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Weitere Entscheidung unten: FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2013

Rechtsprechung
   VG Neustadt, 09.07.2009 - 4 K 409/09.NW   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,20565
VG Neustadt, 09.07.2009 - 4 K 409/09.NW (https://dejure.org/2009,20565)
VG Neustadt, Entscheidung vom 09.07.2009 - 4 K 409/09.NW (https://dejure.org/2009,20565)
VG Neustadt, Entscheidung vom 09. Juli 2009 - 4 K 409/09.NW (https://dejure.org/2009,20565)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Pflicht der Behörde zum Hinweis auf einen wegen noch andauernder Frist behebbaren Formfehler im Widerspruchsverfahren; Wiedereröffnung der Zulässigkeit eines Widerspruchs trotz des Formmangels bei vorbehaltlosem Eingehen der Behörde auf die materielle Rechtslage

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (21)

  • BVerwG, 15.07.2003 - 4 B 83.02

    Berufungsbegründung; Wiedereinsetzung; ordentlicher Geschäftsgang; Kurierdienst.

    Auszug aus VG Neustadt, 09.07.2009 - 4 K 409/09
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (NJW 1995, 3173, 3175; s. auch BVerwG, NVwZ-RR 2003, 901, und OVG Sachsen-Anhalt, LKV 2009, 144) folgt aus der auf dem Gebot eines fairen Verfahrens beruhenden nachwirkenden Fürsorgepflicht des erstinstanzlichen Gerichts für die Prozessparteien, dass es fristgebundene Schriftsätze für das Rechtsmittelverfahren, die bei ihm eingereicht werden, an das zuständige Rechtsmittelgericht weiterleiten muss.

    Allerdings braucht das Gericht dem Bürger und dessen Bevollmächtigtem nicht die Verantwortung für die Einhaltung der Formalien abnehmen (BVerwG, NVwZ-RR 2003, 901).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 21.04.2006 - 10 A 11741/05

    Elektronische Signatur; Rechtsfolge bei Fehlen; Wahrung einer Frist

    Auszug aus VG Neustadt, 09.07.2009 - 4 K 409/09
    Angesichts der klaren gesetzlichen Regelung zur qualifizierten elektronischen Signatur in § 3 a VwVfG ist eine Übertragung des oben dargestellten Maßstabs in Bezug auf den schriftlichen Widerspruch auf den per einfacher E-Mail eingelegten Widerspruch abzulehnen (s. VGH Kassel, NVwZ-RR 2006, 377; VG München, Urteil vom 05. Februar 2009 - M 15 K 07.2394 -, juris; VG Frankfurt, Gerichtsbescheid vom 05. November 2008 - 3 K 2180/08.F -, juris;… Dolde/Porsch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., § 70 Rdnr. 6 b;… Kopp/Ramsauer, VwVfG Kommentar, 9. Auflage 2005, § 3 a Rdnr.14 a;… Ziekow, VwVfG Kommentar, 1. Auflage 2006, § 3 a Rdnr. 6; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2006, 519 zu § 55a VwGO).

    Insbesondere reicht es dazu nicht aus, dass aus der Absenderkennung der E-Mail hervorgeht, dass das Dokument von dem persönlichen Postfach des Beteiligten bzw. seines Verfahrensbevollmächtigten aus versandt worden ist (vgl. OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2006, 519).

  • VG Frankfurt/Main, 05.11.2008 - 3 K 2180/08

    E-Mail ohne qualifizierte elektronische Signatur  bei Widerspruchseinlegung

    Auszug aus VG Neustadt, 09.07.2009 - 4 K 409/09
    Angesichts der klaren gesetzlichen Regelung zur qualifizierten elektronischen Signatur in § 3 a VwVfG ist eine Übertragung des oben dargestellten Maßstabs in Bezug auf den schriftlichen Widerspruch auf den per einfacher E-Mail eingelegten Widerspruch abzulehnen (s. VGH Kassel, NVwZ-RR 2006, 377; VG München, Urteil vom 05. Februar 2009 - M 15 K 07.2394 -, juris; VG Frankfurt, Gerichtsbescheid vom 05. November 2008 - 3 K 2180/08.F -, juris;… Dolde/Porsch in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, a.a.O., § 70 Rdnr. 6 b;… Kopp/Ramsauer, VwVfG Kommentar, 9. Auflage 2005, § 3 a Rdnr.14 a;… Ziekow, VwVfG Kommentar, 1. Auflage 2006, § 3 a Rdnr. 6; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2006, 519 zu § 55a VwGO).

