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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 18.07.2024 - 4 KO 698/17   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2024,33713
OVG Thüringen, 18.07.2024 - 4 KO 698/17 (https://dejure.org/2024,33713)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 18.07.2024 - 4 KO 698/17 (https://dejure.org/2024,33713)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 18. Juli 2024 - 4 KO 698/17 (https://dejure.org/2024,33713)
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Volltextveröffentlichung

  • Justiz Thüringen

    § 88 VwGO, § 10 KAG TH 2005, § 12 Abs 3 S 2 KAG TH 2005, § 12 Abs 3 S 3 KAG TH 2005, § 12 Abs 6 S 2 KAG TH 2005
    Kalkulation einer Abwassergebühr; Verrechnung von Kostenüberdeckung und Fördermitteln; kalkulatorische Zinsen und Abschreibungen

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (55)

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2022 - 9 A 1019/20

    Abwassergebühren zu hoch

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.07.2024 - 4 KO 698/17
    Dieser solchermaßen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Beurteilungsspielraum besteht insbesondere hinsichtlich der Methode der Zinsermittlung (vgl. OVG NRW, Urteil vom 17. Mai 2022 - 9 A 1019/20 -, juris Rn. 142; BayVGH, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 20 N 17.621 - …und Beschluss vom 17. Januar 2019 - 20 ZB 17.436 - juris Rn. 19 ff.; VG Gera…, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 2 K 1100/19 Ge -, juris Rn. 58 f.).

    Rn. 100 Alternativ kann der Einrichtungsträger den Zinssatz im Interesse einer gleichmäßigen Gebührenbelastung auch auf Grundlage einer langfristigen Betrachtung bestimmen (vgl. OVG NRW, Urteil vom 17. Mai 2022 - 9 A 1019/20 -, juris Rn. 144; BayVGH…, Beschluss vom 5. Mai 2008 - 4 BV 07.614 - juris Rn. 10).

    Ebenso hält es sich im Rahmen des eröffneten Gestaltungsspielraums, die kalkulatorischen Zinsen (auch) einheitlich für die Verzinsung der Restbuchwerte des Eigen- und Fremdkapitals prinzipiell nach einem mehrjährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten als sicherer und längerfristiger Anlageform auf dem Kapitalmarkt zu berechnen (so z. B. OVG NRW Urteile vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92 - juris und vom 13. April 2005 - 9 A 3120/03 -, in denen eine Durchschnittsbildung aus fünfzig Jahren, aber auch ein Zuschlag von 0, 5 als zulässig erachtet wurden; vgl. jedoch aber auch das infolge des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2023 - 9 B 15/22 - juris für wirkungslos erklärte Urteil des OVG NRW vom 17. Mai 2022 - 9 A 1019/20 - juris Rn. 182 ff., in dem es nur eine Durchschnittsbildung aus 10 Jahren ohne einen Zuschlag von 0, 5 als zulässig erachtete und dazu Art. 1 Nr. 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 9. Dezember 2022, GV.

    Wird ein einheitlicher Zinssatz gewählt, können die effektiv gezahlten Fremdkapitalzinsen jedoch nicht zusätzlich als Kostenposition angesetzt werden (vgl. Brüning in: Driehaus, § 6 Rn. 150; OVG NRW, Urteile vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92 - juris, vom 13. April 2005 - 9 A 3120/03 - und Urteil vom 17. Mai 2022 - 9 A 1019/20 -, juris Rn. 145).

    Der Senat folgt nicht der von den Klägern in Bezug genommenen, neueren, allerdings durch Gesetzesänderung mittlerweile überholten Rechtsprechung des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen in seinem Urteil vom 17. Mai 2022 (Az.: 9 A 1019/20, juris Rn. 173, wonach nur der zehnjährige Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten bis zum Vorvorjahr des Veranlagungsjahres angemessen sei; dem folgend und auf eine mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung abstellend: Driehaus, § 6 Rn. 149a und b).

    Denn das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen stellt in dem o. g. Urteil vom 17. Mai 2022 (Az.: 9 A 1019/20, juris Rn. 186 f.) selbst fest, dass ausweislich der von der Deutschen Bundesbank auf ihrer Internetseite veröffentlichten Zeitreihe.

