Rechtsprechung
| OVG Schleswig-Holstein, 09.02.1995 - 4 M 87/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anfechtungsrecht; Naturschutzverband; Verbandsklage; Umweltverträglichkeit; Abwägung; Planfeststellungsbeschluß; Prüfungsmaßstab
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BVerwG, 30.10.1992 - 4 A 4.92
Fernstraßenrecht: Planfeststellung für eine Bundesautobahn
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.1995 - 4 M 87/94
Zum einen ist fraglich, ob sich ein derartiger Mangel allein überhaupt auf die planerische Entscheidung auswirken kann, solange eine Umweltverträglichkeitsprüfung der Sache nach stattgefunden hat (vgl. BVerwG UPR 1993, 62, 63). - OVG Schleswig-Holstein, 29.07.1994 - 4 M 58/94
Planfeststellung; Bahnstrecke; Planfeststellungsbeschluß; Vorhabenträger; …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.1995 - 4 M 87/94
Der Prüfungsmaßstab für einen Antrag eines Planbetroffenen oder eines sonst Antragsbefugten auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes bestimmt sich nach § 80 a VwGO, den der Senat auch für Planfeststellungsverfahren anwendet (Beschluß vom 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, SH Anz. 1994, 267). - VGH Baden-Württemberg, 11.06.1993 - 8 S 1995/92
Planfeststellung für Bundesfernstraße; keine Umweltverträglichkeitsprüfung nach …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.1995 - 4 M 87/94
Insoweit ist aber zu bedenken, daß die Umweltverträglichkeitsprüfung an das Planfeststellungsverfahren grundsätzlich keine höheren Anforderungen als das durch die Rechtsprechung konkretisierte Abwägungsgebot stellt (VGH Mannheim DÖV 1994, 527, 528; Klößner, Straßenplanung und Umweltverträglichkeitsprüfung, S. 190), welches durch die Abwägung aller in einer Planung berührten öffentlichen und privaten Belange gekennzeichnet wird. - VGH Baden-Württemberg, 07.08.1992 - 5 S 2378/91
Planfeststellung für Bundesfernstraße: Umweltverträglichkeitsprüfung, …
Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 09.02.1995 - 4 M 87/94
Aus diesem Grund ist der pauschale Hinweis auf eine fehlende Umweltverträglichkeitsprüfung jedenfalls in bezug auf ein Planfeststellungsverfahren, dessen verfahrensrechtliche Ausgestaltung als geradezu vorbildlich geeignet für die Umsetzung des übermedial-integrativen Ansatzes des UVPG angesehen wird (vgl. VGH Mannheim NuR 1993, 138;… Erbguth/Schink, Kommentar zum UVPG, § 12, Rdnr. 33), nicht ausreichend, um die Rechtswidrigkeit einer Entscheidung zu begründen.
