Schlußanträge unten: Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2014

Rechtsprechung
   EuGH, 04.09.2014 - C-575/12   

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https://dejure.org/2014,23562
EuGH, 04.09.2014 - C-575/12 (https://dejure.org/2014,23562)
EuGH, Entscheidung vom 04.09.2014 - C-575/12 (https://dejure.org/2014,23562)
EuGH, Entscheidung vom 04. September 2014 - C-575/12 (https://dejure.org/2014,23562)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • lexetius.com

    "Vorabentscheidungsersuchen - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr. 810/2009 - Art. 24 Abs. 1 und Art. 34 - Einheitliches Visum - Annullierung oder Aufhebung eines einheitlichen Visums - Gültigkeit eines einheitlichen Visums, das auf ...

  • Europäischer Gerichtshof

    Air Baltic Corporation

    Vorabentscheidungsersuchen - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr. 810/2009 - Art. 24 Abs. 1 und Art. 34 - Einheitliches Visum - Annullierung oder Aufhebung eines einheitlichen Visums - Gültigkeit eines einheitlichen Visums, das auf einem ...

  • doev.de PDF

    Air Baltic Corporation - Kontrolle gültiger Reisepapiere; Schengenvisum

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Vorabentscheidungsersuchen - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Verordnung (EG) Nr. 810/2009 - Art. 24 Abs. 1 und Art. 34 - Einheitliches Visum - Annullierung oder Aufhebung eines einheitlichen Visums - Gültigkeit eines einheitlichen Visums, das auf einem ...

  • rechtsportal.de

    Einreise von Drittstaatsangehörigen mit gültigem Visum auf ungültigem Reisedokument; Vorabentscheidungsersuchen der lettischen Administrativa apgabaltiesa

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (8)

  • Europäischer Gerichtshof PDF (Pressemitteilung)

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Drittstaatsangehörige können auch dann in das Hoheitsgebiet der Union einreisen, wenn sie einen gültigen Reisepass ohne Visum und ein gültiges Visum in einem ungültigen Reisepass vorlegen

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Gültiges Visum im ungültigen Reisepass

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Die Annullierung eines Reisepasses und dort angebrachtes einheitliches Visum

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Einreiserecht in das Hoheitsgebiet der Union für Drittstaatsangehörige

  • Jurion (Kurzinformation)

    Annullierung eines Reisedokuments führt nicht automatisch zur Ungültigkeit eines einheitlichen Visums

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Der für die Einreise von Drittstaatsangehörigen erforderliche gültige Pass nebst Visum können in verschiedenen Dokumenten enthalten sein

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Schengen-Visum muss nicht im aktuellen Reisepass vorhanden sein

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Annullierung eines Reisepass führt nicht zur Ungültigkeit eines auf dem Reisepass angebrachten Visums - Gültiges Visum muss nicht zwingend auf gültigem Reisedokument angebracht werden

Sonstiges (3)

  • Europäischer Gerichtshof (Vorlagefragen)

    Air Baltic Corporation

  • EU-Kommission (Verfahrensmitteilung)

    Vorabentscheidungsersuchen

  • Europäischer Gerichtshof (Verfahrensdokumentation)

    Vorabentscheidungsersuchen - Administrativa apgabaltiesa - Auslegung der Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex) (ABl. ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2015, 358
  • DÖV 2014, 933
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (5)

  • EuGH, 19.12.2013 - C-84/12

    Die Erteilung eines "Schengen-Visums" darf nur aus den ausdrücklich im Visakodex

    Auszug aus EuGH, 04.09.2014 - C-575/12
    Im Übrigen ergibt sich aus Art. 34 des Visakodex, dass die zuständige Behörde ein einheitliches Visum nur dann annullieren kann, wenn sie sich auf einen Grund stützt, der einem der in Art. 32 Abs. 1 und Art. 35 Abs. 6 des Visakodex genannten Verweigerungsgründe entspricht (vgl. in diesem Sinne Urteil Koushkaki, C-84/12, EU:C:2013:862, Rn. 42 und 43).

