Rechtsprechung
| VG Cottbus, 13.10.2020 - 4 L 419/20 |
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Kurzfassungen/Presse
- brandenburg.de (Kurzinformation)
Eilantrag einer Justizvollzugsanwärterin als Beamtin auf Widerruf gegen ihre Entlassung abgelehnt
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 26.01.2010 - 2 B 47.09
Entlassung eines Widerrufsbeamten wegen Krankheit; Entlassungsermessen des …
Auszug aus VG Cottbus, 13.10.2020 - 4 L 419/20
Denn wenn mit der erfolgreichen Ableistung des Vorbereitungsdienstes nicht mehr gerechnet werden, weil dem Beamten auf Widerruf die Eignung fehlt, ist es mit Sinn und Zweck des § 23 Abs. 4 Satz 2 BeamtStG vereinbar, den Beamten auf Widerruf zu entlassen (so BVerwG, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 2 B 47.09 - juris Rn. 6 im Fall einer langwierig dienstunfähigen Lehramtsanwärterin; Beschlüsse des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12. Juni 2017 - 6 P 1450/16, juris, sowie 18. Februar 2019 - 6 P 1551/18 -, juris in Bezug auf die gesundheitliche und persönliche Eignung;… entsprechend Brockhaus, in: Schütz/ Maiwald, Beamtenrecht, Stand: 2/2019, BeamtStG § 23 Rn. 171;… Zängl, in GKÖD, Band I, Stand: 3/19, BBG § 37 Rn. 12; vgl. im Hinblick auf einen Polizeimeisteranwärter: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg…, Beschluss vom 10. April 2019 - OVG 4 S 16.19 -, Rn. 3 - 7, juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2019 - 4 S 16.19
Anspruch auf Gelegenheit zur Beendigung des Vorbereitungsdienstes und …
Auszug aus VG Cottbus, 13.10.2020 - 4 L 419/20
Denn wenn mit der erfolgreichen Ableistung des Vorbereitungsdienstes nicht mehr gerechnet werden, weil dem Beamten auf Widerruf die Eignung fehlt, ist es mit Sinn und Zweck des § 23 Abs. 4 Satz 2 BeamtStG vereinbar, den Beamten auf Widerruf zu entlassen (so BVerwG…, Beschluss vom 26. Januar 2010 - 2 B 47.09 - juris Rn. 6 im Fall einer langwierig dienstunfähigen Lehramtsanwärterin; Beschlüsse des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 12. Juni 2017 - 6 P 1450/16, juris, sowie 18. Februar 2019 - 6 P 1551/18 -, juris in Bezug auf die gesundheitliche und persönliche Eignung;… entsprechend Brockhaus, in: Schütz/ Maiwald, Beamtenrecht, Stand: 2/2019, BeamtStG § 23 Rn. 171;… Zängl, in GKÖD, Band I, Stand: 3/19, BBG § 37 Rn. 12; vgl. im Hinblick auf einen Polizeimeisteranwärter: Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. April 2019 - OVG 4 S 16.19 -, Rn. 3 - 7, juris). - OVG Berlin-Brandenburg, 23.07.2008 - 11 S 56.08
Abwehranspruch gegen Immissionen einer hoheitlich betriebenen Anlage; rechtliche …
Auszug aus VG Cottbus, 13.10.2020 - 4 L 419/20
Im Rahmen dieser Interessenabwägung haben auch Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes Bedeutung; allerdings nicht als unmittelbare Entscheidungsgrundlage, sondern als bei Gewichtung des Sofortvollzugsinteresses in die Abwägung einzustellende Gesichtspunkte (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 11 S 56.08 - Juris; Beschluss vom 15. September 2006 - OVG 11 S 75.06 - NVwZ 2007, 848). - OVG Berlin-Brandenburg, 15.09.2006 - 11 S 57.06
Geltendmachung eines Anspruchs auf Genehmigung einer immissionsschutzrechtlichen …
Auszug aus VG Cottbus, 13.10.2020 - 4 L 419/20
Im Rahmen dieser Interessenabwägung haben auch Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes Bedeutung; allerdings nicht als unmittelbare Entscheidungsgrundlage, sondern als bei Gewichtung des Sofortvollzugsinteresses in die Abwägung einzustellende Gesichtspunkte (vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 11 S 56.08 - Juris; Beschluss vom 15. September 2006 - OVG 11 S 75.06 - NVwZ 2007, 848). - VG Cottbus, 16.12.2019 - 4 L 513/19
Auszug aus VG Cottbus, 13.10.2020 - 4 L 419/20
Wie die erkennende Kammer bereits in ihrem Beschluss vom 16. Dezember 2019 (-VG 4 L 513/19-, juris) festgestellt hat, genügte der in einem vorangegangenen Entlassungsverfahren durch den Leiter der Justizvollzugsanstalt als direkter Dienstvorgesetzter erlassene Bescheid nicht den formellen Anforderungen an die sachliche Zuständigkeit der erlassenden Behörde.
- VG Cottbus, 07.05.2026 - 6 L 146/25 Im Rahmen dieser Interessenabwägung haben auch Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes Bedeutung; allerdings nicht als unmittelbare Entscheidungsgrundlage, sondern als bei Gewichtung des Sofortvollzugsinteresses in die Abwägung einzustellende Gesichtspunkte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 11 S 56.08; Beschluss vom 15. September 2006 - OVG 11 S 75.06; VG Cottbus, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - 4 L 419/20 -, Rn. 4, alle juris).
