Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2024 - 4 LB 5/23 |
Volltextveröffentlichung
- Justiz Schleswig-Holstein
Asylrecht: Dublin-Verfahren Italien; Familie mit Kind; Aussetzung von Überstellungen; Systematische Mängel (verneint)
Verfahrensgang
- VG Schleswig, 06.09.2019 - 10 A 185/19
- OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2024 - 4 LB 5/23
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (18)
- OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2024 - 4 LB 3/23
Keine systemischen Mängel im italienischen Asylsystem
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2024 - 4 LB 5/23
Die Mitgliedstaaten dürfen einander insoweit Vertrauen entgegenbringen (vgl. EuGH…, Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10, C-493/10 -, juris Rn. 78 …sowie Urteil vom 10. Dezember 2013 - C-394/12 -, juris Rn. 52; vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 53-57 bzw. 47-51).Diese besonders hohe Schwelle ist grundsätzlich erst dann überschritten, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hat, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befindet, die es ihr nicht erlaubt, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden ("Bett, Brot, Seife"), und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar ist (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 57-61 bzw. 51-55).
Rn. 49 b. Die beiden Schreiben der italienischen Dublin-Unit vom 5. und 7. Dezember 2022 führen nicht unabhängig von der Frage, ob in Italien Zugang zum Asylverfahren besteht und die Aufnahmebedingungen gegen Art. 4 GRCh verstoßen, dazu, dass systemische Schwachstellen im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 Dublin III-VO bestünden bzw. die Zuständigkeit aus übrigen Gründen wie einem ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal der fehlenden Aufnahmebereitschaft des zuständigen Staates auf die Beklagte übergeht (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 62-67 bzw. 56-61, ebenso BVerwG…, Beschluss vom 24. Oktober 2023 - 1 B 22.23 -, juris Rn. 10;… vgl. dazu aber die Vorlagebeschlüsse des OVG Münster vom 14. Februar 2024 - 11 A 1255/22.A -, juris Rn. 37 ff.;… sowie des VG Sigmaringen vom 7. Mai 2024 - A 4 K 1979/23 -, juris Rn. 46 ff.).
Das Vorliegen systemischer Schwachstellen hingegen belegen sie nicht (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 70-72 bzw. 64-66).
Rn. 55 (a) Die Belastung des italienischen Asylsystems hat zugenommen (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 75-76 bzw. 69-70 sowie nunmehr AIDA/ASGI/ECRE, Country Report Italy. Update 2023, S. 116 ff.).
Maßgeblich ist dabei, dass die Kläger damit rechnen können, bei ihrer gemeinsam mit ihrem Kind erfolgenden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24. April 2024 - 1 C 8.23 -, juris Rn. 12-15) Überstellung nach Italien in einer Einrichtung unterbracht zu werden, in der ihren besonderen Bedürfnissen entsprochen werden kann - in einer sogenannten "SAI-Einrichtung" - und nicht in einer (allgemeinen) Erstaufnahmeeinrichtung (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 78-90 bzw. 72-84).
Auch für die Zeit nach der Unterbringung in der Aufnahmeeinrichtung ist es hinreichend gesichert, dass Familien mit minderjährigen Kindern bedarfsgerecht untergebracht sind, ausreichende Mittel zur Existenzsicherung haben und erforderliche medizinische Leistungen erhalten (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 94-118 bzw. 88-112; ebenso VGH München…, Urteil vom 21. März 2024 - 24 B 23.30860 -, juris Rn. 17 ff.).
- OVG Schleswig-Holstein, 25.01.2024 - 4 LB 4/23
Keine systemischen Mängel im italienischen Asylsystem
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2024 - 4 LB 5/23
Die Mitgliedstaaten dürfen einander insoweit Vertrauen entgegenbringen (vgl. EuGH…, Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10, C-493/10 -, juris Rn. 78 …sowie Urteil vom 10. Dezember 2013 - C-394/12 -, juris Rn. 52; vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 53-57 bzw. 47-51).Diese besonders hohe Schwelle ist grundsätzlich erst dann überschritten, wenn die Gleichgültigkeit der Behörden eines Mitgliedstaats zur Folge hat, dass eine vollständig von öffentlicher Unterstützung abhängige Person sich unabhängig von ihrem Willen und ihren persönlichen Entscheidungen in einer Situation extremer materieller Not befindet, die es ihr nicht erlaubt, ihre elementarsten Bedürfnisse zu befriedigen, wie insbesondere sich zu ernähren, sich zu waschen und eine Unterkunft zu finden ("Bett, Brot, Seife"), und die ihre physische oder psychische Gesundheit beeinträchtigt oder sie in einen Zustand der Verelendung versetzt, der mit der Menschenwürde unvereinbar ist (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 57-61 bzw. 51-55).
