Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2011 - 4 L 196/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 125 BauGB
Beitragserhebung für die Herstellung einer Schmutzwasserbeseitigungsanlage und Rechtsverbindlichkeit eines Bebauungsplans - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
KAG LSA § 6 Abs. 5 S. 1; BauGB § 10 Abs. 3
Notwendigkeit der Berücksichtigung eines existenten Bebauungsplans i.R.d. Beitragserhebung von Abwasserbeseitigungsabgaben durch eine Körperschaft - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zur Rechtsverbindlichkeit eines Bebauungsplans
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Notwendigkeit der Berücksichtigung eines existenten Bebauungsplans i.R.d. Beitragserhebung von Abwasserbeseitigungsabgaben durch eine Körperschaft
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 04.08.2010 - 9 A 16/09
- OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2011 - 4 L 196/10
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BVerfG, 23.06.2000 - 1 BvR 830/00
Anforderungen an die Begründung des Antrags auf Zulassung der Berufung im …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2011 - 4 L 196/10
Rn. 2 I. Das Vorbringen der Klägerin begründet keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; denn mit der Zulassungsschrift wird weder ein die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz noch eine für die Entscheidung erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06 - BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, beide zit. nach JURIS). - BVerfG, 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06
Zum Abwehrrecht gegen Castor-Transporte
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2011 - 4 L 196/10
Rn. 2 I. Das Vorbringen der Klägerin begründet keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO; denn mit der Zulassungsschrift wird weder ein die angefochtene Entscheidung tragender Rechtssatz noch eine für die Entscheidung erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt (vgl. hierzu BVerfG, Beschl. v. 21.01.2009 - 1 BvR 2524/06 - BVerfG, Beschl. v. 23.06.2000 - 1 BvR 830/00 -, beide zit. nach JURIS). - BVerwG, 31.07.1984 - 9 C 46.84
Berufung - Zulassung - Bedeutung der Rechtssache - Verallgemeinerungsfähig - …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2011 - 4 L 196/10
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache dann, wenn sie entweder eine bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die sich in dem angestrebten Berufungsverfahren stellen würde und die im Interesse einer einheitlichen Auslegung und Anwendung oder Fortentwicklung des Rechts der Klärung bedarf, oder wenn sie eine tatsächliche Frage aufzeigt, deren in der Berufungsentscheidung zu erwartende Beantwortung verallgemeinerungsfähige Auswirkungen hat (vgl. BVerwG Urteil vom 31.07.1984 - BVerwG 9 C 46.84 - Beschl. v. 09.06.1999 - BVerwG 11 B 47.98 - beide zit. nach juris).
- BVerwG, 09.06.1999 - 11 B 47.98
Klage gegen Zweite Teilbetriebsgenehmigung für Kernkraftwerk Brokdorf endgültig …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2011 - 4 L 196/10
Grundsätzliche Bedeutung im Sinne dieser Vorschrift hat eine Rechtssache dann, wenn sie entweder eine bisher höchstrichterlich nicht beantwortete Rechtsfrage aufwirft, die sich in dem angestrebten Berufungsverfahren stellen würde und die im Interesse einer einheitlichen Auslegung und Anwendung oder Fortentwicklung des Rechts der Klärung bedarf, oder wenn sie eine tatsächliche Frage aufzeigt, deren in der Berufungsentscheidung zu erwartende Beantwortung verallgemeinerungsfähige Auswirkungen hat (vgl. BVerwG Urteil vom 31.07.1984 - BVerwG 9 C 46.84 - Beschl. v. 09.06.1999 - BVerwG 11 B 47.98 - beide zit. nach juris). - OVG Nordrhein-Westfalen, 24.10.1995 - 15 A 3408/92
Baulasterklärung; Entwässerungsanlage; Bildung wirtschaftlicher …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2011 - 4 L 196/10
