Rechtsprechung
| VGH Hessen, 19.01.1988 - 4 N 4/83 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
§§ 10, 12, 13 BBauG 1960; §§ 12, 155 a BBauG 1976; Art. 3, § 12 ÄndG BBauG.
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 19.01.1988 - 4 N 4/83
- VGH Hessen, 07.06.1988 - 4 N 4/83
- BVerwG, 01.08.1988 - 4 NB 22.88
Papierfundstellen
- ESVGH 39, 73 (Ls.)
Wird zitiert von ... (11) Zitiert selbst (13)
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.12.1983 - 11a NE 5/82
Auszug aus VGH Hessen, 19.01.1988 - 4 N 4/83
Nach einer mißglückten Bekanntmachung muß das Stadtparlament entscheiden, ob es diesen Bebauungsplan erstmals wirksam werden lassen oder unter eventuell veränderten Umständen dies unterlassen oder aber ein neues Planungsverfahren einleiten will (Hess. VGH, U. v. 0 6.06.198 6 - a. a. 0. ; OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 08.12.1983 - 11 a NE 5/82 - BRS Nr. 29).Nicht entscheidend ist in diesem Zusammenhang der bloße Zeitablauf zwischen Satzungsbeschluß und (erneuter) Schlußbekanntmachung (vgl. dazu BVerwG, U. v. 29.09.1978 - 4 C 30.76 - BRS 33 Nr. 11; OVG Nordrhein-Westfalen, U. v. 08.12.1983, a.a.O.).
- BVerwG, 06.07.1984 - 4 C 22.80
Ausreichende Kennzeichnung des Plangebiets in der Bekanntmachung des Planentwurfs …
Auszug aus VGH Hessen, 19.01.1988 - 4 N 4/83
Der Hinweis auf den räumlichen Geltungsbereich des genehmigten und fortan ausliegenden Plans ist Teil der Rechtssetzung; er muß den Plan identifizieren und geeignet sein, das Inkrafttreten des neuen Bebauungsrechts in einem näheren Bereich des Gemeindegebietes dem Normadressaten gegenüber bewußt zu machen und denjenigen, der sich über den genauen räumlichen und gegenständlichen Regelungsgehalt des Bebauungsplanes unterrichten will, ohne weitere Schwierigkeiten zu dem richtigen - bei der Gemeinde ausliegenden - Plan führen (BVerwG, U. v. 06.07.1984 - 4 C 22.80 und 28.83 - BRS 42 Nrn. 23 und 26;… Hess. VGH, U. v. 06.06.1986 - a.a.O.). - BVerwG, 29.09.1978 - 4 C 30.76
Entwicklung des Bebauungsplanes aus dem Flächennutzungsplan; Zulässigkeit der …
- VGH Hessen, 29.05.1981 - IV OE 64/78
Auszug aus VGH Hessen, 19.01.1988 - 4 N 4/83
Seine Auslegung mußte ebensowenig wie die Auslegung des Entwurfs gemäß § 2 Abs. 6 BBauG (vgl. Hess. VGH, U. v. 29.05.1981 - IV OE 64/78 -) den Anforderungen des § 5 Abs. 4 HGO a. F. entsprechen. - BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78
Satzungserlaß
Auszug aus VGH Hessen, 19.01.1988 - 4 N 4/83
Das Bundesverwaltungsgericht (B. v. 09.11.1979 - IV N 1.78 - IV N 2.79 bis 4.79 - BRS 35 Nr. 24) stellt hinsichtlich des Nachteils darauf ab, ob der Antragsteller durch den Bebauungsplans oder dessen Anwendung verletzend in einem Interessen betroffen wird bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden kann, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieses Bebauungsplans als privates Interesse des Antragstellers in der Abwägung berücksichtigt werden müßte. - VGH Hessen, 19.12.1969 - IV N 8/68
Verwaltungsprozeßrecht: Zulässigkeit eines Normenkontrollantrags, …
Auszug aus VGH Hessen, 19.01.1988 - 4 N 4/83
