Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 28.09.1994 - 4 L 5583/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 3 Abs. 1 RegSatzV; § 12 Abs. 1 S. 1 BSHG; § 22 Abs. 1 BSHG; § 22 Abs. 2 BSHG
Unterkunft; Hilfeempfänger; Sozialhilferecht; Angemessenheit; Unterkunftskosten; Zumutbarkeit - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Sozialhilferecht: Frist für die Suche nach kostengünstigerem Wohnraum
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz und Volltext)
Unterkunft; Hilfeempfänger; Sozialhilferecht; Angemessenheit; Unterkunftskosten; Zumutbarkeit
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Göttingen, 29.07.1993 - 2 A 2086/92
- OVG Niedersachsen, 28.09.1994 - 4 L 5583/93
- BVerwG, 12.07.1995 - 5 C 14.95
- BVerwG, 30.05.1996 - 5 C 14.95
- BVerwG, 17.09.1996 - 5 C 14.95
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (3)
- BVerwG, 21.01.1993 - 5 C 3.91
Gewährung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung eines Rechtsanwalts
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.1994 - 4 L 5583/93
Die Aufwendungen für die Unterkunft sind auch dann, wenn der Hilfeempfänger ohne Notwendigkeit aus einer sozialhilferechtlich angemessenen (ausreichenden) Wohnung in eine unangemessen teure Wohnung gezogen ist, so lange in tatsächlicher Höhe als Bedarf anzuerkennen, als es ihm nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, die Aufwendungen durch einen (erneuten) Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise zu senken (aA BVerwGE 92, 1 [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91]).Es lasse sich aus sozialhilferechtlicher Sicht auch unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 2 Regelsatzverordnung nicht rechtfertigen, daß der Sozialhilfeträger für die tatsächlichen Kosten einer unangemessenen Unterkunft - sei es auch nur vorübergehend bis zu dem Zeitpunkt, in dem dem Hilfeempfänger eine Kostensenkung möglich und zuzumuten sei - aufkommen solle, wenn diese Kosten nicht notwendig seien (BVerwG, Urt. v. 21.1. 1993 - BVerwG 5 C 3.91 -, BVerwGE 92, 1 ff. [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91] = DVBl. 1993 S. 794).
Der Senat folgt nicht der Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts (Urteil vom 21. Januar 1993 - BVerwG 5 C 3.91 -, BVerwGE 92, 1 [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91] = FEVS 44, 133), daß im Falle des nicht notwendigen Umzugs aus einer sozialhilferechtlich angemessenen in eine unangemessen teure Wohnung ein Anspruch auf Leistungen für die Unterkunft überhaupt nicht (weder in tatsächlicher noch in angemessener Höhe) bestehe.
Rn. 36 Das Bundesverwaltungsgericht begründet seine Auffassung, § 3 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO gelte im Fall eines Wohnungswechsels während des Bezugs laufender Hilfe zum Lebensunterhalt jedenfalls dann nicht, wenn der Hilfeempfänger nicht gezwungen gewesen sei, eine sozialhilferechtlich angemessene Wohnung aufzugeben, damit, daß es sich aus sozialhilferechtlicher Sicht auch unter den Voraussetzungen des § 3 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO nicht rechtfertigen lasse, daß der Sozialhilfeträger für die tatsächlichen Kosten einer unangemessenen Unterkunft - sei es auch nur vorübergehend bis zu dem Zeitpunkt, zu dem dem Hilfeempfänger eine Kostensenkung möglich und zumutbar sei - solle aufkommen müssen, wenn diese Kosten nicht notwendig seien (BVerwG, Urt. v. 21.1. 1993, BVerwGE 92, 1, 3 [BVerwG 21.01.1993 - 5 C 3/91] unten/4 oben).
Rn. 46 Die Revision ist gemäß § 132 Abs. 2 Nr. 2 VwGO zuzulassen, weil das Urteil des Senats von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 21. Januar 1993 (a.a.O.) abweicht.
