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Rechtsprechung
   OVG Thüringen, 17.08.2017 - 4 KO 85/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,44735
OVG Thüringen, 17.08.2017 - 4 KO 85/15 (https://dejure.org/2017,44735)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 17.08.2017 - 4 KO 85/15 (https://dejure.org/2017,44735)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 17. August 2017 - 4 KO 85/15 (https://dejure.org/2017,44735)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    Gebührenerhebung durch einen Abwasserzweckverband für die Straßenoberflächenentwässerung einer Gemeindestraße

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (9)

  • OVG Thüringen, 11.08.2016 - 4 KO 116/12

    Gebührenausschluss für die Straßenoberflächenentwässerung der Ortsdurchfahrt …

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.08.2017 - 4 KO 85/15
    Eine solche die Erhebung von Gebühren ausschließende Teilaufgabenübertragung enthält (für Bundesstraßen) eine auf Grundlage der Nr. 14 der Ortsdurchfahrtenrichtlinie geschlossene Kostenbeteiligungsvereinbarung (vgl. Senatsurteil vom 11. August 2016 - 4 KO 116/12 - juris Rn. 42 ).

    Das bis zum Inkrafttreten des Thüringer Wassergesetzes am 19. Mai 1994 als Landesrecht fortgeltende Wasserrecht der DDR sah für die Beseitigung des Straßenoberflächenwassers keine dem Straßenrecht vorgehende speziellere Regelung vor (vgl. für die Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße Senatsurteil vom 11. August 2016 - 4 KO 116/12 - juris Rn. 45 ).

    Soweit § 23 Abs. 5 Satz 3 ThürStrG ausdrücklich regelt, dass "darüber hinaus kein Entgelt zu erheben" ist, beschreibt diese Bestimmung - anknüpfend an § 23 Abs. 5 Satz 2 ThürStrG - lediglich die sich aus der Übertragung einer Teilaufgabe ergebende Konsequenz (vgl. für die Ortsdurchfahrt einer Bundesstraße Senatsurteil vom 11. August 2016 - 4 KO 116/12 ).

    Soweit der Senat in dem Urteil vom 11. August 2016 (Az.: 4 KO 116/12 - juris Rn. 44 ) angedeutet hat, dass es von der technischen Ausgestaltung des Kanalsystems im Straßenkörper abhängen könnte, ob die Sinkkästen als Überlassungspunkt einzuordnen sind, ist ausdrücklich darauf hinzuweisen, dass der Senat diese angedachten Überlegungen nicht mehr weiterverfolgt.

  • OVG Thüringen, 18.11.2008 - 4 EO 129/06

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht, Verwaltungsverfahrensrecht; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.08.2017 - 4 KO 85/15
    Bei dieser Bestimmung handelt es sich in der Rechtsfolge um einen gegenseitigen auf Abschluss einer Kostenvereinbarung gerichteten Anspruch (vgl. dazu Senatsbeschluss vom 18. November 2008 - 4 EO 129/06 -).

    Von dieser Verpflichtung ist insbesondere der Träger der Straßenbaulast dann befreit, wenn die in § 23 Abs. 5 Satz 1 ThürStrG angeordnete Pauschalierung wegen atypischer Umstände unzumutbar ist und der Träger der Straßenbaulast im Rahmen der pflichtgemäßen Ausübung seines Ermessens von einer Kostenbeteiligung absieht (vgl. Senatsbeschluss vom 18. November 2008 - 4 EO 129/06 - juris Rn. 22).

    Rn. 37 Ein kommunaler Abwasserträger ist berechtigt, anstatt der Kostenbeteiligung die Gebührenerhebung zu wählen, wenn zwar eine Mitbenutzungslösung vereinbart und praktisch umgesetzt worden ist, eine Vereinbarung über die Kostenbeteiligung aber nicht zustande gekommen ist und der Träger der Straßenbaulast auch nicht zu erkennen gegeben hat, ob er eine Kostenbeteiligung nach § 23 Abs. 5 Satz 1 ThürStrG leisten oder davon absehen will (vgl. Senatsbeschluss vom 18. November 2008 - 4 EO 129/06 - juris Rn. 31).

  • OVG Thüringen, 28.05.2009 - 4 EO 347/08

    Benutzungsgebührenrecht; Rechtmäßige Erhebung von Straßenentwässerungsgebühren …

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.08.2017 - 4 KO 85/15
    Die Entscheidung des Thüringer Oberverwaltungsgerichts vom 28. Mai 2009 (Az.: 4 EO 347/08) beziehe sich nur auf die Mitbenutzung alter Kanäle.

    Rn. 35 Soweit der Senat in dem Beschluss vom 28. Mai 2009 (Az.: 4 EO 347/08) die Auffassung vertreten hat, dass es sich bei der unentgeltlichen Übertragung der der Entwässerung dienenden Anlagen in einem Erschließungsgebiet um eine Sacheinlage handeln kann, ist klarstellend darauf hinzuweisen, dass eine derartige Sacheinlage auf der Erfüllungsebene Berücksichtigung finden kann.

