Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 02.12.2003 - 4 LC 153/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
Rückwirkende Heranziehung der Eltern zu den Kosten einer gewährten Maßnahme der Jugendhilfe
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 34 SGB 8; § 91 Abs 1 Nr 4 SGB 8; § 92 Abs 1 SGB 8; § 94 SGB 8
Beitrag; Eltern; Ersparnis; Hilfeleistung; Jugendhilfe; Kosten; Unterhalt; Vergangenheit; Vertrauensschutz; Zeitraum - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Osnabrück, 19.02.2003 - 6 A 134/01
- OVG Niedersachsen, 02.12.2003 - 4 LC 153/03
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 19.04.1972 - V C 72.71
Gewährung einer Heilbehandlung im Rahmen der Tuberkulosehilfe - …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2003 - 4 LC 153/03
Nach den im Sozialhilferecht geltenden Grundsätzen könne ein Kostenbeitrag nachträglich nur erhoben werden, wenn dem Hilfeempfänger bei Beginn der Hilfe eine entsprechende Absicht eröffnet worden sei (vgl. BVerwG, Urt. v. 19.04.1972 - BVerwG 5 C 72.71 - a. a. O.;… Urt. v. 25.1 1.1982 - BVerwG 5 C 13.82 - a. a. O., 411;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.10.1990 - 6 S 1807/89 - FEVS Bd. 41, 463;… W. Schellhorn/H. Schellhorn, BSHG, 16. Aufl. 2002, § 29 Rz. 19).Dazu habe das BVerwG (Urt. v. 19.04.1972 - BVerwG 5 C 72.71 - a. a. O.) für den sozialhilferechtlichen Kostenbeitrag ausgeführt:.
Nach der von dem Verwaltungsgericht zitierten Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (Urt. v. 19.04.1972 - BVerwG 5 C 72.71 - a. a. O.) ist die Kostenbeitragsforderung "alsbald" geltend zu machen, um dem Gebot der Rechtssicherheit Rechnung zu tragen und dem Beitragspflichtigen Gewissheit darüber zu verschaffen, welche finanziellen Belastungen er auf Grund der Hilfegewährung zu tragen habe.
- BVerwG, 25.11.1982 - 5 C 13.82
Teilrückforderung von Eingliederungshilfe wegen Überzahlung - Bedingungen für …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2003 - 4 LC 153/03
Nach den im Sozialhilferecht geltenden Grundsätzen könne ein Kostenbeitrag nachträglich nur erhoben werden, wenn dem Hilfeempfänger bei Beginn der Hilfe eine entsprechende Absicht eröffnet worden sei (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19.04.1972 - BVerwG 5 C 72.71 - a. a. O.; Urt. v. 25.1 1.1982 - BVerwG 5 C 13.82 - a. a. O., 411;… VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.10.1990 - 6 S 1807/89 - FEVS Bd. 41, 463;… W. Schellhorn/H. Schellhorn, BSHG, 16. Aufl. 2002, § 29 Rz. 19). - OVG Niedersachsen, 17.10.2001 - 4 L 3963/00
Arbeitstraining; Behinderter; Einkommen; Einkommenseinsatz; Freibetrag; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2003 - 4 LC 153/03
Unter den beschriebenen Umständen wäre eine solche Vorstellung aber so abwegig, dass sie rechtlich nicht schutzwürdig wäre und die rückwirkende Erhebung eines Kostenbeitrags jedenfalls - wie hier - noch während der laufenden Hilfegewährung nicht ausschlösse (vgl. zur rückwirkenden Heranziehung eines Hilfeempfängers zu den Kosten seiner stationären Betreuung nach Sozialhilferecht: Urt. d. Sen. V. 17.10.2001 - 4 L 3963/00 -, FEVS Bd. 53, 232, 240). - OVG Niedersachsen, 27.02.2004 - 4 LC 47/03