Rn. 49 b. Die beiden Schreiben der italienischen Dublin-Unit vom 5. und 7. Dezember 2022 führen nicht unabhängig von der Frage, ob in Italien Zugang zum Asylverfahren besteht und die Aufnahmebedingungen gegen Art. 4 GRCh verstoßen, dazu, dass systemische Schwachstellen im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 Dublin III-VO bestünden bzw. die Zuständigkeit aus übrigen Gründen wie einem ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal der fehlenden Aufnahmebereitschaft des zuständigen Staates auf die Beklagte übergeht (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 62-67 bzw. 56-61, ebenso BVerwG…, Beschluss vom 24. Oktober 2023 - 1 B 22.23 -, juris Rn. 10;… vgl. dazu aber die Vorlagebeschlüsse des OVG Münster vom 14. Februar 2024 - 11 A 1255/22.A -, juris Rn. 37 ff.;… sowie des VG Sigmaringen vom 7. Mai 2024 - A 4 K 1979/23 -, juris Rn. 46 ff.).
Das Vorliegen systemischer Schwachstellen hingegen belegen sie nicht (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 70-72 bzw. 64-66).
Rn. 55 (a) Die Belastung des italienischen Asylsystems hat zugenommen (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 75-76 bzw. 69-70 sowie nunmehr AIDA/ASGI/ECRE, Country Report Italy. Update 2023, S. 116 ff.).
Maßgeblich ist dabei, dass die Kläger damit rechnen können, bei ihrer gemeinsam mit ihrem Kind erfolgenden (vgl. BVerwG…, Urteil vom 24. April 2024 - 1 C 8.23 -, juris Rn. 12-15) Überstellung nach Italien in einer Einrichtung unterbracht zu werden, in der ihren besonderen Bedürfnissen entsprochen werden kann - in einer sogenannten "SAI-Einrichtung" - und nicht in einer (allgemeinen) Erstaufnahmeeinrichtung (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 78-90 bzw. 72-84).
Auch für die Zeit nach der Unterbringung in der Aufnahmeeinrichtung ist es hinreichend gesichert, dass Familien mit minderjährigen Kindern bedarfsgerecht untergebracht sind, ausreichende Mittel zur Existenzsicherung haben und erforderliche medizinische Leistungen erhalten (vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 94-118 bzw. 88-112; ebenso VGH München…, Urteil vom 21. März 2024 - 24 B 23.30860 -, juris Rn. 17 ff.).
- EuGH, 31.05.2018 - C-647/16
Begibt sich eine Person in einen Mitgliedstaat, nachdem sie in einem anderen …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2024 - 4 LB 5/23
Denn die Überstellungsentscheidung setzt voraus, dass der zuständige Mitgliedstaat die (Wieder-)Aufnahme der Asylantragstellerin bzw. des Asylantragstellers (ausdrücklich oder stillschweigend) erklärt hat, Art. 26 Abs. 1 Dublin III-VO (vgl. dazu EuGH Urteil vom 31. Mai 2018 - C-647/16 -, juris).Eine zustimmende Antwort auf ein (Wieder-)Aufnahmeersuchen gilt als grundsätzliches Einverständnis zur Überstellung des Betroffenen, und diesem Einverständnis folgt im Allgemeinen der Vollzug der Überstellung im Einklang mit den Bestimmungen von Art. 29 der Dublin III-Verordnung (vgl. dazu EuGH, Urteil vom 31. Mai 2018 - C-647/16 -, juris Rn. 52).
- BVerwG, 20.05.2020 - 1 C 34.19
Anfechtungsklage; Asylantrag; Bulgarien; Erheblichkeitsschwelle; EuGH-Vorlage; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2024 - 4 LB 5/23
Rn. 42 Die Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig kann - jedenfalls seit Inkrafttreten des Integrationsgesetzes - nur mit der Anfechtungsklage angefochten werden; nach der gerichtlichen Aufhebung einer Unzulässigkeitsentscheidung ist das Bundesamt automatisch zur Fortführung des Asylverfahrens verpflichtet (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2020 - 1 C 34.19 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 10 m. w. N.).Wie ausgeführt kann die Ablehnung eines Asylantrags als unzulässig allein mit der Anfechtungsklage angefochten werden (vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Mai 2020 - 1 C 34.19 -, juris Leitsatz 1 und Rn. 10 m. w. N.).
