Rechtsprechung
| OVG Niedersachsen, 20.04.2024 - 4 ME 77/24 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
GG Art. 8 Abs. 1; VersG ND 8
Autobahn als Versammlungsort - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GG Art. 8 Abs. 1 ; NVersG § 8 Abs. 1
Autobahn als Versammlungsort
Kurzfassungen/Presse (2)
- niedersachsen.de (Pressemitteilung)
Die Nutzung der A39 für die am 21. April 2024 geplante Fahrraddemonstration konnte beschränkt werden
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Eingeschränkte Nutzung einer Autobahn für eine Versammlung durch spezifische Widmung für den überörtlichen Kraftfahrzeugverkehr
Verfahrensgang
- VG Lüneburg, 19.04.2024 - 5 B 36/24
- OVG Niedersachsen, 20.04.2024 - 4 ME 77/24
Papierfundstellen
- DVBl 2024, 985
- DÖV 2024, 663
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (23)
- OVG Niedersachsen, 01.09.2021 - 11 ME 275/21
Rechtmäßigkeit der sicherheitsbedingten Routenbeschränkung einer Fahrrad-Demo auf …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2024 - 4 ME 77/24
Darüber hinaus kommt es maßgeblich darauf an, welche Gefahren durch die beabsichtigte Nutzung einer Autobahn für die Versammlungsteilnehmer und andere Verkehrsteilnehmer entstehen, insbesondere ob aufgrund der Versammlung die Gefahr von Verkehrsunfällen besteht, wie lange und wie intensiv die Beeinträchtigungen und die Gefahren für die anderen Verkehrsteilnehmer sind, welche Verkehrsbedeutung dem betroffenen Autobahnabschnitt zukommt, mit welchem Verkehrsaufkommen im Zeitpunkt der Versammlung zu rechnen ist, inwieweit den durch eine Versammlung auf einer Autobahn begründeten Gefahren durch ein Sicherungskonzept begegnet werden kann und ob zumutbare und praktikable Umleitungsmöglichkeiten bestehen, die die Gefahren und die Beeinträchtigungen ausreichend reduzieren können (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 1.9.2021 - 11 ME 275/21 -, juris Rn. 13).Soweit möglich, ist als Grundlage der gebotenen Interessenabwägung die Rechtmäßigkeit der Maßnahme in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht nicht nur summarisch zu prüfen, und sofern dies nicht möglich ist, eine sorgfältige, hinreichend substantiiert begründete Folgenabwägung vorzunehmen (…BVerfG, Beschl. v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 -, juris Rn. 18;… vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.4.2023 - 10 ME 52/23 -, juris Rn. 5; Beschl. v. 1.9.2021 - 11 ME 275/21 -, juris Rn. 8).
Die Bürger sollen damit selbst entscheiden können, wo sie ihr Anliegen - gegebenenfalls auch mit Blick auf Bezüge zu bestimmten Orten oder Einrichtungen - am Wirksamsten zur Geltung bringen können (…BVerfG, Beschl. v. 18.7.2015 - 1 BvQ 25/15 -, juris Rn. 9 m.w.N.;… Nds. OVG, Beschl. v. 22.4.2023 - 10 ME 56/23 -, juris Rn. 13; Beschl. v. 1.9.2011 - 11 ME 275/21 -, juris Rn. 9).
Der Begriff der "öffentlichen Sicherheit" umfasst die gesamte Rechtsordnung und damit auch straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs regeln (…Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.5.2023 - 10 CS 23.847 -, juris Rn. 11; Nds. OVG, Beschl. v. 1.9.2021 - 11 ME 275/21 -, juris Rn. 10;… BVerwG, BVerwG, Urt. v. 21.4.1989 - 7 C 50/88 -, juris, Rn. 15).
Als Grundlage der Gefahrenprognose sind konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte erforderlich, die bei verständiger Würdigung eine hinreichende Wahrscheinlichkeit des Gefahreneintritts ergeben; bloße Verdachtsmomente und Vermutungen reichen für sich allein nicht aus (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04 -, juris Rn. 20; Nds. OVG, Beschl. v. 1.9.2021 - 11 ME 275/21 -, juris Rn. 10;… Hessischer VGH, Beschl. v. 22.3.2024 - 8 B 560/24 -, juris Rn. 14).
Rechtsgüterkollisionen können im Rahmen versammlungsrechtlicher Beschränkungen ausgeglichen werden (Nds. OVG, Beschl. v. 1.9.2021 - 11 ME 275/21 -, juris Rn. 11;… Sächsisches OVG, Beschl. v. 29.10.2021 - 6 B 399/21 -, juris Rn. 7).
