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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2013 - 4 KN 1/12   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,1415
OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2013 - 4 KN 1/12 (https://dejure.org/2013,1415)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.02.2013 - 4 KN 1/12 (https://dejure.org/2013,1415)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. Februar 2013 - 4 KN 1/12 (https://dejure.org/2013,1415)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (sog. Übernachtungssteuer)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)

    Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit der Satzung der Hansestadt Lübeck über die Erhebung einer Steuer auf Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben (sog. Übernachtungssteuer)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (6)

  • schleswig-holstein.de (Pressemitteilung)

    Normenkontrollantrag gegen Lübecker Bettensteuer abgewiesen

  • lto.de (Kurzinformation)

    Bettensteuer in Lübeck rechtmäßig

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Lübeck und die Bettensteuer

  • nwb.de (Kurzmitteilung)

    Bettensteuer in Lübeck rechtmäßig

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Übernachtungssteuer der Hansestadt Lübeck ist rechtmäßig

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    OVG Schleswig erklärt Lübecker Bettensteuer auf Beherbergungen für rechtmäßig - Erhebung der Bettensteuer bei nichtberuflicher Übernachtung in Beherbergungsbetrieben

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2013, 816
 
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Wird zitiert von ... (40)Zitiert selbst (18)

  • BVerwG, 11.07.2012 - 9 CN 1.11

    Aufwandsteuer; Aufwand; zwangsläufiger Aufwand; Einkommensverwendung; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2013 - 4 KN 1/12
    Auch das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner Entscheidung vom 11. Juli 2012 (- 9 CN 1.11 u.a. -, NVwZ 2012, 1407) zur Kultur- und Tourismusförderabgabe der Stadt Trier insoweit keine Bedenken gesehen.

    Daran ist insbesondere auch im Hinblick auf die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2012 (a.a.O.) festzuhalten.

    Anders als die Kultur- und Tourismusförderabgabe der Stadt Trier, die nach der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2012 (a.a.O.) nicht der Umsatzsteuer gleichartig ist, soweit entgeltliche Übernachtungen der Einkommensverwendung zuzurechnen sind und deswegen mit der Steuer belegt werden dürfen, wird die Übernachtungssteuer der Antragsgegnerin nicht als Pauschalabgabe, sondern proportional zum Netto-Übernachtungspreis in Höhe von 5 % erhoben (§§ 4 u. 5 Satz 1 der Übernachtungssteuersatzung).

    Nach der Satzung der Stadt Trier (§ 3), die Gegenstand der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. Juli 2012 (a.a.O.) war, sind Übernachtungen von Minderjährigen von der Steuerpflicht ausgenommen, obwohl jede entgeltliche Übernachtung in Beherbergungsbetrieben - von den Sonderfällen des dauerhaften Wohnens in derartigen Einrichtungen abgesehen - nicht zum Grundbedarf des Wohnens gehört und deshalb Leistungsfähigkeit indiziert (…BVerwG, Urt. v. 11.07.2012, a.a.O.), mithin grundsätzlich der Steuerpflicht unterfallen kann.

    Das Bundesverwaltungsgericht hat am Ende seiner Entscheidung vom 11. Juli 2012 (a.a.O.) unter Bezugnahme auf die "oben genannten Gründe" die Problematik der Verwendung eines proportionalen Steuermaßstabes angesprochen und im Rahmen der durchzuführenden Gesamtschau von einem "noch genügenden Abstand" der "Steuerarten" (und nicht der Steuersätze) gesprochen.

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2012 - 4 MR 1/12

    Bettensteuer in Schleswig-Holstein

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2013 - 4 KN 1/12
    Der Senat hat mit Beschluss vom 15. Februar 2012 (4 MR 1/12) den Antrag der Antragstellerin auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel, die Satzung der Antragsgegnerin vorläufig außer Kraft zu setzen, abgelehnt.

    Der Senat hat in seinem Beschluss vom 15. Februar 2012 (- 4 MR 1/12 -, NordÖR 2012, 286) unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zur Spielgerätesteuer (Beschl. v. 04.02.2009 - 1 BvR 8/05 - BVerfGE 123, 1) bereits ausgeführt, dass eine Aufwandsteuer auch als indirekte Steuer erhoben werden kann und nicht zwingend der den Aufwand treibende Übernachtungsgast Steuerschuldner sein muss.

    Der Senat hat schon mit seinem Beschluss vom 15. Februar 2012 (a.a.O.) festgestellt, dass die Übernachtungssteuer nicht gegen das Gleichartigkeitsverbot des Art. 105 Abs. 2 a GG verstößt, insbesondere keine Gleichartigkeit mit der Umsatzsteuer gegeben ist, obwohl die Bemessungsgrundlagen übereinstimmen und dieselbe wirtschaftliche Quelle ausgeschöpft wird.

    Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 15. Februar 2012 (a.a.O.) ausgeführt, dass die Anzeige- und Nachweispflicht ihre Rechtsgrundlage in §§ 3, 11 Abs. 1 Satz 2 KAG i.V.m. § 90 Abs. 1 AO findet und der Steuergläubiger im Falle der Nichterfüllung der Anzeige- und Nachweispflicht nicht einfach davon ausgehen kann, dass alle Übernachtungen der Steuer unterliegen.

  • BVerfG, 04.06.1975 - 2 BvR 824/74

    Vergnügungssteuer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2013 - 4 KN 1/12
    Der Gleichartigkeitsbegriff des Art. 105 Abs. 2 a GG ist von dem herkömmlichen des Art. 105 Abs. 2 GG in Verbindung mit Art. 72 Abs. 1 GG zu unterscheiden (BVerfG, Beschl. v. 04.06.1975 - 2 BvR 824/74 -, BVerfGE 40, 56 und BVerwG, Urt. v. 11.07.2012, a.a.O. m.w.N.).

    Das zwingt zu dem Schluss, dass der Verfassungsgeber dem Begriff der Gleichartigkeit in Art. 105 Abs. 2 a GG einen eigenständigen Inhalt gegeben hat (BVerfG, Beschl. v. 04.06.1975, a.a.O.).

  • BVerfG, 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06

    Nichtannahmebeschluss: Bindung der Judikative an Recht und Gesetz sowie Grenzen …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2013 - 4 KN 1/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Beschl. v. 26.09.2011 - 2 BvR 2216/06 -, NJW 2012, 669) zieht der Wortlaut des Gesetzes im Regelfall keine starre Auslegungsgrenze.

    Auslegung und Umdeutung überschreiten die verfassungsrechtlichen Grenzen, wenn sie deutlich erkennbar, möglicherweise sogar ausdrücklich im Wortlaut dokumentierte gesetzliche Entscheidungen abändern oder ohne ausreichende Rückbindung an gesetzliche Aussagen neue Regelungen schaffen (BVerfG, Beschl. v. 26.09.2011 - a.a.O.).

  • BVerfG, 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79

    Zweitwohnungsteuer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2013 - 4 KN 1/12
    Der Gesetzgeber hat es nämlich nicht in der Hand, durch verschiedene Formulierungen der Steuertatbestände beziehungsweise des Steuergegenstandes oder durch eine Schaffung geringfügiger Unterschiede bei den einzelnen Merkmalen der Steuer, wie insbesondere beim Kreis der Steuerpflichtigen, beim Steuermaßstab oder bei der Erhebungstechnik, die Gleichartigkeit zu vermeiden (siehe BVerfG, Beschl. v. 06.12.1983 - 2 BvR 1275/79 -, BVerfGE 65, 325, 351).
  • BVerfG, 27.01.2010 - 2 BvR 2185/04

    Mindesthebesatz von 200 % bei der Gewerbesteuer

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2013 - 4 KN 1/12
    Sind die Steuern ungleichartig, kann der Ortsgesetzgeber die ihm verfassungsrechtlich verbürgte Steuer- und Abgabenhoheit (siehe hierzu BVerfG, Beschl. v. 27.01.2010 - 2 BvR 2185/04 -, BVerfGE 125, 141) ausschöpfen.
  • BVerfG, 17.07.2003 - 2 BvL 1/99

    Informationspflichten bei Sonderabgaben

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2013 - 4 KN 1/12
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt aus dem Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzips im Bereich des Abgabenrechts, dass steuerbegründende Tatbestände so bestimmt sein müssen, dass der Steuerpflichtige die auf ihn entfallende Steuerlast - in gewissem Umfang (…BVerfG, Urt. v. 14.02.1965 - 2 BvR 571/60 -, BVerfGE 19, 253) - voraus berechnen kann (BVerfG, Beschl. v. 17.07.2003 - 2 BvL 1/99 u.a. -, BVerfGE 108, 186).
  • BVerfG, 22.08.2012 - 1 BvR 199/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Erhebung von Rundfunkgebühren für …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2013 - 4 KN 1/12
    Die Ausfüllung ist Teil der gewöhnlichen Gesetzesauslegung (siehe zuletzt Beschl. des BVerfG v. 22.08.2012 - 1 BvR 199/11 -, NJW 2012, 3423).
  • BVerfG, 12.10.1978 - 2 BvR 154/74

