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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 4 LB 184/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,12817
OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 4 LB 184/09 (https://dejure.org/2009,12817)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27.10.2009 - 4 LB 184/09 (https://dejure.org/2009,12817)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 27. Oktober 2009 - 4 LB 184/09 (https://dejure.org/2009,12817)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Rundfunkgebühren - Beweislast für die Abmeldung eines Rundfunkempfangsgeräts

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 2 Abs. 1 S. 1 RGebStV; § 4 Abs. 1 RGebStV; § 4 Abs. 2 RGebStV; § 4 Abs. 7 RGebStV; § 5 RGebStV; § 6 RGebStV
    Beweislast für den Zugang der Abmeldung eines Rundfunkempfangsgeräts; Beweislastumkehr zugunsten des Rundfunkteilnehmers bei einer schuldhaften Beweisvereitelung durch die Landesrundfunkanstalt; Obliegenheit der Landesrundfunkanstalt zur Erforschung der Adresse von ...

  • Judicialis

    BGB § 242; ; RGebStV § 3 Abs. 1; ; RGebStV § 4 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beweislast für den Zugang der Abmeldung eines Rundfunkempfangsgeräts; Beweislastumkehr zugunsten des Rundfunkteilnehmers bei einer schuldhaften Beweisvereitelung durch die Landesrundfunkanstalt; Obliegenheit der Landesrundfunkanstalt zur Erforschung der Adresse von ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Beweislast für den Zugang der Abmeldung eines Rundfunkempfangsgeräts; Beweislastumkehr zugunsten des Rundfunkteilnehmers bei einer schuldhaften Beweisvereitelung durch die Landesrundfunkanstalt; Obliegenheit der Landesrundfunkanstalt zur Erforschung der Adresse von ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2010, 135 (Ls.)
  • DVBl 2010, 63
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (7)

  • OVG Niedersachsen, 21.04.2008 - 4 ME 122/08

    Schwebende Unwirksamkeit einer Anzeige über das Ende des Bereithaltens eines …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 4 LB 184/09
    Da Rundfunkteilnehmer nach § 3 Abs. 1 Satz 1 RGebStV verpflichtet sind, der Landesrundfunkanstalt unverzüglich jeden Wohnungswechsel anzuzeigen, besteht keine Obliegenheit der Landesrundfunkanstalt, nach der Adresse umgezogener Rundfunkteilnehmer zu forschen (Senatsbeschl. v. 21.4.2008 - 4 ME 122/08 -).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Einrede der Verjährung eine unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) darstellt, wenn der Rundfunkteilnehmer seiner Pflicht zur Anzeige des Rundfunkempfangsgeräts entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1 RGebStV nicht nachgekommen ist und das pflichtwidrige Verhalten für den Eintritt der Verjährung ursächlich war (Senatsbeschl. v. 7.5.2007 - 4 LA 521/07 -, m.w.N.; Senatsbeschl. v. 21.4.2008 - 4 ME 122/08 -).

    Ein Rundfunkteilnehmer kann sich aber auch dann nicht auf die Verjährung der von ihm rückwirkend geforderten Rundfunkgebühren berufen, wenn er es entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 RGebStV unterlassen hat, der Landesrundfunkanstalt seinen Wohnungswechsel mitzuteilen, und diese aufgrund dieser Pflichtverletzung außerstande gewesen ist, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gebührenpflicht zu überprüfen und - was entscheidend ist - die Gebühren vor Ablauf der Verjährungsfrist festzusetzen (vgl. Senatsbeschluss v. 21.4.2008 - 4 ME 122/08 -).