Aufwendung; Aufwendungsersparnis; Ersparnis; Existenzminimum; Jugendhilfe; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2003 - 4 LC 153/03
Seien die angefochtenen Bescheide somit für die Vergangenheit bereits deswegen aufzuheben, weil es an den besonderen Voraussetzungen für eine rückwirkende Heranziehung des Klägers zu den Kosten der für seinen Sohn geleisteten Jugendhilfe fehle, bedürfe es keiner Erörterung, inwieweit der Bescheid vom 26.02.2001 zusätzlich deswegen nicht Bestand haben könnte, weil ein isolierter, einkommensunabhängiger Zugriff auf das dem Beitragspflichtigen gewährte Kindergeld, wie er mit diesem Bescheid vorab erfolgt sei, mit der kostenbeitragsrechtlichen Vorschrift des § 94 Abs. 2 SGB VIII u. U. nicht im Einklang stehe (dazu: Urt. der Kammer vom 18.12.2002 - 6 A 135/01 - > NdsOVG 4 LC 47/03 ). - VGH Baden-Württemberg, 10.10.1990 - 6 S 1807/89
Sozialhilferecht - Zu den Voraussetzungen einer nachträglichen Anforderung eines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.12.2003 - 4 LC 153/03
Nach den im Sozialhilferecht geltenden Grundsätzen könne ein Kostenbeitrag nachträglich nur erhoben werden, wenn dem Hilfeempfänger bei Beginn der Hilfe eine entsprechende Absicht eröffnet worden sei (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19.04.1972 - BVerwG 5 C 72.71 - a. a. O.;… Urt. v. 25.1 1.1982 - BVerwG 5 C 13.82 - a. a. O., 411; VGH Baden-Württemberg, Urt. v. 10.10.1990 - 6 S 1807/89 - FEVS Bd. 41, 463;… W. Schellhorn/H. Schellhorn, BSHG, 16. Aufl. 2002, § 29 Rz. 19).
- VG München, 25.07.2012 - M 18 K 10.6260
Die Festsetzung des Kindergelds als Mindestkostenbeitrag begründet keine …
Die Klägerin hat zwar zutreffend erkannt, dass die Beteiligung an den Kosten einer Erziehungs- bzw. Jugendhilfemaßnahme grundsätzlich "alsbald" und damit zeitnah zur ersten Leistungserbringung geltend gemacht werden soll, insbesondere um dem Gebot der Rechtssicherheit Rechnung zu tragen und dem Kostenbeitragspflichtigen Gewissheit darüber zu verschaffen, welche konkreten finanziellen Belastungen er aufgrund der Hilfegewährung zu tragen hat (OVG Lüneburg v. 2.12.2003, 4 LC 153/03 unter Verweis auf BVerwG v. 19.4.1972, V C 72.71; OVG Nordrhein-Westfalen v. 1.4.2011, 12 A 1292/09; VG Magdeburg v. 17.2.2010, 4 A 27/09).Auch wenn zum damaligen Zeitpunkt die Höhe des konkreten Kostenbeitrags noch nicht bekannt war, konnte die Klägerin von da an nicht mehr in schutzwürdiger Weise darauf vertrauen, keinen Kostenbeitrag für die Erziehungshilfemaßnahme zugunsten ihres Sohns leisten zu müssen (OVG Lüneburg v. 2.12.2003, 4 LC 153/03).
Oktober 2006 bis Mai bzw. Juni 2007 konnte sich, gerade auch, weil die Hilfe zugunsten ihres Sohns noch fortdauerte, kein schutzwürdiges Vertrauen der Klägerin dahingehend entwickeln, entgegen der im Oktober 2006 angekündigten Möglichkeit doch keinen Kostenbeitrag leisten zu müssen (vgl. OVG Lüneburg v. 2.12.2003, 4 LC 153/03).
