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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 07.06.2017 - 4 LA 281/16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,19519
OVG Niedersachsen, 07.06.2017 - 4 LA 281/16 (https://dejure.org/2017,19519)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07.06.2017 - 4 LA 281/16 (https://dejure.org/2017,19519)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 07. Juni 2017 - 4 LA 281/16 (https://dejure.org/2017,19519)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 28.10.1998 - 8 C 30.96

    Abgabesatz; Abwasserabgabe; Abwasserabgabesatz; Bestimmtheitsgebot; allgemein …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.06.2017 - 4 LA 281/16
    Es muss vielmehr nur Hinweise auf die möglicherweise maßgebenden Tatsachen und Rechtsfragen geben, deren Entscheidungserheblichkeit nicht offensichtlich und aus dem bisherigen Verfahrensverlauf nicht ohne weiteres erkennbar ist (BVerwG, Urt. v. 28.10.1998 - 8 C 30.96 -).

    Das gilt insbesondere für Hinweise auf Überlegungen des Gerichts, aus denen sich für die Beteiligten die Notwendigkeit zu neuen tatsächlichen Ausführungen ergeben könnte, weil ein noch nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht werden soll, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der selbst bei gewissenhafter Prozessführung niemand rechnen musste (BVerwG, Urt. v. 28.10.1998 - 8 C 30.96 - u. Urt. v. 10.4.1991 - 8 C 106.89 -).

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer ./. Wallraff - "Der Aufmacher - Der Mann, der bei 'Bild' Hans Esser war"

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.06.2017 - 4 LA 281/16
    Das Recht auf rechtliches Gehör begründet keine allgemeine Hinweis- und Aufklärungspflicht des Gerichts (vgl. BVerfG, Beschl. v. 25.1.1984 - 1 BvR 272/81 -, BVerfGE 66, 116, 147).
  • BVerfG, 15.05.1984 - 1 BvR 967/83

    Materiell-rechtlich fehlerhafte Rechtsanwendung und Willkürverbot

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.06.2017 - 4 LA 281/16
    Das Gericht ist insbesondere nicht zu Hinweisen auf die beabsichtigte Beweiswürdigung oder die beabsichtigte Entscheidung in der Sache verpflichtet (BVerfG, Beschl. v. 5.1.1986 - 1 BvR 706/85 -, BVerfGE 74, 1; Beschl. v. 15.5.1984 - 1 BvR 667/83 -, BVerfGE 67, 90, 95).
  • BVerfG, 05.11.1986 - 1 BvR 706/85

    Revisionsverwerfung nach dem BFHEntlG und Anspruch auf rechtliches Gehör

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.06.2017 - 4 LA 281/16
    Das Gericht ist insbesondere nicht zu Hinweisen auf die beabsichtigte Beweiswürdigung oder die beabsichtigte Entscheidung in der Sache verpflichtet (BVerfG, Beschl. v. 5.1.1986 - 1 BvR 706/85 -, BVerfGE 74, 1; Beschl. v. 15.5.1984 - 1 BvR 667/83 -, BVerfGE 67, 90, 95).
  • BVerwG, 10.04.1991 - 8 C 106.89

    Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Unzulässiges Überraschungsurteil - Gewährung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 07.06.2017 - 4 LA 281/16
    Das gilt insbesondere für Hinweise auf Überlegungen des Gerichts, aus denen sich für die Beteiligten die Notwendigkeit zu neuen tatsächlichen Ausführungen ergeben könnte, weil ein noch nicht erörterter Gesichtspunkt zur Grundlage der Entscheidung gemacht werden soll, der dem Rechtsstreit eine Wendung gibt, mit der selbst bei gewissenhafter Prozessführung niemand rechnen musste (BVerwG, Urt. v. 28.10.1998 - 8 C 30.96 - u. Urt. v. 10.4.1991 - 8 C 106.89 -).
  • BSG, 26.10.2017 - B 8 SO 12/16 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Zulässigkeit einer Anschlussberufung - …

