Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 10.04.2002 - 4 LB 53/02 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Hilfe zur Erziehung; Pflegeperson mit Alkoholproblemen; Kindeswohl; Pflegeerlaubnis
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 27 Abs 1 SGB 8; § 33 SGB 8; § 39 SGB 8; § 44 SGB 8; § 27 Abs 2 SGB 8
Alkoholkrankheit; Eignung; Hilfe zur Erziehung; Jugendhilfe; Jugendhilfeträger; Kindeswohl; Maßnahme; Pflegeerlaubnis; Pflegefamilie; Pflegeperson; Rückfallgefahr; Vollzeitpflege - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- jugendhilfe-netz.de (Leitsatz)
Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege bei einer Pflegeperson mit einem Alkoholproblem
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 25.09.2001 - 6 A 24/01
- OVG Niedersachsen, 10.04.2002 - 4 LB 53/02
- BVerwG, 07.11.2002 - 5 B 221.02
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 09.06.1983 - 5 C 63.82
Wirtschaftliche Jugenhilfe - Erziehung durch Verwandte
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.04.2002 - 4 LB 53/02
Zum Verhältnis einer Pflegeerlaubnis gemäß § 28 des Gesetzes für Jugendwohlfahrt (JWG) in der Fassung vom 25. April 1977 (BGBl. I S. 633) und der Gewährung von Hilfe zur Erziehung hat das Bundesverwaltungsgericht mit Urteil vom 9. Juni 1983 (5 C 63.82, NDV 1983, S. 279 f.) folgendes entschieden:.Aufgrund des beschriebenen Prüfungsmaßstabes hat die Erteilung einer Pflegeerlaubnis gemäß § 44 SGB VIII Indizwirkung für die Prüfung der Voraussetzungen der Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege gemäß §§ 27, 33 SGB VIII. Die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts zu § 28 JWG (Urt. v. 9.6.1983, 5 C 63.82, NDV 1983, 279), nach der die Erteilung der Pflegeerlaubnis "ein typischer Fall der Gewährung von Hilfe zur Erziehung" ist, die die Gewährung von wirtschaftlicher Jugendhilfe zur Folge hat, hat demnach weiterhin Bestand.
- BVerwG, 12.09.1996 - 5 C 31.95
Kinder- und Jugendhilferecht - Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.04.2002 - 4 LB 53/02
In § 39 SGB VIII ist geregelt, dass u.a. bei Hilfe zur Erziehung in Vollzeitpflege gemäß § 33 SGB VIII dem Personensorgeberechtigten als "Annex" (BVerwG, Urt. v. 12.9.1996, 5 C 31.95, FEVS 47, S. 433 ff.) ein Anspruch auf Leistungen zum Unterhalt des Kindes zusteht.In diesem Fall ist die Selbstbeschaffung einer Leistung der Jugendhilfe zulässig, wenn der Träger der Jugendhilfe die Voraussetzungen für die Gewährung erzieherischer Hilfe verneint und mit Rücksicht darauf ein auf die Erziehung des Kindes oder des Jugendlichen gerichtetes Tätigwerden von vornherein ablehnt (BVerwG, Urt. v. 12. September 1996, 5 C 31/95, FEVS 47, 433 m. w. N.;… Jans, Happe, Sauerbier, Kinder- und Jugendhilferecht, Kommentar, a.a.O., Erl. § 5 Art. 1 KJHG, Rdnr. 9;… Wiesner, Mörsberger, Oberloskamp, Struck, SGB VIII, Kommentar, a.a.O., § 5 Rdnr. 21).