    Diese Zumutbarkeit kann grundsätzlich angenommen werden, wenn der Kläger - wie hier - korrekt belehrt worden ist, der Widerspruch sei (ausschließlich) schriftlich oder zur Niederschrift zu erheben (vgl. VG Frankfurt, Gerichtsbescheid vom 05. November 2008 - 3 K 2180/08.F -, juris).

  • BVerwG, 27.02.1976 - IV C 74.74

    Anforderungen an eine Rechtsbehelfsbelehrung - Anforderungen an die Form eines …

    Auszug aus VG Neustadt, 09.07.2009 - 4 K 409/09
    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand kommt ferner in den Fällen in Betracht, in denen die Behörde den nicht signierten Widerspruch anstandslos als Widerspruch entgegengenommen hat und dem Widerspruchsführer umgehend eine Eingangsbestätigung hat zukommen lassen (vgl. BVerwGE 50, 248, 254 f. zur anstandslosen Annahme eines telefonischen Widerspruchs).
  • BVerfG, 03.01.2001 - 1 BvR 2147/00

    Rechtsstaatsprinzip und Grundsatz des fairen Verfahrens im Zivilprozess

    Auszug aus VG Neustadt, 09.07.2009 - 4 K 409/09
    Es muss nicht den Beteiligten, der seinen Schriftsatz versehentlich bei ihm eingereicht hat, etwa durch Telefonat oder Telefax auf diesen Irrtum hinweisen (BVerfG, NJW 2001, 1343).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 29.10.1998 - 3 M 118/98

    Wiedereinsetzung

    Auszug aus VG Neustadt, 09.07.2009 - 4 K 409/09
    Der Bürger ist in der Regel nicht schutzbedürftig, zumal dem Ausgangsbescheid eine Rechtsbehelfsbelehrung beigefügt ist, die - wie hier - auf die notwendige Form des Widerspruchs hinweist (OVG Greifswald, NVwZ 1999, 201).
  • BVerwG, 22.07.1999 - 2 C 14.98

    Klageänderung durch Erweiterung des sachlichen Streitstoffs; -, Sachdienlichkeit …

    Auszug aus VG Neustadt, 09.07.2009 - 4 K 409/09
    In anderen Entscheidungen des BVerwG findet sich vielmehr der gegenteilige Hinweis, wonach die Entbehrlichkeit des Vorverfahrens wegen sachlicher Einlassung ausgeschlossen sei, wenn der Beklagte in der Klageerwiderung zwar Ausführungen zur Sache mache, zugleich aber das Fehlen eines Vorverfahrens und die daraus folgende Unzulässigkeit der Klage rüge (vgl. BVerwG, Buchholz 310 § 68 Nr. 35 und DVBl. 2000, 485).
  • BVerfG, 20.06.1995 - 1 BvR 166/93

    Verfasungsrechtliche Anforderungen an die Gewährung von Wiedereinsetzung in den …

    Auszug aus VG Neustadt, 09.07.2009 - 4 K 409/09
    Nach der Rechtsprechung des BVerfG (NJW 1995, 3173, 3175; s. auch BVerwG, NVwZ-RR 2003, 901, und OVG Sachsen-Anhalt, LKV 2009, 144) folgt aus der auf dem Gebot eines fairen Verfahrens beruhenden nachwirkenden Fürsorgepflicht des erstinstanzlichen Gerichts für die Prozessparteien, dass es fristgebundene Schriftsätze für das Rechtsmittelverfahren, die bei ihm eingereicht werden, an das zuständige Rechtsmittelgericht weiterleiten muss.
  • BVerwG, 23.10.1980 - 2 A 4.78