- EuGH, 21.12.2011 - C-411/10
Ein Asylbewerber darf nicht an einen Mitgliedstaat überstellt werden, in dem er …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2024 - 4 LB 5/23
Dies ergibt sich aus den Rechtstexten, die das Gemeinsame Europäische Asylsystem bilden (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10, C-493/10 -, juris Rn. 78).Die Mitgliedstaaten dürfen einander insoweit Vertrauen entgegenbringen (vgl. EuGH, Urteil vom 21. Dezember 2011 - C-411/10, C-493/10 -, juris Rn. 78 …sowie Urteil vom 10. Dezember 2013 - C-394/12 -, juris Rn. 52;… vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 53-57 bzw. 47-51).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2024 - 11 A 1255/22
Aussetzung eines asylrechtlichen Verfahrens und Vorlage von Fragen an den EuGH …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2024 - 4 LB 5/23
Rn. 49 b. Die beiden Schreiben der italienischen Dublin-Unit vom 5. und 7. Dezember 2022 führen nicht unabhängig von der Frage, ob in Italien Zugang zum Asylverfahren besteht und die Aufnahmebedingungen gegen Art. 4 GRCh verstoßen, dazu, dass systemische Schwachstellen im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Unterabs. 2 Dublin III-VO bestünden bzw. die Zuständigkeit aus übrigen Gründen wie einem ungeschriebenen Tatbestandsmerkmal der fehlenden Aufnahmebereitschaft des zuständigen Staates auf die Beklagte übergeht (…vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 62-67 bzw. 56-61, ebenso BVerwG…, Beschluss vom 24. Oktober 2023 - 1 B 22.23 -, juris Rn. 10; vgl. dazu aber die Vorlagebeschlüsse des OVG Münster vom 14. Februar 2024 - 11 A 1255/22.A -, juris Rn. 37 ff.;… sowie des VG Sigmaringen vom 7. Mai 2024 - A 4 K 1979/23 -, juris Rn. 46 ff.).Rn. 51 Für die diesbezügliche Bewertung ist es unerheblich, dass Überstellungen im Rahmen des Dublin-Verfahrens gegenwärtig faktisch fast nicht erfolgen (a. A. OVG Münster, Vorlagebeschluss vom 14. Februar 2024 - 11 A 1255/22.A -, juris Rn. 51).
- EuGH, 19.03.2019 - C-163/17
Ein Asylbewerber darf in den Mitgliedstaat überstellt werden, der normalerweise …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2024 - 4 LB 5/23
Rn. 57 (b) Den Klägern droht in Italien auch im Falle einer Anerkennung als international Schutzberechtigte keine gegen Art. 4 GRCh verstoßende Behandlung (vgl. zur Berücksichtigung dieser Situation EuGH, Urteil vom 19. März 2019 - C-163/17 -, juris Rn. 76 ff.). - BVerwG, 13.07.2017 - 1 VR 3.17
Abschiebungsanordnung; Gefährder; Islamischer Staat; Islamismus; Salafismus; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2024 - 4 LB 5/23
Rn. 78 IV. Die Befristung des Einreise- und Aufenthaltsverbots (Nr. 4 des Bescheids) ist europarechtskonform als befristete Anordnung eines Einreise- und Aufenthaltsverbots auszulegen (vgl. dazu BVerwG, Beschluss vom 13. Juli 2017 - 1 VR 3.17 -, juris Rn. 72) und ist als solche nach Maßgabe von § 11 AufenthG erfolgt. - BVerwG, 24.04.2024 - 1 C 8.23
Voraussetzungen einer Unzulässigkeitsentscheidung im Asylverfahren
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2024 - 4 LB 5/23
Maßgeblich ist dabei, dass die Kläger damit rechnen können, bei ihrer gemeinsam mit ihrem Kind erfolgenden (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. April 2024 - 1 C 8.23 -, juris Rn. 12-15) Überstellung nach Italien in einer Einrichtung unterbracht zu werden, in der ihren besonderen Bedürfnissen entsprochen werden kann - in einer sogenannten "SAI-Einrichtung" - und nicht in einer (allgemeinen) Erstaufnahmeeinrichtung (…vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 78-90 bzw. 72-84). - VGH Bayern, 21.03.2024 - 24 B 23.30860
