Rechtsprechung
| VG Berlin, 27.03.2014 - 4 K 35.11 V |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Art 47 EUGrdRCh, Art 32 EGV 810/2009, Art 23 Abs 1 EGV 810/2009, Art 19 Abs 1 Ss 2 EGV 810/2009, Art 10 Abs 2b EGV 810/2009
Visum für einen Besuch in Deutschland - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- EuGH, 19.12.2013 - C-84/12
Die Erteilung eines "Schengen-Visums" darf nur aus den ausdrücklich im Visakodex …
Auszug aus VG Berlin, 27.03.2014 - 4 K 35.11
Der Gerichtshof hat darüber mit Urteil vom 19. Dezember 2013 - C-84/12 - entschieden.Zwar meinte der Generalanwalt im Verfahren C-84/12 vor dem Europäischen Gerichtshof in seinen Schlussanträgen (…Rn. 67), dass der Visakodex kein subjektives Recht auf Erteilung eines Schengen-Visums begründe.
Nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Dezember 2013 - C-84/12 - ist die Verordnung Nr. 810/2009 dahin auszulegen, dass sie einer Regelung eines Mitgliedstaats wie § 6 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG nicht entgegensteht, wonach die zuständigen Behörden, wenn die in dieser Verordnung vorgesehenen Voraussetzungen für die Erteilung eines einheitlichen Visums erfüllt sind, befugt sind, dem Antragsteller ein solches Visum zu erteilen, ohne ausdrücklich dazu verpflichtet zu sein, sofern eine solche Bestimmung in Übereinstimmung mit Art. 23 Abs. 4, Art. 32 Abs. 1 und Art. 35 Abs. 6 dieser Verordnung ausgelegt werden kann.
So ist nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 19. Dezember 2013 - C-84/12 - Art. 32 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 21 Abs. 1 der Verordnung Nr. 810/2009 dahin auszulegen, dass die Verpflichtung der zuständigen Behörden eines Mitgliedstaats, ein einheitliches Visum zu erteilen, voraussetzt, dass in Anbetracht der allgemeinen Verhältnisse im Wohnsitzstaat des Antragstellers und seiner persönlichen Umstände, die anhand seiner Angaben festgestellt worden sind, keine begründeten Zweifel an der Absicht des Antragstellers bestehen, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf der Gültigkeitsdauer des beantragten Visums zu verlassen.
- BVerfG, 31.05.2011 - 1 BvR 857/07
Zur gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungsentscheidungen im Hinblick auf die …
Auszug aus VG Berlin, 27.03.2014 - 4 K 35.11
Nach deutschem Rechtsverständnis dürfte es eine solche Position jedoch nicht geben (vgl. Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 31. Mai 2011 - 1 BvR 857/07 -, BVerfGE 129, 1 = NVwZ 2011, 1062 [1064 ab Rn. 71]). - VG Berlin, 21.02.2014 - 4 K 232.11
Antrag auf Erteilung eines Schengen-Visums zum Besuch
Auszug aus VG Berlin, 27.03.2014 - 4 K 35.11
Zur Begründung verweist das Gericht zunächst auf sein inzwischen mit der zugelassenen Berufung angegriffenes Urteil vom 21. Februar 2014 - VG 4 K 232.11 V -, in dem es auszugsweise heißt:.
- VG Berlin, 17.12.2014 - 28 K 50.14
Schengen-Visum für mehrfache Einreisen
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Rechtsprechung
| VG Berlin, 10.02.2012 - 4 K 35.11 V |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
§ 6 Abs 1 AufenthG, Art 21 Abs 1 EGV 810/2009, Art 32 Abs 1 Buchst b EGV 810/2009, Art 267 AEUV
Voraussetzungen für die Erteilung eines Besuchsvisums (Schengenvisums) - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
Papierfundstellen
- NVwZ-RR 2012, 621
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 15.11.2011 - 1 C 15.10
Schengen-Visum; Besuchsvisum; kurzfristiger Aufenthalt; einheitliches Visum; …
Auszug aus VG Berlin, 10.02.2012 - 4 K 35.11
Rn. 33 19. Anders läge es, wenn die Vorlagefrage zu 1 zweiter Teil zu bejahen und die von Art. 21 Abs. 1 VK geforderte Feststellung die Kehrseite der Feststellung wäre, dass kein Verweigerungs- bzw. Versagungsgrund nach Art. 32 Abs. 1 VK besteht (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 15. November 2011 - BVerwG 1 C 15.10 - Rn. 17 auf Seite 9: "spiegelbildliche Versagungsgründe").Rn. 40 25. Das Bundesverwaltungsgericht hingegen hält die Frage, ob der Visakodex einen gebundenen Anspruch begründet, ausdrücklich offen (Urteil vom 15. November 2011, aaO, Rn. 10).