    Dienstunfähigkeit des Beamten - Dienstverrichtung - Dienstärztliche Untersuchung

    Auszug aus VG Neustadt, 09.07.2009 - 4 K 409/09
    Zwar hat das BVerwG in der Vergangenheit in einzelnen Entscheidungen (s. DVBl. 1981, 502 und NVwZ 1984, 507) die Auffassung vertreten, das Vorverfahren sei auch dann entbehrlich, wenn die Behörde dessen Fehlen ausdrücklich rügt und die Klageabweisung aus Sachgründen nur hilfsweise beantragt.
  • BVerwG, 04.08.1982 - 4 C 42.79

    Zulässigkeit der Entscheidung einer Behörde über einen Widerspruch nach Ablauf …

    Auszug aus VG Neustadt, 09.07.2009 - 4 K 409/09
    Zwar darf die Widerspruchsbehörde nach der herrschenden Meinung (s. z.B. BVerwG, NVwZ 1983, 285; OVG Nordrhein-Westfalen, BauR 2007, 677), der die Kammer folgt, einen nicht fristgerecht erhobenen oder mit Formmängeln behafteten Widerspruch grundsätzlich in der Sache bescheiden und damit den Klageweg wieder eröffnen.
  • VGH Hessen, 03.11.2005 - 1 TG 1668/05

    Schriftformerfordernis; Email; qualifizierte elektronische Signatur erforderlich

  • BVerwG, 02.09.1983 - 7 C 97.81

    Entbehrlichkeit eines Vorverfahrens

  • VGH Baden-Württemberg, 04.03.2009 - 9 S 371/08

    Einlassung im Klageverfahren heilt fehlendes Vorverfahren nicht

  • BVerwG, 30.04.2009 - 3 C 23.08

    Verwaltungsprozess; Rechtsmittel; Berufung; Berufungszulassung; Zulassung der …

  • BVerwG, 09.11.1966 - V C 196.65

    Bestimmung des Einflusses auf den Lauf einer Rechtsmittelfrist bei Fehlen der …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.12.2006 - 7 A 568/06

    Unwirksame Ausweisung von Windenergieanlagen

  • VG Neustadt, 11.02.2008 - 4 K 1537/07
  • OVG Sachsen-Anhalt, 04.02.2009 - 2 M 2/09

    Wiedereinsetzung bei Einreichung der Beschwerdebegründung bei unzuständigem …

  • VG Saarlouis, 16.01.2008 - 5 K 1101/07

    Zulässigkeit einer Klage ohne Vorverfahren bei einer Bescheinigung nach § 7 h …

  • VG Saarlouis, 13.03.2007 - 2 L 343/07

    Zurückweisung eines verfristeten Widerspruchs gegen einen Einberufungsbescheid.

  • VG München, 05.02.2009 - M 15 K 07.2394

    Anforderungen an einen Terminsverlegungsantrag "in letzter Minute"; keine …

  • LSG Sachsen, 26.06.2012 - L 7 AS 205/11

    Widerspruchseinlegung per E-Mail mit einem als PDF-Datei angehängten Schreiben

    36, 37; VG Darmstadt, Beschluss vom 26.08.2010 - 9 L 773/10.DA, zitiert nach Juris, RdNr. 20; VG Neustadt, Urteil vom 09.07.2009 - 4 K 409/09.NW, zitiert nach Juris, RdNrn.

    36, 37; VG Neustadt, Urteil vom 09.07.2009, a.a.O., RdNr. 23; VG München, Urteil vom 05.02.2009, a.a.O., RdNrn.

  • VG Neustadt, 27.02.2023 - 3 K 1023/22

    Widerspruchserhebung per E-Mail; Rüge der formellen Rechtswidrigkeit der …

    Diese Zumutbarkeit kann jedoch grundsätzlich angenommen werden, wenn die Kläger - wie hier - korrekt belehrt worden sind (vgl. VGH München…, Beschluss vom 3.6.2022, a.a.O., VG Dresden, Urteil vom 16.9.2015 - 3 K 1566/12; VG Neustadt, Urteil vom 9.7.2009 - 4 K 409/09.NW).