    Abgaben wegen Änderung der Gemeindeverhältnisse

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2013 - 4 KN 1/12
    Denn dem Bestimmtheitsgrundsatz ist regelmäßig genügt, wenn - wie hier - der Gegenstand (§ 2), die Bemessungsgrundlage (§ 4), der Steuersatz (§ 5) sowie die Erhebung (§ 6) und Fälligkeit (§ 9) der Steuer geregelt sind (BVerfG, Beschl. v. 12.10.1978 - 2 BvR 154/74 -, BVerfGE 49, 343).
  • BVerfG, 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89

    Verfassungsmäßigkeit der kommunalen Besteuerung von Spielautmaten

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 07.02.2013 - 4 KN 1/12
    Anderenfalls wären die Länder an der Regelung solcher Steuern schon im Bereich der konkurrierenden Gesetzgebung gehindert; Art. 105 Abs. 2 GG würde deshalb entgegen der erkennbaren Intention des Verfassungsgebers leer laufen (BVerfG, Beschl. v. 01.03.1997 - 2 BvR 1599/89 u.a. -, NVwZ 1997, 573).
  • BVerfG, 14.12.1965 - 1 BvR 571/60

    Kirchensteuergesetz

  • BVerfG, 17.03.2011 - 1 BvR 3255/08

    Nichtannahmebeschluss: Keine Verletzung von Grundrechten durch die Erhebung von …

  • BVerwG, 29.11.1991 - 8 C 107.89

    Besteuerung der Inanspruchnahme von Wohnraum - Aufwandsteuer

  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

  • BVerfG, 04.02.2009 - 1 BvL 8/05

    Spielgerätesteuer

  • BVerwG, 17.02.2005 - 7 CN 6.04

    Normenkontrollverfahren; Antragsbefugnis; objektives Prüfungsverfahren; …

  • BVerfG, 10.05.1962 - 1 BvL 31/58

    Vergnügungssteuer auf Glücksspielgeräte

  • BVerfG, 19.05.2005 - 1 BvR 2792/04

    Verfassungsmäßigkeit des Zustimmungsbedürfnisses für Umschulungsmaßnahmen

  • FG Bremen, 16.04.2014 - 2 K 85/13

    Kein Verstoß der Tourismusabgabe nach dem Bremischen Gesetz über die Erhebung …

    Insofern gelte das Gleiche wie bei der Vergnügungssteuer, die beim Spielgeräteraufsteller als Steuerschuldner erhoben werde (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. Februar 2013 4 KN 1/12, NVwZ-RR 2013, 816, juris Rz 107 m.w.N.).

    Der Beklagte vertritt unter Hinweis auf das Urteil des OVG Schleswig-Holstein in NVwZ-RR 2013, 816 (juris Rz 126) die Auffassung, dass dem Steuerschuldner kein unverhältnismäßiger Organisationsaufwand abverlangt werde.

    Das OVG Schleswig-Holstein vertrete demgegenüber in dem Urteil in NVwZ-RR 2013, 816 seine, des Beklagten, Rechtsauffassung.

    Das BremTourAbgG verstoße nicht gegen höherrangiges Datenschutzrecht (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil in NVwZ-RR 2013, 816; Beschluss vom 15. Februar 2012 4 MR 1/12, NVwZ 2012, 771, juris Rz 20).

    Denn der den Aufwand treibende Übernachtungsgast muss nicht zwingend Steuerschuldner sein (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil in NVwZ-RR 2013, 816, juris Rz 107).

    Auch wenn der Aufwand des Übernachtungsgastes für die Übernachtung sich beim Beherbergungsunternehmer als Umsatz niederschlägt, ändert dies nichts an der Verschiedenheit des Anknüpfungspunktes und damit des Steuergegenstands der Tourismusabgabe nach dem BremTourAbgG und der Umsatzsteuer nach dem UStG (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil in NVwZ-RR 2013, 816, juris Rz 112).

    Neben den vom Beklagten auf den Seiten 12 f. seiner Einspruchsentscheidung dargestellten Unterschieden in der Erhebungstechnik besteht ein gravierender Unterschied darin, dass es sich bei der Umsatzsteuer um eine "Allphasen-Netto-Umsatzsteuer mit Vorsteuerabzug" handelt, die grundsätzlich auf jeder Stufe der Erzeugung und des Vertriebs erhoben wird, während die Tourismusabgabe als "Einphasen-Aufwandsteuer" ausschließlich und einmalig auf der Letztanbieterstufe einsetzt und strukturell nicht auf einen Vorsteuerabzug angelegt ist (vgl. BVerwG, Urteil in BVerwGE 143, 301 , HFR 2013, 67, juris Rz 27; OVG Schleswig-Holstein, Urteil in NVwZ-RR 2013, 816, juris Rz 113; OVG Rheinland-Pfalz, Urteile in DVBl 2011, 1039, NVwZ-RR 2011, 778, juris Rz 48; vom 17. Mai 2011 6 C 11408/10, juris Rz 49; VG Köln, Urteil in ZKF 2011, 212, juris Rz 105; VG Düsseldorf, Urteile in ZKF 2012, 45, juris Rz 111; vom 2. Dezember 2011 25 K 342/11, juris Rz 110).