Der Senat hat unter einem solchen Nachteil seit dem Beschluß vom 19.12.1969 - IV N 8/68 - BRS 22 Nr. 31 die Beeinträchtigung rechtlich geschützter Interessen verstanden. - VGH Hessen, 26.06.1973 - IV N 1/72
Auszug aus VGH Hessen, 19.01.1988 - 4 N 4/83
Darunter fallen absolute Rechte, subjektive öffentliche Rechte wie Nachbarrechte, aber auch die privaten Belange des Bürgers, die nach § 1 Abs. 7 Bundesbaugesetz zu beachten waren (B. des Senats vom 26.06.1973 - IV N 1/72 - BRS 27 Nr. 172). - VGH Hessen, 17.12.1987 - 4 N 15/83
Heilung des Verstoßes gegen das Entwicklungsgebot - Teilnichtigkeit der …
Auszug aus VGH Hessen, 19.01.1988 - 4 N 4/83
Es kann offen bleiben, ob sich die Zuständigkeit des Senats für die Überprüfung von Bebauungsplänen, die nach den Vorschriften des Bundesbaugesetzes erlassen worden sind, ungeachtet des Wortlauts des § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO, wonach das Oberverwaltungsgericht über die Gültigkeit von Satzungen, die nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs erlassen worden sind, wegen eines Redaktionsversehens auch aus dieser Bestimmung ergibt (vgl. dazu B. v. 17.12.1987 - 4 N 15/83 -). - VGH Hessen, 12.03.1982 - IV N 14/77
Verwaltungsprozeßrecht: Nachteilsbegriff im Normenkontrollverfahren; …
Auszug aus VGH Hessen, 19.01.1988 - 4 N 4/83
Zu den rechtlich geschützten Interessen bzw. zu den privaten Interessen, die bei der Abwägung berücksichtigt werden müssen, gehört das Grundeigentum (B. des Senats vom 12.03.1982 -- IV N 14/77 - ESVGH 32, 106 (107 m.w.N.)). - VGH Hessen, 12.03.1982 - 4 N 14/77
Auszug aus VGH Hessen, 19.01.1988 - 4 N 4/83
Zu den rechtlich geschützten Interessen bzw. zu den privaten Interessen, die bei der Abwägung berücksichtigt werden müssen, gehört das Grundeigentum (B. des Senats vom 12.03.1982 -- IV N 14/77 - ESVGH 32, 106 (107 m.w.N.)). - VGH Hessen, 13.04.1984 - 4 N 13/77
- VGH Hessen, 13.04.1984 - IV N 13/77
- VGH Hessen, 06.06.1986 - 4 OE 65/83
- VGH Hessen, 03.11.2005 - 4 N 177/05
Regionalplan; Genehmigung; geänderte tatsächliche Verhältnisses
Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Antragstellerin zitierten Entscheidung des erkennenden Senats vom 19. Januar 1988 (4 N 4/83, ESVGH 39, 73f.).Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 19. Januar 1988 (a.a.O.) nämlich näher dargelegt hat, sollte die erneute Beschlussfassung der Gemeindevertretung (Stadtverordnetenversammlung) über einen mehrere Jahre zuvor fehlerhaft bekannt gemachten Bebauungsplan dazu dienen, eine Prüfung zu ermöglichen, ob die Verkündung des Planes wegen eventuell veränderter Umstände unterbleiben oder aber ein neues Planungsverfahren eingeleitet werden soll.
- VGH Hessen, 09.10.1996 - 4 TG 1870/95
Einstweilige Anordnung eines Nachbarn gegen Baugenehmigung für eine Einrichtung …
Das hat der Senat in einer Vielzahl von Verfahren gegen die Antragsgegnerin, u. a. in dem Beschluß vom 19.01.1988 (- 4 N 4/83 - BRS 48 Nr. 3 = HessVGRspr.Der Senat hat sich mit der Rechtsauffassung der Antragsgegnerin bereits im Beschluß vom 07.06.1988 (4 N 4/83), mit dem einer Nichtvorlagebeschwerde der Antragsgegnerin nicht abgeholfen wurde, im Einzelnen wie folgt auseinandergesetzt:.