    Weist die Behörde in einem solchen Fall den Widerspruchsführer ohne schuldhaftes Zögern nicht auf die Beseitigung des Formmangels hin, so ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 70 Abs. 2 i.V.m. § 60 Abs. 1 - 4 VwGO wegen Mitverschuldens der Behörde nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. VG NW, Urteil vom 9.7.2009, a.a.O).

  • LSG Sachsen, 26.06.2012 - 7 AS 205/11

    Eingescannte Unterschrift; elektronische Form; E-Mail; PDF-Datei; Schriftform; …

    36, 37; VG Darmstadt, Beschluss vom 26.08.2010 - 9 L 773/10.DA, zitiert nach Juris, RdNr. 20; VG Neustadt, Urteil vom 09.07.2009 - 4 K 409/09.NW, zitiert nach Juris, RdNrn.

    36, 37; VG Neustadt, Urteil vom 09.07.2009, aaO., RdNr. 23; VG München, Urteil vom 05.02.2009, aaO., RdNrn.

  • VG Hamburg, 14.08.2025 - 21 K 1825/25

    Zur Frage, ob ein als pdf-Dokument per Email übermitteltes Widerspruchsschreiben …

    Diese für verfristete, aber im Übrigen formgerecht erhobene Widersprüche von der Rechtsprechung anerkannte Möglichkeit der "Heilung" (…zur Kritik aus der Literatur siehe Porsch, in: Schoch/Schneider, Verwaltungsrecht, 46. EL August 2024, VwGO § 70 Rn. 40 mit zahlreichen weiteren Nachweisen) kann jedoch nicht auf Widersprüche übertragen werden, die mangels Einhaltung der gesetzlichen Formanforderungen unzulässig sind (so aber - wenn auch ohne nähere Begründung - VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 9.7.2009, 4 K 409/09.NW, juris Rn. 29;… VG Cottbus, Urt. v. 8.10.2018, 3 K 1546/16, juris Rn. 44;… wie hier hingegen VG Greifswald, Urt. v. 21.4.2016, 3 A 413/14, juris Rn. 16).
  • VG Neustadt, 13.05.2013 - 3 K 800/12

    Zum Begriff Wohnung im Sinne des Zustellungsrechts

    Angesichts der klaren gesetzlichen Regelung zur qualifizierten elektronischen Signatur in § 3 a VwVfG ist eine Übertragung des oben dargestellten Maßstabs in Bezug auf den schriftlichen Widerspruch auf den per einfacher E-Mail eingelegten Widerspruch abzulehnen (s. Hess. VGH Kassel, NVwZ-RR 2006, 377; VG Neustadt, Urteil vom 9. Juli 2009 - 4 K 409/09.NW -, juris; vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, NVwZ-RR 2006, 519 zu § 55a VwGO).
  • SG Düsseldorf, 29.07.2020 - S 15 AS 144/20
    Eine Sachentscheidung ist aber nur dann anzunehmen, wenn die Widerspruchsbehörde vorbehaltlos, d.h. nicht nur hilfsweise auf die materielle Rechtslage eingeht, sich mithin über die Form- oder Fristversäumnis hinwegsetzt (vgl. VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 09.07.2009 4 K 409/09.NW, Rn. 29, juris; VG Köln…, Urteil vom 13.02.2019 24 K 9822/17, Rn. 31, juris).
  • VG Cottbus, 08.10.2018 - 3 K 1546/16

