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| OVG Niedersachsen, 02.02.1998 - 4 M 120/98 |
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- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OVG Hamburg, 20.02.1997 - Bs IV 19/97
Richtigkeit einer gerichtlichen Entscheidung; Ernsthafte Zweifel; Zulassung der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.1998 - 4 M 120/98
Bei der Beurteilung, ob ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 - i.V.m. § 146 Abs. 4 - VwGO bestehen, kommt es nicht darauf an, ob die von dem Gericht für seine Entscheidung angeführten Gründe zutreffen; notwendig sind vielmehr ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des von dem Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses (OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.9.1997 - 12 M 4493/97 -, V.n.b.; ebenso: HambOVG, Beschl. v. 20.2.1997 - Bs IV 19/97 -, DVBl. 1997, 1333; VGH BW, Beschl. v. 21.4.1997 - 8 S 667/97 -, VBlBW 1997, 380 = DVBl. 1997, 1327; HessVGH, Beschl. v. 15.7.1997 - 13 TZ 1947/97 -, HessJMBl. - VGH Hessen, 15.07.1997 - 13 TZ 1947/97
Zulassung der Beschwerde: ernstliche Zweifel an der Richtigkeit - Kausalität für …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.1998 - 4 M 120/98
Bei der Beurteilung, ob ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 - i.V.m. § 146 Abs. 4 - VwGO bestehen, kommt es nicht darauf an, ob die von dem Gericht für seine Entscheidung angeführten Gründe zutreffen; notwendig sind vielmehr ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des von dem Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses (OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.9.1997 - 12 M 4493/97 -, V.n.b.; ebenso: HambOVG, Beschl. v. 20.2.1997 - Bs IV 19/97 -, DVBl. 1997, 1333; VGH BW, Beschl. v. 21.4.1997 - 8 S 667/97 -, VBlBW 1997, 380 = DVBl. 1997, 1327; HessVGH, Beschl. v. 15.7.1997 - 13 TZ 1947/97 -, HessJMBl. - VGH Baden-Württemberg, 21.04.1997 - 8 S 667/97
Berufung wegen ernstlicher Zweifel an der Richtigkeit - Auswechslung der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 02.02.1998 - 4 M 120/98
Bei der Beurteilung, ob ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung des Verwaltungsgerichts im Sinne von § 124 Abs. 2 Nr. 1 - i.V.m. § 146 Abs. 4 - VwGO bestehen, kommt es nicht darauf an, ob die von dem Gericht für seine Entscheidung angeführten Gründe zutreffen; notwendig sind vielmehr ernsthafte Zweifel an der Richtigkeit des von dem Verwaltungsgericht gefundenen Ergebnisses (OVG Lüneburg, Beschl. v. 22.9.1997 - 12 M 4493/97 -, V.n.b.; ebenso: HambOVG, Beschl. v. 20.2.1997 - Bs IV 19/97 -, DVBl. 1997, 1333; VGH BW, Beschl. v. 21.4.1997 - 8 S 667/97 -, VBlBW 1997, 380 = DVBl. 1997, 1327; HessVGH, Beschl. v. 15.7.1997 - 13 TZ 1947/97 -, HessJMBl.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2000 - 22 B 762/00
Abgrenzung der zur Unterstützung eines geistig behinderten Elternteils mit Kind …
Rn. 9 Vgl. Wiesner, § 19 SGB VIII als Grundlage für die Hilfegewährung in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder aus der Sicht des Gesetzgebers, NDV 1998, 225 ff.; Empfehlungen des Deutschen Vereins "Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder (§ 19 SGB VIII) - ein Hilfeangebot für zwei Generationen", NDV 1999, 281 ff.; VG Düsseldorf, Urteil vom 31. August 1998 - 19 K 4705/95 - NDV-RD 1999, 86 ff; VG Hannover, Beschluss vom 26. November 1997 - 3 B 6269/97 -, bestätigt durch OVG Lüneburg, Beschluss vom 2. Februar 1998 - 4 M 120/98 -;.Rn. 16 Entgegen der Auffassung der Antragsgegnerin lässt die von ihr zitierte Entscheidung des OVG Lüneburg (Beschluss vom 2. Februar 1998 - 4 M 120/98 -) offen, ob im Fall der Betreuung einer behinderten Mutter mit ihrem Kind in einer gemeinsamen Wohnform auch die Voraussetzungen des § 19 SGB VIII vorliegen.
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