Rechtsprechung
| VG Koblenz, 23.06.2020 - 4 L 487/20.KO |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
Wann darf Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen?
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 11 Abs 3 S 1 Nr 4 FeV 2010, § 11 Abs 8 FeV 2010, § 46 Abs 1 S 1 FeV 2010, § 47 Abs 1 S 2 FeV 2010, § 3 Abs 1 S 1 StVG
Vorläufiger Rechtsschutz gegen Fahrerlaubnisentziehung; Abweichen vom Fahreignungs-Bewertungssystem wegen mehrerer Verkehrsordnungswidrigkeiten - bussgeldsiegen.de
Abweichen vom Fahreignungs-Bewertungssystem
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die Anordnung einer MPU
- anwaltonline.com (Kurzinformation)
Abweichen vom Fahreignungs-Bewertungssystem wegen mehrerer Verkehrsordnungswidrigkeiten ...
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Voraussetzungen eines Abweichens vom Fahreignungs-Bewertungssystem
- datev.de (Kurzinformation)
Wann darf Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung anordnen?
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- OVG Rheinland-Pfalz, 27.05.2009 - 10 B 10387/09
Zum Verhältnis des Punktesystems zu anderen fahrerlaubnisrechtlichen Maßnahmen
Auszug aus VG Koblenz, 23.06.2020 - 4 L 487/20
Aus dem Fahreignungs-Bewertungssystem ergibt sich damit, dass der Gesetzgeber bewusst die weitere Straßenverkehrsteilnahme von Kraftfahrern mit einem nicht unerheblichen "Sündenregister", weil mehrfach gegen Verkehrsvorschriften verstoßen wurde, in Kauf genommen hat (vgl. VG Neustadt a. d. Weinstraße, Beschluss vom 21. März 2017 - 3 L 293/17.NW -, juris sowie zum früheren Punktesystem: OVG RP, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 10 B 10387/09.OVG - und BayVGH, Beschluss vom 2. Juni 2003 - 11 CS 03.743 -, beide juris).Damit ist im öffentlichen Interesse sichergestellt, dass ungeeignete Kraftfahrer schon vor Erreichen von acht Punkten im Fahreignungsregister von der Teilnahme am motorisierten Straßenverkehr wirksam ausgeschlossen werden können oder besondere Eignungszweifel durch weitergehende Maßnahmen, wie z. B. eine medizinisch-psychologische Untersuchung, sofort geklärt werden können (vgl. OVG RP, Beschluss vom 27. Mai 2009, a.a.O.;… VG Neustadt a. d. Weinstraße, a.a.O.).
Ein Verlassen des Fahreignungs-Bewertungssystems auf der Grundlage des § 4 Abs. 1 Satz 3 StVG muss auf eng begrenzte, besonders gelagerte Ausnahmefälle beschränkt sein (vgl. VG Neustadt a. d. Weinstraße, a.a.O. und zum früheren Punktesystem OVG RP, Beschlüsse vom 27. Mai 2009, a.a.O. und vom 11. Februar 2011 - 10 B 11338/10.OVG, juris).
Die Fahrerlaubnisbehörde muss hier Zurückhaltung üben und im Einzelnen unter Auswertung aller konkreten Umstände sehr präzise begründen, warum sie es aus besonderen Gründen im Einzelfall, der sich erheblich vom Normalfall anderer "Punktesünder" abheben muss, aufgrund einer Würdigung der Gesamtpersönlichkeit des Kraftfahrers oder wegen der Art, der Häufigkeit oder des konkreten Hergangs der Verkehrsordnungswidrigkeiten für unerlässlich hält, die Fahreignungsbedenken sofort durch eine medizinisch-psychologische Untersuchung zu klären, ohne dem Betroffenen die Chance zu belassen, zuvor das allerdings unter der Geltung des Fahreignungs-Bewertungssystems stark reduzierte Hilfsangebot des § 4 StVG wahrzunehmen (vgl. Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, § 4 Rn. 33 sowie OVG RP, Beschlüsse vom 27. Mai 2009, a.a.O. …und vom 11. Februar 2011, a.a.O.).
§§ 39, 45 VwVfG finden, weil kein Verwaltungsakt vorliegt, keine Anwendung, sodass die Fahrerlaubnisbehörde die maßgeblichen Gründe auch nicht nachträglich geben kann, sondern allenfalls mit einer neuen Begründung eine neue Untersuchungsaufforderung erlassen kann (vgl. OVG RP, Beschluss vom 27. Mai 2009, a.a.O;… Hentschel/König/Dauer, a.a.O.).