    Außerdem spricht der Umstand, dass nach Art. 13 Abs. 1 des Schengener Grenzkodex einem Drittstaatsangehörigen, der nicht alle Einreisevoraussetzungen des Art. 5 Abs. 1 dieses Kodex erfüllt und nicht zu dem in Art. 5 Abs. 4 genannten Personenkreis gehört, die Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten verweigert wird und nach Art. 13 Abs. 2 Unterabs. 2 die genauen Gründe für die Einreiseverweigerung mit dem Standardformular in Anhang V Teil B dieses Kodex mitgeteilt werden müssen, für die Auslegung, dass die Liste der in Art. 5 Abs. 1 des Kodex aufgeführten Einreisevoraussetzungen abschließend ist (vgl. entsprechend Urteil Koushkaki, EU:C:2013:862, Rn. 38).

    Daher ist die Auslegung, wonach sich der Schengener Grenzkodex darauf beschränke, die Mitgliedstaaten zu verpflichten, die Einreise in ihr Hoheitsgebiet in bestimmten spezifischen Fällen zu verweigern, ohne zugleich einheitliche Voraussetzungen für die Einreise in dieses Hoheitsgebiet festzulegen, mit dem ureigenen Ziel dieses Kodex unvereinbar (vgl. insbesondere Urteil Koushkaki, EU:C:2013:862, Rn. 50).

    Zudem würde, auch wenn nach Art. 30 des Visakodex der Besitz eines einheitlichen Visums nicht automatisch zur Einreise berechtigt, das im dritten Erwägungsgrund des Visakodex erwähnte Ziel der Erleichterung legaler Reisen gefährdet, wenn die Mitgliedstaaten willkürlich entscheiden dürften, einem Drittstaatsangehörigen, der über ein einheitliches Visum verfügt, die Einreise zu verweigern, indem sie den in Art. 5 Abs. 1 des Schengener Grenzkodex aufgeführten Einreisevoraussetzungen eine Voraussetzung hinzufügen, obwohl der Unionsgesetzgeber nicht der Ansicht war, dass eine solche Voraussetzung für die Einreise in das Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten erfüllt sein müsse (vgl. insbesondere Urteil Koushkaki, EU:C:2013:862, Rn. 52).

  • EuGH, 31.01.2006 - C-503/03

    DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT ERSTMALS DIE BEZIEHUNGEN ZWISCHEN DEM ÜBEREINKOMMEN

    Auszug aus EuGH, 04.09.2014 - C-575/12
    Im Übrigen hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die mit dem Schengener Übereinkommen vom 14. Juni 1985 geschaffene Regelung als Folge des freien Übertritts der Grenzen innerhalb des Schengen-Raums ein hohes einheitliches Kontroll- und Überwachungsniveau an den Außengrenzen gewährleisten soll (Urteil Kommission/Spanien, C-503/03, EU:C:2006:74, Rn. 37), und zwar dadurch, dass die in den Art. 6 bis 13 des Schengener Grenzkodex festgelegten harmonisierten Vorschriften über die Kontrolle an den Außengrenzen eingehalten werden (vgl. in diesem Sinne Urteil ANAFE, C-606/10, EU:C:2012:348, Rn. 26 und 29).
  • EuGH, 14.06.2012 - C-606/10

    Das Unionsrecht steht der französischen Regelung nicht entgegen, die es

    Auszug aus EuGH, 04.09.2014 - C-575/12
    Im Übrigen hat der Gerichtshof bereits entschieden, dass die mit dem Schengener Übereinkommen vom 14. Juni 1985 geschaffene Regelung als Folge des freien Übertritts der Grenzen innerhalb des Schengen-Raums ein hohes einheitliches Kontroll- und Überwachungsniveau an den Außengrenzen gewährleisten soll (Urteil Kommission/Spanien, C-503/03, EU:C:2006:74, Rn. 37), und zwar dadurch, dass die in den Art. 6 bis 13 des Schengener Grenzkodex festgelegten harmonisierten Vorschriften über die Kontrolle an den Außengrenzen eingehalten werden (vgl. in diesem Sinne Urteil ANAFE, C-606/10, EU:C:2012:348, Rn. 26 und 29).
  • EuGH, 26.04.2012 - C-510/10