- OVG Schleswig-Holstein, 29.10.2020 - 4 MR 1/20
Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung einer Klage gegen einen …
Vorrangiger Maßstab für die Interessenabwägung bei dreiseitigen Rechtsverhältnissen ist deshalb der voraussichtliche Erfolg des Hauptsacheverfahrens (…BVerfG, Beschl. v. 01.10.2008 - 1 BvR 2466/08 -, NVwZ 2009, 240 ff., juris Rn. 21; so schon OVG Schleswig, Beschl. des Senats v. 09.02.1995 - 4 M 87/94 -, juris Rn. 32, v. 22.02.1995 - 4 M 115/94 -, juris Rn. 2, v. 07.08.2000 - 4 M 58/00 - NordÖR 2000, 380 ff., juris Rn. 2 und v. 21.10.2005 - 4 MB101/05 - NordÖR 2005, 533 ff., juris Rn. 2;… dem folgend der 1. Senat: Beschl. v. 28.04.2010 - 1 MR 6/10 -, juris Rn. 3 und v. 14.03.2011 - 1 MR 19/10 -, juris Rn. 49 f.;… OVG Magdeburg, Beschl. v. 18.05.2015 - 2 M 33/15 -, juris Rn. 19 m.w.N.). - OVG Schleswig-Holstein, 13.03.1996 - 4 K 3/95
Landesnaturschutzverband; Beteiligungsrechte; Altruistische Verbandsklage; …
Die vom Senat in dessen Entscheidungen vom 09. Februar 1995 - 4 M 87/94 - eingenommene Rechtsauffassung könne nicht aufrecht erhalten bleiben, wenn man Art. 4 Abs. 1 i.V.m. Anh. I.7 der UVP-Richtlinie beachte, wonach für den Bau von Autobahnen und Schnellstraßen in jedem Fall eine Umweltverträglichkeitsprüfung vorgesehen sei, sofern nicht von der Ausnahmeregelung des Art. 2 Abs. 3 Gebrauch gemacht werde.Denn die Notwendigkeit einer solchen selbständigen Prüfung besteht nach Überzeugung des Senats nicht (vgl. Beschl. d. Senats v. 09.02.1995 - 4 M 87/94 -, S. 8 f.; siehe auch Urt. d. BVerwG v. 18.05.1995 - 4 C 4.94 -, NVwZ 1996/381, 388).
- OVG Schleswig-Holstein, 07.08.2000 - 4 M 58/00
Voraussetzungen einer erfolgreichen Beanstandung der Anordnung des …
Der Senat sieht in der Plangenehmigung der Antragsgegnerin vom 25. Mai 2000 einen Verwaltungsakt mit Doppelwirkung, da er für den Träger des Vorhabens - hier die Beigeladene - einer Genehmigung entspricht, durch die der Antragsteller auf der anderen Seite sich in seinen Rechten, insbesondere seinem Eigentumsrecht beeinträchtigt sieht (vgl. die Rechtsprechung des erkennenden Senats, Beschluss vom 29. Juli 1994 - 4 M 58/94 SchlHA. 1994, 267, sowie Beschluss vom 22.02.1995 - 4 M 115/94 - für die eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Beschluss vom 09.02.1995 - 4 M 87/94 -, für die straßenrechtliche Planfeststellung;… vgl. auch Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl., Rnr. 4 b zu § 80a;… Kopp-Schenke, VwGO, 11. Aufl., Rnr. 6 bis 9, 22 zu § 80, Rnr. 1, 2 zu § 80a).
- OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 4 M 115/94
Verwaltungakt mit Drittwirkung; Drittwirkung; Sofortiger Vollzug; …
Der Senat sieht in dem Planfeststellungsbeschluß des Beklagten einen Verwaltungsakt mit Doppelwirkung, da er für den Träger des Vorhabens - hier die Beigeladene - einer Genehmigung entspricht, durch die die Klägerinnen auf der anderen Seite sich in ihren Rechten, insbesondere ihrem Selbstverwaltungsrecht aus Art. 28 Abs. 2 GG beeinträchtigt sehen (vgl. die Rechtsprechung des erkennenden Senats, Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, SchlHA 1994, 267 für die eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Beschl. v. 09.02,1995 - 4 M 87/94 -, für die straßenrechtliche Planfeststellung;… vgl. auch Redecker/v. Oertzen, VwGO, 11. Aufl., Rdn. 4 b zu § 80 a;… Kopp, VwGO, 9. Aufl., Rdn. 6 bis 9, 22 zu § 80, Rdn. 1, 2 zu § 80 a). - OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 4 M 113/94