    Denn jedenfalls liegt nach dem Gesamtzusammenhang der Feststellungen des LSG der Ausnahmetatbestand des § 44 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 SGB VIII vor, weil L auf Vermittlung der Klägerin als Trägerin von Leistungen der Jugendhilfe in den beiden Familien untergebracht war (vgl zu einer entsprechenden Konstellation OVG Lüneburg Beschluss vom 7.6.2017 - 4 LA 281/16 - Juris RdNr 7).
  • VGH Bayern, 09.03.2020 - 12 B 19.795

    Sozialrechtlicher Herstellungsanspruch im Jugendhilferecht

    In einem solchen Fall bedarf es einer Erlaubnis nicht, da das Jugendamt im Rahmen der Entscheidung über die im Einzelfall geeignete und notwendige Hilfe zur Erziehung ohnehin die Eignung der gewünschten Pflegeperson zu überprüfen hat, was die Feststellung nach § 44 Abs. 2 Satz 1 SGB VIII, dass das Wohl des jeweiligen Kindes oder des Jugendlichen im Einzelfall in der Pflegestelle gewährleistet ist, mit einschließt (OVG Lüneburg, Beschluss v. 7.6.2017 - 4 LA 281/16 - juris, m.w.N.).
  • LSG Saarland, 01.03.2018 - L 11 SO 14/16

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig …

    Eine Erlaubnis zur Vollzeitpflege gemäß § 44 Abs. 1 S 1 SGB VIII ist daher weder vorher noch während der Fortsetzung der Hilfe nötig (vgl OVG Lüneburg vom 7.6.2017 - 4 LA 281/16 - = NZFam 2017, 805).

    Diese Vorschrift gründet darauf, dass die Vermittlung der Pflege durch das Jugendamt ausreichende Gewähr dafür bietet, dass - wie auch hier - durch die Notwendigkeit der Hilfeplanung, laufende Beratung und Begleitung, der besondere Schutz des Pflegekindes ohnehin gewährleistet ist und dies die Feststellung umfasst, dass das Wohl des jeweiligen Kindes oder des Jugendlichen im Einzelfall in der Pflegestelle gewährleistet ist (OVG Lüneburg, Beschluss vom 07.06.2017 - 4 LA 281/16 - juris Rn. 7;… Busse in: jurisPK-SGB VIII, § 44 Rn. 29, jeweils m.w.N.).

    Die Pflegeerlaubnis hat mithin in diesen Fällen keine eigenständige Funktion mehr, wie sich auch aus den Gesetzesmaterialien zu § 44 SGB VII ergibt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 07.06.2017 - 4 LA 281/16 - juris Rn. 7 - unter Verweis auf BT-Drs. 11/5948, S. 82 f.).

    Sie ist weder vorher noch während der Fortsetzung der Hilfe nötig (OVG Lüneburg, Beschluss vom 07.06.2017 - 4 LA 281/16 - juris Rn. 7).

  • VG Cottbus, 13.12.2022 - 8 K 1120/19

    Kinder- und Jugendhilferecht

    Der Begriff der Vermittlung durch das Jugendamt ist dabei weit im Sinne einer Einschaltung des Jugendamtes als fachlich verantwortlicher Mittler zu verstehen, wofür es auch genügt, dass das Jugendamt in Fällen, in denen das Pflegeverhältnis zunächst ohne Einschaltung der Behörde zustande gekommen ist, mit der Gewährung einer Hilfe zur Erziehung in Form von Vollzeitpflege die fachliche Verantwortung für die Geeignetheit der Pflegepersonen in dem konkreten Pflegeverhältnis übernimmt (vgl. zum Ganzen: Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 4 LA 281/16 -, juris Rn. 7).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.03.2023 - 12 A 3383/20

    Erstattung der Kosten für selbstbeschaffte Hilfemaßnahme für den Sohn durch eine …

    Rn. 10 Vgl. Bay. VGH, Urteil vom 9. März 2020 - 12 B 19.795 -, juris Rn. 27; Nds. OVG, Beschluss vom 7. Juni 2017 - 4 LA 281/16 -, juris Rn. 7.
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