    Vielmehr liegen Abgabenvorschriften des Bundes und des Landes Bremen ohne Lenkungszwecke vor, die lediglich in ihren wirtschaftlichen Auswirkungen nicht übereinstimmen (vgl. auch OVG Rheinland-Pfalz, Urteile in DVBl 2011, 1039, NVwZ-RR 2011, 778, juris Rz 66 f.; vom 17. Mai 2011 6 C 11408/10, juris Rz 67 f.; OVG Thüringen, Beschlüsse in DVBl 2011, 1366 , juris Rz 65; in ZKF 2011, 236, juris Rz 53; VG Düsseldorf, Urteile in ZKF 2012, 45, juris Rz 136 ff.; vom 2. Dezember 2011 25 K 342/11, juris Rz 135 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil in NVwZ-RR 2013, 816, juris Rz 120).

    Dann trägt der Übernachtungsgast - und nicht der Beherbergungsbetreiber - die Tourismusabgabe wirtschaftlich endgültig und unabhängig von ihrem tatsächlichen Entstehen (vgl. FG Hamburg, Beschluss in EFG 2013, 961, juris Rz 59 m.w.N.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil in NVwZ-RR 2013, 816, juris Rz 107).

    Er ist nur verpflichtet, die der Glaubhaftmachung der beruflichen Veranlassung dienenden Unterlagen i.S. des § 1 Abs. 4 BremTourAbgG für die in § 7 Abs. 1 Satz 2 BremTourAbgG genannte Dauer aufzubewahren und gemäß § 7 Abs. 2 Satz 1 BremTourAbgG dem Beklagten auf Anforderung vorzulegen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil in NVwZ-RR 2013, 816, juris Rz 127).

    Die damit verbundene Unsicherheit der Vorausberechnung der Tourismusabgabe ändert aber nichts daran, dass der Beherbergungsbetreiber die Steuerlast in gewissem Umfang - was genügt - vorausberechnen kann (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil in NVwZ-RR 2013, 816, juris Rz 121).

    Da die Erhebung der Tourismusabgabe mithin nicht allein von der Erklärungsbereitschaft des Steuerträgers abhängig ist, ist die Rechtsanwendungsgleichheit hinreichend gewährleistet (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil in NVwZ-RR 2013, 816, juris Rz 127).

    Eine lückenlose Kontrolle in jedem Einzelfall ist ohnehin nicht erforderlich; Stichproben sind ausreichend (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil in NVwZ-RR 2013, 816, juris Rz 127).

    Soweit die Klägerin die ihr als Steuerschuldnerin auferlegte Tourismusabgabe dem Gast mit dem Übernachtungspreis in Rechnung stellt, handelt es sich - wie die Klägerin auch selbst einräumt - um eine bloße Abwälzung auf den Übernachtungsgast (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil in NVwZ-RR 2013, 816, juris Rz 124).

    b) Die Regelungen des BDSG stehen - entgegen der Ansicht der Klägerin - der Einholung von Bestätigungen durch den Beherbergungsbetreiber nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck gemäß § 1 Abs. 4 Satz 3 und 4 BremTourAbgG zur beruflichen Notwendigkeit der Übernachtung (Arbeitgeberbestätigung, Eigenbestätigung für Selbständige) und der Weitergabe solcher Bestätigungen an den Beklagten nicht entgegen (vgl. auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil in NVwZ-RR 2013, 816, juris Rz 124).

  • VGH Baden-Württemberg, 11.06.2015 - 2 S 2555/13

    Zulässigkeit einer kommunalen Übernachtungssteuer

    Der Steuermaßstab ist mithin beim Gleichartigkeitsvergleich nur eines von mehreren Merkmalen, das zudem, insbesondere gegenüber dem Merkmal des Steuergegenstandes, nachrangig ist, sodass ihm bei der anzustellenden Gesamtbetrachtung keine ausschlaggebende Bedeutung zukommt (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.02.2013 - 4 KN 1/12 - juris; in diesem Sinn auch OVG Nordrh.-Westf., Urteil vom 23.10.2013 - 14 A 316/13 - juris).