    Sollte der Beklagte demgegenüber noch eine Vielzahl "alter Kredite" mit langer Laufzeit und hohem Zinssatz bedienen müssen, hätte er - wie oben dargelegt - Eigen- und Fremdkapital mit jeweils eigenen Zinssätzen getrennt oder auch mit einem Mischzinssatz verzinsen können (so auch: OVG NRW, Urteil vom 17. Mai 2022 - 9 A 1019/20 -, juris Rn. 192).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2005 - 9 A 3120/03

    Kosten für Pensionskassen

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.07.2024 - 4 KO 698/17
    Ebenso hält es sich im Rahmen des eröffneten Gestaltungsspielraums, die kalkulatorischen Zinsen (auch) einheitlich für die Verzinsung der Restbuchwerte des Eigen- und Fremdkapitals prinzipiell nach einem mehrjährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten als sicherer und längerfristiger Anlageform auf dem Kapitalmarkt zu berechnen (so z. B. OVG NRW Urteile vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92 - juris und vom 13. April 2005 - 9 A 3120/03 -, in denen eine Durchschnittsbildung aus fünfzig Jahren, aber auch ein Zuschlag von 0, 5 als zulässig erachtet wurden;… vgl. jedoch aber auch das infolge des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2023 - 9 B 15/22 - juris für wirkungslos erklärte Urteil des OVG NRW vom 17. Mai 2022 - 9 A 1019/20 - juris Rn. 182 ff., in dem es nur eine Durchschnittsbildung aus 10 Jahren ohne einen Zuschlag von 0, 5 als zulässig erachtete und dazu Art. 1 Nr. 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 9. Dezember 2022, GV.

    Wird ein einheitlicher Zinssatz gewählt, können die effektiv gezahlten Fremdkapitalzinsen jedoch nicht zusätzlich als Kostenposition angesetzt werden (vgl. Brüning in: Driehaus, § 6 Rn. 150; OVG NRW, Urteile vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92 - juris, vom 13. April 2005 - 9 A 3120/03 - …und Urteil vom 17. Mai 2022 - 9 A 1019/20 -, juris Rn. 145).

    Insoweit steht jedoch nur fest, dass der nordrhein-westfälische Gesetzgeber nicht dem Teil der (älteren) Rechtsprechung seines Oberverwaltungsgerichts gefolgt ist, der auf die mutmaßliche Nutzungs- bzw. Abschreibungsdauer des gebundenen Kapitals und dabei auf besonders langlebiger Anlagen abstellte und einen Rückgriff auf einen maximal fünfzigjährigen Durchschnitt als Eigenkapitalzinssatz - der als Einheitszinssatz auch der kalkulatorischen Verzinsung des Fremdkapitals zugrunde gelegt wird - noch als angemessen erachtete (vgl. OVG NRW…, Urteil vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92 -, juris Rn. 83…, Beschluss vom 22. August 2003 - 9 A 4766/99 -, juris Rn. 39 f., Urteile vom 14. Dezember 2004 - 9 A 4187/01 -, juris Rn. 59 f., und vom 13. April 2005 - 9 A 3120/03 -, juris Rn. 62 f.).

    Da sich der kalkulatorische Zins stets auf Anlagegüter unterschiedlichen Alters bezieht (vgl. OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. April 2005 - 9 A 3120/03 - juris Rn. 62), ist zumindest zweifelhaft, ob als Laufzeit von der Nutzungsdauer nur eines Teils der Anlagegüter - nämlich der besonders langlebigen - von 50 Jahren ausgegangen werden kann.

    Da der Eigenkapitalanteil normalerweise den Fremdkapitalanteil überwiege und keine direkte Zuordnung der aufgenommenen Finanzierungsmittel zu bestimmten Investitionsmaßnahmen aufgrund des haushaltsrechtlichen Prinzips der Gesamtdeckung erfolgen kann, wurde ein geringfügiger Zuschlag als angemessen erachtet (vgl. etwa: OVG NRW, Urteile vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92 -, juris Rn. 83, und vom 13. April 2005 - 9 A 3120/03 -, juris Rn. 69 f. …sowie Beschluss vom 22. Januar 2007 - 9 A 3224/04 -, juris Rn. 70).

  • BVerwG, 17.04.2002 - 9 CN 1.01

    Normenkontrolle; Handelsmarktsatzung; Gebühren; Gebührenkalkulation; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.07.2024 - 4 KO 698/17
    Dass es für die Klägerseite nicht einfach ist, die vom Beklagten bzw. einem Abwasserzweckverband ermittelten Beiträge bzw. Gebühren auf die Richtigkeit zu überprüfen, entbindet sie nicht davon, sich im Rahmen der ihm obliegenden Mitwirkungspflichten selbst durch Akteneinsicht sachkundig zu machen, notfalls sogar mit Hilfe eines von ihnen beauftragten Sachverständigen vorzutragen (vgl. BayVGH, Beschluss vom 2. Februar 2014 - 20 ZB 40.1744 - juris; BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1.01 - juris).

    Entscheidend ist daher nur, dass die Prognose bezogen auf den Kenntnisstand im Zeitpunkt ihrer Erstellung (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. April 2004 - 9 CN 1/01 - BVerwGE 116, 188 - 197, juris Rn. 21) in einer - der jeweiligen Materie angemessenen und methodisch einwandfreien Weise - zustande gekommen, also sachgerecht und vertretbar ist.

