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Rechtsprechung
   OVG Berlin, 10.09.2004 - 4 N 62.04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,20794
OVG Berlin, 10.09.2004 - 4 N 62.04 (https://dejure.org/2004,20794)
OVG Berlin, Entscheidung vom 10.09.2004 - 4 N 62.04 (https://dejure.org/2004,20794)
OVG Berlin, Entscheidung vom 10. September 2004 - 4 N 62.04 (https://dejure.org/2004,20794)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Judicialis

    GKG n.F. § 66 Abs. 3 Satz 3; ; GKG § 68 Abs. 1 Satz 4

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit eines Urteils; Darlegungsanforderungen an einen Rechtsbehelf; Unterschiede von Versorgungssystemen; Bindung eines Verwaltungsgerichts an Verwaltungsvorschriften; Versagung eines Unterhaltsbeitrages

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BVerwG, 24.10.1984 - 6 C 148.81

    Beamtenrecht - Witwe - Unterhaltsbeitrag - Einkommensanrechnung

    Auszug aus OVG Berlin, 10.09.2004 - 4 N 62.04
    Beachtliche Argumente gegen die (soweit ersichtlich) herrschende Meinung, welche die hier inmitten stehende Norm für unbedenklich hält (u.a. zum Prinzip BVerwGE 70, 211, 216, BVerwG ZBR 1992, 155, BVerwG Buchholz 239.1 § 19 BeamtVG Nr. 1; Brockhaus in Schütz/Maiwald, Beamtenrecht § 22 BeamtVG Rdnrn. 8 ff.;… Fürst, GKÖD O § 22 Rdnr. 2 b), bringt der Rechtsbehelf nicht bei.
  • VGH Baden-Württemberg, 25.02.1992 - 4 S 1384/90

    Volle Versagung des Unterhaltsbeitrags an die Witwe eines Ruhestandsbeamten nach …

    Auszug aus OVG Berlin, 10.09.2004 - 4 N 62.04
    Jene Aspekte sind im Prinzip konsentiert (vgl. etwa VGH Mannheim ZBR 1993, 128 f.; OVG Münster bei Schütz/Maiwald ES/C II 2.3.3 Nr. 10 [Seite 24]; Lemhhöfer in Plog/Wiedow;… BBG § 22 BeamtVG Rdnr. 7 b).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 05.07.2016 - 2 A 10463/16

    Beamter; Pflicht zur Kürzung des Unterhaltsbeitrag für den nachgeheirateten …

    Liegen Gründe für eine nachfolgende Fürsorge im Einzelfall jedoch nicht vor, so ist der Dienstherr nach § 34 LBeamtVG nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichtet, den Unterhaltsbeitrag, der ansonsten grundsätzlich bis zur Höhe des Witwen- oder Witwergeldes zu gewähren ist, zu kürzen, und zwar auch, wie vorliegend, bis zur völligen Versagung des Unterhaltsbeitrags (vgl. entspr. OVG NRW…, Urteil vom 18. Oktober 1993 - 12 A 269/92 -, juris Rn. 25 ff., 33; OVG Berlin, Beschluss vom 10. September 2004 - 4 N 62.04 -, juris Rn. 10;… OVG Nds., Beschluss vom 24. Juni 2008 - 5 LA 32/05 -, juris Rn. 5; VG Minden…, Urteil vom 6. Juli 2015 - 4 K 1806/14 -, juris Rn. 58 ff.).

