Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 28.10.1992 - 4 L 2706/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 3 Abs. 1 SchwbG i.d.F.v. 1986; § 21 Abs. 4 SchwbG i.d.F.v. 1986; § 4 SchwbG
Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung nach dem Schwerbehindertengesetz; Zusammenhang zwischen Kündigungsgrund und Behinderung; Zustimmung zu einer Kündigung nach dem Schwerbehindertengesetz; Unbefugtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz als Kündigungsgrund; Kündigung ... - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- REHADAT Informationssystem (Leitsatz)
Schwerbehinderter: Zusammenhang zwischen Kündigungsgrund und Behinderung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zustimmung zu einer außerordentlichen Kündigung nach dem Schwerbehindertengesetz; Zusammenhang zwischen Kündigungsgrund und Behinderung; Zustimmung zu einer Kündigung nach dem Schwerbehindertengesetz; Unbefugtes Fernbleiben vom Arbeitsplatz als Kündigungsgrund; Kündigung ...
Verfahrensgang
- VG Stade, 02.04.1992 - 1 A 90/91
- OVG Niedersachsen, 28.10.1992 - 4 L 2706/92
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 31.91
Hauptfürsorgestelle, Prüfungsmaßstab im Zustimmungsverfahren zur beabsichtigten …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.1992 - 4 L 2706/92
Nach § 21 Abs. 4 SchwbG ist die Zustimmung zu erteilen, wenn die Kündigung aus einem Grunde erfolgt, der nicht im Zusammenhang mit der Behinderung steht, und seine atypische nicht Fallgestaltung vorliegt (BVerwG, Urt. v. 2.7.1992, 5 C 31.91, S. 6 f. des Urteilsabdrucks).Durch die neueste Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 2.7.1992, 5 C 31.91, S. 9 ff. des Urteilsabdrucks) ist geklärt, daß die Hauptfürsorgestelle die vom Arbeitgeber angeführten Kündigungsgründe grundsätzlich nicht auf ihre Richtigkeit hin zu untersuchen, sondern als gegeben anzunehmen hat.
Atypisch wäre der Fall der Klägerin (Rechts-, nicht Ermessensfrage) nur dann, wenn die außerordentliche Kündigung sie in einer die Schutzzwecke des Schwerbehindertengesetzes berührenden Weise besonders hart träfe, d. h. ihr im Vergleich zu den der Gruppe der Schwerbehinderten im Falle außerordentlicher Kündigung allgemein zugemuteten Belastungen ein Sonderopfer abverlangte (BVerwG, Urt. v. 2.7.92, 5 C 31.91, S. 7).
Rn. 29 Wie oben dargelegt, waren diese nach der neuesten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 2.7.1992, 5 C 31.91, S. 9 ff des Urteilsabdrucks) auf der Grundlage derjenigen Gründe anzustellen, welche die Beigeladene zur Rechtfertigung ihrer außerordentlichen Kündigung angeführt hat.
- BVerwG, 02.07.1992 - 5 C 39.90
Restermessen der Hauptfürsorgestelle bei außerordentlicher Kündigung eines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.1992 - 4 L 2706/92
Das fortgeschrittene Alter und die langjährige Zugehörigkeit zum Betrieb der Beigeladenen allein begründen solche außergewöhnlichen Umstände nicht (vgl. BVerwG, Urt. v. 2.7.1992, 5 C 39.90, S. 12/13 des Urteilsabdrucks). - BVerwG, 28.02.1968 - V C 33.66
Behördliche Ermessenserwägungen und gerichtliche Ermessenskontrolle bei der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.1992 - 4 L 2706/92
Außerdem hatte er zu beachten, daß es dem Arbeitgeber in aller Regel zuzumuten ist, dem Schwerbehinderten einen anderen geeigneten Arbeitsplatz zuzuweisen, soweit ein solcher vorhanden ist; "durchschleppen" muß er ihn allerdings nicht (vgl. ... BVerwGE 29, 140, 143) [BVerwG 28.02.1968 - V C 33/66].