    Dabei ist den Gemeinden ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Einschätzungsspielraum zuzubilligen (BVerwG, Beschluss vom 7. Februar 1989 - 8 B 129.88 - KStZ 1989, 137; Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1.01 -, Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand März 2024, § 6 Rn. 25;… Christ/Oebbecke, Handbuch Kommunalabgabenrecht, 2. Auflage 2022, D. Gebühren Rn. 46, beck-online).

    Denn der Gebührenschuldner kann nur daran interessiert sein, nicht zu einer zu hohen Gebühr herangezogen werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1/01 - juris Rn. 31; BVerwG, Urteil vom 26. April 2006 - 6 C 19/05 -, BVerwGE 125, 384 - 397, juris).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, dass eine Erheblichkeitsschwelle von 12 % nicht mit Artikel 19 Abs. 4 GG vereinbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2019 - 9 CN 1.18 - juris) und dass eine Toleranzgrenze von 1, 2 % am untersten Rand einer solchen Toleranzgrenze liegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1/01 - BVerwGE 116, 188/192 ff.).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 05.08.1994 - 9 A 1248/92

    Betriebswirtschafliche Grundsätze; Kalkulatorische Abschreibungen; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.07.2024 - 4 KO 698/17
    Ebenso hält es sich im Rahmen des eröffneten Gestaltungsspielraums, die kalkulatorischen Zinsen (auch) einheitlich für die Verzinsung der Restbuchwerte des Eigen- und Fremdkapitals prinzipiell nach einem mehrjährigen Durchschnitt der Emissionsrenditen für festverzinsliche Wertpapiere inländischer öffentlicher Emittenten als sicherer und längerfristiger Anlageform auf dem Kapitalmarkt zu berechnen (so z. B. OVG NRW Urteile vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92 - juris und vom 13. April 2005 - 9 A 3120/03 -, in denen eine Durchschnittsbildung aus fünfzig Jahren, aber auch ein Zuschlag von 0, 5 als zulässig erachtet wurden;… vgl. jedoch aber auch das infolge des Beschlusses des Bundesverwaltungsgerichts vom 7. März 2023 - 9 B 15/22 - juris für wirkungslos erklärte Urteil des OVG NRW vom 17. Mai 2022 - 9 A 1019/20 - juris Rn. 182 ff., in dem es nur eine Durchschnittsbildung aus 10 Jahren ohne einen Zuschlag von 0, 5 als zulässig erachtete und dazu Art. 1 Nr. 1 des Zweiten Gesetzes zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 9. Dezember 2022, GV.

    Wird ein einheitlicher Zinssatz gewählt, können die effektiv gezahlten Fremdkapitalzinsen jedoch nicht zusätzlich als Kostenposition angesetzt werden (vgl. Brüning in: Driehaus, § 6 Rn. 150; OVG NRW, Urteile vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92 - juris, vom 13. April 2005 - 9 A 3120/03 - …und Urteil vom 17. Mai 2022 - 9 A 1019/20 -, juris Rn. 145).

    Insoweit steht jedoch nur fest, dass der nordrhein-westfälische Gesetzgeber nicht dem Teil der (älteren) Rechtsprechung seines Oberverwaltungsgerichts gefolgt ist, der auf die mutmaßliche Nutzungs- bzw. Abschreibungsdauer des gebundenen Kapitals und dabei auf besonders langlebiger Anlagen abstellte und einen Rückgriff auf einen maximal fünfzigjährigen Durchschnitt als Eigenkapitalzinssatz - der als Einheitszinssatz auch der kalkulatorischen Verzinsung des Fremdkapitals zugrunde gelegt wird - noch als angemessen erachtete (vgl. OVG NRW, Urteil vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92 -, juris Rn. 83…, Beschluss vom 22. August 2003 - 9 A 4766/99 -, juris Rn. 39 f., Urteile vom 14. Dezember 2004 - 9 A 4187/01 -, juris Rn. 59 f., und vom 13. April 2005 - 9 A 3120/03 -, juris Rn. 62 f.).

    Da der Eigenkapitalanteil normalerweise den Fremdkapitalanteil überwiege und keine direkte Zuordnung der aufgenommenen Finanzierungsmittel zu bestimmten Investitionsmaßnahmen aufgrund des haushaltsrechtlichen Prinzips der Gesamtdeckung erfolgen kann, wurde ein geringfügiger Zuschlag als angemessen erachtet (vgl. etwa: OVG NRW, Urteile vom 5. August 1994 - 9 A 1248/92 -, juris Rn. 83, …und vom 13. April 2005 - 9 A 3120/03 -, juris Rn. 69 f. …sowie Beschluss vom 22. Januar 2007 - 9 A 3224/04 -, juris Rn. 70).

