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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 12.05.2023 - 4 ME 11/23   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,12200
OVG Niedersachsen, 12.05.2023 - 4 ME 11/23 (https://dejure.org/2023,12200)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.05.2023 - 4 ME 11/23 (https://dejure.org/2023,12200)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Mai 2023 - 4 ME 11/23 (https://dejure.org/2023,12200)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    BNatSchG § 14 Abs. 2; BNatSchG § 15 Abs. 2; BNatSchG § 17 Abs. 8 Satz 2; BNatSchG § 33 Abs. 1 Satz 2; VwVfG § 37; VwGO § 80 Abs. 5
    Baumfällarbeiten; Bestimmtheit; Forstwirtschaft; Freistellungsregelung; Gute fachliche Praxis; Landschaftsschutzgebietsverordnung; Natura 2000-Gebiet; Strategische Umweltprüfung; Verbotstatbestände; Verkehrssicherungsgründe; Verkehrssicherungspflicht; ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Baumfällarbeiten; Bestimmtheit; Forstwirtschaft; Freistellungsregelung; Gute fachliche Praxis; Landschaftsschutzgebietsverordnung; Natura 2000-Gebiet; Strategische Umweltprüfung; Verbotstatbestände; Verkehrssicherungsgründe; Verkehrssicherungspflicht; ...

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Besonderheiten zur Genehmigung von Holzschlagarbeiten in FFH-Gebieten zu Erfüllung vermeidlicher Verkehrssicherungspflichten

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2023, 762
 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 06.11.2012 - 9 A 17.11

    Planfeststellung; FFH-Gebiet; Gebietsabgrenzung; Gebietsauswahl; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2023 - 4 ME 11/23
    Die Regelvermutung des § 14 Abs. 2 Satz 2 BNatSchG greift nämlich nicht, wenn Besonderheiten der forstwirtschaftlichen Nutzung im konkreten Fall mit den naturschutzfachlichen Gegebenheiten nicht zu vereinbaren sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.2021 - 7 C 6.20 -, juris Rn. 42 sowie v. 6.11.2012 - 9 A 17.11 -, juris Rn. 89).

    Ist - wie hier - ein Natura 2000-Gebiet betroffen, hat die zuständige Behörde insoweit sicherzustellen, dass es nicht zu Veränderungen und Störungen kommt, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können (§ 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG - vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 25.11.2021 - 7 C 6.20 -, juris Rn. 42 sowie v. 6.11.2012 - 9 A 17.11 -, juris Rn. 89).

    Die Frage, ob von einer konkreten forstwirtschaftlichen Nutzung eine solche Beeinträchtigung droht, ist hierbei zuvörderst eine naturschutzfachliche Frage, die der für die Unterschutzstellung zuständige Normgeber durch die Schutzgebietsausweisung und die Schutzgebietspflege zu regeln hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.2021 - 7 C 6.20 -, juris Rn. 42, sowie v. 6.11.2012 - 9 A 17.11 -, juris Rn. 89).

  • BVerwG, 25.11.2021 - 7 C 6.20

    Über Sanierungsmaßnahmen im Vogelschutzgebiet Eiderstedt muss neu verhandelt …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2023 - 4 ME 11/23
    Die Regelvermutung des § 14 Abs. 2 Satz 2 BNatSchG greift nämlich nicht, wenn Besonderheiten der forstwirtschaftlichen Nutzung im konkreten Fall mit den naturschutzfachlichen Gegebenheiten nicht zu vereinbaren sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.2021 - 7 C 6.20 -, juris Rn. 42 sowie v. 6.11.2012 - 9 A 17.11 -, juris Rn. 89).

    Ist - wie hier - ein Natura 2000-Gebiet betroffen, hat die zuständige Behörde insoweit sicherzustellen, dass es nicht zu Veränderungen und Störungen kommt, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung des Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können (§ 33 Abs. 1 Satz 1 BNatSchG - vgl. dazu BVerwG, Urt. v. 25.11.2021 - 7 C 6.20 -, juris Rn. 42 sowie v. 6.11.2012 - 9 A 17.11 -, juris Rn. 89).