Im Rahmen der Abwägung ist auch zu berücksichtigen, ob und wie weit die Wahl des Versammlungsortes und die konkrete Ausgestaltung der Versammlung sowie die von ihr betroffenen Personen einen Bezug zum Versammlungsthema haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 -, juris, 64 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 1.9.2021 - 11 ME 275/21 -, juris Rn. 11).
Zwar schließt die spezifische Widmung der Autobahnen für den überörtlichen Kraftfahrzeugverkehr deren Nutzung für Versammlungszwecke nicht generell aus (…vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.4.2023 - 10 ME 52/23 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 1.9.2021 - 11 ME 275/21 -, juris Rn. 12;… Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.5.2023 - 10 CS 23.847 -, juris Rn. 12;… Sächsisches OVG, Beschl. v. 29.10.2021 - 6 B 399/21 -, juris Rn. 8;… Hessischer VGH, Beschl. v. 30.10.2020 - 2 B 2655/20 -, juris Rn. 6;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 3.11.2017 - 15 B 1370/17 -, juris Rn. 15 ff.).
In verstärktem Maß gilt dies für Fußgängerzonen und verkehrsberuhigte Bereiche; die Ermöglichung des kommunikativen Verkehrs ist ein wesentliches Anliegen, das mit solchen Einrichtungen verfolgt wird (…vgl. BVerfG, Urt. v. 22.2.2011 - 1 BvR 699/06 -, juris Rn. 67; Nds. OVG, Beschl. v. 1.9.2021 - 11 ME 275/21 -, juris Rn. 12).
Hierbei kommt es maßgeblich darauf an, ob die beabsichtigte Nutzung einer Autobahn einen direkten Bezug zum Versammlungsthema hat (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 -, juris Rn. 64;… Nds. OVG, Beschl. v. 18.4.2023 - 10 ME 52/23 -, juris Rn. 9; Beschl. v. 1.9.2021 - 11 ME 275/21 -, juris Rn. 13).
Darüber hinaus kommt es maßgeblich darauf an, welche Gefahren durch die beabsichtigte Nutzung einer Autobahn für die Versammlungsteilnehmer und andere Verkehrsteilnehmer entstehen, insbesondere ob aufgrund der Versammlung die Gefahr von Verkehrsunfällen besteht, wie lange und wie intensiv die Beeinträchtigungen und die Gefahren für die anderen Verkehrsteilnehmer sind, welche Verkehrsbedeutung dem betroffenen Autobahnabschnitt zukommt, mit welchem Verkehrsaufkommen im Zeitpunkt der Versammlung zu rechnen ist, inwieweit den durch eine Versammlung auf einer Autobahn begründeten Gefahren durch ein Sicherungskonzept begegnet werden kann und ob zumutbare und praktikable Umleitungsmöglichkeiten bestehen, die die Gefahren und die Beeinträchtigungen ausreichend reduzieren können (…Nds. OVG, Beschl. v. 22.4.2023 - 10 ME 56/23 -, juris Rn. 16; Beschl. v. 1.9.2021 - 11 ME 275/21 -, juris Rn. 13 m.w.N.).
- OVG Niedersachsen, 18.04.2023 - 10 ME 52/23
Alternativroute; Autobahnkreuz; Bundesautobahn; Demonstration; …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2024 - 4 ME 77/24
Hierbei kommt es maßgeblich darauf an, ob die beabsichtigte Nutzung einer Autobahn einen direkten Bezug zum Versammlungsthema hat (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.4.2023 - 10 ME 52/23 -, juris Rn. 9).Soweit möglich, ist als Grundlage der gebotenen Interessenabwägung die Rechtmäßigkeit der Maßnahme in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht nicht nur summarisch zu prüfen, und sofern dies nicht möglich ist, eine sorgfältige, hinreichend substantiiert begründete Folgenabwägung vorzunehmen (…BVerfG, Beschl. v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 -, juris Rn. 18; vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.4.2023 - 10 ME 52/23 -, juris Rn. 5;… Beschl. v. 1.9.2021 - 11 ME 275/21 -, juris Rn. 8).