  • OVG Thüringen, 16.12.2002 - 4 ZEO 4/02

    Erhebung einer Zweckverbandsumlage, Verwaltungsverfahrensrecht; Zweckverband; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.08.2017 - 4 KO 85/15
    Etwaige auf ungedeckte Betriebskosten für die Straßenoberflächenentwässerung zurückzuführende Defizite konnten über die von den Verbandsmitgliedern zu erhebende Umlage nach § 37 ThürKGG finanziert werden (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16. Dezember 2002 - 4 ZEO 4/02 - und vom 27. Februar 2008 - 4 EO 355/08 -).
  • BVerwG, 21.06.2011 - 9 B 99.10

    Straßenbaulast; Landesstraße; Ortsdurchfahrt; Niederschlagswasser; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.08.2017 - 4 KO 85/15
    Soweit das Bundesverwaltungsgericht durch Beschluss vom 21. Juni 2011 (Az.: 9 B 99/10) entschieden hat, dass die Reinigung von zur Straße gehörenden Sinkkästen bundesrechtlich (§ 54 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, Abs. 2 WHG 2010) dem Regime der Abwasserbeseitigung zugewiesen ist, gebietet dies keine einer andere Bewertung.
  • BVerwG, 06.03.1997 - 8 B 246.96

    Ortsdurchfahrtenentwässerung

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.08.2017 - 4 KO 85/15
    Diesen Kostenbeteiligungsvereinbarungen liegt die Annahme zugrunde, dass ein Träger der Straßenbaulast unter Beachtung der Maßgaben des Wasserrechts ein Wahlrecht hat, ob er sich zur Erfüllung der ihm obliegenden Pflicht zur Oberflächenentwässerung einer eigenen Entwässerungseinrichtung bedient oder - in Absprache mit dem kommunalen Abwasserträger - eine kommunale Abwasseranlage mitbenutzt (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. März 1997 - 8 B 246/96 - NVwZ-RR 1998, 130 - 130).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 01.09.2010 - 1 L 13/09

    Unterhaltspflicht für Regenwassereinläufe im Bereich der Ortsdurchfahrt einer …

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.08.2017 - 4 KO 85/15
    Insoweit handelt es sich nur um der Überlassung "vorgelagerte Überlassungspunkte" für die "Teilschmutzfracht" in den Sinkkästen (vgl. OVG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 1. September 2010 - 1 L 13/09 - juris Rn. 55).
  • OVG Thüringen, 11.06.2009 - 4 EO 109/06

    Benutzungsgebührenrecht; Benutzungsgebührenrecht, Verwaltungsverfahrensrecht; …

    Auszug aus OVG Thüringen, 17.08.2017 - 4 KO 85/15
    Diese Abgrenzung hat der Senat bereits in dem Beschluss vom 11. Juni 2009 (Az. 4 EO 109/06 - juris Rn. 29) vorgenommen und dazu Folgendes ausgeführt:.
  • BVerwG, 05.06.1959 - VII C 83.57
    Auszug aus OVG Thüringen, 17.08.2017 - 4 KO 85/15
    Dieser Grundsatz, dass die Abgabenerhebung nur nach Maßgabe der Gesetze und nicht abweichend von den gesetzlichen Bestimmungen auf Grund von Vereinbarungen zwischen Abgabengläubiger und Abgabenschuldner erfolgen kann, ist für einen Rechtsstaat so fundamental und für jeden rechtlich Denkenden so einleuchtend, dass seine Verletzung als Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot zu betrachten ist und die Nichtigkeit zur Folge hat (vgl. BVerwG, Urteil vom 5. Juni 1959 - VII C 83.57 - juris Rn. 10 und zum Steuerrecht Driehaus, Abgabensatzungen 2014, S. 30 m. w. N.).
  • OVG Thüringen, 17.08.2017 - 4 KO 122/12

    Gebührenerhebung durch einen Abwasserzweckverband für die …

    Dieser (gegenseitige) Anspruch auf Kostenbeteiligung setzt voraus, dass der Träger der kommunalen Abwasserbeseitigung eine Abwasserbeseitigungsanlage herstellt oder erneuert, deren Mitbenutzung zur Straßenentwässerung vereinbart und auch technisch umgesetzt wird (zu den Einzelheiten der Struktur und der Voraussetzungen des § 23 Abs. 5 Satz 1 ThürStrG vgl. Senatsurteile vom 17. August 2017 - 4 KO 74/17 und 4 KO 85/15 -).
  • VG Greifswald, 15.08.2018 - 3 B 1085/18

    Vertraglicher Verzicht auf die Erhebung von Anschlussbeiträgen seitens einer …

    Danach ist die Erschließung Aufgabe der Gemeinde, soweit sie nicht nach anderen gesetzlichen Vorschriften oder öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen einem anderen obliegt (vgl. OVG Weimar, Urt. v. 17.08.2017 - 4 KO 85/15 -, juris Rn. 32).
  • OVG Thüringen, 02.10.2020 - 4 EO 560/20

    Erlass einer einstweiligen, mit einer Befristung versehenen Anordnung, um in …

    Es ist dabei aber zu bedenken, dass die Antragsgegnerin aufgrund ihrer Mitgliedschaft im Zweckverband, dem Antragsgegner, nach Maßgabe des § 22 ThürKGG nicht mehr gemäß § 123 BauGB für die trink- und abwasserseitige Erschließung zuständig ist und deshalb insoweit mit den Eigentümern des Wohngebietes "A..." auch keine wirksamen Ablöseverträge schließen kann (…vgl. zu dieser Problematik Senatsurteile vom 8. September 2016, Az.: 4 KO 68/13 , juris Rdnr. 33 ff. und vom 17. August 2017, Az.: 4 KO 85/15 , juris Rdnr. 32 sowie Az. 4 KO 74/17 , juris Rdnr. 59 ).
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