Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 LB 25/02 |
Volltextveröffentlichung
Verfahrensgang
- VG Schleswig - 8 A 374/97
- OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 LB 25/02
- OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2006 - 4 LB 25/02
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (9)
- BVerfG, 10.07.1989 - 2 BvR 502/86
Tamilen
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 LB 25/02
Der eingetretenen Verfolgung steht die unmittelbar drohende Gefahr der Verfolgung gleich (BVerfG, Beseht, v. 02.07.1980 - 1 BvR 147/80 -, BVerfGE 54, 341, 467 u. Beschl. v. 10.07.1989 -2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315, 343).Hieran fehlt es bei Nachteilen, die jemand aufgrund der allgemeinen Zustände in seinem Heimatland erleidet, wie Hunger, Naturkatastrophen, aber auch bei allgemeinen Auswirkungen von Unruhen, Revolutionen und Kriegen (BVerfG, Beschl. v. 10.07.1989, a.a.O., S. 335).
Das Maß der Intensität ist nicht abstrakt vorgegeben, es muss der humanitären Intention des Asylrechts entnommen werden, demjenigen Schutz zu gewähren, der sich in einer für ihn ausweglosen Lage befindet (BVerfG, Beschl. v. 10.07.1989, a.a.O., S. 335).
Einem Asylbewerber, der als Verfolgter aus seinem Heimatland ausgereist ist, kann eine Rückkehr nur zugemutet werden, wenn die Gefahr, erneut Opfer von Verfolgung zu werden, mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist, mit anderen Worten der Betroffene vor erneuter politischer Verfolgung hinreichend sicher ist (…BVerfG, Beschl. v. 02.07.1980, a.a.O., S. 360; Beschl. v. 10.07.1989, a.a.O., S. 344).
- BVerfG, 02.07.1980 - 1 BvR 147/80
Wirtschaftsasyl
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 LB 25/02
Der eingetretenen Verfolgung steht die unmittelbar drohende Gefahr der Verfolgung gleich (BVerfG, Beseht, v. 02.07.1980 - 1 BvR 147/80 -, BVerfGE 54, 341, 467 u. Beschl. v. 10.07.1989 -2 BvR 502/86 u.a. -, BVerfGE 80, 315, 343).Einem Asylbewerber, der als Verfolgter aus seinem Heimatland ausgereist ist, kann eine Rückkehr nur zugemutet werden, wenn die Gefahr, erneut Opfer von Verfolgung zu werden, mit hinreichender Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen ist, mit anderen Worten der Betroffene vor erneuter politischer Verfolgung hinreichend sicher ist (BVerfG, Beschl. v. 02.07.1980, a.a.O., S. 360;… Beschl. v. 10.07.1989, a.a.O., S. 344).
- BVerfG, 26.11.1986 - 2 BvR 1058/85
Nachfluchttatbestände
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 LB 25/02
Selbst wenn die letzte Verhaftung des Klägers nicht unmittelbar vor seiner Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland stattgefunden haben sollte und nicht fluchtauslösend gewesen ist, befand sich der Kläger in einer für ihn ausweglosen latenten Gefährdungslage (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 17.01.1989 - 9 C 56.88 -, NVwZ 1989, 777, 778 u. v. 30.05.1989 - 9 C 62.88 -, DÖV 1989, 995, 996 unter Hinweis auf den Beschl. d. BVerfG v. 26.11.1986 in NVwZ 1987, 311).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2004 - 8 A 3852/03
Kein Abschiebungsschutz für M. Kaplan
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 LB 25/02
Der Senat teilt die Auffassung des OVG NW (Urt. v. 19.04.2005 - 8 A 273/04.A - u. v. 26.05.2004 - 8 A 3852/03.A -). - OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2005 - 8 A 273/04
Asylrechtsrelevante Lage in der Türkei
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 LB 25/02
Der Senat teilt die Auffassung des OVG NW (Urt. v. 19.04.2005 - 8 A 273/04.A - u. v. 26.05.2004 - 8 A 3852/03.A -). - BVerwG, 17.01.1989 - 9 C 56.88