Zwar schließt die spezifische Widmung der Autobahnen für den überörtlichen Kraftfahrzeugverkehr deren Nutzung für Versammlungszwecke nicht generell aus (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.4.2023 - 10 ME 52/23 -, juris Rn. 9;… Beschl. v. 1.9.2021 - 11 ME 275/21 -, juris Rn. 12;… Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.5.2023 - 10 CS 23.847 -, juris Rn. 12;… Sächsisches OVG, Beschl. v. 29.10.2021 - 6 B 399/21 -, juris Rn. 8;… Hessischer VGH, Beschl. v. 30.10.2020 - 2 B 2655/20 -, juris Rn. 6;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 3.11.2017 - 15 B 1370/17 -, juris Rn. 15 ff.).
Während bei innerörtlichen Straßen und Plätzen, bei denen die Widmung die Nutzung zur Kommunikation und Informationsverbreitung einschließt, Beschränkungen oder gar ein Verbot von Versammlungen aus Gründen der Verkehrsbehinderung nur unter engen Voraussetzungen in Betracht kommen, ist den Verkehrsinteressen bei öffentlichen Straßen, die allein dem Straßenverkehr gewidmet sind, eine erheblich größere Bedeutung beizumessen, so dass das Interesse des Veranstalters und der Versammlungsteilnehmer an der ungehinderten Nutzung einer solchen Straße in der Regel zurückzutreten hat (Nds. OVG, Beschl. v. 18.4.2023 - 10 ME 52/23 -, juris Rn. 9;… vgl. auch Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.5.2023 - 10 CS 23.847 -, juris Rn. 12;… Sächsisches OVG, Beschl. v. 29.10.2021 - 6 B 399/21 -, juris Rn. 8).
Eine Überlagerung der rechtlichen Nichtöffnung von Autobahnen als nur für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmte Fernstraßen für den allgemeinen kommunikativen Verkehr kommt nur ausnahmsweise in den Fällen in Betracht, in denen die Wahl einer Autobahn als Versammlungsort für eine effektive Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit unabdinglich ist (Nds. OVG, Beschl. v. 18.4.2023 - 10 ME 52/23 -, juris Rn. 9 m.w.N.).
Hierbei kommt es maßgeblich darauf an, ob die beabsichtigte Nutzung einer Autobahn einen direkten Bezug zum Versammlungsthema hat (…vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 -, juris Rn. 64; Nds. OVG, Beschl. v. 18.4.2023 - 10 ME 52/23 -, juris Rn. 9;… Beschl. v. 1.9.2021 - 11 ME 275/21 -, juris Rn. 13).
Demgegenüber ist das Versammlungsrecht stärker eingeschränkt, wenn der Bezug zur Autobahn eher lockerer und / oder auch auf andere - mit geringeren Behinderungen verbundene - Abschnitte oder andere Autobahnen sinngemäß übertragbar ist (Nds. OVG, Beschl. v. 18.4.2023 - 10 ME 52/23 -, juris Rn. 9;… Sächsisches OVG, Beschl. v. 29.10.2021 - 6 B 399/21 -, juris Rn. 8).
- OVG Niedersachsen, 22.04.2023 - 10 ME 56/23
Beschluss; Bindungswirkung; Gefahrenprognose; neuer Bescheid; Bindungswirkung …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2024 - 4 ME 77/24
Die Bürger sollen damit selbst entscheiden können, wo sie ihr Anliegen - gegebenenfalls auch mit Blick auf Bezüge zu bestimmten Orten oder Einrichtungen - am Wirksamsten zur Geltung bringen können (…BVerfG, Beschl. v. 18.7.2015 - 1 BvQ 25/15 -, juris Rn. 9 m.w.N.; Nds. OVG, Beschl. v. 22.4.2023 - 10 ME 56/23 -, juris Rn. 13;… Beschl. v. 1.9.2011 - 11 ME 275/21 -, juris Rn. 9).Darüber hinaus kommt es maßgeblich darauf an, welche Gefahren durch die beabsichtigte Nutzung einer Autobahn für die Versammlungsteilnehmer und andere Verkehrsteilnehmer entstehen, insbesondere ob aufgrund der Versammlung die Gefahr von Verkehrsunfällen besteht, wie lange und wie intensiv die Beeinträchtigungen und die Gefahren für die anderen Verkehrsteilnehmer sind, welche Verkehrsbedeutung dem betroffenen Autobahnabschnitt zukommt, mit welchem Verkehrsaufkommen im Zeitpunkt der Versammlung zu rechnen ist, inwieweit den durch eine Versammlung auf einer Autobahn begründeten Gefahren durch ein Sicherungskonzept begegnet werden kann und ob zumutbare und praktikable Umleitungsmöglichkeiten bestehen, die die Gefahren und die Beeinträchtigungen ausreichend reduzieren können (Nds. OVG, Beschl. v. 22.4.2023 - 10 ME 56/23 -, juris Rn. 16;… Beschl. v. 1.9.2021 - 11 ME 275/21 -, juris Rn. 13 m.w.N.).