- BVerwG, 27.11.1986 - 5 C 2.85
Höchstgrenzen - Wohngeldbemessung - Kostenangemessenheit - Unterkunft
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.1994 - 4 L 5583/93
Im allgemeinen genügen sie aber für die Einschätzung der Angemessenheit nicht, da sie als pauschalierte Werte nicht an dem sozialhilferechtlich maßgeblichen notwendigen Lebensunterhalt und damit auch nicht an dem individuellen Unterkunftsbedarf des Hilfesuchenden ausgerichtet sind (BVerwG, Urt. v. 27.11.1986 - BVerwG 5 C 2.85 -, BVerwGE 75, 168 [BVerwG 27.11.1986 - 5 C 2/85] = NVwZ 1987, 791).Der Senat folgt auch nicht der vom Bundesverwaltungsgericht bereits früher (Urt. v. 27.11.1986 - BVerwG 5 C 2.85 -, BVerwGE 75, 168 [BVerwG 27.11.1986 - 5 C 2/85]) vertretenen Auffassung, daß nicht einmal der angemessene Teil der unangemessen hohen Unterkunftskosten übernommen werden solle, damit der Hilfesuchende veranlaßt werde, sich eine günstigere Wohnung zu mieten, und auf diese Weise seiner Verschuldung vorgebeugt werde.
- BVerfG, 26.05.1993 - 1 BvR 208/93
Besitzrecht des Mieters
Auszug aus OVG Niedersachsen, 28.09.1994 - 4 L 5583/93
Das Bundesverfassungsgericht hat in dem Beschluß vom 26. Mai 1993 (BVerfGE 89, 1, 6) [BVerfG 26.05.1993 - 1 BvR 208/93], in dem es das Besitzrechts des Mieters an der gemieteten Wohnung als Eigentum im Sinne von Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG angesehen hat, ausgeführt:.
- BSG, 16.04.2013 - B 14 AS 28/12 R
Arbeitslosengeld II - Unangemessenheit der Unterkunftskosten - …
Die in Rechtsprechung und Literatur vertretene Länge der Frist für die Übernahme unangemessener Kosten schwankte je nach Einzelfall und reichte bis zu neun Monaten (vgl OVG Hamburg vom 13.7.1993 - Bs IV 142/93: 4 Monate nach Auszug des Ehepartners; OVG Lüneburg vom 28.9.1994 - 4 L 5583/93 - info also 1995, 166, Juris RdNr 43: 6 Monate;… Hofmann in LPK-BSHG, 5. Aufl 1998, § 12 RdNr 31: 6 Monate;… Wenzel in Fichtner, BSHG, 2. Aufl 2003, § 12 RdNr 13 mwN: 6 bis 9 Monate). - OVG Niedersachsen, 29.01.2004 - 12 LB 454/02
Übernahme der Betriebskostenerhöhung als besonderer Mietzuschuss; Bestimmung …
Gleichwohl ist nach der bisherigen Rechtsprechung der Oberverwaltungsgerichte zur Bestimmung angemessener Unterkunftskosten der Höchstwert in der äußersten rechten Spalte der Tabelle zu § 8 WoGG in der bis zum 31. Dezember 2000 geltenden Fassung jedenfalls dann als Orientierungshilfe und Indiz herangezogen worden, wenn ein Mietpreisspiegel, der konkrete Angaben zum Mietpreis der in dem Erhebungszeitraum vermieteten Wohnungen differenziert nach Baujahr, Ausstattung und Wohnlage enthält, nicht vorliegt, und es auch an sonstigen, allgemeinen, einzelfallübergreifenden Informationen über das tatsächliche Mietangebot fehlt (Vgl. Hess.VGH, Urteil vom 22.8.1995 - 9 UE 2210/93 - NJW 1996, 673, und Beschluss vom 11.8.1994 - 9 TG 2099/94 -, Info also 1995, 170 f.; Nds. OVG, Beschluss vom 26.8.1998 - 12 L 3105/98 -, sowie Urteile vom 31.7.1996 - 12 M 4000/96 -, Juris, und vom 28.9.1994 - 4 L 5583/93 -, Info also 1995, 166 