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| OVG Niedersachsen, 04.03.2015 - 4 LA 178/14 |
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§ 18 Abs 1 BEEG; § 839 BGB; Art 34 GG; § 9 Abs 1 S 1 Halbs 1 MuSchG; § 9 Abs 3 S 1 MuSchG; § 113 Abs 1 S 4 VwGO
Amtshaftung; kurzfristige Erledigung; berechtigtes Feststellungsinteresse; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; gewichtiger Grundrechtseingriff; tiefgreifender Grundrechtseingriff; Präjudizialität; Rechtskraft; Staatshaftung; Wiederholungsgefahr - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Stade, 12.06.2014 - 4 A 2359/12
- OVG Niedersachsen, 04.03.2015 - 4 LA 178/14
Papierfundstellen
- DÖV 2015, 536
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- BVerfG, 03.03.2004 - 1 BvR 461/03
Rechtsschutzinteresse
Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2015 - 4 LA 178/14
Rn. 14 Allerdings gebietet es die verfassungsrechtliche Garantie eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG), ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse auch in Fällen anzunehmen, in denen sich staatliche Anordnungen, die mit gewichtigen Grundrechtseingriffen einhergehen, nach dem typischen Verfahrensablauf innerhalb einer Zeitspanne erledigen, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann (vgl. BVerfG, Beschl. v. 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 m.w.N.). - BVerwG, 18.08.1977 - 5 C 8.77
Abwägung des Interesses des Arbeitgebers an der Auflösung eines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2015 - 4 LA 178/14
Auch wenn dies der Fall ist, ist die Kündigung nicht zwingend für zulässig zu erklären, sondern die Entscheidung über die Zulässigkeitserklärung steht in diesem Fall im behördlichen Ermessen (…vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 29.10.1958 - V C 88.56 -, BVerwGE 7, 294; Urt. v. 18.8.1977 - V C 8.77 -, BVerwGE 54, 27;… OVG Lüneburg, Urt. v. 26.6.1957 - IV OVG A 112/56 -, OVGE MüLü 12, 347). - BVerwG, 16.10.1989 - 7 B 108.89
Rechtsschutzgarantie - Verpflichtung zur Sachentscheidung - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2015 - 4 LA 178/14
Mit anderen Worten muss der Kläger mit dem Feststellungsurteil in einem späteren Verwaltungsstreitverfahren "etwas anfangen können" (vgl. BVerwG, Beschl. v. 16.10.1989 - 7 B 108.89 -, NVwZ 1990, 360).
- BVerwG, 09.10.1959 - V C 165.57
Zurückweisung einer Revision - Berechtigtes Interesse an einer Feststellung einer …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2015 - 4 LA 178/14
Rn. 9 Ein Feststellungsinteresse im Hinblick auf einen beabsichtigten Staatshaftungsprozess besteht nur dann, wenn die Anstrengung des Zivilprozesses ernsthaft beabsichtigt und nicht offensichtlich aussichtslos ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 9.10.1959 - V C 165.57 - u. - V C 166.57 -, BVerwGE 9, 196;… Gerhardt, in: Schoch/Schneider/Bier, VwGO, Stand: 26. Ergänzungslieferung 2014, § 113, Rn. 95 m.w.N.). - BVerwG, 03.07.1961 - III C 339.58
Rechtsmittel
Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2015 - 4 LA 178/14