- VGH Hessen, 22.02.1994 - 5 TH 1189/92
Bauaufsichtsgebühr: Erhebung einer Gebühr für die Befreiung von …
Eine solche "Festlegung" erforderte die generelle Bestimmung von Ort und Dauer der Auslegung in der Hauptsatzung selbst (so schon der beschließende Senat in einem Beschluß vom 28.11.1968 - R V 3/65 - ESVGH 19, 214; ferner der 4. Senat des Hess. VGH in ständiger Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 13.07.1973 - IV OG 40/73 - BRS 27 Nr. 20, Beschluß vom 19.11.1973 - IV N 2/73 - BRS 27 Nr. 16, Beschlüsse vom 19.01.1988 und vom 07.06.1988 - 4 N 4/83 -, Beschluß vom 28.04.1989 - 4 TG 4609/88 - und Beschluß vom 06.06.1989 - 4 N 1025/87).
- VGH Hessen, 20.06.1990 - 4 UE 475/87
Versagung der Genehmigung eines Bebauungsplans, in dem ein Wochenendhausgebiet …
So hat die Rechtsprechung in den Fällen, in denen ein aus formellen Gründen ungültiger Bebauungsplan erneut in Kraft gesetzt werden sollte, die Verpflichtung des Planungsträgers anerkannt zu prüfen, ob zum Zeitpunkt der erneuten Inkraftsetzung die Voraussetzungen dafür inhaltlich unverändert gegeben sind (vgl. Hess. VGH, B. v. 19.01.1988 - 4 N 4/83 - HessVGRspr. - VGH Hessen, 22.08.2001 - 9 TZ 860/00
Unwirksamer Bebauungsplan: Änderung eines alten Plans ohne planerische …
Soweit die Antragstellerin schließlich eine gemäß §§ 146 Abs. 4, 124 Abs. 2 Nr. 4 VwGO zur Zulassung der Beschwerde führende Abweichung des Beschlusses erster Instanz von dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 12. Dezember 1969 - BVerwG 4 C 105.66 -, BVerwGE 34, 301, und von der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs in dessen Beschluss vom 19. Januar 1988 - 4 N 4/83 -, BRS Band 48, Nr. 3, behauptet, wird in der Antragsschrift lediglich eine Missachtung der in den vorgenannten ober- bzw. höchstrichterlichen Entscheidungen aufgestellten Rechtsgrundsätze gerügt. - VGH Hessen, 12.11.2009 - 4 C 1789/08
Bebauungsplan Künstlerviertel der Landeshauptstadt Wiesbaden ist unwirksam
Der bloße Umstand, dass die Antragsgegnerin trotz neuerer Erkenntnisse keine erneute Abwägungsentscheidung (durch die Stadtverordnetenversammlung) vor der erneuten Bekanntmachung getroffen hat, steht der Wirksamkeit des Bebauungsplans zwar nicht entgegen (BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1997 -BVerwG 4 NB 40.96 - BRS 59 Nr. 31; früher strenger Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19. Januar 1988 - 4 N 4/83 - ESVGH 39, S. 73). - VGH Hessen, 20.12.1989 - 4 UE 3480/86
Gebäudeabbruch; Rechtsnachfolger des Bauherrn und Abwendungsbefugnis
Nach der Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs waren alle Bebauungspläne der Beklagten bis zum Jahre 1976 einschließlich wegen eines diesbezüglichen Mangels der Hauptsatzung nicht wirksam verkündet worden (vgl. insoweit zuletzt Beschluß des Senats vom 19.01.1988 -- 4 N 4/83 -- BRS 48 Nr. 3 = HessVGRspr. - VGH Hessen, 23.09.1988 - 4 TH 1637/88
Vorläufiger Rechtsschutz bei Einschränkung einer Baugenehmigung
