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Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 26.10.2015 - 4 ME 229/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,30309
OVG Niedersachsen, 26.10.2015 - 4 ME 229/15 (https://dejure.org/2015,30309)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26.10.2015 - 4 ME 229/15 (https://dejure.org/2015,30309)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 26. Oktober 2015 - 4 ME 229/15 (https://dejure.org/2015,30309)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 3 Abs 2 BNatSchG; § 44 Abs 1 Nr 2 BNatSchG; § 44 Abs 1 Nr 3 BNatSchG
    Artenschutz; Einschätzungsprärogative; Gefahrerforschungseingriff; Gefahrerforschungsmaßnahme; Zugriffsverbot

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2016, 217
  • DÖV 2016, 139
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • BVerwG, 27.06.2013 - 4 C 1.12

    Windenergieanlage; Außenbereich; immissionsschutzrechtliche Genehmigung; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2015 - 4 ME 229/15
    Insoweit kommt es auf die dogmatischen Einwände des Antragstellers gegen die den Naturschutzbehörden von der Rechtsprechung im Rahmen der Anwendung der Zugriffsverbote des § 44 BNatSchG zugesprochene naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative (vgl. nur BVerwG, Urt. 27.6.2013 - 4 C 1.12 -, BVerwGE 147, 118 Rdnr. 14;… Nds. OVG, a.a.O.) nicht an.
  • OVG Niedersachsen, 18.04.2011 - 12 ME 274/10

    Erteilung einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung im Hinblick auf den …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2015 - 4 ME 229/15
    Jedenfalls aber setze eine Rücknahme der gerichtlichen Kontrolldichte unter Verweis auf eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative der Naturschutzbehörde nach der Rechtsprechung des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts (vgl. Beschl. v. 18.4.2011 - 12 ME 274/10 -, NVwZ-RR 2011, 597 = NuR 2011, 431) voraus, dass eine den wissenschaftlichen Maßstäben und den vorhandenen Erkenntnissen entsprechende Sachverhaltsermittlung vorgenommen worden ist.
  • OVG Niedersachsen, 29.01.2009 - 11 LC 480/07

    Bauvorhaben; Bombe; Bombenblindgänger; Emden; Emdener Hafen; …

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 26.10.2015 - 4 ME 229/15
    Es muss also einerseits die Besorgnis einer Gefahr bestehen, andererseits müssen aber noch Erkenntnislücken vorhanden sein, die geschlossen werden müssen, um die Sachlage endgültig beurteilen zu können (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 29.1.2009 - 11 LC 480/07 -, Nds.VBl 2009, 199).
  • OVG Niedersachsen, 13.03.2019 - 12 LB 125/18

    Nachträgliche naturschutzrechtliche Betriebseinschränkungen für …

    Rn. 75 Auf der Grundlage von § 3 Abs. 2 BNatSchG sind Gefahrerforschungsmaßnahmen, zu denen die vorliegende Anordnung zu zählen sein wird, generell möglich (vgl. nur Nds. OVG, Beschl. v. 26.10.2015 - 4 ME 229/15 -, juris), ungeachtet dessen, dass der Beklagte seine Maßnahme selbst nicht dem Bereich der Gefahrerforschung zuordnet.
  • VG Oldenburg, 06.12.2017 - 5 A 2869/17

    Abschaltanordnung; Fledermaus; Gondelmonitoring; Schlagrisiko; Windenergieanlage

    Rn. 68 § 3 Abs. 2 BImSchG ist als Grundlage für die Anordnung von Gefahrerforschungsmaßnahmen anerkannt, auch wenn lediglich ein Gefahrenverdacht besteht (Nds. OVG, Beschluss vom 26. Oktober 2015 - 4 ME 229/15 -, juris Rn. 6;… VG Augsburg, a.a.O., Rn. 36).
  • OVG Niedersachsen, 07.09.2017 - 12 ME 249/16

    Brücke; Gefahr; Gefahrenverdacht; Gefahrerforschungseingriff; konkrete Gefahr; …

    Nach den deshalb maßgebenden allgemeinen Grundsätzen des Gefahrenabwehrrechts reicht für eine (unbefristete) Vollsperrung ein sog. Gefahrenverdacht nicht aus, d. h. eine Sachlage, in der möglichweise eine Gefahr vorliegt, deren Feststellung (oder Ausschluss) aber weiterer Untersuchungen bedarf; insoweit kommt nur eine Gefahrerforschungsmaßnahme in Betracht (…vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 9.12.2015 - 1 LA 184/14 -, juris, Rn. 13; Beschl. v. 26.10.2015 - 4 ME 229/15 -, juris, Rn. 6, m. w. N.).
  • OVG Niedersachsen, 24.05.2023 - 4 ME 23/23

    Artenschutzgutachten; denkmalschutzrechtliche Genehmigung; Extremwetterereignis; …

    Das Verwaltungsgericht ist zutreffend davon ausgegangen, dass Gefahrerforschungsmaßnahmen von der sonderordnungsrechtlichen Generalklausel des § 3 Abs. 2 BNatSchG gedeckt sind (Senatsbeschl. v. 26.10.2015 - 4 ME 229/15 -, juris Rn. 6 u. v. 26.10.2015 - 4 ME 229/15 -, juris Rn. 6;… vgl. ferner Krohn in: Schlacke, GK-BNatSchG, 2. Aufl. 2017, § 3 Rn. 21;… Hendrischke in: Frenz/Müggenborg, BNatSchG, 3. Aufl. 2021, § 3 Rn. 32;… Blum in: Blum/Agena/Brüggeshemke, Niedersächsisches Naturschutzrecht, Stand: 20. Ergänzungslieferung 2023, § 2 NAGBNatSchG Rn. 47).