- VG Ansbach, 14.07.2011 - AN 14 K 10.00614
Verwirkung eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs (Kostenbeitrag) - hier verneint
Auch das Oberverwaltungsgericht Niedersachsen (Urteil vom 2.12.2003 - 4 LC 153/03) verlange eine möglichst zeitnah zum Beginn der Hilfegewährung erfolgende Heranziehung zu einem Kostenbeitrag.Rn. 43 Auch die von Klägerseite zitierte Rechtsprechung (OVG Lüneburg vom 2.12.2003 - 4 LC 153/03 - m.w.N.) führt zu keinem anderen Ergebnis.
Selbst wenn der dortige Kläger gemeint haben möge, er werde jedenfalls nicht mehr rückwirkend zu den Kosten der seinem Sohn gewährten Hilfe herangezogen, wäre unter den beschriebenen Umständen eine solche Vorstellung aber so abwegig, dass sie rechtlich nicht schutzwürdig wäre und die rückwirkende Erhebung eines Kostenbeitrags jedenfalls noch während der laufenden Hilfegewährung nicht ausschlösse (OVG Lüneburg vom 2.12.2003 - 4 LC 153/03 - m.w.N.).
- OVG Sachsen, 12.01.2021 - 3 D 15/20
Festsetzung des Kostenbeitrags anhand von Durchschnittseinkommen; …
Ob im Übrigen zu fordern ist, dass eine Leistungsfestsetzung alsbald (…vgl. BVerwG, Urt. v. 19. April 1972 - V C 72.71 -, juris Rn. 12 zur Tuberkolosehilfe nach BSHG; NdsOVG, Urt. v. 2. Dezember 2003 - 4 LC 153/03 -, juris Rn. 58) zu fordern ist oder ob mangels im Achten Buch Sozialgesetzbuch enthaltener Verjährungsregeln auf die regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren nach § 195 BGB zurückzugreifen ist (…Krome in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VIII, 2. Aufl., Stand: 7. Dezember 2020, § 92 SGB VIII Rn. 63;… Kunkel/Kepert a. a. O. Rn. 14), kann der Senat vorliegend dahinstehen lassen.
- VG Magdeburg, 17.02.2010 - 4 A 27/09
Heranziehung zu einem Kostenbeitrag nach dem SGB VIII
Schutzwürdiges Vertrauen darauf, dass ein Kostenbeitrag nicht oder in geringerer Höhe erhoben wird, besteht aber dann nicht, wenn dem Kostenpflichtigen bekannt ist, dass er zu den Kosten der Maßnahme herangezogen wird (vgl. hierzu Nds. OVG, Urteil vom 02.12.2003 - 4 LC 153/03 -, juris) und die Höhe des Kostenbeitrags noch nicht abschließend ermittelt werden konnte, weil der Kostenpflichtige Unterlagen zu seinen Einkommensverhältnissen nicht vorgelegt hat. - VGH Bayern, 28.07.2014 - 12 ZB 13.1886
Voraussetzungen für die Verwirkung eines jugendhilferechtlichen …
Wenn es der Kläger angesichts des Wegfalls der Unterhaltsleistungen und des entsprechenden Hinweises der Beklagten indes versäumt, Rücklagen für den Kostenbeitrag zu bilden, rechtfertigt dies unter Verweis auf die "Lebensrealität des normal verdienenden Bürgers" die Annahme der Verwirkung der Kostenbeitragsforderung nicht (vgl. hierzu Niedersächsisches OVG, U.v. 2.12.2003 - 4 LC 153/03 - juris Rn. 59;… zur Notwendigkeit der Rücklagenbildung im Unterhaltsrecht, die der Annahme der Verwirkung entgegensteht vgl. OLG Hamm, U.v. 6.8.2009 - 2 UF 241/08 - FamRZ 2010, 303 ff. Rn. 81). - VG Osnabrück, 25.04.2005 - 6 A 162/03
Begünstigung; Belastung; Dauerwirkung; Jugendhilfe; Jugendhilferecht; …
Den vorstehenden Ausführungen hat sich das OVG Lüneburg angeschlossen (vgl. Urt. v. 02.12.2003 - 4 LC 153/03 -).
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