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Rechtsprechung
   OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2021 - 4 MB 41/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,42949
OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2021 - 4 MB 41/21 (https://dejure.org/2021,42949)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27.08.2021 - 4 MB 41/21 (https://dejure.org/2021,42949)
OVG Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 27. August 2021 - 4 MB 41/21 (https://dejure.org/2021,42949)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Justiz Schleswig-Holstein

    § 16a Abs 1 S 2 Nr 3 TierSchG, § 146 Abs 4 S 3 VwGO, § 35 GewO, § 52 Abs 1 GKG, § 80 Abs 5 VwGO
    Maßgeblicher gerichtlicher Beurteilungszeitpunkt im vorläufigen Rechtsschutzverfahren gegen eine tierschutzrechtliche Verfügung; Streitwerthalbierung im vorläufigen Rechtsschutzverfahren bei einem einer Gewerbeuntersagung gleichkommenden Tierhaltungsverbot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Beschwerdevorbringen; Bestandsauflösung; Darlegungsgebot; Gefahrenprognose; Haltungs- und Betreuungsverbot; Kälbersterblichkeit; Rinderhaltung; Zuwiderhandlung; Tierschutz; Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung

  • rechtsportal.de

    Untersagung des Haltens und Betreuens von Rindern aus tierschutzrechtlichen Gründen u.a. wegen Kälbersterblichkeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Widerspruch gegen eine tierschutzrechtliche Verfügung und ihre Gefahrenprognose

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (9)

  • VGH Bayern, 08.05.2019 - 23 ZB 18.756

    Untersagung der Haltung von landwirtschaftlichen Nutztieren

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2021 - 4 MB 41/21
    Rn. 10 Andererseits greift der Antragsteller innerhalb der Befassung mit der Prognosestellung auch die Würdigung der vorangegangenen Zuwiderhandlungen durch das Verwaltungsgericht an (z.B. die Ermittlung der Kälbersterblichkeit für die Jahre 2019 und 2020 und deren Darstellung sowie pauschal eine Verletzung der Amtsermittlungspflicht), obwohl die Verstöße als solche an dieser Stelle nicht mehr in Frage stehen sollten; es sind allenfalls die Zahl und / oder die Schwere der bisherigen Verstöße, die für die nach § 16a Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 Hs. 1 TierSchG erforderliche, tatsachengestützte Prognose dafür, dass der Halter ohne den Erlass eines Haltungs- und Betreuungsverbots weiterhin Zuwiderhandlungen der genannten Art begehen wird, relevant sein können (vgl. VGH München, Beschl. v. 08.05.2019 - 23 ZB 18.756 -, juris Rn. 7, 8 m.w.N.).

    Auch die fehlende Einsichtsfähigkeit stellt eine wesentliche Tatsache dar, welche die Annahme rechtfertigt, dass ein Betroffener weiterhin gegen das Tierschutzrecht verstoßen wird (VGH München, Beschl. v. 08.05.2019 - 23 ZB 18.756 -, juris Rn. 7, 8 m.w.N.).

    Allein ein an den Tag gelegtes Wohlverhalten unter dem Druck eines laufenden Verfahrens ist nicht geeignet, die negative Gefahrenprognose zu erschüttern (VGH München, Beschl. v. 18.05.2021 - 23 CS 21.64 -, juris Rn. 21 und v. 08.05.2019 - 23 ZB 18.756 -, juris Rn. 8;… OVG Berlin-Brbg., Beschl. v. 08.10.2018 - OVG 5 S 52.17 -, juris Rn. 7;… VGH Mannheim, Beschl. v. 17.03.2005 - 1 S 381/05 -, juris Rn. 4).