Eine lautstarke und auch optisch auffällige Fahrraddemonstration mit Lautsprechern oder Musikboxen sowie an Fahrrädern angebrachten Transparenten, Fahnen und Schildern stellt eine erhebliche akustische und optische und auch nicht zu erwartende Ablenkung für die auf der Gegenfahrbahn fahrenden Verkehrsteilnehmer mit der hohen Gefahr von Auffahrunfällen dar (vgl. bereits Nds. OVG, Beschl. v. 22.4.2023 - 10 ME 56/23 -, juris Rn. 26).
Diese prognostizierte Dauer dürfte jedenfalls nicht deutlich zu hoch gegriffen sein (vgl. hierzu bereits Nds. OVG, Beschl. v. 22.4.2023 - 10 ME 56/23 -, juris Rn. 25: "Sperrzeit von mindestens 6 Stunden in jedem Fall notwendig").
Allerdings ist zu berücksichtigen, dass die Kreisstraße 46 nicht mehr im selben Maße aufnahmefähig ist, wie dies seinerzeit als B 4/209 der Fall gewesen ist, unter anderem aufgrund von Geschwindigkeitsbeschränkungen und in der Zwischenzeit errichteten Kreisverkehren in den zu querenden Ortschaften (Nds. OVG, Beschl. v. 22.4.2023 - 10 ME 56/23 -, juris Rn. 30).
Auch ist die für den 21. April 2024 geplante Demonstration in den Medien keinesfalls in einem Umfang bekannt, dass alle oder zumindest die meisten Autofahrer sich auf eine mögliche Sperrung der A 39 einstellen könnten (vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 22.4.2023 - 10 ME 56/23 -, juris Rn. 31).
- OVG Sachsen, 29.10.2021 - 6 B 399/21
Versammlungsrecht; Versammlungsort Autobahn; Autobahnparkplatz; aufnahmefähige …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2024 - 4 ME 77/24
Jedoch kommt ihre Nutzung für eine Versammlung nur sehr eingeschränkt in Betracht (vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 29.10.2021 - 6 B 399/21 -, juris Rn. 8;… Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.5.2023 - 10 CS 23.847 -, juris Rn. 12).Rechtsgüterkollisionen können im Rahmen versammlungsrechtlicher Beschränkungen ausgeglichen werden (…Nds. OVG, Beschl. v. 1.9.2021 - 11 ME 275/21 -, juris Rn. 11; Sächsisches OVG, Beschl. v. 29.10.2021 - 6 B 399/21 -, juris Rn. 7).
Zwar schließt die spezifische Widmung der Autobahnen für den überörtlichen Kraftfahrzeugverkehr deren Nutzung für Versammlungszwecke nicht generell aus (…vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.4.2023 - 10 ME 52/23 -, juris Rn. 9;… Beschl. v. 1.9.2021 - 11 ME 275/21 -, juris Rn. 12;… Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.5.2023 - 10 CS 23.847 -, juris Rn. 12; Sächsisches OVG, Beschl. v. 29.10.2021 - 6 B 399/21 -, juris Rn. 8;… Hessischer VGH, Beschl. v. 30.10.2020 - 2 B 2655/20 -, juris Rn. 6;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 3.11.2017 - 15 B 1370/17 -, juris Rn. 15 ff.).
Während bei innerörtlichen Straßen und Plätzen, bei denen die Widmung die Nutzung zur Kommunikation und Informationsverbreitung einschließt, Beschränkungen oder gar ein Verbot von Versammlungen aus Gründen der Verkehrsbehinderung nur unter engen Voraussetzungen in Betracht kommen, ist den Verkehrsinteressen bei öffentlichen Straßen, die allein dem Straßenverkehr gewidmet sind, eine erheblich größere Bedeutung beizumessen, so dass das Interesse des Veranstalters und der Versammlungsteilnehmer an der ungehinderten Nutzung einer solchen Straße in der Regel zurückzutreten hat (…Nds. OVG, Beschl. v. 18.4.2023 - 10 ME 52/23 -, juris Rn. 9;… vgl. auch Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.5.2023 - 10 CS 23.847 -, juris Rn. 12; Sächsisches OVG, Beschl. v. 29.10.2021 - 6 B 399/21 -, juris Rn. 8).