    Die Übernachtungsteuer konterkariert schon angesichts ihres geringen Umfangs nicht den Zweck des Art. 5 Nr. 1 des Gesetzes zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (vom 22.12.2009, BGBl I S. 3950), das mit der Reduzierung der Umsatzsteuer für Beherbergungsbetriebe (§ 12 Nr. 11 UStG) die Wirtschaft fördern will (vgl. BVerwG…, Urteil vom 11.07.2012, aaO; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.02.2013, aaO).

    Da die Übernachtungsteuer auf Abwälzbarkeit angelegt ist, besteht letztlich kein Zwang zur Abwälzung, vielmehr bleibt es dem Beherbergungsunternehmer auch unbenommen, etwa aus Wettbewerbsgründen auf die Abwälzung ganz zu verzichten (FG Hamburg…, Urteil vom 09.04.2014,aaO; FG Bremen…, Urteil vom 16.04.2014, aaO; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.02.2013, aaO; HessVGH, Beschluss vom 29.01.2015 - 5 C 1162/13.N - juris).

    Rn. 143 1. Der Antragstellerin wird in tatsächlicher Hinsicht nichts Unzumutbares auferlegt (ebenso i. Erg.OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.02.2013, aaO; NdsOVG…, Urteil vom 01.12.2014, aaO).

    Die Antragstellerin ist den Ausführungen des OVG Schleswig-Holstein vom 07.02.2013 (aaO), ein Hotel könne sich zur Problemlösung leicht mit angepasster Software behelfen, mit dem Vortrag entgegengetreten, ein ggf. nötiger Austausch der Hotelsoftware sei ein technisch und wirtschaftlich sehr anspruchsvoller Vorgang, der bei einem Betrieb wie ihrem leicht mit mehreren zehntausend Euro Anschaffungs- und Schulungskosten zu Buche schlagen könne.

    Rn. 147 1. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts folgt aus dem Grundsatz der Tatbestandsmäßigkeit als Ausdruck des Rechtsstaatsprinzip im Bereich des Abgabenrechts, dass steuerbegründende Tatbestände so bestimmt sein müssen, dass der Steuerpflichtige die auf ihn entfallende Steuerlast in gewissem Umfang vorausberechnen kann (BVerfG, Beschluss vom 17.07.2003 - 2 BvL 1/99 u.a. -, BVerfGE 108, 186; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.02.2013, aaO).

    Die damit verbundene Unsicherheit der Vorausberechnung der Steuer ändert nichts daran, dass der Steuerpflichtige die Steuerlast - in gewissem Umfang - vorausberechnen kann (OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 07.02.2013, aaO).

  • BFH, 15.07.2015 - II R 32/14

    Verfassungsmäßigkeit des BremTourAbgG

    Rn. 35 bbb) Diese verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine indirekte Aufwandsteuer sind bei der Steuer nach dem BremTourAbgG erfüllt (ebenso Urteile des Oberverwaltungsgerichts --OVG-- für das Land Schleswig-Holstein vom 7. Februar 2013 4 KN 1/12, NVwZ-RR 2013, 816, zur Übernachtungsteuer der Stadt Lübeck, und vom 4. Dezember 2014 4 KN 3/13, Landesrechtsprechungsdatenbank Schleswig-Holstein, Rz 36 bis 44, zu der als indirekte Aufwandsteuer ausgestalteten Beherbergungsabgabe der Stadt Flensburg; Urteile des OVG Lüneburg vom 1. Dezember 2014 9 KN 85/13, www.justizportal.niedersachsen.de, Rz 39, zu der als indirekte Aufwandsteuer ausgestalteten Kultur- und Tourismusförderabgabe der Stadt Goslar; vom 26. Januar 2015 9 KN 309/13, NVwZ-RR 2015, 593, Rz 35, zur Übernachtungsteuer der Gemeinde Schulenberg, und vom 26. Januar 2015 9 KN 59/14, www.justizportal.niedersachsen.de, Rz 77, zur Beherbergungsteuer der Stadt Lüneburg).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.09.2015 - 9 A 7.14

    Normenkontrollantrag gegen Übernachtungsteuersatzung der Stadt Potsdam abgewiesen

    § 68 Abs. 1 S. 1 OWiG weist die Entscheidung über die Anwendung von Regelungen über Ordnungswidrigkeiten indessen der ordentlichen Gerichtsbarkeit zu (hierzu BVerwG, Urteil vom 17. Februar 2005 - 7 CN 6/04, NVwZ 2005, 695 (696), st.Rspr.; ebenso OVG Schleswig, Urteil vom 7. Februar 2013 - 4 KN 1/12, NVwZ-RR 2013, 816 f. = juris, Rn. 101;… Urteil vom 6. Februar 2014 - 4 KN 2/13, juris, Rn. 45).