    DR und TV2 Danmark - Rechtsangleichung - Urheberrecht und verwandte Schutzrechte

    Auszug aus EuGH, 04.09.2014 - C-575/12
    Da eine Vorschrift des Unionsrechts aber einheitlich ausgelegt werden muss, ist die betreffende Vorschrift bei Abweichungen zwischen ihren Sprachfassungen nach dem Zusammenhang und dem Zweck der Regelung auszulegen, zu der sie gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile DR und TV2 Danmark, C-510/10, EU:C:2012:244, Rn. 45, und Bark, C-89/12, EU:C:2013:276, Rn. 40).
  • EuGH, 25.04.2013 - C-89/12

    Bark - Gemeinsame Unternehmen - Verträge mit den Bediensteten - Geltende Regelung

    Auszug aus EuGH, 04.09.2014 - C-575/12
    Da eine Vorschrift des Unionsrechts aber einheitlich ausgelegt werden muss, ist die betreffende Vorschrift bei Abweichungen zwischen ihren Sprachfassungen nach dem Zusammenhang und dem Zweck der Regelung auszulegen, zu der sie gehört (vgl. in diesem Sinne Urteile DR und TV2 Danmark, C-510/10, EU:C:2012:244, Rn. 45, und Bark, C-89/12, EU:C:2013:276, Rn. 40).
  • Generalanwalt beim EuGH, 29.11.2016 - C-544/15

    Fahimian - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Richtlinie

    An dieser Stelle sind zwei weitere Urteile zu erwähnen: das Urteil Koushkaki(42) zur Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 13. Juli 2009 über einen Visakodex der Gemeinschaft (Visakodex)(43) und das Urteil Air Baltic Corporation(44) zur Verordnung (EG) Nr. 562/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 über einen Gemeinschaftskodex für das Überschreiten der Grenzen durch Personen (Schengener Grenzkodex)(45).

    Im Urteil Air Baltic Corporation war der Gerichtshof mit der Frage befasst, ob eine nationale Regelung, wonach die Einreise von Drittstaatsangehörigen in das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats von der in Art. 5 des Schengener Grenzkodex nicht vorgesehenen Voraussetzung abhängig war, dass bei der Grenzübertrittskontrolle das vorgelegte gültige Visum notwendigerweise auf einem gültigen Reisedokument angebracht sein musste, mit dem Schengener Grenzkodex vereinbar war.

    44 - Urteil vom 4. September 2014 (C-575/12, EU:C:2014:2155).

    47 - Vgl. Urteil vom 4. September 2014, Air Baltic Corporation (C-575/12, EU:C:2014:2155, Rn. 62).

  • EuGH, 05.02.2020 - C-341/18

    Staatssecretaris van Justitie en Veiligheid (Enrôlement des marins dans le port

    Daraus folgt, dass die Anbringung von Ein- und Ausreisestempel eng damit verbunden ist, dass die zuständigen nationalen Behörden ihre Aufgabe wahrnehmen, u. a. kurzfristige Aufenthalte im Schengenraum zu prüfen, um gemäß Art. 13 Abs. 1 des Schengener Grenzkodex insbesondere den unbefugten Grenzübertritt zu bekämpfen (vgl. in diesem Sinne Urteil vom 4. September 2014, Air Baltic Corporation, C-575/12, EU:C:2014:2155, Rn. 50 und 51).
  • Generalanwalt beim EuGH, 07.09.2017 - C-403/16

    El Hassani - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit

    Wegen einer ähnlichen Sichtweise im Zusammenhang mit einer Einreiseverweigerung aufgrund des Schengener Grenzkodex und der Ablehnung der Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für Zwecke des Studiums vgl. Urteile vom 4. September 2014, Air Baltic Corporation (C-575/12, EU:C:2014:2155), und vom 10. September 2014, Ben Alaya (C-491/13, EU:C:2014:2187).
  • Generalanwalt beim EuGH, 21.11.2019 - C-584/18

    Blue Air - Airline Management Solutions u.a. - Vorlage zur Vorabentscheidung -

    42 In der Rechtssache, in der das Urteil vom 4. September 2014, Air Baltic Corporation (C-575/12, EU:C:2014:2155), ergangen ist, ging es um die Verhängung einer solcher Verwaltungssanktion durch die litauischen Behörden gegenüber Air Baltic.
  • Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2016 - C-47/15