    Brand- und Katastrophenschutz einschl. Rettungsdienstrecht

    Es ist anerkannt, dass die Widerspruchsbehörde einen nicht fristgerecht erhobenen oder mit Formmängeln behafteten Widerspruch grundsätzlich in der Sache bescheiden darf und damit den Klageweg wieder eröffnen kann, indem sie vorbehaltlos auf die materielle Rechtslage eingeht und sich mithin über die Form- oder Fristversäumnis hinwegsetzt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 13. Dezember 1967 - BVerwG IV C 124.65 -, BVerwGE 28, 305, 308, juris Rn. 10;… Urteil vom 4. August 1982 - BVerwG 4 C 42.79 -, NVwZ 1983, 285, juris Rn. 11; OVG Nordrhein-Westfalen…, Urteil vom 4. Dezember 2006 - 7 A 568/06 -, BRS 70 Nr. 105, juris Rn. 38; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 9. Juli 2009 - 4 K 409/09.NW -, juris Rn. 29; a.A.: VG Greifswald…, Urteil vom 21. April 2016 - 3 A 413/14 -, juris Rn. 16;… Geis, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 70 Rn. 20;… Rennert, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 70 Rn. 11;… Kastner, in: Fehling/Kastner/Störmer, VerwR, 4. Aufl. 2016, VwGO § 70 Rn. 9, 15).
  • VG Köln, 24.02.2026 - 14 K 4857/23
    Rn. 135 Vgl. etwa VG Köln, Urteil vom 20. Oktober 2023 - 16 K 3063/21 -, juris Rn. 50; VG Cottbus, Urteil vom 8. Oktober 2018 - 3 K 1546/16 -, juris Rn. 44; VG Neustadt (Weinstraße), Urteil vom 9. Juli 2009 - 4 K 409/09.NW -, juris Rn. 29.
  • VG Neustadt, 07.02.2023 - 4 L 55/23

    Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes gegen die Festsetzung eines Zwangsgeldes

    Diese Zumutbarkeit kann jedoch grundsätzlich angenommen werden, wenn die Antragsteller - wie hier - korrekt belehrt worden sind (vgl. Bay. VGH…, Beschluss vom 3. Juni 2022 - 3 ZB 21.2849 -, juris, Rn. 25; VG Dresden…, Urteil vom 16. September 2015 - 3 K 1566/12 -, juris, Rn. 42; VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 9. Juli 2009 - 4 K 409/09.NW -, juris, Rn. 26).

    Weist die Behörde in einem solchen Fall den Widerspruchsführer ohne schuldhaftes Zögern nicht auf die Beseitigung des Formmangels hin, so ist eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand nach § 70 Abs. 2 i.V.m. § 60 Abs. 1 - 4 VwGO wegen Mitverschuldens der Behörde nicht von vornherein ausgeschlossen (vgl. VG Neustadt/Wstr., Urteil vom 9. Juli 2009 - 4 K 409/09.NW -, juris, Rn. 27).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2025 - 2 M 127/25

    Aussetzungsantrag bei bestandkräftigem Bescheid

    Auch wird in der verwaltungsgerichtlichen Rechtsprechung unter Heranziehung dieses Rechtsgedankens die Auffassung vertreten, eine Behörde habe in besonderen Fällen die Fürsorgepflicht, einen Widerspruchsführer, der seinen Widerspruch im Vertrauen auf eine bislang geführte elektronische Kommunikation ebenfalls elektronisch einreicht, auf die Nichteinhaltung der nach § 70 Abs. 1 VwGO geregelten Schriftform aufmerksam zu machen (so VG Neustadt an der Weinstraße, Urteil vom 9. Juli 2009 - 4 K 409/09.NW - juris Rn. 27).
  • VG Bayreuth, 28.07.2021 - B 3 K 20.566

    Widerspruchseinlegung durch einfache E-Mail, Hinweispflicht der Behörde bei …

  • VG Düsseldorf, 11.11.2011 - 13 K 2098/10

    Anspruch eines Beamten auf Neufestsetzung seiner Versorgungsbezüge in Höhe des …

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Rechtsprechung
   FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2013 - 4 K 409/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,28130
FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2013 - 4 K 409/09 (https://dejure.org/2013,28130)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26.02.2013 - 4 K 409/09 (https://dejure.org/2013,28130)
FG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 26. Februar 2013 - 4 K 409/09 (https://dejure.org/2013,28130)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 32 Abs. 4 S. 1 Nr. 3; StGB § 20; StGB § 21
    Kindergeld für ein behindertes inhaftiertes Kind bei behinderungsbedingter Verursachung der zur Inhaftierung führenden Tat Verbot der abstrakten Betrachtungsweise