  • OVG Schleswig-Holstein, 17.01.2001 - 2 L 9/00
    Auszug aus OVG Thüringen, 18.07.2024 - 4 KO 698/17
    Rn. 66 Unter Anwendung des auch dem § 12 ThürKAG - wie den entsprechenden Regelungen anderer Länder - innewohnenden Grundsatz der Kostenverursachung (vgl. dazu zum jeweiligen Landesrecht: OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17. Januar 2001 - 2 L 9/00 - juris Rn. 34 und Lichtenfeld in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht Stand März 2024, Rn. 746b zu § 6) sind die anfallenden Anlagen- und Betriebskosten für Anlagen der Abwasserbeseitigung, die sowohl der Schmutzwasser- als auch der Niederschlagswasserbeseitigung dienen, über von der Gemeinde festzulegende sachgerechte Umlageschlüssel auf die jeweiligen Leistungsbereiche aufzuteilen (i. d. S. auch schon: OVG NRW, Urteil vom 15. Juli 1991 - 9 A 1635/89 -, Beschluss vom 2. Mai 2012 - 9 A 1884/11 - Brüning in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand März 2024, § 6 RNrn. 41, 355c).

    Aus diesem Grund wird auch für das Gebührenrecht in der obergerichtlichen Rechtsprechung die Auffassung vertreten, dass die Zuordnung auf Grundlage des Modells eines fiktiven zweifachen oder dreifachen Trennsystems vorgenommen werden könne (vgl. OVG Schleswig, Urteil vom 17. Januar 2001 - 2 L 9/00 - juris Rn. 34; HessVGH, Beschluss vom 27. September 2006 - 5 N 358/04 - juris …und Urteil vom 8. April 2014 - 5 A 1994/12 - juris Rn. 59; OVG Sachsen-Anhalt…, Urteil vom 24. November 2010 - 4 L 115/09 -, juris Rn. 47; OVG NRW, Beschlüsse vom 2. September 1998 - 15 A 7653/95 - GemHH 2000, 183 ff. und vom 3. November 2000 - 15 A 2340/97 - KStZ 2001, 134) Queitsch, Die Kosten der Straßenoberflächenentwässerung, KStZ 2015, S. 181 ff., 188: Ziff. 7.2).

    Da die Kosten für die Straßenoberflächenentwässerung - unabhängig davon, ob eine Straßenentwässerungsgebühr erhoben wird oder nicht - jedoch in einem zweiten Schritt zur Kalkulation der Niederschlagswassergebühr ausgesondert werden müssen (und hier auch wurden), könnte es sich auch im Rahmen des weiten Gestaltungsspielraumes halten, bei einem (reinen) Mischkanal in einer Kalkulation sogleich unter Bildung eines dreifachen fiktiven Trennsystems eine Verteilung auf die drei Entwässerungsarten (Schmutzwasser, Niederschlagswasser von den Grundstücken und Straßenoberflächenwasser) vorzunehmen (so auch OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17. Januar 2001 - 2 L 9/00 - juris Rn. 34).

    Es bestehen angesichts des weiten Spielraums keine Bedenken, die schmutzfrachtabhängigen Kosten der biologischen Reinigungsstufe ausschließlich der Schmutzwasserentsorgung anzulasten (vgl. OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 17. Januar 2001 - 2 L 9/00 - juris Rn. 38 und NdsOVG…, Urteil vom 24. März 2014 - 9 LC 191/11 - juris Rn. 26 sowie Lichtenfeld, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2024, Rn. 758 zu § 6).

  • BVerwG, 27.11.2019 - 9 CN 1.18

    Normenkontrolle gegen eine Abfallgebührensatzung; Verfahren bei der …

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.07.2024 - 4 KO 698/17
    Soweit die Ist-Zahlen zumindest für das - bei Erstellung der neuen Vorauskalkulation laufende - letzte Quartal (oder auch weitere Ist-Zahlen) noch nicht vorliegend sollten, ist nach Auffassung des Senats eine sorgfältige Schätzung als Tatsachenfeststellung möglich und ausreichend (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2019 - 9 CN 1/18 - juris Rn. 41 zu der § 12 Abs. 6 Satz 2 ThürKAG entsprechenden bayerischen Regelung;… auch NdsOVG, Urteil vom - 9 KN 15/17 - juris Rn. 104 für den Kalkulationszeitraum, in dem Über-/Unterdeckungen nach § 5 Abs. 2 Satz 3 NKAG letztmalig berücksichtigt werden dürfen;… Brüning in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2024, Rn. 105b).

    In der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts ist bereits geklärt, dass eine Erheblichkeitsschwelle von 12 % nicht mit Artikel 19 Abs. 4 GG vereinbar ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2019 - 9 CN 1.18 - juris) und dass eine Toleranzgrenze von 1, 2 % am untersten Rand einer solchen Toleranzgrenze liegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. April 2002 - 9 CN 1/01 - BVerwGE 116, 188/192 ff.).