  • BGH, 23.10.2008 - VII ZR 64/07

    Darlegungs--und Beweislast für die Mängelfreiheit einer Werkleistung vor Abnahme …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 4 LB 184/09
    Eine schuldhafte Beweisvereitelung liegt aber nur vor, wenn die Behörde dem beweislastpflichtigen Kläger die Beweisführung schuldhaft erschwert oder unmöglich gemacht hat (vgl. BGH, Urt. v. 23.10.2008 - VII ZR 64/07 -, NJW 2009, 360).
  • BVerwG, 18.12.1987 - 7 C 49.87

    Fehlerhaftes Prüfungsverfahren - Abhandekommen einzelner Blätter - …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 4 LB 184/09
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann lediglich eine schuldhafte Beweisvereitelung durch die beklagte Behörde zu einer Beweislastumkehr zu Gunsten des Klägers führen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.12.2000 - 11 B 76.00 -, NJW 2001, 841; Beschl. v. 1.12.1994 - 3 B 66.94 -, Buchholz 427.2 § 35 FG Nr. 9; Urt. v. 18.12.1987 - 7 C 49.87 -, BVerwGE 78, 367, 370).
  • BVerwG, 12.12.2000 - 11 B 76.00

    Flurbereinigung; überlange Verfahrensdauer; Beweisnot; Beweislastumkehr; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 4 LB 184/09
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann lediglich eine schuldhafte Beweisvereitelung durch die beklagte Behörde zu einer Beweislastumkehr zu Gunsten des Klägers führen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.12.2000 - 11 B 76.00 -, NJW 2001, 841; Beschl. v. 1.12.1994 - 3 B 66.94 -, Buchholz 427.2 § 35 FG Nr. 9;… Urt. v. 18.12.1987 - 7 C 49.87 -, BVerwGE 78, 367, 370).
  • OVG Niedersachsen, 07.05.2007 - 4 LA 521/07

    Verjährung des Anspruchs auf Zahlung von Rundfunkgebühren; Unzulässigkeit der …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 4 LB 184/09
    Der Senat hat bereits entschieden, dass die Einrede der Verjährung eine unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) darstellt, wenn der Rundfunkteilnehmer seiner Pflicht zur Anzeige des Rundfunkempfangsgeräts entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1 RGebStV nicht nachgekommen ist und das pflichtwidrige Verhalten für den Eintritt der Verjährung ursächlich war (Senatsbeschl. v. 7.5.2007 - 4 LA 521/07 -, m.w.N.; Senatsbeschl. v. 21.4.2008 - 4 ME 122/08 -).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.05.2009 - 2 S 1203/08

    Rundfunkgebührenfreiheit; Zweitgerät; wirtschaftlicher Vorteil; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 4 LB 184/09
    Dabei hat der Senat ausdrücklich klargestellt, dass es auf ein Verschulden des Rundfunkteilnehmers nicht ankommt, weil die Einrede der Verjährung schon bei einem objektiv pflichtwidrigen Verstoß gegen die Anzeigepflicht, der die Verjährung verursacht, eine gegen Treu und Glauben verstoßende unzulässige Rechtsausübung darstellt (ebenso: VGH Mannhein, Urt. v. 18.5.2009 - 2 S 1203/08 - OVG Schleswig, Urt. v. 17.3.2006 - 3 LB 16/05 -).
  • BVerwG, 01.12.1994 - 3 B 66.94

    Verstoß gegen den Grundsatz der freien Beweiswürdigung wegen …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 27.10.2009 - 4 LB 184/09
    Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung kann lediglich eine schuldhafte Beweisvereitelung durch die beklagte Behörde zu einer Beweislastumkehr zu Gunsten des Klägers führen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 12.12.2000 - 11 B 76.00 -, NJW 2001, 841; Beschl. v. 1.12.1994 - 3 B 66.94 -, Buchholz 427.2 § 35 FG Nr. 9;… Urt. v. 18.12.1987 - 7 C 49.87 -, BVerwGE 78, 367, 370).
  • VGH Bayern, 23.08.2010 - 7 ZB 10.1489

    Zur Beweislast für den Zugang einer Abmeldung bei der GEZ oder der …

    16 Nach ebenfalls gefestigter Rechtsprechung, die auch der Beklagte anführt, kann jedoch eine schuldhafte Beweisvereitelung durch die beklagte Behörde in entsprechender Anwendung von § 444 ZPO (vgl. § 98 VwGO) zu einer Beweislastumkehr zugunsten des in Beweisnot geratenen Klägers führen (BVerwG vom 12.12.2000 NJW 2001, 841/842 und vom 18.2.2003 Az. 6 B 10/03 sowie ausdrücklich NdsOVG vom 27.10.2009 NdsVBl 2010, 110 für den Zugang der Abmeldung von Rundfunkempfangsgeräten).