Voraussetzungen für eine Bewilligung von Prozesskostenhilfe
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 LB 25/02
Selbst wenn die letzte Verhaftung des Klägers nicht unmittelbar vor seiner Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland stattgefunden haben sollte und nicht fluchtauslösend gewesen ist, befand sich der Kläger in einer für ihn ausweglosen latenten Gefährdungslage (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 17.01.1989 - 9 C 56.88 -, NVwZ 1989, 777, 778 u. v. 30.05.1989 - 9 C 62.88 -, DÖV 1989, 995, 996 unter Hinweis auf den Beschl. d. BVerfG v. 26.11.1986 in NVwZ 1987, 311). - BVerwG, 30.05.1989 - 9 C 62.88
Asylantrag - Politische Verfolgung - Selbstgeschaffener Nachfluchtgrund
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 LB 25/02
Selbst wenn die letzte Verhaftung des Klägers nicht unmittelbar vor seiner Ausreise in die Bundesrepublik Deutschland stattgefunden haben sollte und nicht fluchtauslösend gewesen ist, befand sich der Kläger in einer für ihn ausweglosen latenten Gefährdungslage (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 17.01.1989 - 9 C 56.88 -, NVwZ 1989, 777, 778 u. v. 30.05.1989 - 9 C 62.88 -, DÖV 1989, 995, 996 unter Hinweis auf den Beschl. d. BVerfG v. 26.11.1986 in NVwZ 1987, 311). - BVerwG, 14.02.1996 - 9 C 22.95
Antrag auf Anerkennung als Asylberechtigter - Gefahr für Leib und Leben bei …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 LB 25/02
Die Anerkennung als Asylberechtigter setzt weiter voraus, dass dem Betroffenen bei einer Rückkehr in seinem Heimatland bei verständiger Würdigung aller Umstände seines Falles politische Verfolgung im oben beschriebenen Sinne droht, wobei die insoweit erforderliche Prognose auf die Verhältnisse im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abstellen und auf einen absehbaren Zeitraum ausgerichtet sein muss (BVerwG, Urt. v. 03.12.1985 - 9 C 22.95 -, NVwZ 1996, 760; vgl. auch § 77 Abs. 1 AsylVfG). - BVerwG, 05.05.1997 - 5 B 38.97
Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 LB 25/02
Das Verwaltungsgericht hat in Abänderung seines Beschlusses vom 09. Juli 1997 (5 B 38/97) mit Beschluss vom 12. August 1997 (5 B 45/97) die aufschiebende Wirkung der Klage angeordnet, weil der Kläger (nunmehr) eine nachträgliche Änderung der Sachlage glaubhaft vorgetragen habe.
- OVG Schleswig-Holstein, 06.10.2011 - 4 LB 5/11
Ausschluss der Flüchtlingseigenschaft Türkei und Asyl wegen PKK-Unterstützung
Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung zur Gefährdung von Unterstützern kurdischer oppositioneller Organisationen zum einen davon ausgegangen, dass Personen, die von den türkischen Sicherheitsbehörden als Sympathisanten und Unterstützer der PKK eingestuft werden, vor Verfolgung nicht hinreichend sicher sind, auch wenn es sich nicht um exponierte Akteure handelt (Senatsurt. v. 09.02.2010 - 4 LB 9/09 -, Juris, v. 20.06.2006 - 4 LB 25/02 -, v. 23.05.2000 - 4 L 21/94 -, Senatsbeschl. v. 10.06.2008 - 4 LB 4/06 -, Juris; v. 16.04.2009 - 4 LA 14/09 -, v. 20.03.2009 - 4 LA 16/09 -).An der im Anschluss an die Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 19.04.2005 - 8 A 273/04.A - und vom 26.05.2004 - 8 A 3852/03.A-, Juris) getroffenen Bewertung, dass nach wie vor vom Fortbestehen von Folter und Misshandlungen in der Türkei auszugehen sei und daher jedenfalls keine hinreichende Verfolgungssicherheit (in der Terminologie des vor Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie gültigen rechtlichen Maßstabes) für vermutete Mitglieder oder Unterstützer der PKK bestehe (Urteil vom 20.06.2006 - 4 LB 25/02 -), hat der Senat noch mit Urteil vom 09. Februar 2010 - 4 LB 9/09 - festgehalten.
- OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2011 - 4 LB 8/11
Widerruf der Flüchtlingsanerkennung - Anforderungen an die Nachhaltigkeit der …
In seiner bisherigen Rechtsprechung zur Gefährdung von Unterstützern kurdischer oppositioneller Organisationen ist der Senat davon ausgegangen, dass Personen, die von den türkischen Sicherheitsbehörden als Sympathisanten und Unterstützer der PKK eingestuft werden, vor Verfolgung nicht hinreichend sicher sind, auch wenn es sich nicht um exponierte Akteure handelt (Senatsurt. v. 09.02.2010 - 4 LB 9/09 -, Juris, v. 20.06.2006 - 4 LB 25/02 -, v. 23.05.2000 - 4 L 21/94 -, Senatsbeschl. v. 10.06.2008 - 4 LB 4/06 -, Juris; v. 16.04.2009 - 4 LA 14/09 -, v. 20.03.2009 - 4 LA 16/09 -).An der im Anschluss an die Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 19.04.2005 - 8 A 273/04.A - und vom 26.05.2004 - 8 A 3852/03.A-, Juris) getroffenen Bewertung, dass nach wie vor vom Fortbestehen von Folter und Misshandlungen in der Türkei auszugehen sei und daher jedenfalls keine hinreichende Verfolgungssicherheit (in der Terminologie des vor Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie gültigen rechtlichen Maßstabes) für vermutete Mitglieder oder Unterstützer der PKK bestehe (Urteil vom 20.06.2006 - 4 LB 25/02 -), hat der Senat noch mit Urteil vom 09. Februar 2010 - 4 LB 9/09 - festgehalten.
- OVG Schleswig-Holstein, 01.09.2011 - 4 LB 11/10
Asylrecht: Flüchtlingseigenschaft Türkei trotz PKK-Unterstützung
Der Senat ist in seiner bisherigen Rechtsprechung zur Gefährdung von Unterstützern kurdischer oppositioneller Organisationen zum einen davon ausgegangen, dass Personen, die von den türkischen Sicherheitsbehörden als Sympathisanten und Unterstützer der PKK eingestuft werden, vor Verfolgung nicht hinreichend sicher sind, auch wenn es sich nicht um exponierte Akteure handelt (Senatsurt. v. 09.02.2010 - 4 LB 9/09 -, v. 10.06.2008 - 4 LB 4/06 -, v. 20.06.2006 - 4 LB 25/02 -, v. 23.05.2000 - 4 L 21/94 -, Senatsbeschl. v. 16.04.2009 - 4 LA 14/09 -, v. 20.03.2009 - 4 LA 16/09 -).An der im Anschluss an die Rechtsprechung des OVG NW (Urteil vom 19.04.2005 - 8 A 273/04.A - und vom 26.05.2004 - 8 A 3852/03.A-) getroffenen Bewertung, dass nach wie vor vom Fortbestehen von Folter und Misshandlungen in der Türkei auszugehen sei und daher jedenfalls keine hinreichende Verfolgungssicherheit (in der Terminologie des vor Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie gültigen rechtlichen Maßstabes) für vermutete Mitglieder oder Unterstützer der PKK bestehe (Urteil vom 20.06.2006 - Az.: 4 LB 25/02), hat der Senat noch mit Urteil vom 09. Februar 2010 - 4 LB 9/09 - festgehalten.
- OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2010 - 4 LB 9/09
Türkei: Zum Wahrscheinlichkeitsmaßstab in Widerrufsverfahren
Das Bestehen hinreichender Sicherheit vor Verfolgung von vermuteten Mitgliedern/Aktivisten oder Unterstützern der PKK hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung verneint (OVG Schleswig, Urteil vom 20.06.2006 - Az.: 4 LB 25/02 - Beschluss vom 20. März 2009 - Az.: 4 LA 16/09).Von daher könne jedenfalls von hinreichender Verfolgungssicherheit für vermutete Mitglieder oder Unterstützer der PKK nicht die Rede sein (Urteil vom 20.06.2006 - Az.: 4 LB 25/02).
- VG Schleswig, 23.03.2010 - 2 A 185/09
Türkei: kein Widerruf, Gefahr von Befragungen und Misshandlungen bei Einreise, …
"Das Bestehen hinreichender Sicherheit vor Verfolgung von vermuteten Mitgliedern/Aktivisten oder Unterstützern der PKK hat der Senat in seiner bisherigen Rechtsprechung verneint (OVG Schleswig, Urteil vom 20.06.2006 - Az.: 4 LB 25/02 - Beschluss vom 20. März 2009 - Az.: 4 LA 16/09).
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| OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2006 - 4 LB 25/02 |
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- VG Schleswig - 8 A 374/97
- OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 LB 25/02
- OVG Schleswig-Holstein, 21.08.2006 - 4 LB 25/02
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