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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2011 - 4 LB 8/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,43815
OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2011 - 4 LB 8/11 (https://dejure.org/2011,43815)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01.12.2011 - 4 LB 8/11 (https://dejure.org/2011,43815)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 01. Dezember 2011 - 4 LB 8/11 (https://dejure.org/2011,43815)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • frsh.de PDF

    Asylrecht

  • Informationsverbund Asyl und Migration (Volltext/Auszüge)

    AsylVfG § 73 Abs. 1 S. 2, AsylVfG § 73 Abs. 1 S. 1, RL 2004/83/EG Art. 11 Abs. 1 e, RL 2004/83/EG Abs. 1 f
    Widerruf, Flüchtlingsanerkennung, Wegfall der Umstände, EuGH, Türkei, Spiegelbildlichkeit, Änderung der Sachlage, beachtlicher Wahrscheinlichkeitsmaßstab, Verfolgungsrisiko, Verfolgungsgefahr, PKK, Unterstützung, Unterstützer, Ausschuss gegen Folter, Sicherheitsbehörden, ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AsylVfG § 73 Abs. 1 S. 2
    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Flüchtlingsanerkennung; Notwendigkeit einer erheblichen Veränderung der verfolgungsbegründenden Umstände; Erforderlichkeit einer Nachhaltigkeit der Veränderungen im Heimatland des Flüchtlings

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Rechtmäßigkeit des Widerrufs einer Flüchtlingsanerkennung; Notwendigkeit einer erheblichen Veränderung der verfolgungsbegründenden Umstände; Erforderlichkeit einer Nachhaltigkeit der Veränderungen im Heimatland des Flüchtlings

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Wird zitiert von ... (17)Zitiert selbst (20)

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 25.10

    Rechtskraft; Wiederholungsverbot; Rücknahme; Widerruf; Widerruf der …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2011 - 4 LB 8/11
    Daher sind die Widerrufsvoraussetzungen in § 73 Abs. 1 S. 1 und 2 AsylVfG unionsrechtskonform im Sinne der entsprechenden Bestimmungen der Richtlinie auszulegen, die sich ihrerseits an Art. 1 C Nr. 5 und 6 der Genfer Flüchtlingskonvention - GFK - orientieren (BVerwG, Urt. v. 01.06.2011 - 10 C 25.10 - InfAuslR 2011, 408).

    Er stellt bei der Prüfung des Art. 3 EMRK auf die tatsächliche Gefahr ab ("real risk";… vgl. nur EGMR, Gr. Kammer, Urt. v. 28.02.2008 - Nr. 37201/06, Saadi - NVwZ 2008, 1330); das entspricht dem Maßstab der beachtlichen Wahrscheinlichkeit (BVerwG, Urt. v. 01.06.2011 - 10 C 25.10 -, a.a.O.).

    Der Maßstab der Erheblichkeit für die Veränderung der Umstände hat sich dabei danach zu bestimmen, ob noch eine beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung besteht (BVerwG, Urt. v. 01.06.2011 - 10 C 25.10, a.a.O. unter Hinweis auf EuGH, Urt. v. 2. März 2010 Rs. C-175/08 u.a. -NVwZ 2010, 505).

    Die Neubeurteilung einer im Kern unveränderten Sachlage reicht nicht aus, weil reiner Zeitablauf für sich genommen keine Sachlagenänderung bewirkt (BVerwG, Urt. v. 01.06.2011 - 10 C 25.10 -, a.a.O.).

    Je größer das Risiko einer auch unterhalb der Schwelle der beachtlichen Wahrscheinlichkeit verbleibenden Verfolgung ist, desto nachhaltiger muss die Stabilität der Veränderung der Verhältnisse sein und prognostiziert werden können (BVerwG, Urt. v. 01.06.2011 - 10 C 25.10 -, a.a.O.).