  • Wolters Kluwer

    Kindergeld bei Kausalität einer bestehenden Behinderung für die Unfähigkeit der Sorge für den Lebensunterhalt in der Zeit der Verbüßung einer Haftstrafe

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld für ein behindertes inhaftiertes Kind bei behinderungsbedingter Verursachung der zur Inhaftierung führenden Tat - Verbot der abstrakten Betrachtungsweise

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • EFG 2013, 1596
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (15)

  • BFH, 19.11.2008 - III R 105/07

    Kindergeld für arbeitslose behinderte Kinder

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2013 - 4 K 409/09
    Rn. 16 Die Behinderung muss -wie der Wortlaut des Gesetzes eindeutig erkennen lässt ("wegen")- nach entsprechender konkreter Bewertung der jeweiligen Situation des behinderten Kindes nach den Gesamtumständen des Einzelfalles für die fehlende Fähigkeit des Kindes zum Selbstunterhalt in erheblichem Umfang mitursächlich sein (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2001 VI B 178/01, BStBl II 2002, 486; BFH-Urteil vom 19. November 2008 III R 105/07, BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057).

    Es wird auch abgelehnt, eine ausschließliche Ursächlichkeit zu fordern, weil man ansonsten die Kindergeldberechtigung arbeitsloser behinderter Kinder insbesondere in Zeiten erhöhter Arbeitslosigkeit leerlaufen lassen würde (BFH-Urteil vom 19. November 2008 III R 105/07, BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057).

    Rn. 17 Dem Kind muss es objektiv unmöglich sein, seinen (gesamten) Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit zu bestreiten (BFH-Urteile vom 15. März 2012 III R 29/09; vom 19. November 2008 III R 105/07, BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057, m.w.N.).

    Rn. 22 So hat die höchstrichterliche Rechtsprechung bereits im Zusammenhang mit einem arbeitslosen behinderten Kind, dessen Einkünfte nicht für den Selbstunterhalt ausreichen, entschieden, welche Kriterien zur Beurteilung einer erheblichen Mitursächlichkeit herangezogen werden können (BFH-Urteil vom 19. November 2008 III R 105/07, BStBl II 2010, 1057).

  • BFH, 15.03.2012 - III R 29/09

    Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit zum Selbstunterhalt bei einem …

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2013 - 4 K 409/09
    Es darf auch nicht allein aus dem Umstand, dass ein behindertes Kind einer Erwerbstätigkeit nachgeht, gefolgert werden, es könne sich nun auch selbst unterhalten (BFH-Urteil vom 15. März 2012 III R 29/09, BFHE, BFH/NV 2012, 279).

    Rn. 17 Dem Kind muss es objektiv unmöglich sein, seinen (gesamten) Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit zu bestreiten (BFH-Urteile vom 15. März 2012 III R 29/09; vom 19. November 2008 III R 105/07, BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057, m.w.N.).

    Rn. 23 Ebenso wurden beispielhaft Kriterien im Falle eines erwerbstätigen behinderten Kindes gefunden (BFH-Urteil vom 15. März 2012 III R 29/09, BFHE 237, 68, BFH/NV 2012, 1125).

  • BFH, 14.12.2001 - VI B 178/01

    Kindergeld; behinderte Kinder; Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit …

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2013 - 4 K 409/09
    Rn. 16 Die Behinderung muss -wie der Wortlaut des Gesetzes eindeutig erkennen lässt ("wegen")- nach entsprechender konkreter Bewertung der jeweiligen Situation des behinderten Kindes nach den Gesamtumständen des Einzelfalles für die fehlende Fähigkeit des Kindes zum Selbstunterhalt in erheblichem Umfang mitursächlich sein (BFH-Urteil vom 14. Dezember 2001 VI B 178/01, BStBl II 2002, 486; BFH-Urteil vom 19. November 2008 III R 105/07, BFHE 223, 365, BStBl II 2010, 1057).

