Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 4 LB 262/12 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
Hhälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken und Pflegeversicherung einer Tagespflegeperson
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
SGB VIII § 23 Abs. 2 Nr. 2 und Nr. 4
Hhälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken und Pflegeversicherung einer Tagespflegeperson - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Jurion (Kurzinformation)
Beitragsanteile aus privaten Zuzahlungen der Eltern sind nicht erstattungsfähig
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Hhälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken und Pflegeversicherung einer Tagespflegeperson
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 21.02.2011 - 13 A 2020/10
- OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 4 LB 262/12
Papierfundstellen
- NJW 2015, 508
- DÖV 2014, 896
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (1)
- VGH Baden-Württemberg, 08.04.2014 - 12 S 1927/12
Anspruch der Pflegeperson für Kindertagespflege auf laufende Geldleistungen nur …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 08.07.2014 - 4 LB 262/12
Rn. 39 Ausweislich der Verwaltungsvorgänge hat die Klägerin im Jahr 2009 insgesamt 7.685 von der Beklagten bewilligte Betreuungsstunden geleistet, von denen 645 auf Randzeiten entfallen; nur diese Stunden können hier Berücksichtigung finden, weil die Bewilligung der Betreuung mit einer bestimmten Stundenzahl durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe Voraussetzung für die Gewährung laufenden Geldleistungen nach § 23 SGB VIII und damit auch für die Erstattung nach § 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII ist (vgl. VGH Bad-Württ., Urt. v. 8.4.2014 - 12 S 1927/12 -).
- VGH Baden-Württemberg, 05.12.2022 - 12 S 824/20
Keine Erstattung von Beitragsanteilen zur Alterssicherung, die für Zuzahlungen …
Rn. 36 Gemessen daran handelt es sich durch die Vorlage des Bescheids der Deutschen Rentenversicherung vom 16.12.2017 um hinreichend nachgewiesene Aufwendungen (vgl. Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 08.07.2014 - 4 LB 262/12 -, juris Rn. 29, zur Vorlage des Bescheids der Krankenkasse als Nachweis im Rahmen von § 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII).Dieses Regelungsversäumnis des Gesetzgebers besteht nicht nur bei privaten Zahlungen von Eltern der von der Tagespflegeperson betreuten Kinder (vgl. dazu OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 22.11.2021 - 12 A 4407/18 -, juris Rn. 34 ff.; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 08.07.2014 - 4 LB 262/12 -, juris Rn. 34 ff.), sondern auch bei Zuzahlungen der Gemeinden.
Dies ergibt sich unmittelbar aus § 23 Abs. 1 SGB VIII, der die Bestandteile der Förderung in der Kindertagespflege "nach Maßgabe von § 24" SGB VIII beschreibt (OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 22.11.2021 - 12 A 4407/18 -, juris Rn. 60; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 08.07.2014 - 4 LB 262/12 -, juris Rn. 29;… siehe auch BT-Drs. 16/10173, S. 15;… Struck/Schweigler in: Wiesner/Wapler, SGB VIII, 6. Aufl. 2022, § 23 Rn. 41).
Mit der "finanziellen Vergütung" und den "Entgelten für die Tätigkeit" der Kindertagespflege sind erkennbar die laufenden Geldleistungen nach § 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII gemeint gewesen, die durch die Vorgaben zur Höhe des Anerkennungsbetrags im neuen Absatz 2a zur beabsichtigten Attraktivitätssteigerung beitragen sollten (…vgl. Sächsische OVG, Beschlüsse vom 23.10.2018 - 4 A 790/16 -, juris Rn. 27 …und vom 08.11.2017 - 4 A 890/16 -, juris Rn. 18; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 08.07.2014 - 4 LB 262/12 -, juris Rn. 29).
Daher ist davon auszugehen, dass sich die Pflicht zur hälftigen Erstattung der nachgewiesenen Aufwendungen zu einer angemessenen Kranken- und Pflegeversicherung nach den Vorstellungen des Gesetzgebers auch nur auf die Beiträge, die aus laufenden Geldleistungen des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe resultieren, erstrecken sollte (Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 08.07.2014 - 4 LB 262/12 -, juris Rn. 29; vgl. BVerwG…, Urteil vom 28.02.2019 - 5 C 1.18 -, juris Rn. 16;… Sächsisches OVG, Beschlüsse vom 23.10.2018 - 4 A 790/16 -, juris Rn. 27 …und vom 08.11.2017 - 4 A 890/16 -, juris Rn. 18).