    Es muss also einerseits die Besorgnis einer Gefahr bestehen, andererseits müssen aber noch Erkenntnislücken vorhanden sein, die geschlossen werden müssen, um die Sachlage endgültig beurteilen zu können (vgl. Senatsbeschl. v. 2.2.2018 - 4 ME 204/17 -, juris Rn. 5 u. v. 26.10.2015 - 4 ME 229/15 -, juris Rn. 6).

  • VG Augsburg, 17.12.2015 - Au 2 K 15.1343

    Schutz von Milanen gegen bestandskräftig immissionsschutzrechtlich genehmigte …

    Rn. 36 § 3 Abs. 2 BNatSchG lässt im Übrigen prinzipiell auch Maßnahmen und Eingriffe in Rechte Dritter zur Gefahrerforschung zu (vgl. NdsOVG, B.v. 26.10.2015 - 4 ME 229/15 - juris Rn. 6;… Krohn in Schlacke, GK-BNatSchG, § 3 Rn. 20;… Kolodziejcok/Recken/Apfelbacher/Iven, BNatSchG, § 3 Rn. 20;… Frenz/Müggenburg, BNatSchG, § 3 Rn. 22).
  • OVG Niedersachsen, 02.02.2018 - 4 ME 204/17

    Befugnis einer Naturschutzbehörde zur Untersagung von Ballonfahrten im Luftraum …

    In der Rechtsprechung des Senats ist vielmehr bereits geklärt, dass Gefahrerforschungseingriffe auch auf die sonderordnungsrechtliche Generalklausel des § 3 Abs. 2 BNatSchG gestützt werden können, soweit ein Gefahrenverdacht, also eine unklare Sachlage besteht, die ebenso gefährlich wie ungefährlich sein kann (vgl. Senatsbeschl. v. 26.10.2015 - 4 ME 229/15 - m. w. N.).
  • VG Augsburg, 01.12.2016 - Au 2 K 16.644

    Erfolglose Klage gegen Anordnung der Umwandlung eines umgebrochenen Grundstücks …

    Rn. 44 Schließlich spricht viel dafür, dass die Anordnung auch auf § 3 Abs. 2 bzw. § 17 Abs. 8 (zum Meinungsstreit siehe: NdsOVG 26.5.2015 - 4 ME 229/15 - juris Rn. 54) i. V. m. § 14 Abs. 1 BNatSchG - wegen Eingriffs in Natur und Landschaft durch den Grünlandumbruch auf einem erosionsgefährdeten Standort - sowie auf § 3 Abs. 2 i. V. m. § 34 Abs. 1 und Abs. 2 BNatSchG gestützt werden kann, da der vom Kläger durchgeführte Grünlandumbruch ein Projekt darstellt, das jedenfalls im Zusammenwirken mit den anderen (erfolgten) Wiesenumbrüchen geeignet ist, das FFH-Gebiet "Bachmuschelbestände bei ..." ... im Sinne des § 34 Abs. 2 BNatSchG erheblich zu beeinträchtigen (…vgl. VG Augsburg, B. v. 31.3.2014 - Au 2 S 14.81 - juris Rn. 22 f.).
  • VG Potsdam, 07.03.2022 - 3 L 855/21
    Der Gefahrerforschungseingriff ist danach die Vorstufe bzw. der erste notwendige Schritt zur Bekämpfung der Gefahr (so zu den jeweiligen landesrechtlichen Generalklauseln: OVG Münster…, Beschluss vom 21. Januar 2002 - 21 A 5820/00 -, Rn. 5; mit Nachweisen aus der Literatur; VG Saarland…, Beschluss vom 27. Februar 2018 - 6 L 30/18 -, Rn. 17 m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Oktober 2015 - 4 ME 229/15 -, Rn. 6; VG Cottbus…, Beschluss vom 17. April 2020 - 3 L 129/20 -, Rn. 13, sämtlich juris).
  • VG Cottbus, 17.04.2020 - 3 L 129/20
    Der Gefahrerforschungseingriff ist danach die Vorstufe bzw. der erste notwendige Schritt zur Bekämpfung der Gefahr (so zu den jeweiligen landesrechtlichen Generalklauseln: OVG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 21. Januar 2002 - 21 A 5820/00 - juris Rn. 5 mit Nachweisen aus der Literatur; VG Saarland…, Beschluss vom 27. Februar 2018 - 6 L 30/18 - juris Rn. 17 m.w.N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 26. Oktober 2015 - 4 ME 229/15 - juris Rn. 6).
  • VG Oldenburg, 13.07.2016 - 5 B 2984/16

    Düngung nach Bedarfsgrundsatz; Gefahrerforschung; Nährstoffvergleich; …

    Es muss also einerseits die Besorgnis einer Gefahr bestehen, andererseits müssen aber noch Erkenntnislücken vorhanden sein, die geschlossen werden müssen, um die Sachlage endgültig beurteilen zu können (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 26. Oktober 2015 - 4 ME 229/15 -, juris Rn. 6 zum Naturschutzrecht und Urteil vom 29. Januar 2009 - 11 LC 480/07 -, Nds. VBl 2009, 199 zum allgemeinen Ordnungsrecht).
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