    Bei Nichterweislichkeit des Zugangs der Abmeldung ist eine Umkehr der Beweislast ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn die Landesrundfunkanstalt dem grundsätzlich beweispflichtigen Rundfunkteilnehmer die Beweisführung schuldhaft erschwert oder unmöglich gemacht hat (NdsOVG vom 27.10.2009 a.a.O.; vgl. auch VG Frankfurt vom 27.7.2007 ZUM-RD 2008, 109 zur nicht vollständigen Aktenvorlage im Gerichtsverfahren).

  • VG Gelsenkirchen, 21.08.2012 - 14 K 1324/11

    Anscheinsbeweis, Antrag, Antragserfordernis, Befreiungsantrag, Bekanntgabe, …

    Rn. 40 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. August 2010 - 7 ZB 10.1489 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 4 LB 184/09 -, juris, Rdnr. 24 und ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer.

    Rn. 58 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 11 B 76.00 -, juris, Rdnr. 10; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 4 LB 184/09 -, juris, Rdnr. 27 m.w.N., BayVGH, Beschluss vom 23. August 2010 - 7 ZB 10.1489 -, a.a.O.

  • OVG Niedersachsen, 15.02.2021 - 4 LA 73/20

    Festsetzungsverjährung; Obliegenheit; Rundfunkbeitrag; Rundfunkgebühren; …

    Rn. 3 Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats, dass die Berufung auf die Verjährung gegen rückwirkend geforderte Rundfunkgebühren bzw. -beiträge eine unzulässige Rechtsausübung (§ 242 BGB) darstellt, wenn der Rundfunkteilnehmer es entgegen § 3 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 RGebStV bzw. § 8 Abs. 1 Satz 1 Halbs. 2 i.V.m. Abs. 4 Nr. 4 RBStV unterlassen hat, der zuständigen Landesrundfunkanstalt seinen Wohnungswechsel bzw. eine Änderung der Wohnungsanschrift mitzuteilen, und die Landesrundfunkanstalt aufgrund dieser Pflichtverletzung außerstande gewesen ist, das Vorliegen der Voraussetzungen für die Gebühren- bzw. Beitragspflicht zu überprüfen und die Gebühren bzw. Beiträge vor Ablauf der Verjährungsfrist festzusetzen (Senatsbeschl. v. 29.1.2015 - 4 LA 91/14 - v. 24.6.2011 - 4 LA 133/11 - v. 27.10.2009 - 4 LB 184/09 - u. v. 21.4.2008 - 4 ME 122/08 -).

    Der Senat hat bereits entschieden, dass angesichts der Pflicht zur Anzeige eines Wohnungswechsels keine Obliegenheit der Landesrundfunkanstalt besteht, nach der Adresse umgezogener Rundfunkteilnehmer zu forschen; allenfalls eine Anfrage bei dem Einwohnermeldeamt kann erwartet werden (Senatsbeschl. v. 27.10.2009 - 4 LB 184/09 - u. v. 21.4.2008 - 4 ME 122/08 -).

  • VG Gelsenkirchen, 30.05.2012 - 14 K 321/12

    Anscheinsbeweis, Antrag, Befreiung, Befreiungsantrag, Beweiserleichterung, …

    Rn. 47 Vgl. BayVGH, Beschluss vom 23. August 2010 - 7 ZB 10.1489 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 4 LB 184/09 -, juris, Rdnr. 24 und ständige Rechtsprechung der erkennenden Kammer.