  • OVG Schleswig-Holstein, 09.02.2010 - 4 LB 9/09

    Türkei: Zum Wahrscheinlichkeitsmaßstab in Widerrufsverfahren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2011 - 4 LB 8/11
    In seiner bisherigen Rechtsprechung zur Gefährdung von Unterstützern kurdischer oppositioneller Organisationen ist der Senat davon ausgegangen, dass Personen, die von den türkischen Sicherheitsbehörden als Sympathisanten und Unterstützer der PKK eingestuft werden, vor Verfolgung nicht hinreichend sicher sind, auch wenn es sich nicht um exponierte Akteure handelt (Senatsurt. v. 09.02.2010 - 4 LB 9/09 -, Juris, v. 20.06.2006 - 4 LB 25/02 -, v. 23.05.2000 - 4 L 21/94 -, Senatsbeschl. v. 10.06.2008 - 4 LB 4/06 -, Juris; v. 16.04.2009 - 4 LA 14/09 -, v. 20.03.2009 - 4 LA 16/09 -).

    An der im Anschluss an die Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 19.04.2005 - 8 A 273/04.A - und vom 26.05.2004 - 8 A 3852/03.A-, Juris) getroffenen Bewertung, dass nach wie vor vom Fortbestehen von Folter und Misshandlungen in der Türkei auszugehen sei und daher jedenfalls keine hinreichende Verfolgungssicherheit (in der Terminologie des vor Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie gültigen rechtlichen Maßstabes) für vermutete Mitglieder oder Unterstützer der PKK bestehe (Urteil vom 20.06.2006 - 4 LB 25/02 -), hat der Senat noch mit Urteil vom 09. Februar 2010 - 4 LB 9/09 - festgehalten.

    Dabei hat er sich auf die aktuelle Auskunftslage zu zwischenzeitlichen Reformbemühungen der Türkei im Strafrecht und bei dem Problem staatlicher Folter und Misshandlungen bezogen und auf die fortbestehenden, sich eher verschärfenden Spannungen in der Kurdenfrage, auf strafrechtliche Verfolgungen von positiven Aussagen zur PKK, Verhaftungen von PKK-Unterstützern, fortbestehende Berichte über Folter und Misshandlungen sowie die Problematik der Straflosigkeit von Tätern in Folterfällen verwiesen (vgl. im Einzelnen die Auswertung der Auskunftslage im Urteil v. 09.02.2010 - 4 LB 9/09 -, Juris).

  • BVerwG, 01.06.2011 - 10 C 10.10

    Einheitliche Maßstäbe bei Widerruf der Flüchtlingsanerkennung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2011 - 4 LB 8/11
    Wegen der Gründe wird auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 01. Juni 2011 (Az.: 10 C 10.10) Bezug genommen.

    Diese Vorschrift enthält eine bereichsspezifische Sonderregelung, welche die allgemeine Widerrufsfrist nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz verdrängt und auch für Altanerkennungen gilt (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.06.2011 - 10 C 10.10 -, juris unter Hinweis auf die Urteile v. 12.06.2007 - 10 C 24.07 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 28 und v. 18.07.2006 - 1 C 15.05 - BVerwGE 126, 243).

    Eine Garantie der Kontinuität veränderter politischer Verhältnisse auf unabsehbare Zeit kann indes nicht verlangt werden (BVerwG, Urt. v. 01.06.2011 - 10 C 10.10 -, juris).

  • OVG Saarland, 25.08.2011 - 3 A 35/10

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Türkei); Dorfschützer; verbesserte …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2011 - 4 LB 8/11
    Rn. 37 Die tatsächlichen Verhältnisse im Herkunftsland Türkei haben sich seit der aufgrund des Verpflichtungsurteils vom 06. März 2002 erfolgten Feststellung der Voraussetzungen des § 51 Abs. 1 AuslG a.F. durch Bescheid vom 15. April 2002 geändert (vgl. hierzu auch: OVG Saarland, Urt. v. 25.08.2011 - 3 A 35/10 -, juris).