    Die Entscheidung für eine Toleranzgrenze von 5 % und nicht von 3 % berücksichtigt, dass es möglichst vermieden werden soll, dass eine allzu rigorose Kontrollpraxis der Gerichte zu einem "unkalkulierbaren Wagnis" für die Satzungsgeber wird (vgl. BVerwG, Urteil vom 27. November 2019 - 9 CN 1/18 -, BVerwGE 167, 117 - 128, juris RNrn. 33 ff., 36 f.;… vgl. zur Geringfügigkeitsgrenze von 5 %: § 2 Abs. 2 Satz 1 des KAG Baden-Württemberg, LT-Baden-Württemberg Drs. 13/3966, S. 40 f.; VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 24. Oktober 2022 - 6 S 965/21 - juris Rn. 87 m. w. N.; § 2 Abs. 1 Satz 3 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG), LT-Niedersachsen Drs.

    Dabei ist Bezugsgröße für die Berechnung der Fehlertoleranz die um Kalkulationsfehler bereinigten gebührenfinanzierten Gesamtkosten, d. h. Maßstab für die Kostenüberschreitung ist der prozentuale Anteil der fehlerhaft angesetzten Kosten an den zulässigerweise ansatzfähigen Gesamtkosten (BVerwG, Urteil vom 27. November 2019 - 9 CN 1/18 -, BVerwGE 167, 117 - 128, juris Rn. 16).

  • VG Gera, 16.12.2020 - 2 K 1100/19

    Gebührenkalkulation bei der Wasserver- und Abwasserentsorgung

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.07.2024 - 4 KO 698/17
    Dieser solchermaßen gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbare Beurteilungsspielraum besteht insbesondere hinsichtlich der Methode der Zinsermittlung (vgl. OVG NRW…, Urteil vom 17. Mai 2022 - 9 A 1019/20 -, juris Rn. 142; BayVGH, Beschluss vom 23. Oktober 2018 - 20 N 17.621 - …und Beschluss vom 17. Januar 2019 - 20 ZB 17.436 - juris Rn. 19 ff.; VG Gera, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 2 K 1100/19 Ge -, juris Rn. 58 f.).

    Dadurch wird der Allgemeinheit ein Nutzen entzogen, welcher der öffentlichen Einrichtung und ihren Benutzern über den Ansatz von Eigenkapitalzinsen anzulasten ist (vgl. BVerwG…, Beschluss vom 19. September 1983 - 8 B 117/82 - KStZ 1982, 11 - 12, juris Rn. 5 und auch VG Gera, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 2 K 1100/19 Ge -, juris, vgl. auch die Begründung des Entwurfs des KAG NRW, LT-Drucks. 6/810 S. 36; OVG NRW…, Urteil vom 1. September 1999 - 9 A 3342/98 -, juris Rn. 38 f. unter Hinweis auf das Protokoll Nr. 1246/69 des Kommunalpoltischen Ausschusses über die 57. Sitzung vom 23. Mai 1969, S. 2, Ausführungen zum Änderungsvorschlag Nr. 29 der Vorlage 903; VG Düsseldorf…, Urteil vom 12. Dezember 2018 - 5 K 12028/17 -, juris Rn. 104 f.).

    Damit können aber auch die Zinssätze, die vor diesem Zeitraum für die Eigenkapitalverzinsung relevant waren, keine Rolle spielen, denn sie konnten den Zinserträgen nicht zugrunde gelegt werden (vgl. VG Gera, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 2 K 1100/19 Ge - juris Rn. 61).

    Anhand der obergerichtlichen Rechtsprechung anderer Länder ist nachvollziehbar, dass eine Toleranzgrenze von 5 % (vgl. BayVGH…, Urteil vom 27. Juni 2023 - 4 N 20.1054 -, juris Rn. 21 ff.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24. Juni 1998 - 2 L 22/96 -, NVwZ 2000, 102, und Urteil vom 24. Oktober 2007 - 2 LB 34/06 -, juris) oder von 3 % (vgl. HessVGH…, Beschluss vom 18. April 2016 - 5 C 2174/13.N -, juris Rn. 47; OVG NRW, Urteil vom 27. April 2015 - 9 A 2813/12 -, juris; OVG Saarlandes, Urteil vom 25. Mai 2009 - 1 A 325/08 -, juris; so auch VG Gera, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 2 K 1100/19 Ge - juris Rn. 69 und VG Weimar, Urteil vom 22. Februar 2012 - 3 K 629/11 We) als verhältnismäßiger Ausgleich zwischen der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 IV GG und dem durch Art. 28 II GG geschützten kommunalen Satzungsermessen angesehen wird.

  • BVerwG, 27.06.1985 - 8 C 124.83

    Kostenaufgliederung - Schmutzwasserkanalisation - Straßenentwässerung - …

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.07.2024 - 4 KO 698/17
    Rn. 29 Die Investitionskosten für die Kostenträger Schmutz- und Niederschlagswasser müssten nach den Kostenverhältnissen jeweils selbstständiger Anlagen aufgeteilt werden, auf die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts Urteil vom 27. Juni 1985 - 8 C 124/83 - werde verwiesen.