- VG Cottbus, 28.04.2026 - 6 L 124/25
Anschlussverpflichtung an die zentrale Schmutzwasseranlage nebst …
Im Rahmen dieser Interessenabwägung haben auch Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes Bedeutung; allerdings nicht als unmittelbare Entscheidungsgrundlage, sondern als bei Gewichtung des Sofortvollzugsinteresses in die Abwägung einzustellende Gesichtspunkte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 11 S 56.08; Beschluss vom 15. September 2006 - OVG 11 S 75.06; VG Cottbus, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - 4 L 419/20 -, Rn. 4, alle juris). - VG Cottbus, 10.12.2024 - 9 K 1447/20
Bedrohung mittels Waffe, charakterliche Ungeeignetheit, Entlassung aus …
Am 04. September 2020 stellte die Klägerin einen Antrag auf Gewährung einstweiligen Rechtsschutzes beim Verwaltungsgericht Cottbus (VG 4 L 419/20) mit dem Ziel, die aufschiebende Wirkung ihrer Klage wiederherzustellen.Zur Begründung nimmt er im Wesentlichen Bezug auf sein Vorbringen im Verwaltungsverfahren und im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes zum Aktenzeichen VG 4 L 419/20.
Hinsichtlich der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte, die Verwaltungsvorgänge des Beklagten und auf die beigezogenen Akten zu den von der Klägerin angestrengten Eilverfahren VG 4 L 513/19, VG 4 L 93/20, VG 4 L 146/20 und VG 4 L 419/20 Bezug genommen.
Insofern wurde bereits mit Beschluss vom 13. Oktober 2020 (VG 4 L 419/20) ausgeführt:.
Insofern wurde bereits mit Beschluss vom 13. Oktober 2020 (VG 4 L 419/20) ausgeführt:.
- VG Cottbus, 20.04.2026 - 6 L 371/24
Anschluss- und Benutzungszwang, Eilantrag erfolglos, Trinkwasserhausanschluss
Im Rahmen dieser Interessenabwägung haben auch Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes Bedeutung; allerdings nicht als unmittelbare Entscheidungsgrundlage, sondern als bei Gewichtung des Sofortvollzugsinteresses in die Abwägung einzustellende Gesichtspunkte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 11 S 56.08; Beschluss vom 15. September 2006 - OVG 11 S 75.06; VG Cottbus, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - 4 L 419/20 -, Rn. 4, alle juris; vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 17. März 2005 - 13 ME 523/04 -, Rn. 20, juris). - VG Cottbus, 20.04.2026 - 6 L 718/24
Anschluss- und Benutzungszwang, Antrag erfolglos, keine geänderte Erschließung, …
Im Rahmen dieser Interessenabwägung haben auch Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes Bedeutung; allerdings nicht als unmittelbare Entscheidungsgrundlage, sondern als bei Gewichtung des Sofortvollzugsinteresses in die Abwägung einzustellende Gesichtspunkte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 11 S 56.08; Beschluss vom 15. September 2006 - OVG 11 S 75.06; VG Cottbus, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - 4 L 419/20 -, Rn. 4, alle juris; vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 17. März 2005 - 13 ME 523/04 -, Rn. 20, juris). - VG Cottbus, 28.05.2021 - 6 L 487/19 Im Rahmen dieser Interessenabwägung haben auch Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes Bedeutung; allerdings nicht als unmittelbare Entscheidungsgrundlage, sondern als bei Gewichtung des Sofortvollzugsinteresses in die Abwägung einzustellende Gesichtspunkte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 11 S 56.08; Beschluss vom 15. September 2006 - OVG 11 S 75.06; VG Cottbus, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - 4 L 419/20 -, Rn. 4, alle juris).
- VG Cottbus, 28.09.2021 - 6 L 373/20 Im Rahmen dieser Interessenabwägung haben auch Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes Bedeutung; allerdings nicht als unmittelbare Entscheidungsgrundlage, sondern als bei Gewichtung des Sofortvollzugsinteresses in die Abwägung einzustellende Gesichtspunkte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 11 S 56.08; Beschluss vom 15. September 2006 - OVG 11 S 75.06; VG Cottbus, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - 4 L 419/20 -, Rn. 4, alle juris; vgl. OVG Lüneburg…, Beschluss vom 17. März 2005 - 13 ME 523/04 -, Rn. 20, juris).
- VG Cottbus, 26.02.2021 - 6 L 462/19
Anschluss- und Benutzungszwang für kommunale Einrichtungen
Im Rahmen dieser Interessenabwägung haben auch Erkenntnisse über die Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes Bedeutung; allerdings nicht als unmittelbare Entscheidungsgrundlage, sondern als bei Gewichtung des Sofortvollzugsinteresses in die Abwägung einzustellende Gesichtspunkte (vgl. OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 23. Juli 2008 - OVG 11 S 56.08; Beschluss vom 15. September 2006 - OVG 11 S 75.06; VG Cottbus, Beschluss vom 13. Oktober 2020 - 4 L 419/20 -, Rn. 4, alle juris).
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