 16.11.2000 weiterhin neigt - allein wegen des Fehlens einer förmlichen Planungsentscheidung keine ausreichende Rechtsgrundlage dafür vorhanden ist, dass die Antragsteller die mit der Nutzung der Straßenverbindung als Durchgangsstraße verbundenen Lärmimmissionen hinzunehmen haben (vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 26.08.1993, a.a.O. und den Beschluss der Kammer vom 13.07.2000 - 4 S 2220/99 -),  oder ob nicht die Regelung des § 37 Abs. 1 Satz 2 StrG über die Möglichkeit des Baus einer Gemeindestraße ohne förmliche Planung wegen der bestehenden selben materiell-rechtlichen Bindungen wie bei einer förmlichen Planungsentscheidung (…s. dazu VGH Baden-Württemberg, B. v. 03.04.1981, a.a.O) die vermisste Rechtsgrundlage abgibt.

  • VGH Baden-Württemberg, 01.10.1999 - 5 S 1921/99

    Faktischer Straßenbau - Rechtsschutz

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.07.2001 - 4 K 334/01
    Rn. 8 Das Gericht wäre daneben auch wegen des im einstweiligen Rechtsschutzverfahren gem. § 123 Abs. 1 VwGO grundsätzlich geltenden Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache (vgl. etwa VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 01.10.1999, NVwZ-RR 2000, 470;… s. auch Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., Rdnr. 13 ff. zu § 123) daran gehindert, die von den Antragstellern erstrebte vorläufige Regelung zur Unterlassung der Ausschreibung der Brückenbauarbeiten und des Baus des Brückenbauwerks als solchem zu erlassen.

    Das Gericht hat nach dem Inhalt der beigezogenen Akten keinen Anlass, diese Darstellung in Frage zu stellen (vgl. zur Möglichkeit einer informellen Straßenplanung sowie zu der weitergehenden Frage,  welche rechtlichen Anforderungen an eine derartige Planung zu stellen sind: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 01.10.1999, a.a.O., Urt. v. 07.07.1994, NVwZ-RR 1995, 185, Beschl. v. 03.04.1981, BWGZ 1981, 856;… OVG Lüneburg, Urt. v. 02.06.1993, UPR 1994, 107, Urt. v. 18.03.1982, UPR 1982, 307; Hess. VGH, Beschl. v. 23.11.1987, NVwZ 1989, 171; OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidungen v. 15.09.1994 u. 29.08.1994, nachgewiesen bei Juris; s.a. Sauthoff, Planerische Abwägungen im System straßen- und wegerechtlicher Entscheidungen, NVwZ 1995, 119 ff. mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung; ders. Die Entwicklung des Straßenrechts seit 1993, NVwZ 1998, 239; Lorenz, Landesstraßengesetz für Baden-Württemberg, § 37 RN 9; Wahl/Dreier, Entwicklung des Fachplanungsrechts, NVwZ 1999, 606;… Nagel, Straßengesetz für Baden-Württemberg, 3. Aufl., § 37 RN 77).

    Rn. 13 Die Geltendmachung eines (vorbeugenden) Unterlassungsanspruchs gegen die Verwirklichung einer von dem Träger der Straßenbaulast durchgeführten nicht förmlichen Planung - wie ihn die Antragsteller mit der von ihnen erhobenen Unterlassungsklage im Verfahren 4 K 333/01 verfolgen und welchen sie durch den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu sichern suchen - kann indes nur dann zum Erfolg führen, wenn gerade infolge der beanstandeten Maßnahme eine eigene Rechtsbetroffenheit in der Person des Anspruchstellers hervorgerufen werden würde (…s. dazu BVerwG, Urt. v. 26.08.1993, a.a.O., Urt. v. 29.5.1981, a.a.O.; VGH Baden-Württemberg, B. v. 1.10.1999, a.a.O.; Sauthoff, NVwZ 1995, 119 ff.;… Nagel, a.a.O., § 38 RN 37).

  • BVerwG, 29.05.1981 - 4 C 97.77

    Beseitigung einer Teilstrecke eines oberirdischen Gewässers - Drittschützende …

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.07.2001 - 4 K 334/01
    Ihm kommt insbesondere kein subjektiv-öffentlicher Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Planungsverfahrens zu, denn allein durch das Unterbleiben eines gebotenen Verfahrens kann er in seinen Rechten nicht verletzt werden (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.5.1981, NJW 1981, 2769, Urt. v. 22.2.1980, DVBl. 1980, 996;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.07.1994 - 8 S 1196/94 -, B. v. 3.4.1981 - 5 S 405/81 - OVG Saarlouis, Urt. v. 28.11.1995 - 2 R 13/94, nachgewiesen bei Juris;… s.a. Nagel, a.a.O. § 38 RN 36 m. w. N. aus der Rechtsprechung).