    Cosack/Dudey, GemHH 2004, S. 249/250, kommt zusätzlich bezogen auf die Schmutzwasserbeseitigung zu einem ähnlichen Ergebnis, wenn die Kosten der Niederschlagswasserbeseitigung als Basiskosten betrachtet werden (BVerwG, Urteil vom 27. Juni 1985 - 8 C 124.83 - juris Rn. 22, zum Beitragsrecht, wonach weder die Straßen- noch die Grundstücksentwässerung die originäre Entwässerung sind, und Rn. 17 zum landesrechtlichen Kostendeckungsprinzip; vgl. aber BVerwG…, Urteil vom 26. Oktober 1977 - VII C 4.76 - juris Rn. 17…, Beschluss vom 25. März 1985 - 8 B 11/84 - juris Rn. 6 und Urteil vom 20. Dezember 2000 - 11 C 7.00 - BVerwGE 112, 297, wonach die gewählte Methode zur Aufteilung der Gesamtkosten einer Mischkanalisation ihre Grundlage im einschlägigen Orts- und Landesrecht hat und deshalb bundesrechtlich nicht revisibel ist).

    Rn. 69 Soweit der Beklagte auf Seite 19, Ziff. 1.7 der Gebührenkalkulation zur Erläuterung der festgelegten Kostenschlüssel Bezug nimmt auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 27. Juni 1985 (Az.: 8 C 124.83), ist diese Entscheidung zwar nicht geeignet, zwingend zu beachtende Grundsätze für die Aufteilung der (gebührenfähigen) Kosten einer Mischkanalisation in einer Gebührenkalkulation zu belegen.

    Denn in dieser Entscheidung geht es um die Aufteilung des (beitragsfähigen) Aufwandes einer Mischkanalisation auf die bundesrechtlich "reklamierten" Erschließungsbeiträge (für die Straßenentwässerung) und den landesrechtlichen Entwässerungsbeitrag (…vgl. dazu auch Driehaus/Raden, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 11. Auflage 2022, Rn. 89 wonach die fiktive "Zerlegung" in Einzeleinrichtungen nur zu der von § 128 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 BauGB geforderten rechnerischen "Ausgrenzung" der Straßenentwässerungskosten erforderlich ist; vgl. auch die Ausführungen in Fn. 158 auf S. 306 zum Fortgang des o. g. Verfahrens 8 C 124.83).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 24.08.2016 - 9 A 777/15

    Erheben von Niederschlagswassergebühren für Landesstraßen im Stadtgebiet aufgrund …

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.07.2024 - 4 KO 698/17
    Diesbezüglich besteht ein weitreichender Bewertungsspielraum der Gemeinden; insbesondere bedarf es keiner abwassertechnisch exakten Kostenaufteilung (vgl. OVG NRW, Beschluss vom 24. August 2016 - 9 A 777/15 - NWVBl. 2017, 38 ff., juris Rn. 10 und Lichtenfels in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand März 2024, Rn. 747k zu § 6).

    Welche fiktiven Trennsysteme im konkreten Fall sachgerecht sind, hängt auch von den Umständen des Einzelfalles ab (vgl. VG Arnsberg…, Urteil vom 17. Februar 2015 - 11 K 527/14 - juris Rn. 8 zum Sachverhalt und Rn. 46 zur Bewertung der sich im konkreten Fall ergebenden Kostenschlüssel sowie OVG NRW, Beschluss vom 24. August 2016 - 9 A 777/15 - juris, mit dem der diesbezügliche Antrag auf Zulassung der Berufung abgelehnt wurde).

    Insoweit vertritt er anknüpfend an den Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Nordrhein-Westfalen vom 24. August 2016 (Az.: 9 A 777/15) die Auffassung, dass "allein" ein zweifaches fiktives Trennsystem, bei dem die fiktiven Kosten eines Regenwasserkanals für Grundstücke und Straßen den fiktiven Kosten einer Schmutzwasserkanalisation für die Grundstücksentwässerung gegenübergestellt werden, in Betracht komme.

  • VGH Bayern, 27.06.2023 - 4 N 20.1054

    Unwirksamkeit einer kommunalen Abfallgebührensatzung

    Auszug aus OVG Thüringen, 18.07.2024 - 4 KO 698/17
    Anhand der obergerichtlichen Rechtsprechung anderer Länder ist nachvollziehbar, dass eine Toleranzgrenze von 5 % (vgl. BayVGH, Urteil vom 27. Juni 2023 - 4 N 20.1054 -, juris Rn. 21 ff.; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 24. Juni 1998 - 2 L 22/96 -, NVwZ 2000, 102, und Urteil vom 24. Oktober 2007 - 2 LB 34/06 -, juris) oder von 3 % (vgl. HessVGH…, Beschluss vom 18. April 2016 - 5 C 2174/13.N -, juris Rn. 47; OVG NRW, Urteil vom 27. April 2015 - 9 A 2813/12 -, juris; OVG Saarlandes, Urteil vom 25. Mai 2009 - 1 A 325/08 -, juris; so auch VG Gera…, Urteil vom 16. Dezember 2020 - 2 K 1100/19 Ge - juris Rn. 69 und VG Weimar, Urteil vom 22. Februar 2012 - 3 K 629/11 We) als verhältnismäßiger Ausgleich zwischen der Rechtsschutzgarantie des Art. 19 IV GG und dem durch Art. 28 II GG geschützten kommunalen Satzungsermessen angesehen wird.

