Rechtsprechung
| FG Schleswig-Holstein, 06.03.2019 - 4 K 48/18 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Justiz Schleswig-Holstein
§ 4 Abs 4 EStG 2009, § 12 Nr 1 S 2 EStG 2009, § 164 Abs 1 AO, § 164 Abs 2 AO, § 176 AO
Aufwendungen zur Erlangung einer Professur als Sonderbetriebsausgaben - Änderung eines Steuerbescheides gemäß § 164 Abs. 2 AO nach vorangegangener Einspruchsabhilfe - IWW
EStG § 4 Abs. 4, § 12 Nr. 1 S. 2; AO § 164 Abs. 1 und Abs. 2, 176
EstG, AO - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- IWW (Kurzinformation)
Einkünfteermittlung | Aufwendungen für Vermittlung einer Professur können Betriebsausgaben sein
- datev.de (Kurzinformation)
Zahlungen an eine GmbH, welche diese dafür erhält, dass sie einen Steuerpflichtigen bei der Erlangung eines Professorentitels unterstützt, können beim Steuerpflichtigen unter bestimmten Voraussetzungen als Betriebsausgaben anerkannt werden
- datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Aufwendungen zur Vermittlung einer nebenberuflichen außerplanmäßigen Professur an einer Universität im europäischen Ausland als Sonderbetriebsausgaben - Befugnis zur Änderung eines Steuerbescheides gemäß § 164 Abs. 2 AO
In Nachschlagewerken
- smartsteuer.de | Lexikon des Steuerrechts
- Chefärzte
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (11)
- FG Münster, 13.10.2017 - 4 K 1891/14
Einkommensteuer: Ist die Vermittlungsprovision für eine ausländische …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.03.2019 - 4 K 48/18
Rn. 9 Durch Urteil vom 13.10.2017 4 K 18901/14 F, EFG 2017, 1949 entschied das Finanzgericht Münster, dass von einem promovierten Zahnmediziner getätigte Aufwendungen zur Vermittlung einer Gastprofessur nicht als Betriebsausgaben anzuerkennen seien.Aus den vom Finanzgericht Münster in der Entscheidung EFG 2017, 1949 aufgezeigten Gründen sei hier von einer nicht unbedeutenden privaten Mitveranlassung der Aufwendungen auszugehen.
Die Professorbezeichnung wird in der Öffentlichkeit und in Fachkreisen nicht nur als prestigeträchtig, sondern darüber hinaus auch als Ausdruck herausragender beruflicher und fachlicher Kompetenz verstanden und auch durchaus gezielt zur Einnahmesteigerung eingesetzt (grundlegend: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 13.08.2013, 19 B 1032/12 - juris Rz. 37 sowie Finanzgericht Münster, Urteil vom 13.10.2017 4 K 1891/14 F, EFG 2017, 1949).
Rn. 37 Die vom FA vorgebrachten Abgrenzungskriterien lassen sich im Streitfall auch nicht auf den vom Finanzgericht Münster, EFG 2017, 1949 unter der juris Rz. 35 zitierten Beschluss des BFH vom 8.06.2004 VI B 158/03, BFH/NV 2004, 1406 stützen.
- BFH, 05.06.2003 - III R 26/00
Vorbehalt der Nachprüfung; Abhilfebescheid; Einspruch
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.03.2019 - 4 K 48/18
Der Bundesfinanzhof habe bereits mit Urteil vom 5.06.2003 III R 26/00, BFH/NV 2003, 1529 entschieden, dass eine Änderungsbefugnis gemäß § 164 Abs. 2 AO dann nicht mehr bestehe, wenn der Steuerpflichtige - wie hier - von einer verbindlichen Klärung seines Anliegens in einem Einspruchsverfahren habe ausgehen dürfen.Der vorliegende Fall sei auch nicht mit der vom BFH durch Urteil vom 5.06.2003, BFH/NV 2003, 1529 entschiedenen Konstellation vergleichbar, weil es hier allein um die zutreffende materiell-rechtliche Beurteilung des Falles gehe.