    Nach Auffassung von Generalanwalt Szpunar darf gegen einen

    In diesem Zusammenhang weise ich darauf hin, dass der Gerichtshof selbst den Ausdruck verwendet, vgl. z. B. Urteile ANAFE (C-606/10, EU:C:2012:348, verschiedene Randnummern und Tenor), Air Baltic Corporation (C-575/12, EU:C:2014:2155, Rn. 67) und T. (C-373/13, EU:C:2015:413, Rn. 52).
  • VG Berlin, 17.12.2014 - 28 K 50.14

    Schengen-Visum für mehrfache Einreisen

    Das steht aber einem falschen, verfälschten oder gefälschten Pass nicht gleich (vgl. Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 27. März 2014 - VG 4 K 35.11 V - [jetzt OVG 3 B 5.14]; EuGH, Urteil vom 4. September 2014 - C-575/12 - Rn. 35).
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   Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2014 - C-575/12   

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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Europäischer Gerichtshof

    Air Baltic Corporation

    Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts - Grenzkontrollen, Asyl und Einwanderung - Verordnung (EG) Nr. 562/2006 - Art. 5 Abs. 1 - Überschreiten der Grenze - Erfordernis eines gültigen Visums, das in einem gültigen Reisedokument enthalten ist - Verordnung (EG) ...

  • EU-Kommission

    [fremdsprachig]

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • EuGH, 19.12.2013 - C-84/12

    Die Erteilung eines "Schengen-Visums" darf nur aus den ausdrücklich im Visakodex

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2014 - C-575/12
    45 - Urteil Koushkaki (C-84/12, EU:C:2013:862, Rn. 52 und 54).

    52 - EU:C:2013:862, Rn. 38.

    53 - Vgl. entsprechend Urteil Koushkaki (EU:C:2013:862, Rn. 53).

    54 - Vgl. Rn. 56 ff. des Urteils Koushkaki (EU:C:2013:862).

  • EuGH, 10.04.2012 - C-83/12

    Ein Mitgliedstaat kann das Einschleusen von Ausländern auch dann strafrechtlich

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2014 - C-575/12
    9 - Zu dem Fall, in dem die zuständigen Behörden eines anderen Mitgliedstaats als des Ausstellermitgliedstaats über die Annullierung des Visums entscheiden können, vgl. Urteil Vo (C-83/12 PPU, EU:C:2012:202, Rn. 39).

    44 - Vgl. dritten Erwägungsgrund des Visakodex und Urteil Vo (EU:C:2012:202, Rn. 34 und 35).

  • EuGH, 05.09.2012 - C-355/10

    Parlament / Rat - Schengener Grenzkodex - Beschluss 2010/252/EU - Überwachung der

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2014 - C-575/12
    40 - Art. 12 Abs. 1 des Schengener Grenzkodex und Urteil Parlament/Rat (C-355/10, EU:C:2012:516, Rn. 70).

    41 - Urteile Parlament/Rat (EU:C:2012:516, Rn. 70) und ANAFE (C-606/10, EU:C:2012:348, Rn. 24).

  • EuGH, 22.10.2009 - C-261/08

    EIN MITGLIEDSTAAT KANN - MUSS ABER NICHT - EINEN DRITTSTAATSANGEHÖRIGEN

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2014 - C-575/12
    15 - Urteil Zurita García und Choque Cabrera (C-261/08 und C-348/08, EU:C:2009:648, Rn. 54 und die dort angeführte Rechtsprechung).

    16 - Urteil Zurita García und Choque Cabrera (EU:C:2009:648, Rn. 55 und die dort angeführte Rechtsprechung).

  • EuGH, 14.06.2012 - C-606/10

    Das Unionsrecht steht der französischen Regelung nicht entgegen, die es

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2014 - C-575/12
    41 - Urteile Parlament/Rat (EU:C:2012:516, Rn. 70) und ANAFE (C-606/10, EU:C:2012:348, Rn. 24).

    42 - Urteil ANAFE (EU:C:2012:348, Rn. 25 und 26).

  • Generalanwalt beim EuGH, 19.07.2012 - C-278/12

    Adil

    Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 21.05.2014 - C-575/12
    43 - Urteil Adil (C-278/12 PPU, EU:C:2012:508, Rn. 61 und die dort angeführte Rechtsprechung).
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