- BVerwG, 28.09.2000 - 5 C 29.99
Antragserfordernis im Jugendhilferecht; Geldleistungen in der Jugendhilfe; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.04.2002 - 4 LB 53/02
Die von der Beklagten hierzu angeführte Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 28. September 2000 (5 C 29/99, BVerwGE 112, 98 = NDV-RD 2001, S. 85 ff.) ist hier nicht einschlägig. - BVerwG, 26.11.1981 - 5 C 56.80
Jugendhilfe - Unterbringung in Pflegefamilie - Pflegegeld - Verziehen in Ausland …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.04.2002 - 4 LB 53/02
Das ist ein typischer Fall der Gewährung von Hilfe zur Erziehung, die im hier nicht umstrittenen Bedarfsfall die Gewährung von wirtschaftlicher Jugendhilfe zur Folge hat (vgl. BVerwGE 64, 224 (227/228); vgl. auch Giese, FamRZ 1983, 239 (241); ferner Zeitler, NDV 1979, 152 (153). - VGH Baden-Württemberg, 08.11.2001 - 2 S 1198/99
Richterliche Nachprüfbarkeit: Ungeeignetheit einer Jugendhilfemaßnahme
Auszug aus OVG Niedersachsen, 10.04.2002 - 4 LB 53/02
Entgegen der Auffassung der Beklagten war die konkret geleistete Hilfe zur Erziehung in Form der Vollzeitpflege durch die Beigeladenen die für Sinas Entwicklung geeignete Hilfe im Sinne von § 27 Abs. 1 SGB VIII. Ob die Hilfe im Einzelfall "geeignet" im Sinne von § 27 Abs. 1 Satz 1 SGB VIII ist, unterliegt einer vollen gerichtlichen Kontrolle (vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 8. November 2001, 2 S 1198/99, NDV-RD 2002, S. 12 ff. m.w.N.).
- VG Freiburg, 12.08.2021 - 4 K 2981/20
Einstellung von Hilfe zur Erziehung in Form der Verwandten-Vollzeitpflege; …
Rn. 102 Dabei ist aber auch anerkannt, dass generell und gerade in der Verwandtenpflege keine zu hohen, gewissermaßen idealen Anforderungen an die erzieherischen Kompetenzen der Pflegeperson gestellt werden dürfen (…Nellissen, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, Stand 11.03.202, § 33 Rn. 60 ff. m.w.N.; Nds. OVG, Urt. v. 10.04.2002 - 4 LB 53/02 -, juris, Rn. 32;… VG München, Urt. v. 11.12.2013 - M 18 K 12.5685 -, juris, Rn. 23 ff.). - VG Hamburg, 21.09.2022 - 13 E 3534/22
Erfolgreicher Eilantrag von bei den Großeltern lebenden Kindern auf Gewährung von …
aa) Die Entscheidung eines Jugendamtes zur Geeignetheit einer Hilfe zur Erziehung unterliegt der vollen gerichtlichen Kontrolle (…vgl. VG Hamburg, Urt. v. 15.10.2021, 13 K 758/21, juris Rn. 20 m.w.N.; OVG Lüneburg, Urt. v. 10.04.2002, 4 LB 53/02, juris, Rn. 31;… VGH Mannheim, Urt. v. 8.11.2001, 2 S 1198/99, juris Rn. 24). - VG München, 20.03.2013 - M 18 E 12.4704
Eignung der Pflegeperson
Die Eignung der Pflegemutter, die gerichtlich voll überprüfbar ist (vgl. BayVGH, Beschluss vom 18.10.2012, 12 B 12.1048, zur Eignung einer Tagespflegeperson, sowie OVG Lüneburg, Urteil vom 10.4.2002, 4 LB 53/02), ist nach Auffassung des Gerichtes bei Würdigung aller Umstände zu bejahen. - VG Hannover, 04.03.2008 - 3 A 6111/07
Geeignetheit einer Jugendhilfemaßnahme
Es kann offen bleiben, ob dem Jugendamt bei der Auswahl der geeigneten und erforderlichen Hilfe ein gerichtlich nur eingeschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum zusteht (…dafür BVerwG, Urt. v. 24.06.1999, Az. 5 C 24/98, FEVS 51, 152 ff.; dagegen Nds. OVG, Urt. v. 10.04.2002, Az. 4 LB 53/02, FEVS 54, 130 ff.), da er hier auf die Entscheidung für die beantragte Hilfeform reduziert wäre. - VG Ansbach, 09.11.2009 - AN 14 K 08.01085
Ablehnung der beantragten Maßnahme wegen fehlender bzw. nicht positiv …
Rn. 55 Insoweit ist der Klägerseite zwar zuzustimmen, dass die (nachträglich) erteilte Pflegeerlaubnis eine "Indizwirkung" dahingehend hat, dass das Wohl des Kindes in dieser Pflegefamilie gewährleistet und diese Hilfe für seine Entwicklung geeignet ist (OVG Lüneburg vom 10.4.2002 FEVS 54, 130 - 137 = JAmt 2002, 195 - 200).
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