  • VGH Baden-Württemberg, 17.03.2005 - 1 S 381/05

    Tierschutz; Schafbestand; Auflösung; Ersatzvornahme; Wegnahme; unmittelbare …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2021 - 4 MB 41/21
    Allein ein an den Tag gelegtes Wohlverhalten unter dem Druck eines laufenden Verfahrens ist nicht geeignet, die negative Gefahrenprognose zu erschüttern (…VGH München, Beschl. v. 18.05.2021 - 23 CS 21.64 -, juris Rn. 21 und v. 08.05.2019 - 23 ZB 18.756 -, juris Rn. 8;… OVG Berlin-Brbg., Beschl. v. 08.10.2018 - OVG 5 S 52.17 -, juris Rn. 7; VGH Mannheim, Beschl. v. 17.03.2005 - 1 S 381/05 -, juris Rn. 4).
  • OVG Sachsen, 11.06.2020 - 3 B 124/20

    Untersagung der Schweinehaltung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2021 - 4 MB 41/21
    Rn. 23 Richtig ist, dass in der vorliegenden Situation, in der über den Widerspruch gegen das Haltungs- und Betreuungsverbot noch nicht entschieden ist, auf die aktuelle Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen (Beschwerde-)Entscheidung abgestellt werden muss (vgl. nur OVG Bautzen, Beschl. v. 11.06.2020 - 3 B 124/20 -, juris Rn. 4).
  • OVG Schleswig-Holstein, 03.09.2018 - 2 MB 36/17

    Erhebung eines Straßenausbaubeitrag für sog. Blockbinnenhof; wirtschaftlicher …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2021 - 4 MB 41/21
    Die Beschwerdebegründung muss an die tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts anknüpfen und aufzeigen, weshalb diese aus der Sicht der Beschwerde nicht tragfähig sind bzw. aus welchen rechtlichen und tatsächlichen Gründen die Entscheidung unrichtig sein soll und geändert werden muss ( OVG Schleswig, Beschl. v. 03.09.2018 - 2 MB 36/17 -, juris Rn. 7 m.w.N., Beschl. v. 18.11.2019 - 2 MB 1/19 - juris Rn. 3 ; Senat, Beschl. v. 07.01.2019 - 4 MB 117/18 - n.v.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2019 - 2 MB 1/19

    Untersuchungsanordnung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten im …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2021 - 4 MB 41/21
    Die Beschwerdebegründung muss an die tragenden Erwägungen des Verwaltungsgerichts anknüpfen und aufzeigen, weshalb diese aus der Sicht der Beschwerde nicht tragfähig sind bzw. aus welchen rechtlichen und tatsächlichen Gründen die Entscheidung unrichtig sein soll und geändert werden muss ( OVG Schleswig, Beschl. v. 03.09.2018 - 2 MB 36/17 -, juris Rn. 7 m.w.N., Beschl. v. 18.11.2019 - 2 MB 1/19 - juris Rn. 3 ; Senat, Beschl. v. 07.01.2019 - 4 MB 117/18 - n.v.).
  • OVG Mecklenburg-Vorpommern, 07.10.2003 - 1 M 34/03

    Ermittlungsfähigkeit eines umlagefähigen Aufwandes i.R.d. Einsatzes öffentlicher …

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2021 - 4 MB 41/21
    Dies setzt eine Orientierung an der Begründungsstruktur der angegriffenen Entscheidung voraus (OVG Greifswald, Beschl. v. 07.10.2003 - 1 M 34/03 -, BeckRS 2003, 10828 Rn. 5).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 08.10.2018 - 5 S 52.17

    Haltungsbedingungen bezüglich Rinder; Vertrauen in Amtstierärzte

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2021 - 4 MB 41/21
    Allein ein an den Tag gelegtes Wohlverhalten unter dem Druck eines laufenden Verfahrens ist nicht geeignet, die negative Gefahrenprognose zu erschüttern (…VGH München, Beschl. v. 18.05.2021 - 23 CS 21.64 -, juris Rn. 21 und v. 08.05.2019 - 23 ZB 18.756 -, juris Rn. 8; OVG Berlin-Brbg., Beschl. v. 08.10.2018 - OVG 5 S 52.17 -, juris Rn. 7;… VGH Mannheim, Beschl. v. 17.03.2005 - 1 S 381/05 -, juris Rn. 4).
  • VGH Bayern, 18.05.2021 - 23 CS 21.64