    Dass Gäste unter Umständen in Einzelfällen unzutreffende Erklärungen abgeben und der Beherbergungsunternehmer dies nicht überprüfen kann, berührt die Bestimmtheit des steuerlichen Tatbestandes nicht, da die tatbestandliche Vorhersehbarkeit als solche nicht in Frage gestellt wird (ebenso OVG Schleswig, Urteil vom 7. Februar 2013 - 4 KN 1/12, NVwZ-RR 2013, 816 [820] = juris, Rn. 121).

    Zudem lassen sich zusätzliche Arbeitsbelastungen durch den Einsatz entsprechender Elemente elektronischer Datenverarbeitung im Wege der Standardisierung minimieren (siehe zu vergleichbaren Regelungen auch OVG Münster…, Urteil vom 28. Oktober 2013 - 14 A 316/13, juris, Rn. 110 ff.; OVG Schleswig, Urteil vom 7. Februar 2013 - 4 KN 1/12, NVwZ-RR 2013, 816 [821] = juris, Rn. 126).

    Wegen § 9 Abs. 2 PAngV müssen "individuelle Preisnachlässe" nicht im Endpreis berücksichtigt werden; darunter fällt auch der Nachlass wegen der Nichtsteuerbarkeit der Übernachtung (dazu OVG Schleswig, Urteil vom 7. Februar 2013 - 4 KN 1/12, NVwZ-RR 2013, 816 [821] = juris, Rn. 125).

    Diese Regelungen reichen aus, um eine im Regelfall wahrheitsgerechte Besteuerung zu gewährleisten (siehe auch OVG Münster…, Urteil vom 28. Oktober 2013 - 14 A 316/13, juris, Rn. 93 ff.; OVG Schleswig, Urteil vom 7. Februar 2013 - 4 KN 1/12, NVwZ-RR 2013, 816 [821] = juris, Rn. 127).

    i.S.d. Vorschrift ist (zum Landesrecht Schleswig-Holstein siehe OVG Schleswig, Urteil vom 7. Februar 2013 - 4 KN 1/12, NVwZ-RR 2013, 816 [820 f.] = juris, Rn. 124).

    Das Grundrecht schützt nur vor Maßnahmen der öffentlichen Gewalt, nicht vor belastenden Vertragsgestaltungen seitens des privaten Beherbergungsbetriebs als Vertragspartner des Übernachtungsgastes (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 7. Februar 2013 - 4 KN 1/12, NVwZ-RR 2013, 816 [818] = juris, Rn. 108).

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2024 - 6 LB 6/24

    Erhebung der Zweitwohnungssteuer ist in Tönning rechtmäßig, in Kittlitz und …

    Nicht erforderlich ist die Möglichkeit der exakten Vorausberechnung (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 07.02.2013 - 4 KN 1/12 -, juris Rn. 121 m.w.N.).
  • BFH, 15.07.2015 - II R 33/14

    Verfassungsmäßigkeit des HmbKTTG

    Rn. 34 bbb) Diese verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine indirekte Aufwandsteuer sind bei der Steuer nach dem HmbKTTG erfüllt (ebenso Urteile des Oberverwaltungsgerichts --OVG-- für das Land Schleswig-Holstein vom 7. Februar 2013 4 KN 1/12, NVwZ-RR 2013, 816, zur Übernachtungsteuer der Stadt Lübeck, und vom 4. Dezember 2014 4 KN 3/13, Landesrechtsprechungsdatenbank Schleswig-Holstein, Rz 36 bis 44, zu der als indirekte Aufwandsteuer ausgestalteten Beherbergungsabgabe der Stadt Flensburg; Urteile des OVG Lüneburg vom 1. Dezember 2014 9 KN 85/13, www.justizportal.niedersachsen.de, Rz 39, zu der als indirekte Aufwandsteuer ausgestalteten Kultur- und Tourismusförderabgabe der Stadt Goslar; vom 26. Januar 2015 9 KN 309/13, NVwZ-RR 2015, 593, Rz 35, zur Übernachtungsteuer der Gemeinde Schulenberg, und vom 26. Januar 2015 9 KN 59/14, www.justizportal.niedersachsen.de, Rz 77, zur Beherbergungsteuer der Stadt Lüneburg).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2013 - 14 A 316/13

    Erhebung einer Abgabe auf entgeltliche Beherbergungen im Gebiet der Stadt …

    Rn. 50 Zur Steuerbarkeit dieses Steuergegenstands vgl. BVerwG, Urteil vom 11.7.2012 - 9 CN 1/11 -, BVerwGE 143, 301 Rn. 12 ff.; Urteil des Senats vom 23.1.2013 - 14 A 1860/11 -, NRWE Rn. 57 ff.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7.2.2013 - 4 KN 1/12 -, NVwZ-RR 2013, 816 Rn. 85 ff.