    Rn. 61 Vgl. BVerwG, Beschluss vom 12. Dezember 2000 - 11 B 76.00 -, juris, Rdnr. 10; OVG Lüneburg, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 4 LB 184/09 -, juris, Rdnr. 27 m.w.N BayVGH, Beschluss vom 23. August 2010 - 7 ZB 10.1489 - a.a.O.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 17.12.2013 - 2 A 507/12

    Festsetzung von rückständigen Rundfunkgebühren

    Rn. 43 Vgl. insoweit Nds. OVG, Beschluss vom 27. Oktober 2009 - 4 LB 184/09 -, juris Rn. 27; diese Annahme liegt auch OVG NRW, Beschluss vom 24. November 2009 - 8 E 246/09 -, S. 8 des amtlichen Umdrucks, zugrunde; Gall, in: Hahn/Vesting, RGebStV, 3. Auflage 2012, § 3 Rn. 10.
  • VG Schleswig, 15.10.2018 - 4 A 164/16

    Rundfunk- und Fernsehrecht einschl. Beitragsbefreiung

    Bei Nichterweislichkeit des Zugangs der Abmeldung ist demnach eine Umkehr der Beweislast ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn die Landesrundfunkanstalt dem grundsätzlich beweispflichtigen Rundfunkteilnehmer die Beweisführung schuldhaft erschwert oder unmöglich gemacht hat (OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.10.2009 - 4 LB 184/09, Rn. 27 juris).
  • OVG Sachsen, 17.06.2014 - 3 D 100/13

    Keine Wiedereinsetzung in die Versäumung des Antragserfordernisses

    Die Unerweislichkeit einer rechtzeitigen Stellung des Befreiungsantrags geht dabei zu Lasten des Rundfunkgebührenpflichtigen (…Gall/Sieckmann a. a. O.; zur Nichterweislichkeit des Zugangs einer Abmeldung, NdsOVG, Beschl. v. 27. Oktober 2009 - 4 LB 184/09 -, juris Rn. 23).
  • VG Schwerin, 10.10.2011 - 6 A 650/08

    Rundfunkgebühren; Bereithalten von Rundfunkempfangsgeräte in Ferienwohnungen; …

    Die Verjährungseinrede ist nämlich unzulässig und damit unbeachtlich, wenn der Rundfunkteilnehmer durch die Berufung auf die Verjährung Vorteile aus eigenem unrechtmäßigem Verhalten erlangen würde; wer demnach ohne Anzeige nach § 3 Abs. 1 RGebStV als "Schwarzhörer" ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und so verhindert, dass die Rundfunkanstalt mangels Kenntnis vom ihr zustehenden Anspruch auf Rundfunkgebühren diese innerhalb der Verjährungsfrist einzieht, kann sich grundsätzlich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen (ebenso OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.10.2009, Az. 4 LB 184/09, NdsVBl.
  • VG Schwerin, 16.11.2011 - 6 A 650/08

    Rundfunkgebühren; Rundfunkempfangsgeräte in Ferienwohnungen; Indizwirkung von …

    Die Verjährungseinrede ist nämlich unzulässig und damit unbeachtlich, wenn der Rundfunkteilnehmer durch die Berufung auf die Verjährung Vorteile aus eigenem unrechtmäßigem Verhalten erlangen würde; wer demnach ohne Anzeige nach § 3 Abs. 1 RGebStV als "Schwarzhörer" ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält und so verhindert, dass die Rundfunkanstalt mangels Kenntnis vom ihr zustehenden Anspruch auf Rundfunkgebühren diese innerhalb der Verjährungsfrist einzieht, kann sich grundsätzlich nicht auf die Einrede der Verjährung berufen (ebenso OVG Lüneburg, Beschl. v. 27.10.2009, Az. 4 LB 184/09, NdsVBl.
  • VG Magdeburg, 03.05.2012 - 4 A 226/11

    Denkmalrechtliche Genehmigungsfiktion

    Auch in anderen Rechtsvorschriften wird der Begriff der Mitteilung so verstanden, dass der Zugang beim Adressaten erforderlich ist (vgl. etwa VG Arnsberg, Urteil vom 18.03.2010 - 4 K 2849/08 -, juris, zu § 92 Abs. 3 Satz 2 SGB VIII oder Nds. OVG, Beschluss vom 27.10.2009 - 4 LB 184/09 -, NdsVBl. 2010, 1100, zu § 3 Abs. 1 Satz 1 RGebStV).
  • VG Magdeburg, 07.01.2012 - 2 B 199/11

    Verjährung des Anspruchs auf Geltendmachung von Rundfunkgebühren; Befugnis zur …

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