    Untersagung der Hundehaltung

    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2021 - 4 MB 41/21
    Allein ein an den Tag gelegtes Wohlverhalten unter dem Druck eines laufenden Verfahrens ist nicht geeignet, die negative Gefahrenprognose zu erschüttern (VGH München, Beschl. v. 18.05.2021 - 23 CS 21.64 -, juris Rn. 21 und v. 08.05.2019 - 23 ZB 18.756 -, juris Rn. 8;… OVG Berlin-Brbg., Beschl. v. 08.10.2018 - OVG 5 S 52.17 -, juris Rn. 7;… VGH Mannheim, Beschl. v. 17.03.2005 - 1 S 381/05 -, juris Rn. 4).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 08.01.2020 - 20 B 1446/19
    Auszug aus OVG Schleswig-Holstein, 27.08.2021 - 4 MB 41/21
    Solche momentanen Verbesserungen können keinen Ausschlag geben, solange die Ursachen für die in der Vergangenheit liegenden Verstöße nach den konkreten Umständen des Einzelfalls nicht verlässlich beseitigt sind (OVG Münster, Beschluss vom 08.01.2020 - 20 B 1446/19 -, juris Rn. 22).
  • OVG Schleswig-Holstein, 22.12.2022 - 4 MB 48/22

    Tierschutz-, Haltungs- und Betreuungsverbot gegenüber einem Landwirt

    Zu einem strukturierten fallbezogenen Vorbringen gehört deshalb etwa auch, den Vortrag zuzuordnen, sobald mehrere Anordnungen streitgegenständlich sind (OVG Schleswig, Beschl. v. 12.10.2021 - 4 MB 39/21 -, juris Rn. 2, v. 27.08.2021 - 4 MB 41/21 -, juris Rn. 8 m.w.N.).

    Dies gilt auch in Anbetracht des Umstandes, dass es im Rahmen eines Verfahrens auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, in welchem - wie hier - die zuständige Behörde noch nicht über den Widerspruch gegen das Haltungs- und Betreuungsverbot entschieden hat und es noch an einer abschließenden behördlichen Entscheidung fehlt, auf die aktuelle Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen (Beschwerde-)Entscheidung ankommt (OVG Schleswig, Beschl. v. 12.10.2021 - 4 MB 39/21 -, juris Rn. 8 und v. 27.08.2021 - 4 MB 41/21 -, juris Rn. 23;… OVG Bautzen, Beschl. v. 11.06.2020 - 3 B 124/20 -, juris Rn. 4).

    Die rechtliche Ausgangsüberlegung, dass ein Wohlverhalten unter dem Druck eines laufenden Verfahrens grundsätzlich nicht geeignet ist, die dem Tierhaltungsverbot zugrundeliegende Gefahrenprognose zu erschüttern, stellt er nicht in Frage; sie entspricht im Übrigen auch der vom Antragsgegner zitierten Rechtsprechung des Senats (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 27.08.2021 - 4 MB 41/21 - juris Rn. 24 m.w.N.).

    Eine Halbierung dieses Streitwertes wegen Vorliegens eines Verfahrens des vorläufigen Rechtsschutzes scheidet aus, da die Entscheidung in der Sache vollständig vorweggenommen wird (vgl. OVG Schleswig, Beschl. v. 27.08.2021 - 4 MB 41/21 -, juris Rn. 34).

  • OVG Schleswig-Holstein, 12.10.2021 - 4 MB 39/21

    Tierschutzwidrige Haltung von Rindern

    a) Nach der im Eilverfahren nur möglichen und auch nur gebotenen summarischen Prüfung der Sach- und Rechtslage stand die Rinderhaltung weder im Zeitpunkt des Erlasses der streitgegenständlichen Verfügungen mit § 2 TierSchG im Einklang, noch genügt sie im hier - mangels Erlass eines Widerspruchsbescheids - maßgeblichen Zeitpunkt des Erlasses der gerichtlichen Entscheidung (vgl. dazu Beschluss des Senats 27. August 2021 - 4 MB 41/21 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Sächs. OVG…, Beschluss vom 11. Juni 2020 - 3 B 124/20 -, juris Rn. 4) den Anforderungen des § 2 TierSchG.