    Rn. 52 Vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7.2.2013 - 4 KN 1/12 -, NVwZ-RR 2013, 816 Rn. 106 ff.; Beschluss vom 15.2.2012 - 4 MR 1/12 -, NVwZ 2012, 771 (774).

    Rn. 119 Vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7.2.2013 - 4 KN 1/12 -, NVwZ-RR 2013, 816 Rn. 108.

    Rn. 131 So aber wohl OVG S-H, Urteil vom 7.2.2013 - 4 KN 1/12 -, NVwZ-RR 2013, 816 Rn. 89.

  • BFH, 15.07.2015 - II R 31/14

    Verfassungsmäßigkeit des HmbKTTG - Zustellung von Urteilen - Verfahrensmangel

    Rn. 42 bbb) Diese verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für eine indirekte Aufwandsteuer sind bei der Steuer nach dem HmbKTTG erfüllt (ebenso Urteile des OVG für das Land Schleswig-Holstein vom 7. Februar 2013 4 KN 1/12, NVwZ-RR 2013, 816, zur Übernachtungsteuer der Stadt Lübeck, und vom 4. Dezember 2014 4 KN 3/13, Landesrechtsprechungsdatenbank Schleswig-Holstein, Rz 36 bis 44, zu der als indirekte Aufwandsteuer ausgestalteten Beherbergungsabgabe der Stadt Flensburg; Urteile des OVG Lüneburg vom 1. Dezember 2014 9 KN 85/13, www.justizportal.niedersachsen.de, Rz 39, zu der als indirekte Aufwandsteuer ausgestalteten Kultur- und Tourismusförderabgabe der Stadt Goslar; vom 26. Januar 2015 9 KN 309/13, NVwZ-RR 2015, 593, Rz 35, zur Übernachtungsteuer der Gemeinde Schulenberg, und vom 26. Januar 2015 9 KN 59/14, www.justizportal.niedersachsen.de, Rz 77, zur Beherbergungsteuer der Stadt Lüneburg).
  • FG Hamburg, 09.04.2014 - 2 K 169/13

    Aufwandsteuer: Verfassungsmäßigkeit der Hamburgischen Kultur- und Tourismustaxe - …

    In diesen Fällen könnte das Einkommen auch ohne diesen speziellen Aufwand erzielt werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2012, 9 CN 1/11, NVwZ 2012, 1407; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. Februar 2013 4 KN 1/12, NVwZ-RR 2013, 816; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Oktober 2013 14 A 316/13, DVBl 2014, 249; Ody, NVwZ 2012, 1412).

    Die Vergleichskriterien des herkömmlichen Gleichartigkeitsbegriffs sind Steuergegenstand, Steuermaßstab, Art der Erhebungstechnik und die wirtschaftlichen Auswirkungen (vgl. BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2012 9 CN 1/11, NVwZ 2012, 1407; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. Februar 2013 4 KN 1/12, NVwZ-RR 2013, 816; OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 23. Oktober 2013, 14 A 316/13, DVBl 2014, 249).

    Sind die Steuern ungleichartig, kann der Landesgesetzgeber seine verfassungsrechtlich durch Art. 105 Abs. 2a GG verbürgte Steuer- und Abgabenhoheit ausschöpfen (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. Februar 2013 4 KN 1/12, NVwZ-RR 2013, 816).

    Wenn er keine oder unzutreffende Angaben macht, berührt dies nicht die Bestimmtheit des Steuertatbestandes, sondern die Frage der Tatbestandserfüllung und wer bei Nichtaufklärbarkeit der Umstände die Feststellungslast trägt (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 7. Februar 2013 4 KN 1/12, NVwZ-RR 2013, 816).

  • OLG Köln, 14.03.2014 - 6 U 172/13

    Reiseanbieter müssen Tourismusabgabe mitberechnen

    Das Bundesverwaltungsgericht hat - anders als das OVG NRW in dem zeitlich nachfolgenden Beschluss - in seinem Beschluss vom 11.07.2012 (9 CN 1/11, zitiert nach juris) es jedoch nicht beanstandet und offenbar für unbedenklich gehalten, dass der Hotelbetreiber satzungsgemäß Steuerschuldner der Übernachtungssteuer ist (vgl. § 5 der der dortigen Entscheidung zugrunde liegenden Satzung der Stadt Trier; insoweit ausdrücklich auch abweichend von dem OVG NRW auch Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig Holstein, Urteil vom 07.02.2013, 4 KN 1/12, zitiert nach juris).
  • VG Schwerin, 04.05.2022 - 4 A 3080/15

