Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 04.09.2014 - 4 KN 1/13 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Schleswig-Holstein
Rechtsbegriff der Einrichtung; Bestimmungsrecht bezüglich des Abgabegegenstandes; Einbeziehung von nicht einrichtungsbezogenen Kosten
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KAG § 2 Abs. 1 S. 1
Rechtmäßigkeit einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Rechtmäßigkeit einer Satzung über die Erhebung von Beiträgen und Gebühren für die Abwasserbeseitigung
Wird zitiert von ... (16) Zitiert selbst (4)
- OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96
Kostenüberschreitung bei Abfallgebühr
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.09.2014 - 4 KN 1/13
Zwar führt wegen der sich daraus für die Träger öffentlicher Einrichtungen ergebenden Unsicherheiten nicht jede geringfügige Kostenüberdeckung, die aus der Einbeziehung nicht gebührenfähiger Kosten resultiert, zur Nichtigkeit des Gebührensatzes (OVG Schleswig, Urt. v. 24.06.1998 - 2 L 22/96 -, NordÖR 1998, 351).Etwas anderes gilt allerdings bei bewusst fehlerhaften Kalkulationen, bei der beabsichtigten Erzielung von Überschüssen (Gewinnen) oder bei der Einbeziehung von Kosten, die offenkundig weder leistungs- noch einrichtungsbezogen sind (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 24.06.1998, a.a.O.).
- BVerwG, 28.04.2008 - 7 B 16.08
Einlegung eines Rechtsmittels gegen die Heranziehung zu Gebühren für die …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.09.2014 - 4 KN 1/13
Rn. 37 Das Bundesverwaltungsgericht hat in diesem Zusammenhang nur ausgesprochen, dass das Bundesrecht eine vor dem Zeitpunkt der Endwidmung bestehende Eigenschaft als Gewässer die Zuordnung zur öffentlichen Einrichtung nicht grundsätzlich hindert (BVerwG, Beschl. v. 28.04.2008 - 7 B 16.08 -, Juris). - OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 36/06
Abwassergebühr; Grenzkosten; Kostenaufteilung; Mitbenutzung; Personalkosten; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.09.2014 - 4 KN 1/13
Gebührenpflichtige Nutzer einer öffentlichen Einrichtung dürfen an den durch die Übernahme von Abwasser aus Nachbargemeinden verursachten Zusatzkosten nicht beteiligt werden (OVG Schleswig, Urt. v. 24.10.2007 - 2 LB 36/06 -, Juris). - OVG Schleswig-Holstein, 21.06.2000 - 2 L 80/99
Benutzungsgebühren für die Abfallentsorgung; Verstoß gegen Überschreitungsverbot; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.09.2014 - 4 KN 1/13
Ein zum Zeitpunkt seiner Beschlussfassung unwirksamer Gebührensatz kann nicht nachträglich wieder wirksam werden, da die Regelung aufgrund des Verstoßes gegen höherrangiges Recht nicht suspendiert, sondern derogiert wird (OVG Schleswig, Urt. v. 20.05.1997 - 2 L 129/94 - OVG Schleswig, Urt. v. 21.06.2000 - 2 L 80/99 -, Juris).
- VG Schleswig, 18.09.2018 - 4 A 311/16
Niederschlagswassergebühren; wasserführender Graben als Teil der öffentlichen …
Rn. 7 Das sodann von der Klägerin anhängig gemachte Widerspruchsverfahren wurde vor dem Hintergrund eines anhängigen Normenkontrollverfahrens bei dem Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgericht ( 4 KN 1/13 ) ruhend gestellt.Rn. 10 Die Beklagte bestätigte den Eingang des Widerspruchs und wies auf das (oben genannte) anhängige Normenkontrollverfahren 4 KN 1/13 hin und dass das Widerspruchsverfahren bis zu dessen rechtskräftigen Abschluss ruhen gelassen würde.
Rn. 15 Mit Urteil des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts vom 04.09.2014 ( 4 KN 1/13 ) wurde die Beitrags- und Gebührensatzung (13. Nachtragssatzung) hinsichtlich der Regelungen zu § 12 Abs. 3 und Abs. 4 für unwirksam erklärt, soweit in § 12 Abs. 3 und 4 ein Gebührensatz von 0, 69 Euro je gebührenpflichtiger Fläche festgesetzt wurde.