Nichts anderes lässt aus dem angesprochenen Urteil des BFH vom 5.06.2003 III R 26/00, BFH/NV 2003, 1529 ableiten.
- BFH, 08.06.2004 - VI B 158/03
Promotionskosten als WK
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.03.2019 - 4 K 48/18
Rn. 37 Die vom FA vorgebrachten Abgrenzungskriterien lassen sich im Streitfall auch nicht auf den vom Finanzgericht Münster, EFG 2017, 1949 unter der juris Rz. 35 zitierten Beschluss des BFH vom 8.06.2004 VI B 158/03, BFH/NV 2004, 1406 stützen.Rn. 41 Es bedarf keiner Entscheidung, ob im Hinblick auf den Beschluss des Bundesfinanzhofs vom 8.06.2004 VI B 158/03, BFH/NV 2004, 1406 eine andere Beurteilung ungeachtet der erwerbswirtschaftlichen Vorteile der Titelführung dann angebracht wäre, wenn es um die Verschaffung einer wettbewerbsrechtlich oder berufsrechtlich unzulässigen bzw. hochschulrechtlich untersagten oder gemäß § 132 a Strafgesetzbuch sanktionierten Titelführung gehen sollte.
- BFH, 21.09.2009 - GrS 1/06
Aufteilung der Aufwendungen für eine gemischt veranlasste Reise
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.03.2019 - 4 K 48/18
Die Gründe bilden das "auslösende Moment", das den Steuerpflichtigen bewogen hat, die Kosten zu tragen (z.B. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672, unter C.III.1.a und C.III.2.;… BFH-Urteile vom 28. Februar 2013 IV R 4/11, BFH/NV 2013, 1081;… vom 29. Juli 2015 IV R 16/12, BFH/NV 2015, 1572, …und vom 15. Dezember 2016 IV R 22/14, BFH/NV 2017, 454).Beruhen unter Berücksichtigung des Veranlassungsprinzips die Aufwendungen nicht oder in nur unbedeutendem Maße auf privaten, der Lebensführung des Steuerpflichtigen zuzurechnenden Umständen, so sind sie - vorbehaltlich einer entgegenstehenden gesetzlichen Regelung - als Betriebsausgaben abziehbar (Beschluss des Großen Senats des BFH in BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672).
- BFH, 04.11.2003 - VI R 96/01
Promotionskosten als Werbungskosten
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.03.2019 - 4 K 48/18
Sie verwiesen auf das Urteil des Bundesfinanzhofs (BFH) vom 4.11.2003 VI R 96/01, BStBl II 2004, 891 und machten geltend, die Aufwendungen zur Erlangung der Professur seien ausschließlich durch den Praxisbetrieb veranlasst.In der angesprochenen Entscheidung hat der Bundesfinanzhof den zuvor mit Urteil vom 4.11.2003 VI R 96/01, BStBl II 2004, 891 aufgestellten Rechtssatz, dass Aufwendungen für eine berufliche Qualifikationsmaßnahme in Gestalt eines Universitätsstudiums sowie die Aufwendungen für eine sich daran anschließende Promotion im Regelfall als Werbungskosten zu qualifizieren seien, mit der Maßgabe eingeschränkt, dass dies dann nicht gelte, wenn es lediglich um einen Titelkauf ohne eigene wissenschaftliche Leistung gehe.
