Wasserhaushaltsgesetz
| Kapitel 3 - Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen (§§ 50 - 95) |
| Abschnitt 2 - Abwasserbeseitigung (§§ 54 - 61) |
(1) 1Abwasser ist
2Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.
(2) 1Abwasserbeseitigung umfasst das Sammeln, Fortleiten, Behandeln, Einleiten, Versickern, Verregnen und Verrieseln von Abwasser sowie das Entwässern von Klärschlamm in Zusammenhang mit der Abwasserbeseitigung. 2Zur Abwasserbeseitigung gehört auch die Beseitigung des in Kleinkläranlagen anfallenden Schlamms.
(3) BVT-Merkblatt ist ein Dokument, das auf Grund des Informationsaustausches nach Artikel 13 der Richtlinie 2010/75/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 24. November 2010 über Industrieemissionen (integrierte Vermeidung und Verminderung der Umweltverschmutzung) (Neufassung) (ABl. L 334 vom 17.12.2010, S. 17) für bestimmte Tätigkeiten erstellt wird und insbesondere die angewandten Techniken, die derzeitigen Emissions- und Verbrauchswerte sowie die Techniken beschreibt, die für die Festlegung der besten verfügbaren Techniken sowie der BVT-Schlussfolgerungen berücksichtigt wurden.
(4) BVT-Schlussfolgerungen sind ein nach Artikel 13 Absatz 5 der Richtlinie 2010/75/EU von der Europäischen Kommission erlassenes Dokument, das die Teile eines BVT-Merkblatts mit den Schlussfolgerungen in Bezug auf Folgendes enthält:
(5) Emissionsbandbreiten sind die mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerte.
(6) Die mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerte sind der Bereich von Emissionswerten, die unter normalen Betriebsbedingungen unter Verwendung einer besten verfügbaren Technik oder einer Kombination von besten verfügbaren Techniken entsprechend der Beschreibung in den BVT-Schlussfolgerungen erzielt werden, ausgedrückt als Mittelwert für einen vorgegebenen Zeitraum unter spezifischen Referenzbedingungen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen vom 08.04.2013
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 02.05.2013 | Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrieemissionen | 08.04.2013 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 54 WHG
217 Entscheidungen zu § 54 WHG in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 20.04.2021 - 10 S 2566/19
Saug- und Pumpfahrzeug als Abwasseranlage
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 23.06.2022 - 7 C 3.21
Der Transport von Klärschlamm auf der Straße unterliegt dem ...
- VG Sigmaringen, 10.04.2019 - 5 K 1924/18
- BVerwG, 23.06.2022 - 7 C 3.21
- VG Karlsruhe, 06.06.2019 - 10 K 17746/17
Begründeter öffentlich-rechtlichen Unterlassungsanspruch, wenn fortdauernd die ...
- VGH Bayern, 15.04.2025 - 8 BV 22.183
Rückwirkende Erteilung einer beschränkten wasserrechtlichen Erlaubnis
- VG Potsdam, 21.01.2020 - 8 L 238/19
- OVG Sachsen, 15.06.2021 - 4 B 40/21
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung; Rückbauanordnung; ...
- OLG Brandenburg, 04.10.2022 - 2 U 11/22
Amtshaftung des Trägers der Straßenbaulast wegen unzureichender Dimensionierung ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 20.06.2022 - 11 A 2800/18
Maßnahmen zum Schutz des Grundstücks eines Eigentümers vor Überflutung durch ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2017 - 15 A 687/15
Anschluss- und Benutzungszwang an die öffentliche Kanalisation; Beurteilung der ...