- BAG, 05.05.1977 - 2 AZR 297/76
Ausschlußfrist - Verwirkung - Genossenschaft - Generalversammlung - Recht zur …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.1992 - 4 L 2706/92
Die möglicherweise schon zu einem früheren Zeitpunkt gewonnene Erkenntnis des Stationspersonals, die Klägerin bleibe ihrem Arbeitsplatz unbefugt (weil ohne Nachweis der Krankheit) fern, ist dieser Person und damit der Beigeladenen nicht nach § 242 BGB zuzurechnen (vgl. BAG, NJW 78, 723, 724). - BAG, 25.02.1983 - 2 AZR 298/81
Fristlose Kündigung , Beginn der Ausschlußfrist
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.1992 - 4 L 2706/92
Im übrigen beginnt die Ausschlußfrist im Fall unbefugten Fernbleibens von der Arbeit erst dann zu laufen, wenn dieser Zustand beendet wird (vgl. BAG, BB 83, 1922). - BVerwG, 11.07.1985 - 7 C 44.83
Zur Feststellung des Anspruchs eines Schwerbehinderten auf …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.1992 - 4 L 2706/92
Deren Feststellungen binden andere Behörden nicht nur dann, wenn Landes- oder sonstiges Bundesrecht Rechtsfolgen (insbesondere Vergünstigungen) an die Schwerbehinderteneigenschaft bzw. einzelne von den Fürsorgestellen festzustellenden Merkmale (§ 4 Abs. 4 SchwbG) knüpft (vgl. BVerwG, Urt. v. 11.7.1985, DVBl. 1985, 1317 f.). - BVerwG, 27.10.1971 - V C 78.70
Vorliegen eines besonderen Kündigungsschutzes bei der Kündigung des …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.10.1992 - 4 L 2706/92
Rn. 30 Dabei hatte der Beklagte insbesondere den das Schwerbehindertenrecht beherrschenden Fürsorgegedanken zu berücksichtigen, der einen Arbeitgeber unter Umständen in sehr weitgehendem Umfang verpflichten kann, Störungen des Betriebsablaufes hinzunehmen (vgl. BVerwGE 39, 36, 38) [BVerwG 27.10.1971 - V C 78/70].
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.06.2011 - 12 A 705/10
Für einen Zusammenhang zwischen der Behinderung und dem Kündigungsgrund i.S.d. § …
OVG, Urteile vom 27. Juli 1994 - 4 L 1547/94 -, BR 1995, 128, 130, und vom 28. Oktober 1992 - 4 L 2706/92 -, juris; VGH Ba-Wü, Urteil vom 3. Mai 1993 - 7 S 2773/92 -, juris; VG Aachen, Urteil vom 7. Februar 2006 - 2 K 4421/04 -, juris; Gröninger, SchwbG, Stand: März 2001, § 21, Rn. 15; Kuhlmann, in: Ernst/Adlhoch/ Seel, SGB IX, Stand: April 2010, § 91 Rn. 41 und 45; grundsätzlich so: Beyer/Seidel, Der Kündigungsschutz für schwerbehinderte Menschen im Arbeitsleben, 3. Aufl. 2010, E. 1.2; wohl auch: Bay. VGH, Beschluss vom 14. März 2008 - 12 ZB 07.1720 -, juris; Nieders. - VG Göttingen, 08.12.2004 - 2 A 279/04
Alkoholmissbrauch; Atypik; Kündigung; Kündigungsschutz; Schwerbehinderte
In der Rechtsprechung zum Vorläufer dieser Regelung, dem § 21 Abs. 4 des Schwerbehindertengesetzes - einer wortgleichen Norm, die durch § 91 SGB IX abgelöst wurde - ist geklärt, dass diese Sollvorschrift allerdings nur anzuwenden ist, wenn keine atypische Fallgestaltung vorliegt (vgl. BVerwG, Urteil vom 02.07.1992 - 5 C 31.91 -, DVBl 1992, 1486 f; daran anschließend Nds. OVG, Urteil vom 28.10.1992- 4 L 2706/92 - und Urteil vom 09.03.1994 - 4 L 3927/92 -, Nds. MBl. 1994, 1050). - VG Göttingen, 28.05.2003 - 2 A 2219/01
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung; Hauptfürsorgestelle; Kündigung; …
Nach § 21 Abs. 4 SchwbG ist die Zustimmung zu einer beabsichtigten Kündigung zu erteilen, wenn die Kündigung aus einem Grunde erfolgen soll, der nicht im Zusammenhang mit der Behinderung des Schwerbehinderten bzw. eines Gleichgestellten steht, und eine atypische Fallgestaltung nicht vorliegt (vgl. Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 2. Juli 1992 - 5 C 31.91 -, DVBl 1992, 1486 f; daran anschließend OVG Lüneburg, Urteil vom 28. Oktober 1992 - 4 L 2706/92 - und Urteil vom 9. März 1994 - 4 L 3927/92 -, Nds. Ministerialblatt 1994, 150 - LS -).
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