    In der Rechtsprechung wird die Auffassung der Verwaltung geteilt, dass dies anzunehmen ist, wenn der Grad der Behinderung 50 v.H. oder mehr beträgt und besondere Umstände hinzutreten, auf Grund derer eine Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes ausgeschlossen erscheint (BFH-Urteil vom 16.4.2002 VIII R 62/99, BFHE 198, 567, BStBl II 2002, 486).

  • FG Rheinland-Pfalz, 24.03.2003 - 5 K 1017/01

    Kindergeld für behindertes, straffällig gewordenes Kind

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2013 - 4 K 409/09
    Rn. 20 Nach Ansicht des erkennenden Senats steht die herrschende Auffassung, wonach eine Inhaftierung/Unterbringung infolge strafrechtlicher Verurteilung des behinderten Kindes die Kausalität zwischen seiner Behinderung und seiner Unfähigkeit, für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen, entfallen lässt (BFH-Beschlüsse vom 8. November 2012 VI B 86/12;… vom 25. Februar 2009 III B 47/08, BFH/NV 2009, 929; FG Nürnberg Urteil vom 17. Januar 2008 IV 352/2005, NWB direkt 2008, 7; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. März 2003 5 K 1017/01, Haufe-Index 950887), im Widerspruch zu dem oben geschilderten Verbot einer abstrakten Betrachtungsweise bzw. dem Gebot der konkreten Bewertung der Gesamtumstände.

    (FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24.3.2003 - 5 K 1017/01, Haufe-Index 950887).

  • BFH, 16.04.2002 - VIII R 62/99

    Kindergeld: Suchtkrankheit als Behinderung

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2013 - 4 K 409/09
    In der Rechtsprechung wird die Auffassung der Verwaltung geteilt, dass dies anzunehmen ist, wenn der Grad der Behinderung 50 v.H. oder mehr beträgt und besondere Umstände hinzutreten, auf Grund derer eine Erwerbstätigkeit unter den üblichen Bedingungen des Arbeitsmarktes ausgeschlossen erscheint (BFH-Urteil vom 16.4.2002 VIII R 62/99, BFHE 198, 567, BStBl II 2002, 486).
  • BFH, 23.01.2013 - XI R 50/10

    Kein Kindergeld für - später rechtskräftig verurteiltes - inhaftiertes und vom …

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2013 - 4 K 409/09
    Die abstrakte Betrachtungsweise in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach sich ein Kind auch dann weiterhin in Ausbildung befinden soll, wenn es in Untersuchungshaft genommen wird oder wegen eines laufenden Strafverfahrens im Ausland nicht ausreisen darf und deshalb die begonnene Ausbildung nicht fortsetzen kann (…BFH-Urteil vom 20. Juli 2006 III R 69/04, BFH/NV 2006, 2067) wird in neuerer Zeit mehrheitlich abgelehnt (FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil vom 12. Februar 2008 4 K 435/06, EFG 2008, 1393; FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 6. Juli 2010 10 K 10288/08, EFG 2011, 152, dagegen Revision XI R 50/10 anhängig; FG Baden-Württemberg Urteil vom 30. März 2011 2 K 5243/09, EFG 2011, 1262; FG Münster Urteil vom 8. Juni 2011 10 K 3649/09 Kg, EFG 2012, 339).
  • BFH, 20.07.2006 - III R 69/04