- OVG Sachsen, 21.06.2016 - 4 A 242/15
Beiträge zur Krankenversicherung; Angemessenheit; Krankengeld
Dies bezieht sich nur auf die Beiträge der Tagespflegeperson, die aus öffentlich finanzierter Kindertagespflege resultieren (NdsOVG, Beschl. v. 8. Juli 2014 - 4 LB 262/12 -, juris Rn. 29). - OVG Niedersachsen, 08.08.2018 - 10 KN 3/18
Wirksamkeit einer Kindertagespflegesatzung bei Vorliegen von erheblichen …
Dies ist jedoch grundsätzlich nicht der Fall (vgl. Sächsisches OVG…, Urteil vom 08.11.2017 - 4 A 890/16 -, juris Rn. 18; Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 08.07.2014 - 4 LB 262/12 -, juris Rn. 29).
- OVG Sachsen, 08.11.2017 - 4 A 890/16
Tagespflegeperson; Erstattung von Aufwendungen zur Krankenversicherung; …
16/9299 -, wonach die Übernahme der hälftigen Beträge durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe deshalb angemessen sei, weil sich die vollen Beiträge allein aus den "Entgelten für die Tätigkeit" der Tagespflegeperson nicht begleichen ließen, und aus dem Gesetzeszweck, das Auskommen der Tagespflegeperson ab einem gewissen Umfang der Ausübung der Tätigkeit zu sichern (hierzu ausführlich: NdsOVG, Beschl. v. 8. Juli 2014 - 4 LB 262/12 -, juris Rnrn. 29 ff.).Demnach sind Beitragsanteile, die aufgrund eines Renteneinkommens gezahlt werden müssen oder aus Einnahmen durch private Zuzahlungen der Eltern der betreuten Kinder resultieren, bei der hälftigen Erstattung der nachgewiesenen Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung nach § 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII nicht berücksichtigungsfähig (NdsOVG, Beschl. v. 8. Juli 2014 - 4 LB 262/12 -, juris Rn. 34).
- VG Stuttgart, 31.01.2020 - 9 K 5037/19
Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung einer selbstständigen …
Rn. 46 Die Entscheidung des Beklagten, für die Berechnung von Aufwendungen zu einer angemessenen Alterssicherung lediglich die von ihm gezahlten Beträge zur Anerkennung der Förderungsleistung nach §§ 23 Abs. 2 Nr. 2, Abs. 2a SGB VIII zu berücksichtigen und die gemeindlichen Zuzahlungen außer Acht zu lassen, ist rechtsfehlerfrei (hinsichtlich der Beschränkung auf Beträge nach § 23 Abs. 2 Nr. 2 SGB VIII vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 08.07.2014 - 4 LB 262/12 -, juris Rn. 29 mit Verweis auf den Willen des Gesetzgebers). - OVG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2021 - 12 A 4407/18
Hälftige Erstattung nachgewiesener Aufwendungen zu einer angemessenen …
Rn. 47 Vgl. in der Vorinstanz bereits Sächs. OVG, Urteil vom 8. November 2017 - 4 A 890/16 -, juris Rn. 18, sowie Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2014 - 4 LB 262/12 -, juris Rn. 34. - OVG Sachsen, 23.10.2018 - 4 A 790/16
Tagespflegeperson; Erstattung; Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung; …
16/9299 -, wonach die Übernahme der hälftigen Beträge durch den Träger der öffentlichen Jugendhilfe deshalb angemessen sei, weil sich die vollen Beiträge allein aus den "Entgelten für die Tätigkeit" der Tagespflegeperson nicht begleichen ließen, und aus dem Gesetzeszweck, das Auskommen der Tagespflegeperson ab einem gewissen Umfang der Ausübung der Tätigkeit zu sichern (hierzu ausführlich: NdsOVG, Beschl. v. 8. Juli 2014 - 4 LB 262/12 -, juris Rnrn. 29 ff.).Demnach sind Beitragsanteile, die aufgrund eines Renteneinkommens gezahlt werden müssen oder aus Einnahmen durch private Zuzahlungen der Eltern der betreuten Kinder resultieren, bei der hälftigen Erstattung der nachgewiesenen Aufwendungen zur Kranken- und Pflegeversicherung nach § 23 Abs. 2 Nr. 4 SGB VIII nicht berücksichtigungsfähig (NdsOVG, Beschl. v. 8. Juli 2014 - 4 LB 262/12 -, juris Rn. 34).
- VG Stade, 08.09.2015 - 4 A 2991/13
Anfechtungsklage; Erstattungsanspruch; Förderung, frühkindliche; Geldleistung; …
Daher sind zusätzliche zivilrechtliche Vereinbarungen zwischen der Tagespflegeperson und den Eltern, die nicht von der öffentlich-rechtlichen Förderung umfasst sind, grundsätzlich nicht ausgeschlossen (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 8. Juli 2014 - 4 LB 262/12 -, juris; VG B-Stadt, Urteil vom 10. Juli 2014 - 3 K 1064/13 -, juris).
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