Zweck der Fortsetzungsfeststellungsklage ist es in diesem Fall, dass es dem Kläger durch das Feststellungsurteil erleichtert wird, seine Rechtsposition in einem neuen Rechtsbehelfsverfahren durchzusetzen (vgl. BVerwG, Urt. v. 3.7.1961 - III C 339.58 -, BVerwGE 12, 303). - OVG Niedersachsen, 04.03.2015 - 4 LA 177/14
Zustimmung des Arbeitgebers zu einer Erwerbstätigkeit als Tagespflegeperson …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2015 - 4 LA 178/14
Denn mit dem heutigen Beschluss im Verfahren 4 LA 177/14 hat der Senat den Antrag der Klägerin, die Berufung gegen das parallele Urteil des Verwaltungsgerichts zuzulassen, mit dem ihre auf eine Zulässigkeitserklärung nach § 18 Abs. 1 BEEG gerichtete Klage als unbegründet abgewiesen worden ist, abgelehnt. - BVerwG, 29.10.1958 - V C 88.56
Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2015 - 4 LA 178/14
Auch wenn dies der Fall ist, ist die Kündigung nicht zwingend für zulässig zu erklären, sondern die Entscheidung über die Zulässigkeitserklärung steht in diesem Fall im behördlichen Ermessen (vgl. zum Ganzen BVerwG, Urt. v. 29.10.1958 - V C 88.56 -, BVerwGE 7, 294;… Urt. v. 18.8.1977 - V C 8.77 -, BVerwGE 54, 27;… OVG Lüneburg, Urt. v. 26.6.1957 - IV OVG A 112/56 -, OVGE MüLü 12, 347). - OVG Niedersachsen, 24.02.2009 - 4 LA 798/07
Ausgehen von einem Bereithalten von Geräten zum gemeinsamen Empfang bei der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2015 - 4 LA 178/14
Rn. 17 Grundsätzliche Bedeutung im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO hat eine Rechtssache nur dann, wenn sie eine höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht beantwortete Rechtsfrage oder eine obergerichtlich bislang ungeklärte Tatsachenfrage von allgemeiner Bedeutung aufwirft, die sich im Rechtsmittelverfahren stellen würde und im Interesse der Einheit der Rechtsprechung oder der Weiterentwicklung des Rechts einer fallübergreifenden Klärung durch das Berufungsgericht bedarf (vgl. Senatsbeschlüsse vom 16.1.2014 - 4 LA 29/13 -, 7.4.2011 - 4 LA 98/10 -, 8.10.2009 - 4 LA 234/09 - und 24.2.2009 - 4 LA 798/07 - Schoch/Schneider/Bier, a.a.O., § 124 Rn. 30 ff. m.w.N.). - BVerwG, 28.04.1977 - II C 71.73
Rechtsanspruch auf die Gewährung einer Fachausbildung für einen Berufssoldaten …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2015 - 4 LA 178/14
Ein Rechtsanwendungsverschulden des Amtsträgers kann aber nicht angenommen werden, wenn dieser bei zweifelhafter Rechtslage nach sorgfältiger Prüfung zu einer vertretbaren Entscheidung gelangt ist (vgl. BVerwG, Urt. v. 28.4.1977 - II C 71.73 -, Buchholz 310 § 113 VwGO Nr. 84;… Gerhardt, a.a.O., Rn. 95 m.w.N.). - BVerwG, 12.10.1982 - 1 C 57.76
Verbot der Ausübung einer selbstständigen Erwerbstätigkeit - Beeinträchtigung der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 04.03.2015 - 4 LA 178/14
Das hat zur Voraussetzung, dass die erstrebte Feststellung geeignet ist, die Position des Klägers in dem zu erwartenden neuen Klageverfahren zu verbessern (vgl. BVerwG, Urt. v. 12.10.1982 - I C 57.76 -, Buchholz 402.24 § 7 AuslG Nr. 20 m.w.N.).