Demgegenüber ist das Versammlungsrecht stärker eingeschränkt, wenn der Bezug zur Autobahn eher lockerer und / oder auch auf andere - mit geringeren Behinderungen verbundene - Abschnitte oder andere Autobahnen sinngemäß übertragbar ist (…Nds. OVG, Beschl. v. 18.4.2023 - 10 ME 52/23 -, juris Rn. 9; Sächsisches OVG, Beschl. v. 29.10.2021 - 6 B 399/21 -, juris Rn. 8).
- VGH Bayern, 12.05.2023 - 10 CS 23.847
BayVGH bestätigt Stadt Augsburg: Fahrraddemonstration darf nicht auf A8 …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2024 - 4 ME 77/24
Jedoch kommt ihre Nutzung für eine Versammlung nur sehr eingeschränkt in Betracht (…vgl. Sächsisches OVG, Beschl. v. 29.10.2021 - 6 B 399/21 -, juris Rn. 8; Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.5.2023 - 10 CS 23.847 -, juris Rn. 12).Der Begriff der "öffentlichen Sicherheit" umfasst die gesamte Rechtsordnung und damit auch straßenverkehrsrechtliche Vorschriften, die die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs regeln (Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.5.2023 - 10 CS 23.847 -, juris Rn. 11;… Nds. OVG, Beschl. v. 1.9.2021 - 11 ME 275/21 -, juris Rn. 10;… BVerwG, BVerwG, Urt. v. 21.4.1989 - 7 C 50/88 -, juris, Rn. 15).
Zwar schließt die spezifische Widmung der Autobahnen für den überörtlichen Kraftfahrzeugverkehr deren Nutzung für Versammlungszwecke nicht generell aus (…vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.4.2023 - 10 ME 52/23 -, juris Rn. 9;… Beschl. v. 1.9.2021 - 11 ME 275/21 -, juris Rn. 12; Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.5.2023 - 10 CS 23.847 -, juris Rn. 12;… Sächsisches OVG, Beschl. v. 29.10.2021 - 6 B 399/21 -, juris Rn. 8;… Hessischer VGH, Beschl. v. 30.10.2020 - 2 B 2655/20 -, juris Rn. 6;… OVG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 3.11.2017 - 15 B 1370/17 -, juris Rn. 15 ff.).
Während bei innerörtlichen Straßen und Plätzen, bei denen die Widmung die Nutzung zur Kommunikation und Informationsverbreitung einschließt, Beschränkungen oder gar ein Verbot von Versammlungen aus Gründen der Verkehrsbehinderung nur unter engen Voraussetzungen in Betracht kommen, ist den Verkehrsinteressen bei öffentlichen Straßen, die allein dem Straßenverkehr gewidmet sind, eine erheblich größere Bedeutung beizumessen, so dass das Interesse des Veranstalters und der Versammlungsteilnehmer an der ungehinderten Nutzung einer solchen Straße in der Regel zurückzutreten hat (…Nds. OVG, Beschl. v. 18.4.2023 - 10 ME 52/23 -, juris Rn. 9; vgl. auch Bayerischer VGH, Beschl. v. 12.5.2023 - 10 CS 23.847 -, juris Rn. 12;… Sächsisches OVG, Beschl. v. 29.10.2021 - 6 B 399/21 -, juris Rn. 8).
- BVerfG, 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90
Sitzblockaden III
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2024 - 4 ME 77/24
Insofern ist auch zu prüfen, ob das Selbstbestimmungsrecht unter hinreichender Berücksichtigung der gegenläufigen Interessen Dritter oder der Allgemeinheit ausgeübt worden ist (vgl. BVerfG, Beschl. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 -, juris, Rn. 63).Im Rahmen der Abwägung ist auch zu berücksichtigen, ob und wie weit die Wahl des Versammlungsortes und die konkrete Ausgestaltung der Versammlung sowie die von ihr betroffenen Personen einen Bezug zum Versammlungsthema haben (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 -, juris, 64 m.w.N.;… Nds. OVG, Beschl. v. 1.9.2021 - 11 ME 275/21 -, juris Rn. 11).
Hierbei kommt es maßgeblich darauf an, ob die beabsichtigte Nutzung einer Autobahn einen direkten Bezug zum Versammlungsthema hat (vgl. BVerfG, Beschl. v. 24.10.2001 - 1 BvR 1190/90 -, juris Rn. 64;… Nds. OVG, Beschl. v. 18.4.2023 - 10 ME 52/23 -, juris Rn. 9;… Beschl. v. 1.9.2021 - 11 ME 275/21 -, juris Rn. 13).