Unzulässiger Asylantrag von anerkannt Schutzberechtigten (Italien)
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 04.10.2024 - 4 LB 5/23
Auch für die Zeit nach der Unterbringung in der Aufnahmeeinrichtung ist es hinreichend gesichert, dass Familien mit minderjährigen Kindern bedarfsgerecht untergebracht sind, ausreichende Mittel zur Existenzsicherung haben und erforderliche medizinische Leistungen erhalten (…vgl. ausführlich dazu Urteile des Senats vom 25. Januar 2024 - 4 LB 3/23 und 4 LB 4/23 -, juris Rn. 94-118 bzw. 88-112; ebenso VGH München, Urteil vom 21. März 2024 - 24 B 23.30860 -, juris Rn. 17 ff.). - BVerwG, 26.02.2019 - 1 C 30.17
Unwirksame Asylantragsrücknahme im Dublin-Verfahren
- EuGH, 29.07.2024 - C-112/22
Sozialhilfe: Der Zugang langfristig aufenthaltsberechtigter …
- OVG Rheinland-Pfalz, 23.01.2024 - 13 A 10945/22
Drittstaatenverfahren; Abschiebung vulnerabler Personen nach Italien
- EuGH, 10.12.2013 - C-394/12
Abdullahi - Vorabentscheidungsersuchen - Gemeinsames Europäisches Asylsystem - …
- BVerwG, 04.07.2019 - 1 C 31.18
(materielle) Beweislast; Beweiserleichterung; Entziehung; Flüchtlingseigenschaft; …
- BVerwG, 24.10.2023 - 1 B 22.23
Verfahrensfehlerhafte Annahme systemischer Schwachstellen wegen Verweigerung der …
- BVerwG, 08.03.2004 - 4 C 6.03
Berufungsbegründung; gesonderter Schriftsatz; Bezugnahme auf Begründung des …
- VG Sigmaringen, 07.05.2024 - A 4 K 1979/23
Weigerung eines Mitgliedstaates, Dublin-Rückkehrer aufzunehmen - Vorlagebeschluss …
- OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2024 - 3 MB 20/24
Anordnungsgrund bei Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung mit dem Ziel …
Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO bei Vorwegnahme der Hauptsache wäre, dass sie in einem Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit obsiegen würde (…Beschl. d. Senats vom 30.01.2023 - 3 MB 37/21 -, juris Rn. 10 , u. v. 31.01.2024 - 3 MB 29/23 -, juris Rn. 4 ; s. a. OVG Schleswig, Beschl. v. 17.03.2023 - 4 LB 5/23 -, juris Rn. 7 m. w. N.;… VGH München, Beschl. v. 30.06.2021 - 11 C 20.2844 -, juris Rn. 11;… VGH Mannheim, Beschl. v. 09.09.2021 - 6 S 1507/21 -, juris Rn. 5 m. w. N.;… OVG Hamburg, Beschl. v. 26.04.2022 - 5 Bs 59/22 -, juris Rn. 32;… Kuhla, in: BeckOK VwGO, Stand 1. Juli 2023, § 123 Rn. 157 m. w. N., wonach es sogar einer "sehr hohen Wahrscheinlichkeit" bedarf). - OVG Schleswig-Holstein, 31.01.2024 - 3 MB 29/23
Erfolgloser Eilantrag auf Erteilung einer Kindertagespflegeerlaubnis
Dass sie in einem Hauptsacheverfahren mit hoher Wahrscheinlichkeit obsiegen würde, was Voraussetzung für den Erlass einer einstweiligen Anordnung nach § 123 Abs. 1 VwGO bei Vorwegnahme der Hauptsache ist (…Beschl. d. Senats vom 30.01.2023 - 3 MB 37/21 -, juris Rn. 10 ; s. a. OVG Schleswig, Beschl. v. 17.03.2023 - 4 LB 5/23 -, juris Rn. 7 m. w. N.;… VGH München, Beschl. v. 30.06.2021 - 11 C 20.2844 -, juris Rn. 11;… VGH Mannheim, Beschl. v. 09.09.2021 - 6 S 1507/21 -, juris Rn. 5 m. w. N.;… OVG Hamburg, Beschl. v. 26.04.2022 - 5 Bs 59/22 -, juris Rn. 32;… Kuhla, in: BeckOK VwGO, Stand 1. Juli 2023, § 123 Rn. 157 m. w. N., wonach es sogar einer "sehr hohen Wahrscheinlichkeit" bedarf), ist nicht ersichtlich.
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