    Dabei hat es noch nicht einmal - was durchaus naheliegend gewesen wäre, da der Unterhaltsbeitrag ebenso wie das Witwengeld nach dem Sinn des Gesetzes nicht für einen wie hier im Verhältnis zu der verstorbenen Beamtin jungen Witwer bei kurzer Ehe noch Jahrzehnte nach dem Tod der Beamtin gezahlt werden soll (vgl. OVG NRW…, Urteil vom 18. Oktober 1993 - 12 A 269/92 -, juris Rn. 30) - zusätzlich die (relativ) kurze Ehedauer von nur drei Jahren zusätzlich in seine Betrachtung einbezogen (vgl. zur "Gesamtschau" und den genannten Einzelaspekten etwa OVG NRW…, Urteil vom 18. Oktober 1993 - 12 A 269/92 -, juris Rn. 29; OVG Berlin, Beschluss vom 10. September 2004 - 4 N 62.04 -, juris Rn. 10;… OVG Nds., Beschluss vom 24. Juni 2008 - 5 LA 32/05 -, juris Rn. 5, jeweils m.w.N.).

    Soweit der Antragsteller schließlich eine verfassungswidrige Ungleichbehandlung im Sinne des Art. 3 Abs. 1 GG daraus herzuleiten sucht, dass anders als im Beamtenrecht im Falle von Rentenansprüchen - so wörtlich - "der erhebliche Altersunterschied ggf. nur eine Rolle bei der Frage [spielt], ob es sich um eine sogenannte Versorgungsehe gehandelt hat", verkennt der Antrag darüber hinaus die (legitimierenden) Unterschiede der Versorgungssysteme, die auch für die hier relevante rechtliche Beurteilung des Unterhaltsbeitrags nach § 34 LBeamtVG Geltung beanspruchen (vgl. BVerwG, Urteil vom 24. Oktober 1984 - BVerwG 6 C 148.81 -, BVerwGE 70, 211 [214 f.]; OVG Berlin, Beschluss vom 10. September 2004 - 4 N 62.04 -, juris Rn. 4 m.w.N.).

  • OVG Niedersachsen, 24.06.2008 - 5 LA 32/05

    Voraussetzungen für die Möglichkeit der Versagung eines Anspruches auf einen …

    Vielmehr kann sich - umgekehrt - gerade aus der Kumulation von Sachverhaltselementen, die für sich genommen lediglich zu einer verminderten Höhe des Unterhaltsbeitrages führen müssten, ein Umschlag von Quantität in Qualität ergeben, der in der Gesamtschau die volle Versagung des Unterhaltsbeitrages rechtfertigt (…vgl. OVG NRW, Urt. v. 18.10.1993 - 12 A 269/92 - in: Schütz/Maiwald, BeamtR ES/C II 2.3.3, Nr. 10; OVG Berlin, Beschl. v. 10.9. 2004 - 4 N 62.04 -, juris, Langtext Rn. 10).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.07.2010 - 1 A 1871/08

    Rechtmäßigkeit der Versagung einer vollen Leistung der beamtenrechtlichen …

    Rn. 6 Vgl. dazu, dass die vom 12. Senat des OVG NRW zugrunde gelegten Kriterien wie etwa Ehedauer, Altersunterschied, Heiratsalter des Ruhestandsbeamten auch in der übrigen obergerichtlichen Rechtsprechung anerkannt sind, VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 25. Februar 1992 - 4 S 1384/90 -, ZBR 1993, 128 = juris (…Rn. 7 ff.); OVG Berlin, Beschluss vom 10. September 2004 - 4 N 62.04 -, juris (…Rn. 10).
  • VG Berlin, 03.12.2015 - 28 K 207.14

    Versagung des Unterhaltsbeitrags für eine Witwe eines Ruhestandsbeamten wegen …

    Denn erst wenn keine besonderen Umstände im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG vorliegen, die eine volle Versagung des Unterhaltsbeitrages rechtfertigen, gelangt man nämlich zu der Frage, ob der Umstand eines erheblichen Altersunterschiedes der Ehegatten zumindest für die Höhe der Leistungen von Bedeutung ist - und nicht umgekehrt (Nds. OVG…, Beschluss vom 24. Juni 2008 - 5 LA 32/05 -, juris Rn. 5 m.w.N.; OVG Berlin, Beschl. v. 10. September 2004 - 4 N 62.04 -, juris, Rn. 10).
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