    Im Übrigen entspricht eine Toleranzschwelle von 5 % auch der Auslegung von Geringfügigkeitsgrenzen an anderen Stellen der Rechtsordnung (ausführlich dazu: BayVGH, Urteil vom 27. Juni 2023 - 4 N 20.1054 -, juris Rn. 21 ff.).

  • BVerwG, 26.10.1977 - 7 C 4.76

    Entwässerungsgebühren bei Mischkanalisation - Frischwassermaßstab - Kostenanteil …

  • BVerwG, 19.09.1983 - 8 B 117.82

    Einbeziehung von Eigenkapitalzinsen - Benutzungsgebühren - Kosten einer …

  • VGH Bayern, 23.10.2018 - 20 N 17.621

    Benutzungsgebühren - Abgelehnter Antrag

  • VGH Bayern, 17.01.2019 - 20 ZB 17.436

    Ansatz kalkulatorischer Zinsen bei Schmutzwassergebühr

  • OVG Thüringen, 11.08.2016 - 4 KO 116/12

    Gebührenausschluss für die Straßenoberflächenentwässerung der Ortsdurchfahrt …

  • BVerfG, 08.07.2021 - 1 BvR 2237/14

    6 % Jahreszins auf Steuernachforderungen und Steuererstattungen verfassungswidrig

  • BGH, 28.05.2014 - VIII ZR 94/13

    Zum Ausschluss des Rücktritts bei einem unerheblichen Sachmangel

  • BGH, 10.04.2019 - VIII ZR 12/18

    Außerordentliche Wohnraumkündigung nach Wegfall eines …

  • BVerwG, 20.12.2000 - 11 C 7.00

    Abfallgebühren; grundstücksbezogene Behältergebühr; Grundgebühr; einheitliche …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2015 - 9 A 2813/12

    Duisburgs Abfallentsorgungsgebührensatzung für 2012 nichtig

  • BVerwG, 26.04.2006 - 6 C 19.05

    Äquivalenzprinzip, Beitrag, Gleichbehandlungsgrundsatz, Handwerkskammer, …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.09.1998 - 15 A 7653/95

    Teileinrichtung; Erneuerungsbedürftigkeit; Technischer Verschleiß; Rechtlicher …

  • VGH Hessen, 18.04.2016 - 5 C 2174/13

    Wassergebühr

  • VGH Hessen, 08.04.2014 - 5 A 1994/12

    Berücksichtigung von Abschreibungen bei der Berechnung von Wasser- und …

  • BVerwG, 25.03.1985 - 8 B 11.84

    Entwässerungsgebühr bei Mischkanalisation - Gebührenbemessung nach …

  • OVG Niedersachsen, 16.06.2022 - 9 KN 15/17

    Abfallgebühr; Antragsbefugnis; Aufwendungen; Ausgleich; Ausser-Kraft-Treten; …

  • BFH, 17.08.2015 - XI S 1/15

    Zur Streitwerterhöhung nach § 52 Abs. 3 Satz 2 GKG

  • VGH Baden-Württemberg, 22.09.2016 - 2 S 1450/14

    Rechtmäßigkeit einer kommunalen Abwassersatzung zur Erhebung von Abwassergebühren

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 01.09.1999 - 9 A 3342/98

    Kalkulatorische Abschreibungen

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2004 - 9 A 4187/01

    Wiederbeschaffungszeitwert

  • VG Düsseldorf, 12.12.2018 - 5 K 12028/17

    Benutzungsgebührenrecht

  • BAG, 18.01.2012 - 6 AZR 462/10

    Berechnung der Ausgleichszahlung nach dem TV UmBw

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.06.1998 - 2 L 22/96

    Kostenüberschreitung bei Abfallgebühr

  • OVG Schleswig-Holstein, 24.10.2007 - 2 LB 34/06

    Abwassergebühr; Kostenaufteilung; Mischkanalisation; Niederschlagswassergebühr; …