Rn. 16 Mit Schreiben vom 11.09.2014 verwies die Klägerin auf die Entscheidung in dem Normenkontrollverfahren 4 KN 1/13 und darauf, dass die angefochtenen Bescheide im Widerspruchsverfahren aufzuheben seien und bat um Erstattung der gezahlten Gebühren (insgesamt 282, 36 EUR).
Rn. 18 Am 11.12.2014 hat die Klägerin zunächst Untätigkeitsklage (4 A 249/14) wegen der unbeschiedenen Widersprüche betreffend die Gebührenbescheide vom 18.01.2013 (Jahr 2013) und 28.01.2014 (Jahr 2014) erhoben, zu deren Begründung sie ausführte, dass die Beklagte trotz der am 04.09.2014 verkündeten Entscheidung des Schleswig-Holsteinischen Oberverwaltungsgerichts ( 4 KN 1/13 ) die angefochtenen Bescheide im Widerspruchsverfahren nicht aufgehoben habe.
Mit dem Erlass der 15. Nachtragssatzung sei der unwirksame Gebührensatz für 2013 gemäß Urteil in dem Normenkontrollverfahren 4 KN 1/13 unter Zugrundelegung der gerichtlichen Feststellungen wirksam geändert worden.
Rn. 71 Das OVG Schleswig hatte hierzu in seinem Normenkontrollverfahren 4 KN 1/13 ausgeführt:.
Rn. 73 ( Oberverwaltungsgericht für das Land Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.09.2014 - 4 KN 1/13 -, Rn. 32 - 34, juris).
Es mag danach im Sinne dieser Vorschrift und nach der oben zitierten Rechtsprechung des BVerwG grundsätzlich rechtlich möglich sein, mittels eines wasserrechtlichen Planfeststellungs-/-genehmigungsverfahrens gem. § 68 WHG über den Ausbau eines Gewässers (Herstellung, Beseitigung, wesentliche Umgestaltung, § 67 Abs. 2 Satz 1 WHG) ein solches zu einem Teil einer öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage zu machen (so auch das Oberverwaltungsgericht in den Normenkontrollverfahren 4 KN 1/13 zur Entwidmung des unteren Laufs des xxx).
Rn. 86 Das Gericht schließt sich vielmehr den Auffassungen der Schleswig-Holsteinischen OVG in dem vorangegangenen Normenkontrollverfahren (U. v. 04.09.2014 - 4 KN 1/13 -, juris, Rn. 36 f.) und des Sächsischen OVG (…U. v. 23.03.2017 - 5 A 241/16 - juris, Rn. 19 ff.) an.
Rn. 98 Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat in seinem Urteil vom 04.09.2014 ( 4 KN 1/13 , juris Rn. 36, 37) ausgeführt:.
Daraus resultiert die Unwirksamkeit des Gebührensatzes; auf eine Bagatellgrenze kann sich die Beklagte nicht berufen (vgl. OVG Schleswig, U. v. 04.09.2014 - 4 KN 1/13 - juris, Rn. 34 ).
- OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2021 - 2 KN 2/19
Gewässer als Bestandteil einer Abwassereinrichtung
Teilweise wird die Zwei-Naturen-Theorie jedoch ausdrücklich abgelehnt und angenommen, einem Gewässer könne neben der Gewässerfunktion nicht auch eine Entwässerungsfunktion zukommen (vgl. OVG für das Land Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 26. September 2019 - 2 L 19/18 -, juris, Rn. 49; Sächsisches OVG…, Beschluss vom 11. April 2016 - 5 A 99/15 -, juris, Rn. 5;… Urteil vom 23. März 2017 - 5 A 241/16 -, juris, Rn. 23;… Berendes, in: Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2. Auflage, § 3, Rn. 8;… Czychowski/Reinhardt, WHG, 12. Auflage 2019, § 3, Rn. 30; eher ablehnend auch: Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 4. September 2014 - 4 KN 1/13 -, juris, Rn. 36 ff.).Die Anwendung der sogenannten Zwei-Naturen-Lehre würde erhebliche Kostenzuordnungsprobleme aufwerfen, zumal - anders als bei technischen Gemeinschaftsanlagen wie etwa bei der Straßenentwässerung - hier typischerweise unterschiedliche Unterhaltungslasten bestehen dürften (vgl. Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 4. September 2014 - 4 KN 1/13 -, juris, Rn. 37; zu § 76 Abs. 1, § 92 Abs. 3 SächsWG i. d. F. bis 7. August 2013 bzw. ab 8. August 2013 § 27 Abs. 3, § 37 Abs. 1 SächsWG: Sächsisches OVG…, Urteil vom 23. März 2017 - 5 A 241/16 -, juris, Rn. 35; zur Unterscheidung zwischen Beiträgen gemäß § 55 Abs. 4 Satz 2 WG LSA und Benutzungsgebühren gemäß § 5 KAG LSA: OVG für das Land Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 26. September 2019 - 2 L 19/18 -, juris, Rn. 49).