- BVerwG, 17.11.2016 - 3 C 20.15
Anforderung eines Fahreignungsgutachtens; Anordnung der Beibringung eines …
Auszug aus VG Koblenz, 23.06.2020 - 4 L 487/20
Dabei setzt der Schluss von der verweigerten Beibringung des Gutachtens auf die Ungeeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen voraus, dass die Anordnung der Untersuchung rechtmäßig erfolgte (vgl. BVerwG, Urteil vom 17. November 2016 - 3 C 20/15 -, juris). - VGH Bayern, 12.02.2014 - 11 CS 13.2281
Auflagenbeschluss; Tatsachen, die die Annahme von Alkoholmissbrauch begründen …
Auszug aus VG Koblenz, 23.06.2020 - 4 L 487/20
Auch hat sich Ziffer II. des angefochtenen Bescheids nicht durch die Befolgung der Verpflichtung zur Abgabe des Führerscheins erledigt, sondern stellt den Rechtsgrund für die Einbehaltung des Dokuments dar (BayVGH, Beschluss vom 12. Februar 2014 - 11 CS 13.2281 -, juris). - VGH Bayern, 02.06.2003 - 11 CS 03.743
Entziehung der Fahrerlaubnis, Erhebliche und wiederholte Verstöße gegen …
Auszug aus VG Koblenz, 23.06.2020 - 4 L 487/20
Aus dem Fahreignungs-Bewertungssystem ergibt sich damit, dass der Gesetzgeber bewusst die weitere Straßenverkehrsteilnahme von Kraftfahrern mit einem nicht unerheblichen "Sündenregister", weil mehrfach gegen Verkehrsvorschriften verstoßen wurde, in Kauf genommen hat (vgl. VG Neustadt a. d. Weinstraße, Beschluss vom 21. März 2017 - 3 L 293/17.NW -, juris sowie zum früheren Punktesystem: OVG RP, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 10 B 10387/09.OVG - und BayVGH, Beschluss vom 2. Juni 2003 - 11 CS 03.743 -, beide juris). - VG Neustadt, 21.03.2017 - 3 L 293/17
Keine Fahrerlaubnisentziehung nach drei Geschwindigkeitsübertretungen
Auszug aus VG Koblenz, 23.06.2020 - 4 L 487/20
Aus dem Fahreignungs-Bewertungssystem ergibt sich damit, dass der Gesetzgeber bewusst die weitere Straßenverkehrsteilnahme von Kraftfahrern mit einem nicht unerheblichen "Sündenregister", weil mehrfach gegen Verkehrsvorschriften verstoßen wurde, in Kauf genommen hat (vgl. VG Neustadt a. d. Weinstraße, Beschluss vom 21. März 2017 - 3 L 293/17.NW -, juris sowie zum früheren Punktesystem: OVG RP, Beschluss vom 27. Mai 2009 - 10 B 10387/09.OVG - und BayVGH, Beschluss vom 2. Juni 2003 - 11 CS 03.743 -, beide juris).
- VG Koblenz, 01.12.2020 - 4 L 1078/20
Entzug der Fahrerlaubnis führt auch während der Corona-Pandemie regelmäßig nicht …
Denn die Regelung des Sofortvollzuges in § 47 Abs. 1 Satz 2 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) reicht unter dem Blickwinkel des verfassungsrechtlichen Prinzips des Gesetzesvorbehaltes zum Ausschluss des Suspensiveffektes nach § 80 Abs. 1 VwGO nicht aus, da es sich bei § 47 Abs. 1 Satz 2 FeV lediglich um eine Rechtsverordnung handelt und auch nach dem Wortlaut des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO ("durch Bundesgesetz") ein Gesetz im formellen Sinne erforderlich ist (vgl. Beschluss der Kammer vom 18. Juni 2020 - 4 L 487/20.KO;… s. zum Meinungsstand Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, § 47 FeV Rn. 19 m.w.N. und W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 80 Rn. 65). - VG München, 17.01.2022 - M 19 S 21.6107
Gutachtenanordnung und Entziehung der Fahrerlaubnis im Hinblick auf wiederholte …
Aus dem Fahreignungs-Bewertungssystem ergibt sich damit, dass der Gesetzgeber bewusst die weitere Straßenverkehrsteilnahme von Kraftfahrern mit einem nicht unerheblichen "Sündenregister", weil mehrfach gegen Verkehrsvorschriften verstoßen wurde, in Kauf genommen hat (vgl. VG Koblenz, B.v. 18.6.2020 - 4 L 487/20.KO - juris Rn. 9 m.w.N;… vgl. VG Augsburg, U.v. 18.9.2016 - Au 7 K 15.637 - juris Rn. 35;… BayVGH, U.v. 6.8.2012 - 11 B 12.416 - juris Rn. 24;… B.v. 7.2.2012 - 11 CS 11.2708 - juris Rn. 15 ff.;… VGH BW, B.v. 5.5.2014 - 10 S 705/14 - juris Rn. 7;… OVG NW, B.v. 7.10.2013 - 16 A 2820/12 - juris, Rn. 17; zum früheren Punktesystem: OVG RP, B.v. 27.5.2009 - 10 B 10387/09.OVG - und BayVGH, B.v. 2.6.2003 - 11 CS 03.743 -, beide juris). - VG Trier, 23.11.2020 - 1 L 2966/20
Pflicht der Behörde zur Kontaktaufnahme über eine für Rückfragen hinterlassene …
Es spricht Überwiegendes dagegen, dass hiergegen gerichteten Rechtsbehelfen bereits wegen § 47 Abs. 1 Satz 2 FeV keine aufschiebende Wirkung zukommt (vgl. VG Koblenz, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 4 L 487/20.KO -, juris Rn. 27 ; BayVGH…, Beschluss vom 22. September 2015 - 11 CS 15.1447 -, juris Rn. 23).