    Bei der Prüfung des nachhaltigen Wegfalls der Umstände ist zwar die allgemeine Situation im Heimatstaat des Berechtigten in den Blick zu nehmen, hierauf aufbauend aber auch auf die individuelle Situation des als Flüchtling anerkannten Ausländers abzustellen, dem dieser Status wieder entzogen werden soll (vgl. OVG Saarland, Urt. v. 25.08.2011 - 3 A 35/10 -, juris;… OVG Lüneburg, Urt. v. 11.08.2010 - 11 LB 405/08 -, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 LB 25/02
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2011 - 4 LB 8/11
    In seiner bisherigen Rechtsprechung zur Gefährdung von Unterstützern kurdischer oppositioneller Organisationen ist der Senat davon ausgegangen, dass Personen, die von den türkischen Sicherheitsbehörden als Sympathisanten und Unterstützer der PKK eingestuft werden, vor Verfolgung nicht hinreichend sicher sind, auch wenn es sich nicht um exponierte Akteure handelt (Senatsurt. v. 09.02.2010 - 4 LB 9/09 -, Juris, v. 20.06.2006 - 4 LB 25/02 -, v. 23.05.2000 - 4 L 21/94 -, Senatsbeschl. v. 10.06.2008 - 4 LB 4/06 -, Juris; v. 16.04.2009 - 4 LA 14/09 -, v. 20.03.2009 - 4 LA 16/09 -).

    An der im Anschluss an die Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 19.04.2005 - 8 A 273/04.A - und vom 26.05.2004 - 8 A 3852/03.A-, Juris) getroffenen Bewertung, dass nach wie vor vom Fortbestehen von Folter und Misshandlungen in der Türkei auszugehen sei und daher jedenfalls keine hinreichende Verfolgungssicherheit (in der Terminologie des vor Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie gültigen rechtlichen Maßstabes) für vermutete Mitglieder oder Unterstützer der PKK bestehe (Urteil vom 20.06.2006 - 4 LB 25/02 -), hat der Senat noch mit Urteil vom 09. Februar 2010 - 4 LB 9/09 - festgehalten.

  • EuGH, 02.03.2010 - C-175/08

    Eine Person kann ihre Flüchtlingseigenschaft verlieren, wenn die Umstände, …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2011 - 4 LB 8/11
    Rn. 34 Das Bundesverwaltungsgericht hat, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH zur Symmetrie der Maßstäbe für die Anerkennung und das Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft (EuGH, Urt. v. 02.03.2010 [Rs. C-175/08 u.a., Abdulla u.a. - NVwZ 2010, 505]) seine frühere Rechtsprechung aufgegeben, wonach der Widerruf der Flüchtlingsanerkennung voraussetzte, dass sich die zum Zeitpunkt der Anerkennung maßgeblichen Verhältnisse nachträglich so verändert haben mussten, dass bei einer Rückkehr des Ausländers in seinen Herkunftsstaat eine Wiederholung der für die Flucht maßgeblichen Verfolgungsmaßnahmen auf absehbare Zeit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist (so Urteile v. 01.11.2005 - BVerwG 1 C 21.04 - BVerwGE 124, 277, 281 u. v. 12.06.2007 - BVerwG 10 C 24.07 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 28).

    Der Maßstab der Erheblichkeit für die Veränderung der Umstände hat sich dabei danach zu bestimmen, ob noch eine beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung besteht (BVerwG, Urt. v. 01.06.2011 - 10 C 25.10, a.a.O. unter Hinweis auf EuGH, Urt. v. 2. März 2010 Rs. C-175/08 u.a. -NVwZ 2010, 505).

  • BVerwG, 12.06.2007 - 10 C 24.07

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts; …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2011 - 4 LB 8/11
    Diese Vorschrift enthält eine bereichsspezifische Sonderregelung, welche die allgemeine Widerrufsfrist nach dem Verwaltungsverfahrensgesetz verdrängt und auch für Altanerkennungen gilt (vgl. BVerwG, Urt. v. 01.06.2011 - 10 C 10.10 -, juris unter Hinweis auf die Urteile v. 12.06.2007 - 10 C 24.07 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 28 und v. 18.07.2006 - 1 C 15.05 - BVerwGE 126, 243).