Rn. 4 2. Auch Sinn und Zweck der Normen oder der "übliche juristische Sprachgebrauch zur Geltung und zum Geltungsbereich eines Regelungswerks" zwingen nicht zu der von der Klägerin vorgenommenen Auslegung, dass die streitgegenständlichen Satzungsregelungen einen wirksamen Bebauungsplan voraussetzen; denn nach Auffassung des Senats ist für die Beitragserhebung grundsätzlich von der Rechtsverbindlichkeit eines Bebauungsplans auszugehen, solange dieser nicht aufgehoben, durch gerichtliche Entscheidung für nichtig erklärt oder durch Funktionslosigkeit unwirksam geworden ist (Grünewald, in: Driehaus, Kommunalabgabenrecht, § 8 RdNr. 548; vgl. auch OVG NW, Urt. v. 24.10.1995 - 15 A 3408/92 -, zit. nach JURIS), d. h. die abgabenerhebende Körperschaft hat im Rahmen der Beitragserhebung einen existenten Bebauungsplan - wie hier - immer zu berücksichtigen und zwar unabhängig von dessen Wirksamkeit. - VG Aachen, 23.06.2005 - 4 K 1088/04
Wirksamkeit einer Satzung zur Änderung der Beitragssatzung und Gebührensatzung …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 13.09.2011 - 4 L 196/10
Für die mit der Herstellung der zentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlage verbundene Steigerung des Gebrauchswerts der angeschlossenen Grundstücke kann vor diesem Hintergrund - auch im Interesse der Rechtssicherheit - nichts anderes gelten; denn auch insoweit lassen mögliche Bedenken gegen die Rechtswirksamkeit eines Bebauungsplans die durch die Verbesserung der Erschließungssituation eingetretene Wertsteigerung unberührt (VG Aachen, Urt. v. 23.06.2005 - 4 K 1088/04 -, zit. nach JURIS).
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2012 - 4 L 155/09
Anschlussbeitragserhebung; Verteilungsmaßstab; Bekanntmachung der …
Denn für die Beitragserhebung ist grundsätzlich von der Rechtsverbindlichkeit bauplanerischer Satzungen auszugehen, solange diese nicht aufgehoben oder durch (allgemein-)verbindlichen Ausspruch in einer gerichtlichen Entscheidung, ggf. in einem Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO für nichtig bzw. unwirksam erklärt worden sind (so OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 13. September 2011 - 4 L 196/10 -, zit. nach JURIS zu einem Bebauungsplan; vgl. auch OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 29. Juni 2005 - 1 L 411/04 -). - VG Halle, 04.04.2025 - 4 A 353/22
Beitragserhebung für Herstellung einer Schmutzwasserbeseitigungsanlage und …
Rn. 76 Grundsätzlich ist für die Beitragserhebung von der Rechtsverbindlichkeit eines Bebauungsplans auszugehen, solange dieser nicht aufgehoben, durch gerichtliche Entscheidung für nichtig erklärt oder durch Funktionslosigkeit unwirksam geworden ist, d.h. die abgabenerhebende Körperschaft hat im Rahmen der Beitragserhebung einen existenten Bebauungsplan immer zu berücksichtigen und zwar unabhängig von dessen Wirksamkeit (vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. September 2011, 4 L 196/10, juris, Rn. 4).Für die mit der Herstellung der zentralen Schmutzwasserbeseitigungsanlage verbundene Steigerung des Gebrauchswerts der angeschlossenen Grundstücke kann vor diesem Hintergrund - auch im Interesse der Rechtssicherheit - nichts anderes gelten; denn auch insoweit lassen mögliche Bedenken gegen die Rechtswirksamkeit eines Bebauungsplans die durch die Verbesserung der Erschließungssituation eingetretene Wertsteigerung unberührt (OVG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 13. September 2011 - 4 L 196/10 -, juris, Rn. 5; VG Aachen, Urteil vom 23. Juni 2005 - 4 K 1088/04 -, juris).
- VGH Bayern, 08.10.2025 - 20 ZB 25.1289
Berufungszulassung (abgelehnt), Bebauungsplan, Stundung
Insoweit kommt es auf die Frage, ob überhaupt und inwieweit bei der gerichtlichen Kontrolle von Beitragsbescheiden für leitungsgebundene Einrichtungen eine Inzidentkontrolle von Bebauungsplänen stattfindet, nicht an (vgl. hierzu OVG SH, B.v. 13.9.2011 - 4 L 196/10 - juris; U.v. 24.10.1995 - 15 A 3408/92 - BeckRS 1995, 13068; andererseits OVG NW, B.v. 20.1.2010 - 8 A 2285/09 - BeckRS 2010, 46113).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".