    Bemessung und Steuerschuldner der Übernachtungssteuer; Satzungsbekanntmachung im …

  • FG Hamburg, 09.04.2014 - 2 K 252/13

    Im Wesentlichen inhaltsgleich mit Urteil des FG Hamburg vom 09.04.2014 2 K 169/13 …

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2015 - 9 KN 59/14

    Beherbergungsteuer: Orientierung an Klassifizierung, Vollzugsdefizit und …

  • VG Köln, 28.09.2016 - 24 K 2350/15

    Rechtmäßigkeit der Veranlagung eines Hotelbetreibers zur Zahlung einer …

  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 09.11.2018 - 1 K 180/15

    Erhebung von Übernachtungssteuer - Betretungsrecht zwecks Nachprüfung

  • OVG Schleswig-Holstein, 06.02.2014 - 4 KN 2/13

    OVG Schleswig weist Normenkontrollantrag gegen Flensburger Bettensteuer ab

  • VGH Hessen, 29.01.2015 - 5 C 1162/13

    Übernachtungssteuer

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.10.2024 - 6 LB 5/24

    Erhebung der Zweitwohnungssteuer ist in Tönning rechtmäßig, in Kittlitz und …

  • VG Köln, 28.09.2016 - 24 K 1845/15

    Rechtmäßigkeit der Veranlagung eines Hotelbetreibers zur Zahlung einer …

  • OVG Schleswig-Holstein, 04.12.2014 - 4 KN 3/13

    Gültigkeit einer Beherbergungssatzung - Steuerschuldner; kalkulatorische …

  • VG Gelsenkirchen, 10.06.2016 - 2 K 543/15

    Beherbergungsabgabe Gleichartigkeitsverbot strukturelles Vollzugsdefizit …

  • BVerwG, 20.08.2014 - 9 B 8.14

    Zulassung der Revision hinsichtlich der Bestimmung des Steuerschuldners der …

  • VG Köln, 28.09.2016 - 24 K 2369/15

    Rechtmäßigkeit der Veranlagung eines Hotelbetreibers zur Zahlung einer …

  • VG Köln, 28.09.2016 - 24 K 6324/16

    Rechtmäßigkeit der Veranlagung eines Hotelbetreibers zur Zahlung einer …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 11.11.2019 - 6 C 10268/18

    Beherbergungssteuer auf private Übernachtungen; Erhebung einer …

  • VGH Hessen, 25.11.2025 - 5 A 766/25

    Zur Bestimmtheit einer Zweitwohnungssteuersatzung

  • OVG Niedersachsen, 26.01.2015 - 9 KN 309/13

    Abwälzbarkeit; Beherbergungsbetrieb; berufliche Steuer; Besteuerung; …

  • OVG Niedersachsen, 01.12.2014 - 9 KN 85/13

    Übernachtungssteuer: Erhebung in Teilen des Gemeindegebiets, Staffelung nach …

  • BVerwG, 20.08.2014 - 9 B 7.14

    Kommunale "Bettensteuer"; fehlende Identität von Steuerschuldner und …

  • BVerwG, 20.08.2014 - 9 B 9.14

    Zulassung der Revision hinsichtlich der Bestimmung des Steuerschuldners der …

  • VG Köln, 25.01.2017 - 24 K 6820/15

    Heranziehung des Betreibers einer Spielhalle zu Vergnügungssteuern für …

  • OVG Schleswig-Holstein, 15.02.2012 - 4 MR 1/12

    Bettensteuer in Schleswig-Holstein

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2021 - 14 A 1650/16

    Streit um die Beherbergungsabgabe auf das vom Beherbergungsgast gezahlte Entgelt …

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.09.2021 - 5 LA 1/21

    Verletzung der gerichtlichen Aufklärungspflicht - Ausschluss der …

  • VG Schleswig, 13.12.2019 - 4 B 61/19

    Vergnügungssteuer

  • BVerwG, 20.08.2014 - 9 B 10.14

    Zulassung der Revision hinsichtlich der Bestimmung des Steuerschuldners der …

  • FG Hamburg, 11.04.2017 - 1 K 17/15

    Aufwandsteuer: Hamburgische Kultur- und Tourismustaxe

  • VG Aachen, 27.04.2017 - 4 K 1912/14

    Übernachtungssteuer; Bettensteuer; Steuerschuldner; Steuerentrichtungsschuldner; …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 10.12.2013 - 6 C 10470/13

    Erhebung einer Tourismusförderabgabe durch Verbandsgemeinde

  • VG Oldenburg, 19.11.2015 - 2 A 1939/14

    Mietwert; Zweitwohnungsteuer

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