ff; OVG NRW, Urteil v. 14.9.2001 - 12 A 4923/99 - FEVS 53, 563).Eine Übergangsfrist von bis zu 6 Monaten zur Suche einer billigeren Wohnung, die verkürzt werden kann, wenn der Träger der Sozialhilfe dem Hilfesuchenden vorher eine andere angemessene Wohnung anbietet oder vermittelt, und die verlängert werden kann, wenn der Hilfesuchende nachweist oder glaubhaft macht, dass er sich innerhalb der Frist intensiv, aber erfolglos um eine andere, billigere Wohnung oder um eine sonstige Möglichkeit, die Aufwendungen zu senken, bemüht hat, wie sie für den Fall eingeräumt wird, dass die Unterkunftskosten erst nachträglich die Grenze der Angemessenheit übersteigen (vgl. OVG Lüneburg, Urteil v. 28.9.1994 - 4 L 5583/93 - info also 1995, 166; Beschluss v. 10.8.2000 - 4 M 2010/00 - ;… LPK-BSHG, 6. Auflage 2003, § 12 Rn. 31), ist dem Kläger daher nicht einzuräumen gewesen.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2001 - 12 A 4923/99
Bestimmung der Spannbreite sozialhilferechtlich angemessener Unterkunftskosten; …
OVG, Beschluss vom 26. August 1998 - 12 L 3105/98 -, a.a.O. sowie Urteile vom 31. Juli 1996 - 12 M 4000/96 -, Juris und vom 28. September 1994 - 4 L 5583/93 -, Info also 1995, 166 ff; s. aber auch BVerwG, Beschluss vom 2. August 1994 - 5 PKH 32/94 -, Juris und Urteil vom 27. November 1986 - 5 C 2/95 -, NVwZ 1987, 791 ff.
- BVerwG, 11.09.2000 - 5 C 9.00
Sozialhilfe, Übernahme von Unterkunftskosten; Unterkunftskosten im Rahmen der …
Zur Begründung hat das Oberverwaltungsgericht sein Urteil vom 28. September 1994 - 4 L 5583/93 - , das vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 30. Mai 1996 (- BVerwG 5 C 14.95 - BVerwGE 101, 194) unter Zurückverweisung des Rechtsstreits aufgehoben worden ist, wörtlich zitiert und ausgeführt, der Senat halte weiterhin die gegenteilige Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nicht für überzeugend, vielmehr seine Rechtsauffassung für richtig. - OVG Niedersachsen, 28.01.1998 - 4 L 4526/97
Sozialhilfe; Unterkunftskosten; Verhältnismäßigkeit des Mietzinses
Vielmehr kann der Hilfesuchende Leistungen für die Unterkunft jedenfalls in angemessener Höhe beanspruchen (z.B. Urt. v. 28.9.1994 - 4 L 5583/93 -, info also 1995, S. 166; Beschl. v. 31.7.1996 - 12 M 4000/96 -, V.n.b.; Beschl. v. 13.12.1996 - 4 M 6421/96 -, V.n.b.;… ebenso VGH Bad.-Württ., Beschl. v. 27.6.1994 - 6 S 1184/94 -, info also 1994, S. 220). - OVG Niedersachsen, 09.01.1996 - 4 M 6156/95
Sozialhilfe: Frist für Suche nach einer Unterkunft; "nach den Umständen …
Bei der Bemessung der Frist orientiert sich der Senat an seiner Rechtsprechung zu § 3 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO (u.a. Urteil vom 28.9.1994 - 4 L 5583/93, info also 1995 S. 166), wonach einem Hilfeempfänger, der eine sozialhilferechtlich unangemessen teure Wohnung innehat, für die Suche nach einer billigeren Unterkunft in der Regel eine Frist von sechs Monaten einzuräumen ist. - OVG Niedersachsen, 25.03.1998 - 4 L 5453/96
Unterkunftskosten; Übergangszeit; Bedarfszeitraum; Wohnungswechsel