- OVG Saarland, 31.05.2021 - 2 A 64/20
Mutterschutzrechtliches Beschäftigungsverbot, Fortsetzungsfeststellungsklage
Allerdings gebietet es die verfassungsrechtliche Garantie eines effektiven Rechtsschutzes (Art. 19 Abs. 4 Satz 1 GG), ein Fortsetzungsfeststellungsinteresse auch in Fällen anzunehmen, in denen sich staatliche Anordnungen, die mit gewichtigen Grundrechtseingriffen einhergehen, nach dem typischen Verfahrensablauf innerhalb einer Zeitspanne erledigen, in welcher der Betroffene eine gerichtliche Entscheidung kaum erlangen kann.[BVerfG, Beschluss vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 (86), m.w.N.][BVerfG, Beschluss vom 3.3.2004 - 1 BvR 461/03 -, BVerfGE 110, 77 (86), m.w.N.] Um derartige tiefgreifende und sich typischerweise kurzfristig erledigende Grundrechtseingriffe handelt es sich etwa bei der Anordnung von Abschiebungshaft, Abhörmaßnahmen, Hausdurchsuchungen, Demonstrationsverboten oder der Anwendung unmittelbaren Zwangs.[Vgl. dazu mit Rechtsprechungsnachweisen: Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 113 Rn. 283.][Vgl. dazu mit Rechtsprechungsnachweisen: Wolff in Sodan/Ziekow, VwGO, 5. Aufl. 2018, § 113 Rn. 283.] Dass - worauf die Klägerin sich insofern einzig beruft - der erledigte Feststellungsbescheid vom 19.5.2017 einen vergleichbar tiefgreifenden Eingriff in ihre Rechtssphäre (Art. 12 Abs. 1 GG) gezeitigt hätte, lässt sich ihrem Zulassungsvorbringen indes nicht entnehmen.[Vgl. auch - für den Fall einer Ablehnung, eine Kündigung gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 MuSchG für zulässig zu erklären - OVG Lüneburg, Beschluss vom 4.3.2015 - 4 LA 178/14 -, juris][Vgl. auch - für den Fall einer Ablehnung, eine Kündigung gemäß § 9 Abs. 3 Satz 1 MuSchG für zulässig zu erklären - OVG Lüneburg, Beschluss vom 4.3.2015 - 4 LA 178/14 -, juris] Abgesehen davon, dass ein Beschäftigungsverbot der werdenden Mutter nach § 4 Abs. 5 MuSchG a.F. (nunmehr: § 13 Abs. 1 Nr. 3, § 11 Abs. 1 MuSchG) bereits unmittelbar kraft Gesetzes eintrat und der streitbefangenen Verfügung damit nur feststellende Wirkung zukam,[Vgl. BVerwG, Urteil vom 27.5.1993 - 5 C 42/89 -, juris][Vgl. BVerwG, Urteil vom 27.5.1993 - 5 C 42/89 -, juris] ist zu sehen, dass das Beschäftigungsverbot zeitlich begrenzt war. - OVG Niedersachsen, 04.03.2015 - 4 LA 177/14
Zustimmung des Arbeitgebers zu einer Erwerbstätigkeit als Tagespflegeperson …
Das ist zu ersehen aus den in der parallelen Verwaltungsstreitsache (Az. des Berufungszulassungsverfahrens: 4 LA 178/14) beigezogenen Verwaltungsvorgängen des Beklagten betreffend den Antrag der Klägerin, die Kündigung der Beigeladenen nach § 9 Abs. 3 MuSchG für zulässig zu erklären. - OVG Sachsen, 07.07.2015 - 4 A 700/13
Unterschriften Berufsrichter; Fortsetzungsfeststellungsinteresse; …
Ist dagegen ungewiss, ob in Zukunft noch einmal die gleichen Verhältnisse eintreten wie im Zeitpunkt des Erlasses des erledigten Verwaltungsaktes, kann das Fortsetzungsfeststellungsinteresse nicht aus einer Wiederholungsgefahr hergeleitet werden (…BVerwG, Urt. v. 20. Juni 2013, a. a. O. Rn. 20, Urt. v. 12. Oktober 2006 - 4 C 12/04 -, Buchholz 310 § 113 Abs. 1 VwGO Nr. 23, juris Rn. 8; NdsOVG, Beschl. v. 4. März 2015 - 4 LA 178/14 -, juris Rn. 5, m. w. N.). - VG Stade, 30.03.2016 - 4 A 687/15
Amtsermittlungspflicht; Arbeitsgericht; erledigt; Ermessen; …
Eine solche liegt vor, wenn die hinreichend bestimmte Gefahr besteht, dass unter im Wesentlichen unveränderten tatsächlichen und rechtlichen Umständen ein gleichartiger Verwaltungsakt gegenüber dem jeweiligen Kläger ergehen wird (Nds. OVG, Beschluss vom 04.03.2015 - 4 LA 178/14 -, Nds. Rechtsprechungsdatenbank; vgl. auch BVerwG, Urteil vom 16.05.2013 - 8 C 20.12 -, juris). - VG Düsseldorf, 27.03.2015 - 2 K 823/14 Rn. 40 Vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 4. März 2015 - 4 LA 178/14 -, juris, Rn. 9.
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