    Rn. 13 Die Geltendmachung eines (vorbeugenden) Unterlassungsanspruchs gegen die Verwirklichung einer von dem Träger der Straßenbaulast durchgeführten nicht förmlichen Planung - wie ihn die Antragsteller mit der von ihnen erhobenen Unterlassungsklage im Verfahren 4 K 333/01 verfolgen und welchen sie durch den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu sichern suchen - kann indes nur dann zum Erfolg führen, wenn gerade infolge der beanstandeten Maßnahme eine eigene Rechtsbetroffenheit in der Person des Anspruchstellers hervorgerufen werden würde (s. dazu BVerwG, Urt. v. 26.08.1993, a.a.O., Urt. v. 29.5.1981, a.a.O.;… VGH Baden-Württemberg, B. v. 1.10.1999, a.a.O.; Sauthoff, NVwZ 1995, 119 ff.;… Nagel, a.a.O., § 38 RN 37).

  • VG Karlsruhe, 30.01.2002 - 4 K 333/01

    Anliegerschutz gegen faktischen Straßenbau aufgrund informeller Planung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.07.2001 - 4 K 334/01
    Rn. 2 die Antragsgegnerin im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, bis zur Entscheidung des Verwaltungsgerichts über die gleichzeitig erhobene Unterlassungsklage (Az. 4 K 333/01) sämtliche Maßnahmen und Arbeiten zur Herstellung einer Straßenverbindung zwischen der Bundesstraße XXX und der XXX-straße durch den Bau einer Brücke über die XXX in Verlängerung der XXX-straße im Ortsteil XXX der Antragsgegnerin zu unterlassen bzw. einzustellen, einschließlich der Ausschreibung der entsprechenden Bauarbeiten,.

    Rn. 13 Die Geltendmachung eines (vorbeugenden) Unterlassungsanspruchs gegen die Verwirklichung einer von dem Träger der Straßenbaulast durchgeführten nicht förmlichen Planung - wie ihn die Antragsteller mit der von ihnen erhobenen Unterlassungsklage im Verfahren 4 K 333/01 verfolgen und welchen sie durch den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes zu sichern suchen - kann indes nur dann zum Erfolg führen, wenn gerade infolge der beanstandeten Maßnahme eine eigene Rechtsbetroffenheit in der Person des Anspruchstellers hervorgerufen werden würde (…s. dazu BVerwG, Urt. v. 26.08.1993, a.a.O., Urt. v. 29.5.1981, a.a.O.;… VGH Baden-Württemberg, B. v. 1.10.1999, a.a.O.; Sauthoff, NVwZ 1995, 119 ff.;… Nagel, a.a.O., § 38 RN 37).

  • BVerwG, 21.01.1999 - 11 VR 8.98

    Planfeststellung für den Ausbau eines Schienenweges; Anordnung der aufschiebenden …

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.07.2001 - 4 K 334/01
    Denn die von den Antragstellern insoweit begehrte Regelung kann, da diese durch den Bau der Brücke als solcher - wie angesprochen - gar nicht betroffen sein können, zur Gewährung effektiven Rechtsschutzes schlechterdings nicht notwendig sein (vgl. zu dieser Ausnahme von dem Grundsatz des Verbots der Vorwegnahme der Hauptsache im Verfahren nach § 123 Abs. 1 VwGO: BVerwG, Beschl. v. 21.01.1999, NVwZ 1999, 650).
  • VGH Baden-Württemberg, 07.07.1994 - 5 S 679/94

    Keine Klagebefugnis des Straßenanliegers gegen eine Widmungserweiterung, aber …

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.07.2001 - 4 K 334/01
    Das Gericht hat nach dem Inhalt der beigezogenen Akten keinen Anlass, diese Darstellung in Frage zu stellen (vgl. zur Möglichkeit einer informellen Straßenplanung sowie zu der weitergehenden Frage,  welche rechtlichen Anforderungen an eine derartige Planung zu stellen sind: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 01.10.1999, a.a.O., Urt. v. 07.07.1994, NVwZ-RR 1995, 185, Beschl. v. 03.04.1981, BWGZ 1981, 856;… OVG Lüneburg, Urt. v. 02.06.1993, UPR 1994, 107, Urt. v. 18.03.1982, UPR 1982, 307; Hess. VGH, Beschl. v. 23.11.1987, NVwZ 1989, 171; OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidungen v. 15.09.1994 u. 29.08.1994, nachgewiesen bei Juris; s.a. Sauthoff, Planerische Abwägungen im System straßen- und wegerechtlicher Entscheidungen, NVwZ 1995, 119 ff. mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung; ders. Die Entwicklung des Straßenrechts seit 1993, NVwZ 1998, 239; Lorenz, Landesstraßengesetz für Baden-Württemberg, § 37 RN 9; Wahl/Dreier, Entwicklung des Fachplanungsrechts, NVwZ 1999, 606;… Nagel, Straßengesetz für Baden-Württemberg, 3. Aufl., § 37 RN 77).
  • BVerwG, 22.04.1997 - 4 BN 1.97