Sofern - wie in der Hauptsatzung der Stadt Offenbach vom 13.06.1969, auf deren Grundlage der Bebauungsplan nach den Angaben der Antragsgegnerin bekannt gemacht worden ist - lediglich die Auslegung der Satzung bei einer städtischen Dienststelle vorgesehen war (§ 7 Abs. 2 der Hauptsatzung), wer den Anforderungen des § 5 Abs. 4 HGO a. F. nicht genügt und der auf dieser Grundlage bekannt gemachte Bebauungsplan der Antragsgegnerin nicht wirksam bekannt gemacht worden (st. Rspr.; Hess. VGH, Urteil vom 06.06.1986 - 4 UE 65/83 - BRS 46 Nr. 10 m. w. N.; Beschluß vom 19.01.1988 - 4 N 4/83. - VGH Hessen, 12.11.2009 - 4 C 1790/08 Der bloße Umstand, dass die Antragsgegnerin trotz neuerer Erkenntnisse keine erneute Abwägungsentscheidung (durch die Stadtverordnetenversammlung) vor der erneuten Bekanntmachung getroffen hat, steht der Wirksamkeit des Bebauungsplans zwar nicht entgegen (BVerwG, Beschluss vom 25. Februar 1997 - BVerwG 4 NB 40.96 - BRS 59 Nr. 31; früher strenger Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 19. Januar 1988 - 4 N 4/83 - ESVGH 39, S. 73).
- VGH Hessen, 12.07.1990 - 4 UE 425/89
Zur Pflicht zur Anpassung der Bauleitpläne an die Ziele der Raumordnung oder …
So hat die Rechtsprechung in den Fällen, in denen ein aus formellen Gründen ungültiger Bebauungsplan erneut in Kraft gesetzt werden sollte, die Verpflichtung des Planungsträgers anerkannt zu prüfen, ob zum Zeitpunkt der erneuten Inkraftsetzung die Voraussetzungen dafür inhaltlich unverändert gegeben sind (vgl. Hess. VGH, B. v. 19.01.1988 - 4 N 4/83 - HessVGRspr. - LG Darmstadt, 22.11.1996 - 9 O (B) 9/96
Baurecht: Grundstücksenteignung zum Zwecke der Fertigstellung einer öffentlichen …
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Rechtsprechung
| VGH Hessen, 07.06.1988 - 4 N 4/83 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Justiz Hessen (Leitsatz)
§ 12 BBauG, § 11 Abs 2 S 2 VwGOAG HE, § 5 Abs 4 GemO HE, § 47 VwGO, § 47 Abs 5 S 1 Nr 2 VwGO
Normenkontrollverfahren: Gerichtsbesetzung bei Nichtabhilfeentscheidung; Revisibilität von Bekanntmachungsvorschriften
Verfahrensgang
- VGH Hessen, 19.01.1988 - 4 N 4/83
- VGH Hessen, 07.06.1988 - 4 N 4/83
- BVerwG, 01.08.1988 - 4 NB 22.88
Wird zitiert von ... (2)
- VGH Hessen, 12.08.1988 - 4 N 2430/84
Unstatthafter Normenkontrollantrag gegen Bebauungsplan; Hinweisbekanntmachung …
Damit übereinstimmend haben die Bausenate des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes die Anforderungen an das "Wie" der Bekanntmachung der Vorschrift des § 5 Abs. 4 HGO a.F. und damit nicht revisiblem Landesrecht entnommen (Hess. VGH, Beschluß vom 07.06.1988 - 4 N 4/83 - m.w.N.). - VGH Hessen, 28.04.1989 - 4 TG 4609/88
Baurecht: Änderung eines Bebauungsplans; Zufahrt zur Tiefgarage
Die Frage, ob die Bekanntmachung der Genehmigung sowie des Orts und der Zeit der Auslegung eines Bebauungsplans gemäß § 12 BBauG 1960 der Vorschrift des § 5 Abs. 4 HGO a.F. entsprach, ist jedoch keine Frage der Auslegung des § 12 BBauG 1960 und damit des Bundes-(bau-)rechts, sondern eine Frage des nichtrevisiblen Landesrechts (vgl. Beschluß des Senats vom 7. Juni 1988, 4 N 4/83).
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