    Ein unter dem Druck eines laufenden Verfahrens gezeigtes Wohlverhalten ist - worauf auch das Verwaltungsgericht in der angegriffenen Entscheidung hingewiesen hat - grundsätzlich nicht geeignet, die Gefahrenprognose im Rahmen des § 16a Abs. 1 Satz 2 TierSchG zu erschüttern (vgl. Beschluss des Senats vom 27. August 2021 - 4 MB 41/21 -, zur Veröffentlichung vorgesehen; Bay. VGH…, Beschluss vom 8. Mai 2019 - 23 ZB 18.756 -, Rn. 8, juris;… VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 17. März 2005 - 1 S 381/05 -, Rn. 4, juris;… OVG Berlin- BBg., Beschluss vom 8. Oktober 2018 - OVG 5 S 52.17 -, Rn. 7, juris).

  • OVG Schleswig-Holstein, 23.09.2021 - 4 MB 32/21

    Vorläufiger Rechtsschutz gegen Besitzeinweisungsbeschlüsse

    Eine Halbierung des Streitwerts kommt nach der Rechtsprechung des Senats dann nicht in Betracht, wenn mit dem Eilverfahren die Hauptsache (vorläufig) vorweggenommen wird (vgl. Beschluss des Senats vom 27. August 2021 - 4 MB 41/21 -, n.v.).
  • OVG Schleswig-Holstein, 13.08.2026 - 4 MB 23/26

    Tierschutzrecht: Rechtmäßigkeit eines Haltungs- und Betreuungsverbots aufgrund …

    Dabei kann auch eine mangelnde Einsichtsfähigkeit, eine Verharmlosungstendenz sowie eine fehlende Kooperationsbereitschaft in die Prognose einbezogen werden (vgl. Beschluss des Senats vom 27. August 2021 - 4 MB 41/21 -, juris Rn. 23 ; OVG Bautzen…, Beschluss vom 22. Mai 2026 - 3 A 599/25 -, juris Rn. 44).
  • VGH Baden-Württemberg, 01.09.2023 - 1 S 1210/23
    Rn. 22 a) Die Anordnung der Räumung der Obdachlosenunterkunft des Antragstellers erweist sich im maßgeblichen Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung, in dem über den Widerspruch des Antragstellers im Sinne einer letzten Behördenentscheidung noch nicht entschieden ist (…vgl. BayVGH, Beschl. v. 31.08.2021 - 11 CS 21.1631 - juris Rn. 24;… SächsOVG, Beschl. v. 11.06.2020 - 3 B 124/20 - juris Rn. 4; OVG Schleswig-H., Beschl. v. 27.08.2021 - 4 MB 41/21 - juris 23), voraussichtlich als rechtswidrig, weil ihre Vollziehung zu einer erneuten Obdachlosigkeit des Antragstellers führte, die zu beseitigen die Antragsgegnerin polizeirechtlich verpflichtet wäre.
  • OVG Schleswig-Holstein, 02.02.2026 - 4 MB 33/25

    Rechtmäßigkeit eines Haltungs- und Betreuungsverbots und einer …

    Rn. 10 Im Rahmen eines Verfahrens auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes, in welchem - wie hier - die zuständige Behörde noch nicht über den Widerspruch gegen das Haltungs- und Betreuungsverbot entschieden hat und es damit noch an einer abschließenden behördlichen Entscheidung fehlt, kommt es für die Beurteilung des oben Gesagten auf die aktuelle Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der gerichtlichen (Beschwerde-)Entscheidung an (vgl. Beschlüsse des Senats vom 27. August 2021 - 4 MB 41/21 -, juris LS 1 und Rn. 23 …und vom 22. Dezember 2022 - 4 MB 48/22 -, juris Rn. 51 ).
  • OVG Schleswig-Holstein, 05.02.2026 - 4 MB 44/25

    Fortnahme, Unterbringung und Veräußerung von erheblich vernachlässigten Hunden …

    Allein ein an den Tag gelegtes Wohlverhalten unter dem Druck eines laufenden Verfahrens allein ist indes nicht geeignet, die negative Gefahrenprognose zu erschüttern (vgl. Beschluss des Senats vom 27. August 2021 - 4 MB 41/21 -, juris Rn. 24 ).
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