Rechtsprechung
| VG Neustadt, 25.10.2012 - 4 L 841/12.NW |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Rheinland-Pfalz
§ 30 Abs 1 BauGB, § 9 Abs 1 Nr 24 BauGB
Drittschutz; Nachbar; Bebauungsplanfestsetzung; Aufenthaltsraum - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Nachbarschützende Wirkung der Festsetzung von Lärmschutzmaßnahmen nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- OVG Rheinland-Pfalz, 31.03.2004 - 8 C 11785/03
Baurecht; Bebauungsplan; Dorfgebiet; Landwirtschaft; Etikettenschwindel; …
Auszug aus VG Neustadt, 25.10.2012 - 4 L 841/12
Rn. 8 Diese Festsetzung hatte der Plangeber in den Bebauungsplan aufgenommen, nachdem die Antragsteller zweimal erfolgreich gegen die vorangegangenen Fassungen des Bebauungsplans vor dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz vorgegangen waren (Urteile vom 10. November 2000 - 8 C 10165/00.OVG - und vom 31. März 2004 - 8 C 11785/03.OVG -, BauR 2004, 1116).Diese nimmt ausdrücklich auf die beiden Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 10. November 2000 - 8 C 10165/00.OVG - und vom 31. März 2004 - 8 C 11785/03.OVG - sowie das schallschutztechnische Gutachten der Firma G… vom 10. September 2007 Bezug und nennt als Ziel der geänderten Planung die Schaffung einer aus Sicht des Immissionsschutzes konfliktfreien Lösung ohne Ausübung von Abwägungsspielräumen im östlichen Bereich des Plangebiets.
- BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91
5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich …
Auszug aus VG Neustadt, 25.10.2012 - 4 L 841/12
Zwar hat der Einzelne grundsätzlich nur einen Anspruch auf Einhaltung planerischer Festsetzungen über die Art der baulichen Nutzung (BVerwG, NJW 1994, 1546). - BVerwG, 23.06.1995 - 4 B 52.95
Festsetzungen des Maßes der baulichen Nutzung haben grds. keine nachbarschützende …
Auszug aus VG Neustadt, 25.10.2012 - 4 L 841/12
Im Einzelfall kann ihnen jedoch drittschützende Wirkung zukommen, wenn die Gemeinde als Planungsträger dies in den textlichen Festsetzungen des Bebauungsplans ausdrücklich vorsieht (vgl. BVerwG, NVwZ 1996, 170; OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 11. Dezember 2008 - 1 B 11198/08.OVG -).
- BVerwG, 14.04.2005 - 4 VR 1005.04
Eilanträge gegen Flughafen Berlin-Schönefeld weitgehend erfolgreich
Auszug aus VG Neustadt, 25.10.2012 - 4 L 841/12
Lässt sich auch nach intensiver Prüfung nicht feststellen, ob der Rechtsbehelf des Nachbarn wahrscheinlich zum Erfolg führen wird, sind die Erfolgsaussichten also offen, ist eine umfassende Interessenabwägung vorzunehmen, bei der der Einzelfallbezug gewahrt bleiben muss (vgl. BVerwG, NVwZ 2005, 689). - VGH Baden-Württemberg, 30.12.2008 - 8 S 2604/08
Nachbarschutz; Maß der baulichen Nutzung; Gebietserhaltungsanspruch
Auszug aus VG Neustadt, 25.10.2012 - 4 L 841/12
Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung (s. z.B. VGH Baden-Württemberg, VBlBW 2009, 342) oder sonstige Festsetzungen wie etwa über die überbaubaren Grundstücksflächen sind dagegen prinzipiell nicht drittschützend. - OVG Niedersachsen, 25.01.1993 - 6 L 195/90
Nachbar; Sportanlage; Durchsetzung; Bebauungsplan; Baugenehmigung; …
Auszug aus VG Neustadt, 25.10.2012 - 4 L 841/12
Dies gilt auch für Festsetzungen von Lärmschutzmaßnahmen nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 7. April 2011 - 1 ZB 09.225 -, juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 25. Januar 1993 - 6 L 195/90 -, juris). - VGH Bayern, 07.04.2011 - 1 ZB 09.225
Festsetzung einer Lärmschutzwand im Bebauungsplan
Auszug aus VG Neustadt, 25.10.2012 - 4 L 841/12
Dies gilt auch für Festsetzungen von Lärmschutzmaßnahmen nach § 9 Abs. 1 Nr. 24 BauGB (vgl. Bay. VGH, Beschluss vom 7. April 2011 - 1 ZB 09.225 -, juris; OVG Niedersachsen, Urteil vom 25. Januar 1993 - 6 L 195/90 -, juris).
- VGH Bayern, 04.08.2017 - 9 N 15.378
Lärmschutz durch vorhabenbezogenen Bebauungsplan
- OVG Saarland, 28.05.2024 - 2 A 39/23
Anspruch auf Wiedererrichtung einer im Bebauungsplan festgesetzten Lärmschutzwand …
Die Verbindlichkeit des Bebauungsplans kann nicht unter Hinweis auf ein neues Schallschutzgutachten in Frage gestellt werden, solange die ursprüngliche Festsetzung nicht durch eine Änderung des Bebauungsplans aufgehoben wurde.[vgl. zur vorbehaltlosen Planfestsetzung eines Schutzwalls OVG Lüneburg, Urteil vom 25.1.1993 - 6 L 195/90 -, juris Rn. 23 f; zur Verbindlichkeit einer vorbehaltlosen und drittschützenden Festsetzung einer Lärmschutzwand vgl. auch VG Stade, Urteil vom 2.12.2004 - 1 A 1122/02 -, juris Rn. 37; ferner VG Neustadt, Beschluss vom 25.10.2012 - 4 L 841/12.NW -, juris Rn. 9 f][vgl. zur vorbehaltlosen Planfestsetzung eines Schutzwalls OVG Lüneburg, Urteil vom 25.1.1993 - 6 L 195/90 -, juris Rn. 23 f; zur Verbindlichkeit einer vorbehaltlosen und drittschützenden Festsetzung einer Lärmschutzwand vgl. auch VG Stade, Urteil vom 2.12.2004 - 1 A 1122/02 -, juris Rn. 37; ferner VG Neustadt, Beschluss vom 25.10.2012 - 4 L 841/12.NW -, juris Rn. 9 f].
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