- BVerfG, 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen versammlungsrechtliche Auflage
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2024 - 4 ME 77/24
Soweit möglich, ist als Grundlage der gebotenen Interessenabwägung die Rechtmäßigkeit der Maßnahme in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht nicht nur summarisch zu prüfen, und sofern dies nicht möglich ist, eine sorgfältige, hinreichend substantiiert begründete Folgenabwägung vorzunehmen (BVerfG, Beschl. v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 -, juris Rn. 18;… vgl. Nds. OVG, Beschl. v. 18.4.2023 - 10 ME 52/23 -, juris Rn. 5;… Beschl. v. 1.9.2021 - 11 ME 275/21 -, juris Rn. 8).Aus Art. 8 Abs. 1 GG folgt auch das Recht der Grundrechtsträger, insbesondere des Veranstalters, selbst über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Versammlung zu bestimmen (BVerfG, Beschl. v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 -, juris Rn. 16 m.w.N.;… BVerwG, Urt. v. 24.5.2022 - 6 C 9.20 -, juris Rn. 19 m.w.N.).
Die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen von Gründen für ein Verbot oder eine Beschränkung liegt grundsätzlich bei der Behörde (vgl. BVerfG, Beschl. v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 -, juris Rn. 17;… Beschl. v. 12.5.2010 - 1 BvR 2636/04 -, juris Rn. 19).
- BVerwG, 24.05.2022 - 6 C 9.20
Das "Klimacamp 2017" im Rheinland unterfiel mit Infrastruktureinrichtungen der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2024 - 4 ME 77/24
Aus Art. 8 Abs. 1 GG folgt auch das Recht der Grundrechtsträger, insbesondere des Veranstalters, selbst über Ort, Zeitpunkt, Art und Inhalt der Versammlung zu bestimmen (…BVerfG, Beschl. v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 -, juris Rn. 16 m.w.N.; BVerwG, Urt. v. 24.5.2022 - 6 C 9.20 -, juris Rn. 19 m.w.N.).Jedenfalls hat die Antragsgegnerin mit der von ihr in dem Bescheid vom 10. April 2024 festgelegten (Alternativ-)Route in geeigneter, erforderlicher und angemessener Weise eine praktische Konkordanz zwischen dem durch die Veranstaltung ausgeübten Grundrecht der Versammlungsfreiheit und den Rechten Dritter sowie den betroffenen öffentlichen Belangen hergestellt (…vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 6.5.2005 - 1 Br. 961/05 -, juris Rn. 24; BVerwG, Urt. v. 24.5.2022 - 6 C 9.20 -, juris Rn. 24 u. Beschl. v. 8.1.2021 - 6 B 48.20 -, juris Rn. 13; jeweils zu § 15 Abs. 1 VersG).
- BVerwG, 08.01.2021 - 6 B 48.20
Abänderung eines versammlungsrechtlichen Auflagenbescheides zugunsten eines …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2024 - 4 ME 77/24
Insbesondere gewährt sie keinen Zutritt zu Orten, die der Öffentlichkeit nicht allgemein zugänglich sind oder zu denen schon den äußeren Umständen nach nur zu bestimmten Zwecken Zugang gewährt wird (…BVerfG, Beschl. v. 18.7.2015 - 1 BvQ 25/15 -, juris Rn. 5 m.w.N.; BVerwG, Beschl. v. 8.1.2021 - 6 B 48.20 -, juris Rn. 11).Jedenfalls hat die Antragsgegnerin mit der von ihr in dem Bescheid vom 10. April 2024 festgelegten (Alternativ-)Route in geeigneter, erforderlicher und angemessener Weise eine praktische Konkordanz zwischen dem durch die Veranstaltung ausgeübten Grundrecht der Versammlungsfreiheit und den Rechten Dritter sowie den betroffenen öffentlichen Belangen hergestellt (…vgl. dazu BVerfG, Beschl. v. 6.5.2005 - 1 Br. 961/05 -, juris Rn. 24; BVerwG, Urt. v. 24.5.2022 - 6 C 9.20 -, juris Rn. 24 u. Beschl. v. 8.1.2021 - 6 B 48.20 -, juris Rn. 13; jeweils zu § 15 Abs. 1 VersG).