    Bauplanungsrecht - Verkehrsplanung durch eine Gemeinde

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.07.2001 - 4 K 334/01
    So beabsichtigt die Antragstellerin - wie sich dies für das Gericht aus dem Inhalt der in dem vorliegenden Verfahren beigezogenen Behördenakten und den gewechselten Schriftsätzen ergibt - nicht mehr die Durchführung eines Bebauungsplanverfahrens als Grundlage für die Herstellung der Straße (vgl. zu dieser Möglichkeit § 9 Abs. 1 Nr. 11 BauGB sowie § 37 Abs. 3 StrG, s. dazu BVerwG, B. v. 22.4.1997, NVwZ-RR 1998, 217).
  • BVerwG, 26.06.2000 - 11 VR 8.00

    Verlegung von Straßenbahngleisen ohne Planfeststellung; einstweilige Anordnung

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.07.2001 - 4 K 334/01
    Der Betroffene kann - was auch die Antragsteller in dem hier zu entscheidenden vorläufigen Rechtsschutzverfahren augenscheinlich bezwecken - lediglich einen öffentlich-rechtlichen Abwehr- oder Unterlassungs- bzw. (Folgen-)Beseitigungsanspruch gegenüber der geplanten Baumaßnahme als solcher geltend machen, soweit er durch sie in seinen Rechten verletzt wird (vgl. BVerwG, B. v. 26.6.2000, NVwZ 2001, 89;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 7.7.1994, a.a.O.).
  • VGH Hessen, 23.11.1987 - 2 TG 3079/87
    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.07.2001 - 4 K 334/01
    Das Gericht hat nach dem Inhalt der beigezogenen Akten keinen Anlass, diese Darstellung in Frage zu stellen (…vgl. zur Möglichkeit einer informellen Straßenplanung sowie zu der weitergehenden Frage,  welche rechtlichen Anforderungen an eine derartige Planung zu stellen sind: VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 01.10.1999, a.a.O., Urt. v. 07.07.1994, NVwZ-RR 1995, 185, Beschl. v. 03.04.1981, BWGZ 1981, 856;… OVG Lüneburg, Urt. v. 02.06.1993, UPR 1994, 107, Urt. v. 18.03.1982, UPR 1982, 307; Hess. VGH, Beschl. v. 23.11.1987, NVwZ 1989, 171; OVG Nordrhein-Westfalen, Entscheidungen v. 15.09.1994 u. 29.08.1994, nachgewiesen bei Juris; s.a. Sauthoff, Planerische Abwägungen im System straßen- und wegerechtlicher Entscheidungen, NVwZ 1995, 119 ff. mit zahlreichen Nachweisen aus der Rechtsprechung; ders. Die Entwicklung des Straßenrechts seit 1993, NVwZ 1998, 239; Lorenz, Landesstraßengesetz für Baden-Württemberg, § 37 RN 9; Wahl/Dreier, Entwicklung des Fachplanungsrechts, NVwZ 1999, 606;… Nagel, Straßengesetz für Baden-Württemberg, 3. Aufl., § 37 RN 77).
  • VGH Baden-Württemberg, 15.07.1994 - 8 S 1196/94

    Eigentumsentzug durch straßenrechtliche Plangenehmigung gemäß StrG BW § 37 Abs 2 …

    Auszug aus VG Karlsruhe, 24.07.2001 - 4 K 334/01
    Ihm kommt insbesondere kein subjektiv-öffentlicher Anspruch auf Durchführung eines förmlichen Planungsverfahrens zu, denn allein durch das Unterbleiben eines gebotenen Verfahrens kann er in seinen Rechten nicht verletzt werden (…vgl. BVerwG, Urt. v. 29.5.1981, NJW 1981, 2769, Urt. v. 22.2.1980, DVBl. 1980, 996; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 15.07.1994 - 8 S 1196/94 -, B. v. 3.4.1981 - 5 S 405/81 - OVG Saarlouis, Urt. v. 28.11.1995 - 2 R 13/94, nachgewiesen bei Juris;… s.a. Nagel, a.a.O. § 38 RN 36 m. w. N. aus der Rechtsprechung).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.04.1981 - 5 S 405/81