Vielmehr ist es grundsätzlich rechtlich möglich, mittels eines wasserrechtlichen Planfeststellungs-/-genehmigungsverfahrens gemäß § 68 WHG über den Ausbau eines Gewässers (Herstellung, Beseitigung, wesentliche Umgestaltung, § 67 Abs. 2 Satz 1 WHG) ein solches unter Herauslösung aus dem Gewässerbegriff zu einem Teil einer öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage zu machen (so auch Schleswig-Holsteinisches OVG, Urteil vom 4. September 2014 - 4 KN 1/13 -, juris, Rn. 33; Schleswig-Holsteinisches VG…, Urteil vom 6. März 2019 - 4 A 180/16 -, juris, Rn. 48).
- OVG Sachsen, 23.03.2017 - 5 A 241/16
Gewässereigenschaft; Verrohrung; Zwei-Naturen-Theorie
Rn. 29 Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat in seinem Urteil vom 4. September 2014 (4 KN 1/13, juris Rn. 36, 37) ausgeführt:.
- VG Schleswig, 06.03.2019 - 4 A 180/16
Abwasserrechtliche Ordnungsverfügung; wasserführende Gräben und Erdmulden als …
Es mag im Sinne dieser Vorschrift und nach der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichtes grundsätzlich rechtlich möglich sein, mittels eines wasserrechtlichen Planfeststellungs-/-genehmigungsverfahrens gem. § 68 WHG über den Ausbau eines Gewässers (Herstellung, Beseitigung, wesentliche Umgestaltung, § 67 Abs. 2 Satz 1 WHG) ein solches zu einem Teil einer öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage zu machen (so auch OVG Schleswig, Urt. v. 04.09.2014 - 4 KN 1/13 -, Rn. 33 ff. juris).Rn. 52 Das erkennende Gericht schließt sich - wie bereits in dem rechtskräftigen Urteil vom 18. September 2018 zum Aktenzeichen 4 A 311/16 - vielmehr den Auffassungen des Schleswig-Holsteinischen OVG (Urt. v. 04.09.2014 - 4 KN 1/13 -, juris, Rn. 36 f.) und des Sächsischen OVG (…Urt. v. 23.03.2017 - 5 A 241/16 - juris, Rn. 19 ff.) an.
Rn. 64 Das Oberverwaltungsgericht Schleswig hat in seinem Urteil vom 04.09.2014 ( 4 KN 1/13 , juris Rn. 36, 37) ausgeführt:.
- OVG Sachsen-Anhalt, 26.09.2019 - 2 L 19/18
Zuständigkeit der Gewässerunterhaltungsverbände für die Reparatur von …
Teilweise wird die Zwei-Naturen-Theorie jedoch ausdrücklich abgelehnt und angenommen, einem Gewässer könne neben der Gewässerfunktion nicht auch eine Entwässerungsfunktion zukommen (vgl. OVG SH, Urt. v. 04.09.2014 - 4 KN 1/13 -, juris RdNr. 37; SächsOVG, Beschl. v. 11.04.2016 - 5 A 99/15 -, juris RdNr. 5;… Urt. v. 23.03.2017 - 5 A 241/16 -, juris RdNr. 23;… Berendes, in: Berendes/Frenz/Müggenborg, WHG, 2. Aufl., § 3 RdNr. 8;… Czychowski/Reinhardt, a.a.O., § 3 RdNr. 30). - OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 45/14
Heranziehung zur Abfallgebühr; Erhebung einer Mindestgebühr; Verstoß gegen das …
Bei einem Fall wie dem vorliegenden, in dem rechtsirrig nicht einrichtungsbezogene Kosten in die Kalkulation eingeflossen sind, führen daher auch geringfügige Auswirkungen auf den Gebührensatz zu dessen Unwirksamkeit (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 04.09.2014 - 4 KN 1/13 -, Juris). - VG Magdeburg, 27.04.2021 - 7 A 187/20
Gesamtnichtigkeit einer Abfallgebührensatzung wegen fehlender Regelungen zur …