    Die Frage, ob von einer konkreten forstwirtschaftlichen Nutzung eine solche Beeinträchtigung droht, ist hierbei zuvörderst eine naturschutzfachliche Frage, die der für die Unterschutzstellung zuständige Normgeber durch die Schutzgebietsausweisung und die Schutzgebietspflege zu regeln hat (vgl. BVerwG, Urt. v. 25.11.2021 - 7 C 6.20 -, juris Rn. 42, sowie v. 6.11.2012 - 9 A 17.11 -, juris Rn. 89).

  • OVG Niedersachsen, 02.02.2022 - 4 ME 231/21

    Austausch Rechtsgrundlage; Biotoptyp; Bodenbearbeitung; Dauerverwaltungsakt; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2023 - 4 ME 11/23
    Ist den Anforderungen an die gute fachliche Praxis nicht entsprochen, liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher der Senat folgt, ein Eingriff vor (…BVerwG, Urt. v. 1.9.2016 - 4 C 4.15 -, juris Rn. 21; Senatsbeschl. v. 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -, juris Rn. 39).

    Soweit die Antragstellerin einwendet, es komme vorliegend auch ein "Sich-Entwickeln-Lassen" oder eine "natürlichen Sukzession", mithin ein schlichtes Unterlassen weiterer Handlungen in Betracht, verkennt die Antragstellerin, dass damit ebenfalls die Wiederherstellung des früheren Zustandes angesprochen ist, nur nicht - wie hier - im Wege der Anpflanzung, sondern durch natürliche Sukzession (zu einer entsprechenden Konstellation vgl. Senatsbeschl. v. 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -, juris).

  • OVG Niedersachsen, 23.03.2022 - 4 KN 252/19

    Aarhus-Konvention; Anstoßfunktion; Ausfertigung; Auslegung; Bekanntmachung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2023 - 4 ME 11/23
    Die LSG-VO unterliegt keiner SUP-Pflicht nach Art. 3 Abs. 2 Buchst. a) der Richtlinie 2001/42/EG, da die Verordnung allgemeine Verbote nach § 3 VO sowie (Bewirtschaftungs-) Vorgaben für bestimmte von den Verboten freigestellte Handlungen oder Nutzungen nach § 4 VO, nicht jedoch hinreichend detaillierte Regelungen über den Inhalt, die Ausarbeitung und die Durchführung von in den Anhängen I und II der Richtlinie 2011/92/EU aufgeführten Projekten enthält (zur SUP-Pflicht nach Art. 3 Abs. 2 Buchst. a) der Richtlinie 2001/42/EG vgl. EuGH, Urt. v. 22.2.2022 - C-300/20 -, juris Rn. 62 f.; ferner Senatsurt. v. 22.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 60).

    Nach bisheriger Senatsrechtsprechung unterliegt eine Verordnung, mit der ein Natura 2000-Gebiet unter Schutz gestellt wird, auch keiner Pflicht zur SUP nach Art. 3 Abs. 2 Buchst. b) der Richtlinie 2001/42/EG (Senatsurt. v. 22.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 61 f.;… ferner Bay. VGH, Urt. v. 25.4.2018 - 14 N 14.878 -, juris Rn. 59 ff.).

  • VG Braunschweig, 24.06.2025 - 3 A 222/22

    Verlängerung; Gesamtstudienzeit; Wechsel von Master zu Diplom; Diplom; freie …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2023 - 4 ME 11/23
    Die Antragstellerin begehrt im Wege des vorläufigen Rechtsschutzes die Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung ihrer Klage (3 A 222/22) gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 13. Juli 2022 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 10. November 2022, mit dem auf der Grundlage des § 17 Abs. 8 Satz 2 BNatSchG die Wiederherstellung des früheren Zustands auf Waldflächen, die den FFH-Lebensraumtypen H. (I.) und J. (K.) zuzuordnen sind, anhand anliegender Karte und Pflanzpläne sofort vollziehbar verfügt wurde.