- VG Koblenz, 23.06.2020 - 4 L 494/20
Wann darf Fahrerlaubnisbehörde eine medizinisch-psychologische Untersuchung …
Denn die Regelung des Sofortvollzuges in § 47 Abs. 1 Satz 2 FeV reicht unter dem Blickwinkel des verfassungsrechtlichen Prinzips des Gesetzesvorbehaltes zum Ausschluss des Suspensiveffektes nach § 80 Abs. 1 VwGO nicht aus, da es sich bei § 47 Abs. 1 Satz 2 FeV lediglich um eine Rechtsverordnung handelt und auch nach dem Wortlaut des § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 VwGO ("durch Bundesgesetz") ein Gesetz im formellen Sinne erforderlich ist (vgl. Beschluss der Kammer vom 18. Juni 2020 - 4 L 487/20.KO ;… s. zum Meinungsstand Dauer, in: Hentschel/König/Dauer, Straßenverkehrsrecht, 45. Auflage 2019, § 47 FeV Rn. 19 m.w.N. und W.-R. Schenke, in: Kopp/Schenke, VwGO, 25. Auflage 2019, § 80 Rn. 65). - VG Düsseldorf, 07.11.2023 - 14 L 2776/23
Fahrerlaubnisentziehung wegen vieler Parkverstöße
Rn. 27 vgl. OVG NRW, Beschluss vom 7. Oktober 2013 - 16 A 2820/12 - juris; Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 20. November 2014 - 10 S 1883/14 - juris; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Dezember 2007 - OVG 1 S 145.07 - juris; Koblenz, Beschluss vom 18. Juni 2020 - 4 L 487/20.KO - juris. - VG Braunschweig, 16.08.2024 - 6 B 88/24
Begutachtungsaufforderung; Bevollmächtigung; Bevollmächtigter; Verständigung; …
Wird - wie mit dem vorliegenden Beschluss - die aufschiebende Wirkung einer Klage hinsichtlich der Verfügung über die Entziehung der Fahrerlaubnis wiederhergestellt, entfällt in der Folge die Pflicht zur Ablieferung des Führerscheins und hat ein hierauf bezogener Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes ebenfalls Erfolg (…vgl. bspw. VG Ansbach, B. v. 28.8.2023 - AN 10 S 23.1022 -, juris Rn. 42; VG Koblenz, B. v. 18.6.2020 - 4 L 487/20.KO -, juris Rn. 28). - OVG Nordrhein-Westfalen, 12.04.2022 - 11 A 2232/21
Entziehung des Triebfahrzeugführerscheins durch Eisenbahnbundesamt wegen …
Aus diesem Grunde sind die in diesem Zusammenhang vom Kläger angeführten jeweils fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen nach dem StVG bzw. der FeV betreffenden Entscheidungen (OVG Rh.-Pf., Beschluss vom 27. Mai 2009 - 10 B 1038/09.OVG -, Bay. VGH, Beschluss vom 2. Juni 2003 - 11 CS 03.743 -, VG Koblenz, Urteil vom 18. Juni 2020 - 4 L 487/20.KO -. VG Neustadt a. d. Weinstraße, Beschluss vom 21. März 2017 - 3 L 293/17.NW -) nicht zielführend.
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