    Rn. 34 Das Bundesverwaltungsgericht hat, insbesondere unter Berücksichtigung der Rechtsprechung des EuGH zur Symmetrie der Maßstäbe für die Anerkennung und das Erlöschen der Flüchtlingseigenschaft (…EuGH, Urt. v. 02.03.2010 [Rs. C-175/08 u.a., Abdulla u.a. - NVwZ 2010, 505]) seine frühere Rechtsprechung aufgegeben, wonach der Widerruf der Flüchtlingsanerkennung voraussetzte, dass sich die zum Zeitpunkt der Anerkennung maßgeblichen Verhältnisse nachträglich so verändert haben mussten, dass bei einer Rückkehr des Ausländers in seinen Herkunftsstaat eine Wiederholung der für die Flucht maßgeblichen Verfolgungsmaßnahmen auf absehbare Zeit mit hinreichender Sicherheit ausgeschlossen ist (so Urteile v. 01.11.2005 - BVerwG 1 C 21.04 - BVerwGE 124, 277, 281 u. v. 12.06.2007 - BVerwG 10 C 24.07 - Buchholz 402.25 § 73 AsylVfG Nr. 28).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 26.05.2004 - 8 A 3852/03

    Kein Abschiebungsschutz für M. Kaplan

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2011 - 4 LB 8/11
    An der im Anschluss an die Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 19.04.2005 - 8 A 273/04.A - und vom 26.05.2004 - 8 A 3852/03.A-, Juris) getroffenen Bewertung, dass nach wie vor vom Fortbestehen von Folter und Misshandlungen in der Türkei auszugehen sei und daher jedenfalls keine hinreichende Verfolgungssicherheit (in der Terminologie des vor Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie gültigen rechtlichen Maßstabes) für vermutete Mitglieder oder Unterstützer der PKK bestehe (Urteil vom 20.06.2006 - 4 LB 25/02 -), hat der Senat noch mit Urteil vom 09. Februar 2010 - 4 LB 9/09 - festgehalten.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 19.04.2005 - 8 A 273/04

    Asylrechtsrelevante Lage in der Türkei

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2011 - 4 LB 8/11
    An der im Anschluss an die Rechtsprechung des OVG Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 19.04.2005 - 8 A 273/04.A - und vom 26.05.2004 - 8 A 3852/03.A-, Juris) getroffenen Bewertung, dass nach wie vor vom Fortbestehen von Folter und Misshandlungen in der Türkei auszugehen sei und daher jedenfalls keine hinreichende Verfolgungssicherheit (in der Terminologie des vor Umsetzung der Qualifikationsrichtlinie gültigen rechtlichen Maßstabes) für vermutete Mitglieder oder Unterstützer der PKK bestehe (Urteil vom 20.06.2006 - 4 LB 25/02 -), hat der Senat noch mit Urteil vom 09. Februar 2010 - 4 LB 9/09 - festgehalten.
  • OVG Rheinland-Pfalz, 14.10.2011 - 10 A 10416/11

    Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft bei einem türkischen Staatsangehörigen …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 01.12.2011 - 4 LB 8/11
    Dieses Risiko besteht um so mehr, als die gegenwärtige Situation von Spannungen in den kurdisch geprägten Regionen im Südosten des Landes gekennzeichnet ist und die von Staatspräsident Gül und Ministerpräsident Erdogan 2009 initiierte "Demokratische Öffnung" (zuvor "Kurdische Öffnung") aufgrund nationalistischer Vorbehalte und andauernder Anschläge durch die PKK zum Stillstand gekommen ist (vgl. dazu auch OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 14.10.2011 - 10 A 10416/11.OVG).
  • OVG Niedersachsen, 11.08.2010 - 11 LB 405/08