    Am 30. November 2022 erhob die Antragstellerin vor dem Verwaltungsgericht Klage (3 A 222/22) gegen den Bescheid des Antragsgegners vom 13. Juli 2022 in der Gestalt des Widerspruchbescheids vom 10. November 2022.

  • BVerwG, 01.09.2016 - 4 C 4.15

    Klagebegehren; Auslegung des Rechtsschutzziels; Feststellungsklage bei Streit …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2023 - 4 ME 11/23
    Ist den Anforderungen an die gute fachliche Praxis nicht entsprochen, liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher der Senat folgt, ein Eingriff vor (BVerwG, Urt. v. 1.9.2016 - 4 C 4.15 -, juris Rn. 21;… Senatsbeschl. v. 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -, juris Rn. 39).
  • EuGH, 22.02.2022 - C-300/20

    Bund Naturschutz in Bayern - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2023 - 4 ME 11/23
    Die LSG-VO unterliegt keiner SUP-Pflicht nach Art. 3 Abs. 2 Buchst. a) der Richtlinie 2001/42/EG, da die Verordnung allgemeine Verbote nach § 3 VO sowie (Bewirtschaftungs-) Vorgaben für bestimmte von den Verboten freigestellte Handlungen oder Nutzungen nach § 4 VO, nicht jedoch hinreichend detaillierte Regelungen über den Inhalt, die Ausarbeitung und die Durchführung von in den Anhängen I und II der Richtlinie 2011/92/EU aufgeführten Projekten enthält (zur SUP-Pflicht nach Art. 3 Abs. 2 Buchst. a) der Richtlinie 2001/42/EG vgl. EuGH, Urt. v. 22.2.2022 - C-300/20 -, juris Rn. 62 f.; ferner Senatsurt. v. 22.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 60).
  • BVerwG, 13.06.2019 - 4 C 4.18

    Ackerbau; Bewirtschaftungsbeschränkung; Dauergrünland; Eingriff; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2023 - 4 ME 11/23
    Es kann dahinstehen, ob - wie die Antragstellerin mit ihrer Beschwerde einwendet - auch forstliche Maßnahmen aus Gründen der Verkehrssicherung zu den nach § 14 Abs. 2 Satz 1 BNatSchG privilegierten Tätigkeiten der "täglichen Wirtschaftsweise" (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 13.6.2019 - 4 C 4.18 -, juris Rn. 20) gehören, wenn sich die Maßnahmen ihrem Erscheinungsbild nach nicht von einer typischen forstwirtschaftlichen Bodennutzung in Form einer Holzernte unterscheiden.
  • VGH Bayern, 25.04.2018 - 14 N 14.878

    Normenkontrollverfahren Landschaftsschutzgebiet "Inntal Süd", LKr. Rosenheim

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2023 - 4 ME 11/23
    Nach bisheriger Senatsrechtsprechung unterliegt eine Verordnung, mit der ein Natura 2000-Gebiet unter Schutz gestellt wird, auch keiner Pflicht zur SUP nach Art. 3 Abs. 2 Buchst. b) der Richtlinie 2001/42/EG (…Senatsurt. v. 22.3.2022 - 4 KN 252/19 -, juris Rn. 61 f.; ferner Bay. VGH, Urt. v. 25.4.2018 - 14 N 14.878 -, juris Rn. 59 ff.).
  • EuGH, 12.06.2019 - C-43/18