    Kindergeld: Kind in Untersuchungshaft

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2013 - 4 K 409/09
    Die abstrakte Betrachtungsweise in der höchstrichterlichen Rechtsprechung, wonach sich ein Kind auch dann weiterhin in Ausbildung befinden soll, wenn es in Untersuchungshaft genommen wird oder wegen eines laufenden Strafverfahrens im Ausland nicht ausreisen darf und deshalb die begonnene Ausbildung nicht fortsetzen kann (BFH-Urteil vom 20. Juli 2006 III R 69/04, BFH/NV 2006, 2067) wird in neuerer Zeit mehrheitlich abgelehnt (FG des Landes Sachsen-Anhalt Urteil vom 12. Februar 2008 4 K 435/06, EFG 2008, 1393; FG Berlin-Brandenburg Urteil vom 6. Juli 2010 10 K 10288/08, EFG 2011, 152, dagegen Revision XI R 50/10 anhängig; FG Baden-Württemberg Urteil vom 30. März 2011 2 K 5243/09, EFG 2011, 1262; FG Münster Urteil vom 8. Juni 2011 10 K 3649/09 Kg, EFG 2012, 339).
  • BFH, 25.02.2009 - III B 47/08

    Kein Kindergeld für inhaftiertes Kind

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2013 - 4 K 409/09
    Rn. 20 Nach Ansicht des erkennenden Senats steht die herrschende Auffassung, wonach eine Inhaftierung/Unterbringung infolge strafrechtlicher Verurteilung des behinderten Kindes die Kausalität zwischen seiner Behinderung und seiner Unfähigkeit, für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen, entfallen lässt (BFH-Beschlüsse vom 8. November 2012 VI B 86/12; vom 25. Februar 2009 III B 47/08, BFH/NV 2009, 929; FG Nürnberg Urteil vom 17. Januar 2008 IV 352/2005, NWB direkt 2008, 7; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. März 2003 5 K 1017/01, Haufe-Index 950887), im Widerspruch zu dem oben geschilderten Verbot einer abstrakten Betrachtungsweise bzw. dem Gebot der konkreten Bewertung der Gesamtumstände.
  • BFH, 24.10.2011 - XI B 54/11

    Keine Umsatzsteuerfreiheit für nicht medizinisch indizierte …

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2013 - 4 K 409/09
    Es darf auch nicht allein aus dem Umstand, dass ein behindertes Kind einer Erwerbstätigkeit nachgeht, gefolgert werden, es könne sich nun auch selbst unterhalten (BFH-Urteil vom 15. März 2012 III R 29/09, BFHE, BFH/NV 2012, 279).
  • BFH, 08.11.2012 - VI B 86/12

    Kein Kindergeld für strafrechtlich verurteiltes und untergebrachtes Kind - Keine …

    Auszug aus FG Sachsen-Anhalt, 26.02.2013 - 4 K 409/09
    Rn. 20 Nach Ansicht des erkennenden Senats steht die herrschende Auffassung, wonach eine Inhaftierung/Unterbringung infolge strafrechtlicher Verurteilung des behinderten Kindes die Kausalität zwischen seiner Behinderung und seiner Unfähigkeit, für den eigenen Lebensunterhalt aufzukommen, entfallen lässt (BFH-Beschlüsse vom 8. November 2012 VI B 86/12;… vom 25. Februar 2009 III B 47/08, BFH/NV 2009, 929; FG Nürnberg Urteil vom 17. Januar 2008 IV 352/2005, NWB direkt 2008, 7; FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 24. März 2003 5 K 1017/01, Haufe-Index 950887), im Widerspruch zu dem oben geschilderten Verbot einer abstrakten Betrachtungsweise bzw. dem Gebot der konkreten Bewertung der Gesamtumstände.
  • FG Berlin-Brandenburg, 06.07.2010 - 10 K 10288/08

    Kein Kindergeld für Kind in Haft

  • BFH, 21.03.2012 - III B 52/11

    Kein Splittingtarif für nicht verheiratete Eltern

  • FG Baden-Württemberg, 30.03.2011 - 2 K 5243/09

    Kein Anspruch auf Kindergeld für die Zeit der einjährigen Untersuchungshaft des …

  • FG Sachsen-Anhalt, 12.02.2008 - 4 K 435/06

    Anspruch eines volljährigen Kindes auf Zahlung von Kindergeld; Fehlen der …

  • FG Münster, 08.06.2011 - 10 K 3649/09

    Kind in Haft ist nicht ausbildungsplatzsuchend

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