- EuGH, 10.10.1973 - 34/73
Fratelli Variola Spa / Amministrazione delle finanze dello Stato
Auszug aus VG Berlin, 10.02.2012 - 4 K 35.11
Diese Zweideutigkeit des Gesetzeswortlauts, die durch die Begründung des Gesetzentwurfs (vgl. Deutscher Bundestag, Drucksache 17/5470, Seite 20 zu Nummer 5) nicht aufgehoben wird, weckt (nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10. Oktober 1973 - Rs. 34/73 -, Slg. 1973, Seite 981 wohl unzulässigerweise) Zweifel an der unmittelbaren Geltung des Visakodexes mit seinem - wie hier vertreten - gebundenen Anspruch auf Erteilung eines Visums. - OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2010 - 2 B 16.09
Ukraine; Visum; Schengen-Visum; Besuchsvisum; einheitliches Visum; Besuch naher …
Auszug aus VG Berlin, 10.02.2012 - 4 K 35.11
Rn. 39 24. Die Rechtsprechung in Berlin geht inzwischen wohl ausnahmslos davon aus, dass dann ein gebundener Anspruch entstanden ist und die Beklagte das Visum ohne weiteres zu erteilen hat (so etwa Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 24. Juni 2010 - OVG 2 B 16.09 -, Abdruck Seite 7 f.). - VG Berlin, 14.12.2010 - 3 K 301.09
Visum für Türkin in höherem Lebensalter zum Besuch von Verwandten
Auszug aus VG Berlin, 10.02.2012 - 4 K 35.11
Die Beklagte, die gegen eine Reihe stattgebender Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin Rechtsmittel eingelegt hat, um Klarheit in dieser Frage zu gewinnen (etwa Urteil der 3. Kammer vom 14. Dezember 2010 - VG 3 K 301.09 V - Urteil der 4. Kammer vom 25. November 2011 - VG 4 K 593.10 V - Urteil der 14. Kammer vom 23. Juni 2011 - VG 14 K 25.11 V - Teilurteil der 29. Kammer vom 27. Januar 2011 - VG 29 K 362.10 V -), vertritt - wie sie in der mündlichen Verhandlung bekräftigt hat - weiterhin die Auffassung, die Erteilung eines Schengen-Visums stehe in ihrem Ermessen. - VG Berlin, 27.01.2011 - 29 K 362.10
Erteilung eines Besuchsvisums bei gleichzeitig angestrebtem Daueraufenthalt
Auszug aus VG Berlin, 10.02.2012 - 4 K 35.11
Die Beklagte, die gegen eine Reihe stattgebender Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Berlin Rechtsmittel eingelegt hat, um Klarheit in dieser Frage zu gewinnen (etwa Urteil der 3. Kammer vom 14. Dezember 2010 - VG 3 K 301.09 V - Urteil der 4. Kammer vom 25. November 2011 - VG 4 K 593.10 V - Urteil der 14. Kammer vom 23. Juni 2011 - VG 14 K 25.11 V - Teilurteil der 29. Kammer vom 27. Januar 2011 - VG 29 K 362.10 V -), vertritt - wie sie in der mündlichen Verhandlung bekräftigt hat - weiterhin die Auffassung, die Erteilung eines Schengen-Visums stehe in ihrem Ermessen.
- OVG Berlin-Brandenburg, 29.07.2014 - 11 N 19.14
Schengen-Visum für familiären Besuchsaufenthalt; begründete Zweifel an der …
Rn. 7 Mit seinem Hinweis auf den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts Berlin vom 10. Februar 2012 - VG 4 K 35.11 V - zeigt der Kläger ebenfalls keine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache auf. - VG Berlin, 15.04.2013 - 1 K 109.12
Anforderungen an die Erteilung eines Besuchsvisums
Nach Art. 32 Abs. 1 VK ist das Visum unter anderem zu verweigern, wenn der Antragsteller als eine Gefahr für die öffentliche Ordnung eingestuft wird (Buchst. a Ziff. vi) oder (Buchst. b) begründete Zweifel an der von ihm bekundeten Absicht bestehen, das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten vor Ablauf der Gültigkeit des beantragten Visums zu verlassen (…BVerwG, a.a.O. Rn. 24; vgl. VG Berlin, Beschluss vom 10. Februar 2012 - VG 4 K 35.11 V - Vorlagefrage 1). - VG Berlin, 09.03.2012 - 35 K 325.11
Anspruch auf Erteilung eines Visums mit räumlich beschränkter Gültigkeit; Zweifel …
Der Umstand, dass die 4. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin mit Beschluss vom 10. Februar 2012 (VG 4 K 35.11 V) verschiedene Fragen zur Vorabentscheidung dem Europäischen Gerichtshof gemäß Art. 267 AEUV vorgelegt hat, rechtfertigt keine andere Entscheidung.
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