    CFE - Vorlage zur Vorabentscheidung - Umwelt - Richtlinie 2001/42/EG - Prüfung …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2023 - 4 ME 11/23
    Auch nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs steht ein Rechtsakt, mit dem ein Mitgliedstaat ein Gebiet gemäß der FFH-Richtlinie als besonderes Schutzgebiet ausweist, unmittelbar mit der Verwaltung des Gebiets in Verbindung oder ist hierfür notwendig mit der Folge, dass ein solcher Rechtsakt von einer "Verträglichkeitsprüfung" im Sinne von Art. 6 Abs. 3 der FFH-Richtlinie und damit von einer "Umweltprüfung" im Sinne von Art. 3 Abs. 2 Buchst. b der Richtlinie 2001/42/EG freigestellt sein kann (EuGH, Urt. v. 12.6.2019 - C-43/18 -, juris Rn. 49 f.).
  • VGH Baden-Württemberg, 08.06.2006 - 11 S 2135/05

    Zum Ausschluss neuen Vorbringens nach Ablauf der Beschwerdebegründungsfrist; …

  • VG Augsburg, 17.10.2022 - Au 9 K 21.1549

    Erfolglose Klage gegen die Anordnung einer Ersatzzahlung für einen nicht …

  • OVG Niedersachsen, 05.06.2025 - 4 LA 139/24

    Auswahlermessen; Baumreihe; agroforstwirtschaftliche Bodennutzung; …

    Ist den Anforderungen an die gute fachliche Praxis i. S. v. § 14 Abs. 2 Satz 2 BNatSchG nicht entsprochen, liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher der Senat folgt, ein Eingriff vor (…vgl. BVerwG, Urt. v. 1.9.2016 - 4 C 4.15 -, juris Rn. 21; Senatsbeschl. v. 12.5.2023 - 4 ME 11/23 -, juris Rn. 17 und v. 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -, juris Rn. 39).

    § 17 Abs. 8 Satz 2 BNatSchG eröffnet der Behörde ein Auswahlermessen, ob sie Maßnahmen nach § 15 BNatSchG oder die Wiederherstellung des früheren Zustands anordnet (vgl. Senatsbeschl. v. 12.5.2023 - 4 ME 11/23 -, juris Rn. 33).

    Die in § 17 Abs. 8 Satz 2 BNatSchG genannten Maßnahmen nach § 15 BNatSchG meinen nur die in § 15 Abs. 2 BNatSchG bezeichneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, nicht jedoch die Ersatzzahlung nach § 15 Abs. 6 BNatSchG (Senatsbeschl. v. 12.5.2023 - 4 ME 11/23 -, juris Rn. 34).

    Ist den Anforderungen an die gute fachliche Praxis nicht entsprochen, liegt nach der Rechtsprechung des I., welcher der Senat folgt, ein Eingriff vor (…vgl. BVerwG, Urt. v. 1.9.2016 - 4 C 4.15 -, juris Rn. 21; Senatsbeschl. v. 12.5.2023 - 4 ME 11/23 -, juris Rn. 17 und v. 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -, juris Rn. 39).

    Weiter führt die Klägerin nicht aus, ob sich ihre Ausführungen auf das von § 17 Abs. 8 Satz 2 BNatSchG eröffnete Erschließungsermessen, das als intendiertes Ermessen ausgestaltet ist ("soll"), oder auf das Auswahlermessen zwischen Maßnahmen nach § 15 BNatSchG und der Wiederherstellung des frühen Zustandes (vgl. dazu Senatsbeschl. v. 12.5.2023 - 4 ME 11/23 -, juris Rn. 33 f.) beziehen.

    § 17 Abs. 8 Satz 2 BNatSchG eröffnet der Behörde ein Auswahlermessen, ob sie Maßnahmen nach § 15 BNatSchG oder die Wiederherstellung des früheren Zustands anordnet (vgl. Senatsbeschl. v. 12.5.2023 - 4 ME 11/23 -, juris Rn. 33).

