Wasserhaushaltsgesetz
| Kapitel 3 - Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen (§§ 50 - 95) |
| Abschnitt 1 - Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz (§§ 50 - 53) |
(1) Heilquellen sind natürlich zu Tage tretende oder künstlich erschlossene Wasser- oder Gasvorkommen, die auf Grund ihrer chemischen Zusammensetzung, ihrer physikalischen Eigenschaften oder der Erfahrung nach geeignet sind, Heilzwecken zu dienen.
(2) 1Heilquellen, deren Erhaltung aus Gründen des Wohls der Allgemeinheit erforderlich ist, können auf Antrag staatlich anerkannt werden (staatlich anerkannte Heilquellen). 2Die Anerkennung ist zu widerrufen, wenn die Voraussetzungen nach Satz 1 nicht mehr vorliegen.
(3) 1Die zuständige Behörde kann besondere Betriebs- und Überwachungspflichten vorschreiben, soweit dies zur Erhaltung der staatlich anerkannten Heilquelle erforderlich ist. 2Die Überwachung von Betrieben und Anlagen ist zu dulden; § 101 gilt insoweit entsprechend.
(4) 1Zum Schutz staatlich anerkannter Heilquellen kann die Landesregierung durch Rechtsverordnung Heilquellenschutzgebiete festsetzen. 2In der Rechtsverordnung ist die begünstigte Person zu benennen. 3Die Landesregierung kann die Ermächtigung nach Satz 1 durch Rechtsverordnung auf andere Landesbehörden übertragen.
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Rechtsprechung zu § 53 WHG
14 Entscheidungen zu § 53 WHG in unserer Datenbank:
- VG Bremen, 03.02.2025 - 5 V 2888/24
Baugrubenverfüllung ohne Bauabsicht: Bodenschutzrecht anwendbar!
- VGH Bayern, 21.06.2023 - 8 A 21.40036
Erfolglose Klage gegen einen Planfeststellungsbeschluss für eine Ortsumfahrung ...
- VGH Bayern, 27.08.2025 - 8 N 22.41
Beschränkung des wasserrechtlichen Gemeingebrauchs zur Schaffung von Ruhezonen ...
- VGH Bayern, 17.07.2024 - 8 N 22.2471
Wirksamkeit einer Heilquellenschutzgebietsverordnung - hier: Schutzbedürftigkeit ...
- OVG Sachsen, 28.08.2023 - 1 B 47/23
Windenergieanlage; Nachbarantrag; Wohngebäude; Schattenwurf; Beschattungsdauer; ...
- OVG Sachsen, 25.08.2023 - 1 B 48/23
Windfarm; Nachbarantrag; Beschattungsdauer; Umweltverträglichkeitsprüfung; ...
- OLG Düsseldorf, 19.10.2011 - Verg 51/11
Dienstleistungskonzession: Vergabenachprüfungsinstanzen zuständig?
- VGH Bayern, 13.11.2012 - 22 N 09.1093
Heilquellenschutzgebiet; Anerkennung als Heilquelle; Erforderlichkeit der ...
- VGH Bayern, 13.11.2012 - 22 N 09.1092
Heilquellenschutzgebiet; Anerkennung als Heilquelle; Erforderlichkeit der ...
- VG Arnsberg, 22.06.2010 - 8 K 201/09
Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinde Welver gescheitert
Querverweise
Auf § 53 WHG verweisen folgende Vorschriften:
- Raumordnungsgesetz (ROG)
- Anlagen
- Anlage 2 (zu § 8 Abs. 2)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG)
- Anlagen
- Anlage 3 (Kriterien für die Vorprüfung im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung)
- Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung
- Anlagen
- Anlage 2 (Kriterien für die Vorprüfung des Einzelfalls im Rahmen einer Umweltverträglichkeitsprüfung)
- Wassergesetz (WasserG)
- Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
- Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete
- § 45 (Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete (zu §§ 52 und 53 WHG))
- Zuständigkeit und Verfahren
- Besondere Bestimmungen für einzelne Verfahrensarten