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Rechtsprechung
   OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2019 - 4 L 156/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,3963
OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2019 - 4 L 156/18 (https://dejure.org/2019,3963)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08.02.2019 - 4 L 156/18 (https://dejure.org/2019,3963)
OVG Sachsen-Anhalt, Entscheidung vom 08. Februar 2019 - 4 L 156/18 (https://dejure.org/2019,3963)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt

    § 6 Abs 1 VwGO, § 101 Abs 2 VwGO
    Übertragung des Rechtsstreits zur Entscheidung auf den Einzelrichter nach Einverständnis der Beteiligten mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung

  • Wolters Kluwer

    Erklärung des Einverständnisses zur Entscheidung des Gerichts ohne mündliche Verhandlung; Übertragung des Rechtsstreits zur Entscheidu...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VwGO § 6 Abs. 1 ; VwGO § 101 Abs. 2
    Erklärung des Einverständnisses zur Entscheidung des Gerichts ohne mündliche Verhandlung; Übertragung des Rechtsstreits zur Entscheidung auf den Einzelrichter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2019, 488
 
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Wird zitiert von ... (16)Zitiert selbst (13)

  • VGH Hessen, 24.07.2009 - 5 A 829/09

    Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2019 - 4 L 156/18
    In diesem Fall obliegt es den Beteiligten, ihr Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ggf. auf Entscheidungen des Richterkollegiums zu beschränken; dies bedarf jedoch einer ausdrücklichen Erklärung, woran es vorliegend fehlt (im Ergebnis wie hier Hessischer VGH, Beschluss vom 24. Juli 2009 - 5 A 829/09 -, juris, Rn. 11; Bayerischer VGH…, Beschluss vom 19. Oktober 2006 -12 ZB 06.1211 -, juris, Rn. 5;… Dolderer, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 101 Rn. 31;… Ortloff/Riese, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 101 Rn. 11 ;… Geiger, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 101 Rn. 9;… Jacob/Wegner, in: Brandt/Domgörgen, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 4. Aufl. 2018, S. 748).
  • VGH Bayern, 19.10.2006 - 12 ZB 06.1211
    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2019 - 4 L 156/18
    In diesem Fall obliegt es den Beteiligten, ihr Einverständnis mit einer Entscheidung ohne mündliche Verhandlung ggf. auf Entscheidungen des Richterkollegiums zu beschränken; dies bedarf jedoch einer ausdrücklichen Erklärung, woran es vorliegend fehlt (im Ergebnis wie hier Hessischer VGH…, Beschluss vom 24. Juli 2009 - 5 A 829/09 -, juris, Rn. 11; Bayerischer VGH, Beschluss vom 19. Oktober 2006 -12 ZB 06.1211 -, juris, Rn. 5;… Dolderer, in: Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 101 Rn. 31;… Ortloff/Riese, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, § 101 Rn. 11 ;… Geiger, in: Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 101 Rn. 9;… Jacob/Wegner, in: Brandt/Domgörgen, Handbuch Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozess, 4. Aufl. 2018, S. 748).
  • BVerfG, 19.05.1992 - 1 BvR 986/91

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Übergehen …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2019 - 4 L 156/18
    Zwar verlangt der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO, dass das Gericht den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht; daraus folgt jedoch keine Pflicht des Gerichts, jedes Vorbringen der Beteiligten zu bescheiden (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 87, 363 ; stRspr).
  • BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03

    Rechtsschutzinteresse

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2019 - 4 L 156/18
    Rn. 2 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO bestünden nur dann, wenn der Kläger im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten infrage gestellt hätte (vgl. BVerfGE 110, 77 ).
  • BVerfG, 08.07.1997 - 1 BvR 1621/94

    Hochschullehrer

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2019 - 4 L 156/18
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG ist deswegen nur anzunehmen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das tatsächliche Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 79, 51 ; 96, 205 ).
  • BVerfG, 12.10.1988 - 1 BvR 818/88

    Sorgerechtsprozeß

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2019 - 4 L 156/18
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG ist deswegen nur anzunehmen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das tatsächliche Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 79, 51 ; 96, 205 ).
  • BVerfG, 17.11.1992 - 1 BvR 168/89

    Sonntagsbackverbot

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2019 - 4 L 156/18
    Zwar verlangt der Anspruch auf rechtliches Gehör gemäß Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO, dass das Gericht den Vortrag der Beteiligten zur Kenntnis nimmt und bei seiner Entscheidung in Erwägung zieht; daraus folgt jedoch keine Pflicht des Gerichts, jedes Vorbringen der Beteiligten zu bescheiden (vgl. BVerfGE 86, 133 ; 87, 363 ; stRspr).
  • BVerfG, 08.10.1985 - 1 BvR 33/83

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Nichtberücksichtigung von …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2019 - 4 L 156/18
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG ist deswegen nur anzunehmen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das tatsächliche Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 79, 51 ; 96, 205 ).
  • BVerwG, 06.09.2011 - 9 B 48.11

    Verfahrensmängel; Anordnung und Dauer der aufschiebenden Wirkung; …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2019 - 4 L 156/18
    Zwar gebietet es der Anspruch auf Gewährung rechtlichen Gehörs, auch im - hier vorliegenden - Falle einer vorangegangenen Verzichtserklärung gemäß § 101 Abs. 2 VwGO einen neuen Beweisantrag entsprechend einem in der mündlichen Verhandlung gestellten Beweisantrag zu behandeln und ihn vor der Sachentscheidung zu bescheiden (vgl. BVerwG, Beschluss vom 6. September 2011 - 9 B 48/11 -, NVwZ 2012, S. 376 ).
  • BVerfG, 22.11.1983 - 2 BvR 399/81

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör im sozialgerichtlichen …

    Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 08.02.2019 - 4 L 156/18
    Ein Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG ist deswegen nur anzunehmen, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das tatsächliche Vorbringen eines Beteiligten entweder überhaupt nicht zur Kenntnis genommen oder bei der Entscheidung ersichtlich nicht in Erwägung gezogen worden ist (vgl. BVerfGE 65, 293 ; 70, 288 ; 79, 51 ; 96, 205 ).
  • BFH, 09.08.1996 - VI R 37/96

    Einzelrichter und mündliche Verhandlung

  • BVerwG, 28.12.2017 - 2 B 26.17

    Vollständige Beiziehung der Gerichtsakten eines vorangegangenen Strafverfahrens …

  • BVerwG, 24.05.1984 - 3 C 49.82

    Verzicht auf mündliche Verhandlung - Erlaß eines Beweisbeschlusses - …

  • VG Köln, 29.11.2024 - 25 K 3990/23
    Rn. 29 So zuletzt etwa OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 08.02.2019 - 4 L 156/18 - juris, Rn. 25.
  • VG Köln, 30.01.2024 - 7 K 5817/21
    Rn. 16 So zuletzt etwa OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Februar 2019 - 4 L 156/18 -, juris, Rn. 25.
  • OVG Sachsen-Anhalt, 07.06.2022 - 1 L 61/20

    Verwirkung des Klagerechts gegen Pachtvergabebeschluss einer Jagdgenossenschaft

    Auch war die Erklärung des Einverständnisses zur Entscheidung des Gerichts ohne mündliche Verhandlung durch die zeitlich nachfolgende Übertragung des Rechtsstreits zur Entscheidung auf den Einzelrichter nicht verbraucht (vgl. OVG LSA, Beschluss vom 8. Februar 2019 - 4 L 156/18 - NVwZ-RR 2019, 488).
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