    Aufhebung einer im Jahr 2000 vom Bundesamt ausgesprochenen Asylanerkennung und …

  • OVG Schleswig-Holstein, 01.09.2011 - 4 LB 11/10

    Asylrecht: Flüchtlingseigenschaft Türkei trotz PKK-Unterstützung

  • OVG Schleswig-Holstein, 20.06.2006 - 4 LB 56/02

    Verfahrensrecht, Vertagung, Verlegung, mündliche Verhandlung, Ermessen, …

  • OVG Schleswig-Holstein, 10.06.2008 - 4 LB 4/06

    Türkei; keine hinreichende Sicherheit vor erneuter Verfolgung bei wegen …

  • OVG Schleswig-Holstein, 25.07.2000 - 4 L 147/95
  • OVG Schleswig-Holstein, 23.05.2000 - 4 L 21/94
  • EGMR, 28.02.2008 - 37201/06

    Saadi ./. Italien

  • BVerwG, 18.07.2006 - 1 C 15.05

    Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Unverzüglichkeit des Widerrufs; …

  • BVerwG, 01.11.2005 - 1 C 21.04

    Widerruf der Asylanerkennung; Widerruf der Flüchtlingsanerkennung; …

  • BVerwG, 25.11.2008 - 10 C 53.07

    Widerruf von Asyl- und Flüchtlingsanerkennung; Prüfungspflicht des Bundesamts; …

  • VG Schleswig, 16.09.2015 - 8 A 223/13

    Widerruf der Asylanerkennung eines türkischen Staatsangehörigen; Voraussetzungen …

    Es wird insoweit auf das Urteil des OVG Schleswig vom 01.12.2011 - 4 LB 8/11 - verwiesen.

    Rn. 20 Aus der Spiegelbildlichkeit der Anerkennungs- und Erlöschensprüfung, in der die gleiche Frage des Vorliegens einer begründeten Furcht vor Verfolgung zu beurteilen ist, ergibt sich, dass auch für den Widerruf darauf abzustellen ist, ob noch eine beachtliche Wahrscheinlichkeit einer Verfolgung besteht (OVG Schleswig, Urteil vom 11.12.2011 - 4 LB 8/11 -).

    Rn. 22 Das OVG Schleswig ist in seinem Urteil vom 11.12.2011 - 4 LB 8/11 - insbesondere unter Auswertung des Lageberichtes des Auswärtigen Amtes 2011 zu der Erkenntnis gelangt, dass sich die tatsächlichen Verhältnisse in der Türkei seit dem Jahre 2002 geändert hätten.

  • OVG Sachsen, 07.02.2024 - 5 A 234/19

    Türkei; Asyl; Flüchtlingseigenschaft; Strafverfolgung; Bestrafung; Politmalus; …

    -, juris Rn. 29 ff.; OVG MV, Urt. v. 21. August 2012 - 3 L 218/08 -, juris S. 7 ff.; BayVGH, Urt. v. 27. April 2012 - 9 B 08.30203 -, juris Rn. 28 ff.; OVG Schl.-H., Urt. v. 1. Dezember 2011 - 4 LB 8/11 -, juris Rn. 49 ff.; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11 -, juris Rn. 26 ff.).
  • VG Sigmaringen, 13.12.2024 - A 13 K 3087/22

    Rückkehrgefährdung eines Kurden aus der Türkei wegen behaupteter Verweigerung der …

    -, juris Rn. 29 ff.; OVG MV, Urt. v. 21. August 2012 - 3 L 218/08 -, juris S. 7 ff.; BayVGH, Urt. v. 27. April 2012 - 9 B 08.30203 -, juris Rn. 28 ff.; OVG Schl.-H., Urt. v. 1. Dezember 2011 - 4 LB 8/11 -, juris Rn. 49 ff.; OVG Rh.-Pf., Urt. v. 14. Oktober 2011 - 10 A 10416/11 -, juris Rn. 26 ff.).
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