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats sind die Aufwendungen für die Unterkunft auch dann, wenn der Hilfeempfänger ohne hinreichende Notwendigkeit in eine unangemessen teure Wohnung gezogen ist, so lange in tatsächlicher Höhe als Bedarf anzuerkennen, als es ihm nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, die Aufwendungen - etwa durch einen erneuten Wohnungswechsel - auf ein angemessenes Niveau zu senken; regelmäßig ist dem Hilfeempfänger dafür eine Frist von sechs Monaten einzuräumen (vgl. Urt. v. 28. September 1994 - 4 L 5583/93 - info also 1995, 166; Beschl. v. 11. Dezember 1995 - 4 M 6466/95;… Urt. v. 28. Mai 1997 - 4 L 2663/96; so auch der 12. Senat des Nds. Oberverwaltungsgerichts, Beschl. v. 31. Juli 1996 - 12 M 4000/96 - und Beschl. v. 11.Oktober 1996 -12 L 2962/96 -, V.n.b.). - OVG Niedersachsen, 24.07.1998 - 4 O 2084/98
Berücksichtigung unangemessen hoher Aufwendungen
Nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu § 3 Abs. 1 RegelsatzVO a.F., der bis zum 31. Juli 1996 gegolten hat und deshalb hier noch anzuwenden ist, sind die Aufwendungen für die Unterkunft auch dann, wenn der Hilfeempfänger ohne Notwendigkeit in eine unangemessen teure Wohnung gezogen ist, so lange in tatsächlicher Höhe als Bedarf anzuerkennen, als es ihm nicht möglich oder zuzumuten ist, die Aufwendungen - etwa durch einen erneuten Wohnungswechsel - auf ein angemessenes Niveau zu senken; regelmäßig ist dem Hilfeempfänger dafür eine Frist von sechs Monaten einzuräumen (zuletzt Urt. v. 25. März 1998 - 4 L 5453/96 - vgl. auch Urt. v. 28. September 1994 - 4 L 5583/93 - info also 1995, 166, Beschl. v. 11. Dezember 1995 - 4 M 6466/95 - Urt. v. 28. Mai 1997 - 4 L 2663/96 - so auch der 12. Sen. des Nds. OVG, Beschl. v. 31. Juli 1996 - 12 M 4000/96 -, und Beschl. v. 11. Oktober 1996 - 12 L 2962/96 -, V.n.b.). - OVG Niedersachsen, 17.12.2001 - 4 MA 3989/01
Asylantragsteller; Asylbewerber; Aufenthaltsort; Aufenthaltsortswechsel; …
Die deshalb einzuräumende Suchfrist bemisst der Senat - wie bei der Anwendung des § 120 Abs. 5 Satz 2 BSHG (Sen.-Beschl. v. 9.1.1996 - 4 M 6156/95 - FEVS 47, 18) und des § 3 a WoZG (Sen.-Beschl. v. 11.6.1996 - 4 M 3058/96 - FEVS 47, 184) - auch hier in Anwendung seiner Rechtsprechung zu § 3 Abs. 1 Satz 2 RegelsatzVO (u.a. Urt. v. 28.9.1994 - 4 L 5583/93 - info also 1995, 166) in der Regel mit sechs Monaten. - OVG Niedersachsen, 21.05.1997 - 4 O 1889/97
Laufende Leistungen für die Unterkunft;; Angemessenheit; Unterkunftskosten
Darüber hinaus hat die Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg gehabt, weil nach ständiger Rechtsprechung des Senats zu § 3 Abs. 1 RegelsatzVO a.F. (u.a. Urt. v. 28.9.1994 - 4 L 5583/93 - info also 1995, 166) den Klägern ab 1. Mai 1996 die Regelfrist von sechs Monaten für die Suche nach einer billigeren Wohnung hätte eingeräumt werden müssen. - OVG Niedersachsen, 29.10.1997 - 4 L 5857/95
Sozialhilfe; Kosten der Unterkunft;; Möbellagerungskosten; Tiefkühltruhe; Umzug, …
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