- BFH, 29.07.2015 - IV R 16/12
Fremdvergleich bei Provisionszahlungen einer Personengesellschaft an …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.03.2019 - 4 K 48/18
Die Gründe bilden das "auslösende Moment", das den Steuerpflichtigen bewogen hat, die Kosten zu tragen (z.B. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672, unter C.III.1.a und C.III.2.;… BFH-Urteile vom 28. Februar 2013 IV R 4/11, BFH/NV 2013, 1081; vom 29. Juli 2015 IV R 16/12, BFH/NV 2015, 1572, …und vom 15. Dezember 2016 IV R 22/14, BFH/NV 2017, 454). - BFH, 15.12.2016 - IV R 22/14
Erhaltungsaufwendungen für ein Pächterwohnhaus eines landwirtschaftlichen …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.03.2019 - 4 K 48/18
Die Gründe bilden das "auslösende Moment", das den Steuerpflichtigen bewogen hat, die Kosten zu tragen (z.B. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672, unter C.III.1.a und C.III.2.;… BFH-Urteile vom 28. Februar 2013 IV R 4/11, BFH/NV 2013, 1081;… vom 29. Juli 2015 IV R 16/12, BFH/NV 2015, 1572, und vom 15. Dezember 2016 IV R 22/14, BFH/NV 2017, 454). - BFH, 28.02.2013 - IV R 4/11
Anwendbarkeit des Teilabzugsverbots des § 3c Abs. 2 EStG auf laufende Anwendungen …
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.03.2019 - 4 K 48/18
Die Gründe bilden das "auslösende Moment", das den Steuerpflichtigen bewogen hat, die Kosten zu tragen (z.B. Beschluss des Großen Senats des Bundesfinanzhofs vom 21. September 2009 GrS 1/06, BFHE 227, 1, BStBl II 2010, 672, unter C.III.1.a und C.III.2.; BFH-Urteile vom 28. Februar 2013 IV R 4/11, BFH/NV 2013, 1081;… vom 29. Juli 2015 IV R 16/12, BFH/NV 2015, 1572, …und vom 15. Dezember 2016 IV R 22/14, BFH/NV 2017, 454). - OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2013 - 19 B 1032/12
Untersagung der Führung einer ausländischen (ungarischen) Professorbezeichnung
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.03.2019 - 4 K 48/18
Die Professorbezeichnung wird in der Öffentlichkeit und in Fachkreisen nicht nur als prestigeträchtig, sondern darüber hinaus auch als Ausdruck herausragender beruflicher und fachlicher Kompetenz verstanden und auch durchaus gezielt zur Einnahmesteigerung eingesetzt (grundlegend: Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 13.08.2013, 19 B 1032/12 - juris Rz. 37 sowie Finanzgericht Münster, Urteil vom 13.10.2017 4 K 1891/14 F, EFG 2017, 1949). - BFH, 13.06.2002 - III B 22/02
Vorbehalt der Nachprüfung
Auszug aus FG Schleswig-Holstein, 06.03.2019 - 4 K 48/18
Dies gilt auch, wenn der Vorbehalt der Nachprüfung - wie hier - nach Abschluss bzw. Erledigung des Einspruchsverfahrens bestehen bleibt und/ oder die Änderung aufgrund von Tatsachen erfolgt, die bereits bei Erlass des begünstigenden Bescheides bekannt waren (…Oellerich, a.a.O, § 164 Rn. 93; BFH, Urteil vom 13.06.2002 III B 22/02, BFH/NV 2002, 1421). - BFH, 21.04.2005 - III B 40/04
InvZul; Rückforderung; Vertrauensschutz
- FG Hamburg, 25.01.2021 - 4 K 47/18
(Einfuhrumsatzsteuer
Die Anfechtungsklage gegen diesen Bescheid (4 K 48/18) nahm die Klägerin im Erörterungstermin vom 15. Dezember 2020 zurück. - OVG Nordrhein-Westfalen, 18.12.2019 - 19 B 5/19
Verstehen der Professorbezeichnung in der Öffentlichkeit und in Fachkreisen als …
FG, Urteil vom 6. März 2019 - 4 K 48/18 -, juris, Rn. 29, FG Münster, Urteil vom 13. Oktober 2017 - 4 K 1891/14 F -, juris, Rn. 28.
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