Rechtsprechung
| VG Darmstadt, 01.09.2009 - 4 L 914/09.DA.A (3) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)
VwGO § 123, AsylVfG § 34a Abs. 1, AsylVfG § 34a Abs. 2, AsylVfG § 27a, VO 343/2003/EG Art. 20, VO 343/2003/EG Art. 3 Abs. 2
Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, einstweilige Anordnung, Italien, Selbsteintritt, Schutz von Ehe und Familie, freiwillige Ausreise - milo.bamf.de
AsylVfG 1992, § 27a; AsylVfG 1992, § 34a Abs 2; VwGO, § 123; EGV 343/2003; DublÜbk, Art 19
DÜ-Verfahren - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (2)
- VG Bremen, 25.10.2006 - 1 K 222/05
Zur Anwendung von § 34 a AsylVfG bei einer Überstellung nach VO Nr. 343/2003 …
Auszug aus VG Darmstadt, 01.09.2009 - 4 L 914/09
Zu der mit Art. 20 Abs. 1 Buchst. e Satz 3 Dublin II-VO gleichlautenden Vorschrift des Art. 19 Abs. 2 Satz 2 Dublin II-VO hat das VG Bremen in einem Urteil vom 25. Oktober 2006 (- 1 K 222/05.A -, AuAS 2007, 93) folgendes ausgeführt:. - VG Mainz, 16.04.2004 - 7 L 312/04
Unbeachtlicher Asylantrag - Übernahmeerklärung eines EG-Mitgliedstaats
Auszug aus VG Darmstadt, 01.09.2009 - 4 L 914/09
Das gilt jedenfalls dann, wenn es - wie hier - irgendeinen Anknüpfungspunkt zwischen dem das Selbsteintrittsrecht ausübenden Staat und dem Asylbewerber gibt (so auch VG Mainz, Beschl. v. 16. April 2004 - 7 L 312/04.MZ -, juris).
- VG Darmstadt, 19.08.2010 - 4 K 1399/09
Dublin II-VO, Dublinverfahren, Italien, Norwegen, Frankreich, Großbritannien, …
Nachdem der Kläger bereits mit Antrag vom 8. Juli 2009 (Az.: 4 L 914/09.DA.A) bei dem erkennenden Gericht erfolglos um vorläufigen Rechtsschutz nachgesucht hatte, hat er am 4. Oktober 2009 Klage erhoben.Hinsichtlich des übrigen Sach- und Streitstandes wird auf die Gerichtsakte des vorliegenden Verfahrens nebst der darin vorgelegten Behördenakten der Beklagten (2 Hefte MA- RIS-Ausdrucke), die Behördenakten des Landrats des Landkreises (1 Heft), die Gerichtsakten der Verfahren 4 L 914/09.DA,A und 4 L 36/10.DA.A sowie die im ersteren Verfahren vorgelegten Behördenakten der Beklagten (4 Hefte: 2 Originale und 2 MARIS- Ausdrucke) Bezug genommen.
Wie das Gericht bereits in seinem Beschluss vom 1. September 2009 (Az.: 4 L 914/09.DA.A) ausgeführt hat, stellt nämlich auch eine irrige Zustimmung zur Wiederaufnahme die Ausübung des Selbsteintrittsrechts nach Art. 3 Abs. 2 Dublin ll-VO dar, dies jedenfalls dann, wenn es - wie hier - irgendeinen Anknüpfungspunkt zwischen dem das Selbsteintrittsrecht ausübenden Staat und dem Asylbewerber gibt (vgl. VG Mainz, Beschl. v. 16. April 2004 - 7 L 312/04.MZ -, juris).
- VG Darmstadt, 21.01.2010 - 4 L 36/10
Dublin II-VO, Dublinverfahren, vorläufiger Rechtsschutz, Abänderungsantrag, …
Der Antrag, mit dem der Antragsteller die Abänderung des Beschlusses des erkennenden Gerichts vom 1. September 2009 (Az.: 4 L 914/09.DA.A [3]) dahingehend begehrt, der Antragsgegnerin im Wege einer einstweiligen Anordnung gemäß § 123 VwGO bis zur rechtskräftigen Entscheidung in dem Hauptsacheverfahren mit dem Aktenzeichen 4 K 1399/09.DA.A (3) vorläufig zu untersagen, die Abschiebung des Antragstellers nach Italien anzuordnen, hat keinen Erfolg.
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