    Auch wenn in § 17 Abs. 8 Satz 2 BNatSchG die Vorschrift des § 15 BNatSchG undifferenziert in Bezug genommen wird, sind mit den in § 17 Abs. 8 Satz 2 BNatSchG genannten "Maßnahmen nach § 15 BNatSchG" nur die in § 15 Abs. 2 BNatSchG bezeichneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemeint, nicht jedoch auch die Ersatzzahlung nach § 15 Abs. 6 BNatSchG (Senatsbeschl. v. 12.5.2023 - 4 ME 11/23 -, juris Rn. 34;… vgl. ferner OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 31.1.2018 - 2 L 56/16 -, juris Rn. 108;… Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Werkstand: 106. EL Januar 2025, § 17 BNatSchG Rn. 25).

    Die Wiederherstellung des früheren Zustandes verlangt demgegenüber, einen in naturschutzrechtlicher Hinsicht möglichst vergleichbaren Zustand auf der betroffenen Fläche wiederherzustellen (Senatsbeschl. v. 12.5.2023 - 4 ME 11/23 -, juris Rn. 34;… Schumacher/Fischer-Hüftle, BNatSchG, 3. Aufl. 2021, § 17 Rn. 57).

  • OVG Niedersachsen, 15.07.2026 - 4 LB 68/24

    Rechtmäßigkeit einer naturschutzrechtlichen Wiederherstellungsanordnung nach …

    Die Vorschrift eröffnet der Behörde dagegen ein Auswahlermessen, ob sie Maßnahmen nach § 15 BNatSchG oder die Wiederherstellung des früheren Zustands anordnet (Senatsbeschl. v. 12.5.2023 - 4 ME 11/23 -, juris Rn. 33).

    Auch wenn in § 17 Abs. 8 Satz 2 BNatSchG die Vorschrift des § 15 BNatSchG undifferenziert in Bezug genommen wird, sind mit den in § 17 Abs. 8 Satz 2 BNatSchG genannten "Maßnahmen nach § 15 BNatSchG" nur die in § 15 Abs. 2 BNatSchG bezeichneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen gemeint, nicht jedoch auch die Ersatzzahlung nach § 15 Abs. 6 BNatSchG (Senatsbeschl. v. 12.5.2023 - 4 ME 11/23 -, juris Rn. 34;… vgl. ferner OVG Sachsen-Anhalt, Urt. v. 31.1.2018 - 2 L 56/16 -, juris Rn. 108;… Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Werkstand: Januar 2026, § 17 BNatSchG Rn. 25).

    Die Wiederherstellung des früheren Zustandes verlangt demgegenüber, einen in naturschutzrechtlicher Hinsicht möglichst vergleichbaren Zustand auf der betroffenen Fläche wiederherzustellen (Senatsbeschl. v. 12.5.2023 - 4 ME 11/23 -, juris Rn. 34;… Schumacher/Fischer-Hüftle, BNatSchG, 3. Aufl. 2021, § 17 Rn. 57).

    Die Wiederherstellung des früheren Zustandes verlangt vielmehr, einen in naturschutzrechtlicher Hinsicht möglichst vergleichbaren Zustand auf der betroffenen Fläche wiederherzustellen (vgl. Senatsbeschl. v. 5.6.2025 - 4 LA 139/24 -, juris Rn. 16 und v. 12.5.2023 - 4 ME 11/23 -, juris Rn. 34;… OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 21.4.2016 - 2 M 93/15 -, juris Rn. 27;… Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Werkstand: Januar 2026, § 17 BNatSchG Rn. 25), weil sich bei realistischer Betrachtung eine bis ins letzte Detail getreue Wiederherstellung des bisherigen Zustandes kaum jemals erreichen lassen wird (…Senatsbeschl. v. 17.12.2025 - 4 ME 71/25 -, juris Rn. 18 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 01.07.2025 - 4 LA 111/22