  • OVG Saarland, 25.05.2009 - 1 A 325/08

    Kalkulation von Abwassergebühren; Kostenüberschreitungsverbot; Toleranzgrenze; …

  • VGH Hessen, 27.09.2006 - 5 N 358/04

    Abwassergebühr

  • VGH Baden-Württemberg, 24.10.2022 - 6 S 965/21

    Bildung und Beibehaltung von zweckgebundenen Rücklagen einer Industrie- und …

  • BVerwG, 07.03.2023 - 9 B 15.22

    Einstellung des Verfahrens

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2000 - 15 A 2340/97

    Kalkulation des Kanalanschlußbeitrages

  • OVG Niedersachsen, 24.03.2014 - 9 LC 191/11

    Niederschlagswassergebühren bei Einleitung in eine Kläranlage

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 02.05.2012 - 9 A 1884/11

    Jeweils gesonderte Gebührenbedarfsberechnung bei der Ermittlung der Sätze der …

  • OVG Sachsen-Anhalt, 24.11.2010 - 4 L 115/09

    Kalkulation eines Gebührensatzes bei Einschaltung eines privaten Betreibers

  • OVG Thüringen, 28.10.2013 - 4 KO 558/12

    Zur Verzinsung eines Anspruchs auf Rückzahlung einer Vorausleistung bei Aufhebung …

  • VGH Bayern, 05.05.2008 - 4 BV 07.614

    Bürgerbegehren; Entwässerungsgebühr; Gebührenkalkulation; angemessene Verzinsung …

  • VG Arnsberg, 17.02.2015 - 11 K 527/14

    Erfolgreiche Klage des Landes gegen die Festsetzung von Gebühren für die …

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2003 - 9 A 4766/99
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2007 - 9 A 3224/04

    Verstoß gegen das Kostenüberschreitungsverbot; Heranziehung zu …

  • BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76

    Startbahn West

  • BVerwG, 29.09.2004 - 10 C 3.04

    Satzungsfehler; Unbeachtlichkeit; Nichtigkeit; Gesamtnichtigkeit; …

  • OVG Thüringen, 12.12.2001 - 4 N 595/94

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht; Wasserversorgung; Zweckverband; …

  • OVG Thüringen, 21.06.2006 - 4 N 574/98

    Ausbaubeiträge; Unwirksamkeit einer Abwasserbeitragssatzung wegen im Ergebnis …

  • OVG Thüringen, 17.11.2015 - 4 KO 252/12

    Beitragsmaßstab für Grundstücke, die nach dem Planungskonzept nur an die …

  • BVerwG, 29.10.2009 - 3 C 26.08

    Altenpflege; Ausbildung zum Altenpfleger; Ausbildungsvergütung; Finanzierung der …

  • BVerwG, 08.12.1961 - VII C 2.61

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 07.02.1989 - 8 B 129.88

    Baugesetz - Entwässerungsgebühr - Gebührensätze - Sperrwirkung

  • OVG Bremen, 17.12.2025 - 2 D 107/25

    Rechtswidrige Erhöhung der Jahrmarktgebühren, 2 D 107/25, Urteil vom 17.12.2025 - …

    Das Oberverwaltungsgericht braucht nicht zu entscheiden, ob eine fehlende bzw. unzureichende Gebührenkalkulation zur formellen Rechtswidrigkeit der Gebührensatzung führt oder ob es für die richterliche Kontrolle des in einer Gebührensatzung festgelegten Gebührensatzes nur darauf ankommt, dass der Gebührensatz im Ergebnis nicht gegen gebührenrechtliche Grundsätze verstoße (so ThürOVG, Urt. v. 18.07.2024 - 4 KO 698/17, juris Rn. 61 zur sog. "Ergebnisrechtsprechung;… vgl. ausführlich Vetter, in: Christ/Oebebecke, KommunalAbgabenR-HdB, 2. Aufl. 2022, Teil D, Rn. 50 ff.).

    Verletzung (vgl. instruktiv ThürOVG, Urt. v. 18.07.2024 - 4 KO 698/17, Rn. 118 ff. m.w.N.;… BVerwG, Urt. v. 27.11.2019 - 9 CN 1.18, juris Rn. 31 ff., 38;… Urt. v. 17.04.2002 - 9 CN 1/01, juris Rn. 32 ff.).

    In der obergerichtlichen Rechtsprechung werden insoweit Fehlertoleranzen von 3 % oder 5 % für zulässig gehalten (vgl. die Rechtsprechungsübersicht bei ThürOVG, Urt. v. 18.07.2024 - 4 KO 698/17, juris Rn. 119).

  • OVG Niedersachsen, 10.06.2026 - 9 KN 27/23

    Normenkontrollverfahren auf Feststellung der Unwirksamkeit des …

    Dieser Einschätzungsspielraum ist etwa dann überschritten, wenn sich der Satzungsgeber bei der Gebührenkalkulation von sachfremden Erwägungen hat leiten lassen oder er unrichtige Kalkulationsmethoden angewendet oder unzutreffende Daten verwendet hat (…vgl. Senatsurteil vom 16.7.2015 - 9 LB 117/12 - juris Rn. 32; vgl. auch ThürOVG, Urteil vom 18.7.2024 - 4 KO 698/17 - juris Rn. 60).
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