Verwaltungsakt mit Drittwirkung; Drittwirkung; Sofortige Vollziehung; …
Der Senat sieht in dem Planfeststellungsbeschluß des Beklagten einen Verwaltungsakt mit Drittwirkung, da er für den Träger des Vorhabens - hier die Beigeladene - einer Genehmigung entspricht, durch die die Kläger auf der anderen Seite sich in ihren Rechten beeinträchtigt sehen (vgl. die Rechtsprechung des erkennenden Senats, Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, SchlHA 1994, 267 für die eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Beschl. v. 09.02.1995 - 4 M 87/94 -, für die straßenrechtliche Planfeststellung;… vgl. auch Redecker/v. Oertzen, VwGO, 11. Aufl., Rdn. 4 b zu § 80 a;… Kopp, VwGO, 9. Aufl., Rdn. 6 bis 9, 22 zu § 80, Rdn. 1, 2 zu § 80 a). - OVG Schleswig-Holstein, 22.02.1995 - 4 M 112/94
Prüfungsmaßstab; Planfeststellungsbeschluß; Planungshoheit; Gemeindegebiet; …
Der Senat sieht in dem Planfeststellungsbeschluß des Beklagten einen Verwaltungsakt mit Doppelwirkung, da er für den Träger des Vorhabens - hier die Beigeladene - einer Genehmigung entspricht, durch die die Klägerin auf der anderen Seite sich in ihren Rechten, insbesondere ihrem Selbstverwaltungsrecht aus Art. 28 Abs. 2 GG beeinträchtigt sieht (vgl. die Rechtsprechung des erkennenden Senats, Beschl. v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, SchlHA 1994, 267 für die eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Beschl. v. 09.02.1995 - 4 M 87/94 -, für die straßenrechtliche Planfeststellung;… vgl. auch Redeker/v. Oertzen, VwGO, 11. Aufl., Rdn. 4 b zu § 80 a;… Kopp, VwGO, 9. Aufl., Rdn. 6 bis 9, 22 zu § 80, Rdn. 1, 2 zu § 80 a). - OVG Schleswig-Holstein, 28.07.2003 - 4 MR 18/03 Der Senat sieht entsprechend seiner ständigen Rechtsprechung in dem Planfeststellungsbeschluss des Antragsgegners vom 24. April 2003 einen Verwaltungsakt mit Doppelwirkung, da er für den Träger des Vorhabens - hier die Beigeladene - einer Genehmigung entspricht, durch die die Antragsteller auf der anderen Seite sich in ihren Rechten, insbesondere ihrem Eigentumsrecht beeinträchtigt sehen (vgl. die Rechtsprechung des erkennenden Senats, Beschl v. 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, SchlHA 1994, 267, sowie Beschl. v. 22.02.1995 - 4 M 115/94 - für eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Beschl. v. 09.02.1995 - 4 M 87/94 -, Beschl. v. 27.11.2001 - 4 M 92/01 - für straßenrechtliche Planfeststellung; Beschl. v. 19.10.2000 - 4 M 630 -, für die wasserrechtliche Planfeststellung;… vgl. auch Redeker/von Oertzen, VwGO, 11. Aufl., Rn 4 b zu § 80 a;… Kopp/Schenke, VwGO, 11. Aufl., Rn 6-9, 22 zu § 80, Rn 1, 2 zu § 80 a).
- OVG Schleswig-Holstein, 19.10.2000 - 4 M 63/00 Gleichwohl entspricht die Interessenlage derjenigen des § 80 a VwGO, weil einerseits die Behörde "Wasser- und Schiffahrtsdirektion Ost" als Anhörungs- und Planfeststellungsbehörde (vgl. § 14 Abs. 1 Satz 3 WaStrG) fungiert, andererseits die selbständige Behörde "Wasser- und Schiffahrtsamt Lauenburg" als Vorhabenträger Begünstigte des Genehmigungsbeschlusses ist, durch den der Antragsteller als Dritter sich in seinen Rechten beeinträchtigt sieht (vgl. zu dieser Konstellation des § 80 a VwGO die Rechtsprechung des erkennenden Senats, Beschl. vom 29.07.1994 - 4 M 58/94 -, SchlHA 94, 267 und zuletzt Beschl. vom 07.08.2000 - 4 M 58/00 -, jeweils für die eisenbahnrechtliche Planfeststellung; Beschl. vom 09.02.1995 - 4 M 87/94 -, für die straßenrechtliche Planfeststellung jeweils m.w.N.).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".