- BVerfG, 18.07.2015 - 1 BvQ 25/15
Einstweilige Anordnung zur Durchführung einer Versammlung in Passau
Auszug aus OVG Niedersachsen, 20.04.2024 - 4 ME 77/24
Die Bürger sollen damit selbst entscheiden können, wo sie ihr Anliegen - gegebenenfalls auch mit Blick auf Bezüge zu bestimmten Orten oder Einrichtungen - am Wirksamsten zur Geltung bringen können (BVerfG, Beschl. v. 18.7.2015 - 1 BvQ 25/15 -, juris Rn. 9 m.w.N.;… Nds. OVG, Beschl. v. 22.4.2023 - 10 ME 56/23 -, juris Rn. 13;… Beschl. v. 1.9.2011 - 11 ME 275/21 -, juris Rn. 9).Insbesondere gewährt sie keinen Zutritt zu Orten, die der Öffentlichkeit nicht allgemein zugänglich sind oder zu denen schon den äußeren Umständen nach nur zu bestimmten Zwecken Zugang gewährt wird (BVerfG, Beschl. v. 18.7.2015 - 1 BvQ 25/15 -, juris Rn. 5 m.w.N.;… BVerwG, Beschl. v. 8.1.2021 - 6 B 48.20 -, juris Rn. 11).
- BVerfG, 14.05.1985 - 1 BvR 233/81
Brokdorf - Voraussetzungen für Verbot einer Spontandemonstration
- BVerfG, 22.02.2011 - 1 BvR 699/06
Fraport
- BVerfG, 11.04.2018 - 1 BvR 3080/09
Stadionverbot - Zur Ausstrahlungswirkung des allgemeinen Gleichheitssatzes in das …
- BVerfG, 12.05.2010 - 1 BvR 2636/04
Auflage der polizeilichen Durchsuchung sämtlicher Teilnehmer einer Versammlung …
- BVerwG, 21.04.1989 - 7 C 50.88
Veranstaltung auf einem Fußgängerbereich
- BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 2793/04
Verfassungsmäßigkeit der Erteilung von Auflagen gegenüber den Veranstaltern einer …
- VGH Hessen, 22.03.2024 - 8 B 560/24
Rechtmäßigkeit einer versammlungsrechtlichen Beschränkung betreffend eine …
- BVerwG, 21.06.2023 - 3 CN 1.22
Untersagung von Versammlungen durch die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.11.2017 - 15 B 1370/17
Interesse des Veranstalters einer Versammlung und der Versammlungsteilnehmer an …
- BVerfG, 27.06.2022 - 1 BvQ 45/22
Erfolgloser Eilantrag bzgl versammlungsrechtlicher Auflagen hinsichtlich des …
- VGH Hessen, 30.10.2020 - 2 B 2655/20
Fahrrad-Demonstration von FridaysForFuture darf nicht auf der Autobahn A49 …
- OVG Thüringen, 05.10.2018 - 3 EO 649/18
Verspäteter Erlass versammlungsrechtlicher Auflagen
- BVerfG, 09.12.2020 - 1 BvR 2734/20
Nichtannahmebeschluss: Zum Merkmal der öffentlichen Zugänglichkeit des Ortes …
- VGH Hessen, 27.09.2024 - 8 B 1843/24
Fahrraddemonstration auf Autobahn (hier: A 5)
Die Bürger sollen damit selbst entscheiden können, wo sie ihr Anliegen - gegebenenfalls auch mit Blick auf Bezüge zu bestimmten Orten oder Einrichtungen - am Wirksamsten zur Geltung bringen können (BVerfG…, Beschluss vom 18. Juli 2015 - 1 BvQ 25/15 -, juris Rn. 9 m. w. N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. April 2024 - 4 ME 77/24 -, juris Rn. 12 m. w. N.).So kommt eine Öffnung von Autobahnen für den allgemeinen kommunikativen Verkehr im Form einer Versammlung nur ausnahmsweise in den Fällen in Betracht, in denen die beabsichtigte Nutzung einer Autobahn einen direkten Bezug zum Versammlungsthema hat und eine Abwägung des Rechts auf effektive Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit mit kollidierenden Rechtsgütern - unter Berücksichtigung von Umleitungsmöglichkeiten und anderen Maßnahmen, um die Gefahren und Beeinträchtigungen zu reduzieren - zugunsten der Ausübung der Versammlungsfreiheit auf der Autobahn ausfällt (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. April 2024 - 4 ME 77/24 -, juris Rn. 14-17 m. w. N., ebenso OVG Schleswig Beschluss vom 30. Mai 2024 - 4 MB 14/24 -, juris, Rn 5).