    Agroforstwirtschaft; wild lebende Art; grundsätzliche Bedeutung; …

    Ist den Anforderungen an die gute fachliche Praxis nicht entsprochen, liegt nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, welcher der Senat folgt, ein Eingriff vor (…vgl. BVerwG, Urt. v. 1.9.2016 - 4 C 4.15 -, juris Rn. 21;… Senatsbeschl. v. 5.6.2025 - 4 LA 139/24 -, juris Rn. 10; v. 12.5.2023 - 4 ME 11/23 - juris Rn. 17 und v. 2.2.2022 - 4 ME 231/21 -, juris Rn. 39).
  • VG München, 14.03.2024 - M 19 K 23.950

    Fällung von 30 Bäumen einer Obstbaumwiese, Naturschutzrechtliche …

    Stattdessen ist ein in naturschutzrechtlicher Hinsicht möglichst vergleichbarer Zustand wiederherzustellen (NdsOVG, B.v. 12.5.2023 - 4 ME 11/23 - juris Rn. 34;… OVG LSA, B.v. 21.4.2016 - 2 M 93/15 - juris Rn. 27).
  • OVG Niedersachsen, 17.12.2025 - 4 ME 71/25

    Landschaftsschutzgebiet; Naturschutzrecht; Landschaftsschutzgebietsverordnung; …

    Die Wiederherstellung des früheren Zustandes verlangt vielmehr, einen in naturschutzrechtlicher Hinsicht möglichst vergleichbaren Zustand auf der betroffenen Fläche wiederherzustellen (vgl. Senatsbeschl. v. 5.6.2025 - 4 LA 139/24 -, juris Rn. 16 u. V. a. Senatsbeschl. v. 12.5.2023 - 4 ME 11/23 -, juris Rn. 34;… OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 21.4.2016 - 2 M 93/15 -, juris Rn. 27;… Landmann/Rohmer, Umweltrecht, Werkstand: 107. EL Mai 2025, § 17 BNatSchG Rn. 25), weil sich bei realistischer Betrachtung eine bis ins letzte Detail getreue Wiederherstellung des bisherigen Zustandes kaum jemals erreichen lassen wird (…vgl. Blum/Agena/Brüggeshemke, Nds. Naturschutzrecht, Werkstand: 22. EL Juli 2025, § 2 NNatSchG Rn. 55).
  • VGH Bayern, 29.10.2025 - 14 BV 23.230

    Wiederherstellungsanordnung für umgebrochenes Grünland, behördliches …

    Bei isolierter Betrachtung von § 17 Abs. 8 Satz 2 Halbs. 2 BNatSchG spricht bereits der Wortlaut dieser Vorschrift dafür, dass lediglich das Entschließungsermessen ("soll") gebunden ist, während der Verwaltung im Übrigen hinsichtlich der beiden dort genannten Alternativen (Anordnung von Kompensation i.S.v. § 15 BNatSchG einerseits, Wiederherstellungsanordnung andererseits) ein Auswahlermessen zukommt (so auch NdsOVG, B.v. 12.5.2023 - 4 ME 11/23 - juris Rn. 33 f.).
  • OVG Niedersachsen, 19.02.2025 - 4 ME 70/24

    Abänderungsantrag; Antragsbefugnis; Baumfällarbeiten; FFH-Lebensraumtyp; …

    Die dagegen von der Antragstellerin eingelegte Beschwerde wies der Senat durch Beschluss vom 12. Mai 2023 (- 4 ME 11/23 -, juris) zurück.
  • VGH Bayern, 16.01.2024 - 8 CS 23.1815

    Rechtsmissbräuchliches Ablehnungsgesuch wegen Besorgnis der Befangenheit

    Der Bevollmächtigte des Antragstellers belässt es insoweit bei Ausführungen über Beweisregeln, ohne eine klare Aussage über den Fortbestand des Arbeitsverhältnisses seines Mandanten zu treffen und sie glaubhaft zu machen (…vgl. VGH BW, B.v. 8.6.2006 - 11 S 2135/05 - NVwZ-RR 2006, 849 = juris Rn. 18; NdsOVG, B.v. 12.5.2023 - 4 ME 11/23 - NVwZ-RR 2023, 762 = juris Rn. 24).
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