    Planfeststellung; Bau von Straßen ohne förmliche Planung

  • OVG Niedersachsen, 02.06.1993 - 12 L 6/90

    Herstellung; Verkehrseinrichtung; Planfeststellung; Bauleitplanung

  • OVG Saarland, 28.11.1995 - 2 R 13/94

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Fristversäumung; Widmungsverfügung; …

  • VG Karlsruhe, 30.01.2002 - 4 K 333/01

    Anliegerschutz gegen faktischen Straßenbau aufgrund informeller Planung

    Mit Beschluss vom 24.07.2001 - 4 K 334/01 - lehnte es die Kammer ab, auf den Antrag der Kläger hin die Beklagte im Wege einer einstweiligen Anordnung zu verpflichten, bis zur Entscheidung über die Hauptsacheklage sämtliche Maßnahmen und Arbeiten zur Herstellung einer Straßenverbindung zwischen der Bundesstraße B 10 und der Reetzstraße durch den Bau einer Brücke über die Pfinz in Verlängerung der Salzwiesenstraße im Ortsteil Söllingen der Beklagten zu unterlassen bzw. einzustellen, einschließlich der Ausschreibung der entsprechenden Bauarbeiten.

    Daneben liegen ihr die Akten des Verwaltungsgerichts zu den Verfahren 4 K 334/01, 4 K 2220/99, 4 K 3292/00 sowie diejenigen über das erwähnte Beschwerdeverfahren beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg - 8 S 2194/00 - vor.

    Soweit die Kläger wie im bereits durchgeführten und erfolglos gebliebenen vorläufigen Rechtsschutzverfahren (vgl. den Beschluss der Kammer vom 24.07.2001 - 4 K 334/01 - sowie den hierzu ergangenen Beschluss des VGH Bad.-Württ. v. 04.10.2001 - 5 S 1810/01 -) weiterhin mit ihren Klagen begehren, dass die Beklagte die vom Gemeinderat beschlossene Herstellung einer Straßenverbindung zwischen der Bundesstraße B 10 und der Reetzstraße durch den Bau einer Brücke über die Pfinz in Verlängerung der Salzwiesenstraße im Ortsteil Söllingen unterlässt, sind ihre Klagen unzulässig, weil es ihnen an der auch für die Erhebung einer Unterlassungsklage als Unterfall der allgemeinen Leistungsklage (vgl. zu dieser Klageart §§ 43 Abs. 2 S. 1, 111 VwGO) in entsprechender Anwendung von § 42 Abs. 2 VwGO zu fordernden Klagebefugnis fehlt (…vgl. zum Erfordernis des Bestehens einer Klagebefugnis auch bei der Erhebung einer allgemeinen Leistungsklage: BVerwG, Beschl. v. 05.02.1992, NVwZ-RR 1992, 371 - st. Rspr. - Eyermann/Happ, VwGO, Komm., 10. Aufl., § 42 Rdnr. 69;… Kopp/Schenke, VwGO, 12. Aufl., § 42 Rdnr. 62).

  • VGH Baden-Württemberg, 28.07.2003 - 5 S 1399/02

    Verhinderung einer nicht-förmlichen Straßenplanung; Lückenschluss zwischen zwei …

    Die gleichzeitig gestellten Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel der Unterlassung bzw. Einstellung entsprechender Baumaßnahmen zur Realisierung der geplanten Straßenverbindung hat das Verwaltungsgericht Karlsruhe mit Beschluss vom 24.07.2001 - 4 K 334/01 - abgelehnt, weil sich die Kläger nicht gegen die Existenz der Straße als solche, sondern erst gegen die Zulassung eines bestimmten Verkehrs auf ihr wehren könnten, eine (Widmungs-)Entscheidung hierüber bisher aber noch nicht getroffen worden sei.

    Dem Senat liegen die einschlägigen Akten der Beklagten sowie die im wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren angefallenen Behördenakten vor, ferner die Bebauungspläne "Salzwiesen" und "Hochwiesen" der vormaligen Gemeinde Söllingen und der Entwurf des Bebauungsplans "Nordumgehung Söllingen" der Beklagten, die beim Verwaltungsgericht in den Verfahren 4 K 2220/99, 4 K 3292/00 und 4 K 334/01 und beim Verwaltungsgerichtshof in den Verfahren 8 S 2194/00, 5 S 1810/01 und 5 S 2869/99 angefallenen Akten sowie die erst- und zweitinstanzlichen Gerichtsakten des vorliegenden Verfahrens.

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