- OVG Schleswig-Holstein, 30.05.2024 - 4 MB 14/24
Fahrrad-Demonstration darf nicht auf der A23 stattfinden
Eine Öffnung von Autobahnen für den allgemeinen kommunikativen Verkehr im Form einer Versammlung kommt nur ausnahmsweise in den Fällen in Betracht, in denen die beabsichtigte Nutzung einer Autobahn einen direkten Bezug zum Versammlungsthema hat und eine Abwägung des Rechts auf effektive Wahrnehmung der Versammlungsfreiheit mit kollidierenden Rechtsgütern - unter Berücksichtigung von Umleitungsmöglichkeiten und anderen Maßnahmen, um die Gefahren und Beeinträchtigungen zu reduzieren - zugunsten der Ausübung der Versammlungsfreiheit auf der Autobahn ausfällt (vgl. zum Ganzen OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. April 2024 - 4 ME 77/24 -, juris Rn. 14-17 m. w. N.).Soweit der Antragsteller insofern auf Beispielsfälle zur Sperrdauer anderer Autobahnen anlässlich dortiger Versammlungen verweist, verkennt er die Notwendigkeit einer Einzelfallbetrachtung, wobei sich aufgrund der besonderen Probleme jeder einzelnen Autobahnsperrung eine schlichte Übernahme von Durchschnittszeiten verbietet (vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. April 2024 - 4 ME 77/24 -, juris Rn. 14).
- OVG Niedersachsen, 28.08.2024 - 4 ME 136/24
Abwägung der widerstreitenden Grundrechtspositionen der Versammlungsteilnehmer …
Auch nach Versammlungsende muss unter anderen noch eine Kontrolle der Autobahn auf möglicherweise zurückgebliebene Gegenstände etc. durchgeführt werden, bevor der Abschnitt für den Verkehr wieder freigegeben werden kann (vgl. Senatsbeschl. v. 20.4.2024 - 4 ME 77/24 -, juris Rn. 21).
- VG Schleswig, 16.07.2026 - 3 B 91/26
Versammlungsrecht: Beschränkung einer Demonstration auf einer Autobahnbrücke …
Dies kann etwa bei Bundesautobahnen angenommen werden, da diese nur für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt und damit nach dem Gesetz, ihrer Widmung sowie den äußeren und tatsächlichen Umständen grundsätzlich nur für begrenzte Zwecke zugänglich sind ( OVG Schleswig…, Beschluss vom 30. Mai 2024 - 4 MB 14/24 -, juris Rn. 5 ; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. April 2024 - 4 ME 77/24 -, juris Rn. 14-17 m. w. N; VG Schleswig, Beschluss vom 23. April 2026 - 3 B 54/26 -, BA Seite 4, n.v.), wobei auch diese dem Versammlungsrecht nicht dem Grunde nach entzogen sind. - VG Gießen, 28.07.2026 - 10 L 2869/26
Tour de Natur 2026 darf Autobahn A 5 nicht befahren
Die Bürger sollen damit selbst entscheiden können, wo sie ihr Anliegen - gegebenenfalls auch mit Blick auf Bezüge zu bestimmten Orten oder Einrichtungen - am Wirksamsten zur Geltung bringen können (BVerfG…, Beschluss vom 18. Juli 2015 - 1 BvQ 25/15 -, juris Rn. 9 m. w. N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 20. April 2024 - 4 ME 77/24 -, juris Rn. 12 m. w. N.). - OVG Niedersachsen, 19.12.2024 - 4 LA 81/24
Fortsetzungsfeststellungsinteresse; schwerwiegend Grundrechtseingriff; …
Das Verwaltungsgericht hat seiner Entscheidung zutreffend zugrunde gelegt, dass Rechtsgrundlage für die streitgegenständlichen Beschränkungen § 8 Abs. 1 des Niedersächsischen Versammlungsgesetzes (NVersG) vom 7. Oktober 2010 (Nds. GVBl. S. 465) ist und eine "unmittelbare Gefährdung" im Sinne dieser Vorschrift, die die Beschränkung einer Versammlung unter freiem Himmel rechtfertigt, eine konkrete Sachlage voraussetzt, die bei ungehindertem Geschehenslauf mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einem Schaden an den der Versammlungsfreiheit entgegenstehenden Rechtsgütern führt und hierfür konkrete und nachvollziehbare tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen müssen (Senatsbeschl. v. 20.4.2024 - 4 ME 77/24 -, juris Rn. 13;… Niedersächsisches OVG, Urt. v. 2.12.2021 - 11 LB 231/20 -, juris Rn. 38 jeweils m.w.N.;… BVerfG, Beschl. v. 20.12.2012 - 1 BvR 2794/10 -, juris Rn. 17).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".