Aber wegen der damit verbundenen Unsicherheiten für die Träger öffentlicher Einrichtungen führt nicht jede geringfügige Kostenüberdeckung, welche sich aus der Einbeziehung nicht gebührenfähiger Kosten ergibt, zur Nichtigkeit des Gebührensatzes (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 04.09.2014 - 4 KN 1/13 - zitiert nach juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 10.01.2020 - 12 B 18.18
Vergleichsmaßstab für die Abgrenzung des regelmäßigen Unterhaltsaufwands von …
Soweit eine solche Doppelfunktion eines Gewässers nach aktueller Rechtslage noch für möglich gehalten wird (dagegen in Schleswig-Holstein: OVG Schleswig, Urteil vom 4. September 2014 - 4 KN 1/13 -, juris Rn. 36 f.; in Sachsen: OVG Bautzen…, Urteil vom 23. März 2017 - 5 A 241/16 - NVwZ-RR 2017, 680, juris Rn. 29 f.), setzt dies neben der wasserbehördlich erlaubten Einleitung von Abwässern in das Gewässer (vgl. dazu BVerwG…, Urteil vom 31. Oktober 1975 - IV C 8. bis 11.74 - BVerwGE 49, 301, juris Rn. 19, 22; ferner BVerwG…, Beschluss vom 28. April 2008 - 7 B 16.08 - juris Rn. 6 f.) dessen technische Integration in die Entwässerungseinrichtung dergestalt voraus, dass ein Weitertransport des eingeleiteten Wassers in einen kommunalen Sammelkanal oder eine Abwasserbehandlung in einer Kläranlage stattfindet (vgl. VGH Kassel…, Urteil vom 18. Mai 1995 - 5 UE 1815/92 - NVwZ-RR 1996, 598, juris Rn. 23;… Beschluss vom 22. Oktober 2015 - 5 A 1298/15.Z - juris Rn. 5; OVG Münster…, Urteil vom 18. Dezember 2007 - 9 A 2398/03 - juris Rn. 39). - OVG Schleswig-Holstein, 10.09.2015 - 4 LB 39/14
Rechtmäßigkeit der Erhebung von Jahresmindestgebühren
Bei einem Fall wie dem vorliegenden, in dem rechtsirrig nicht einrichtungsbezogene Kosten in die Kalkulation eingeflossen sind, führen daher auch geringfügige Auswirkungen auf den Gebührensatz zu dessen Unwirksamkeit (vgl. OVG Schleswig, Urt. v. 04.09.2014 - 4 KN 1/13 -, Juris). - VG Schleswig, 16.01.2020 - 4 A 144/15
Heranziehung zur Entrichtung eines Niederschlagswasseranschlussbeitrags; Bestehen …
Es mag nach der oben zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts grundsätzlich rechtlich möglich sein, mittels eines wasserrechtlichen Planfeststellungs-/-genehmigungsverfahrens gem. § 68 WHG über den Ausbau eines Gewässers (Herstellung, Beseitigung, wesentliche Umgestaltung, § 67 Abs. 2 Satz 1 WHG) ein solches zu einem Teil einer öffentlichen Abwasserbeseitigungsanlage zu machen (so auch OVG Schleswig, Urteil vom 4. September 2014 - 4 KN 1/13 -, Rn. 33 ff.; VG Schleswig…, Urteil vom 6. März 2019 - 4 A 180/16 -, Rn. 48, juris). - OVG Thüringen, 17.02.2020 - 4 ZKO 847/16
Einbeziehung der Verrohrung eines Baches in eine öffentlich gewidmete …
- VG Magdeburg, 15.08.2019 - 7 A 228/18
Rechtswidrigkeit der Gebührenkalkulation wegen des Verstoßes gegen Art. 3 Abs. 1 …
- VG Schleswig, 27.08.2018 - 4 A 128/16
Niederschlagswassergebühren, Maßstab für landwirtschaftliche Drainageflächen
- VG Magdeburg, 14.07.2016 - 7 A 240/13
Gebühren für die Nutzung einer Sporthalle
- VG Würzburg, 19.07.2017 - W 2 K 15.1223
Festsetzung einer Schmutzwassergebühr
- VG Würzburg, 19.07.2017 - W 2 K 15.1228
Kalkulation der Schmutzwassergebühr
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