Rechtsprechung
| OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2023 - 4 N 90.22 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Entscheidungsdatenbank Berlin
Rückforderung von beamtenrechtlichen Anwärtersonderzuschlägen; Belehrungspflicht
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
Verfahrensgang
- VG Berlin - 7 K 447.20
- OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2023 - 4 N 90.22
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (5)
- BVerwG, 04.07.2022 - 2 B 5.22
Rückforderung von Anwärterbezügen bei vorzeitigem Ausscheiden aus dem …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2023 - 4 N 90.22
Danach "kann die Gewährung der Anwärterbezüge von der Erfüllung von Auflagen abhängig gemacht werden" (vgl. BVerwG, Beschluss vom 4. Juli 2022 - 2 B 5.22 - juris Rn. 8 zur nordrhein-westfälischen Parallelbestimmung). - BVerfG, 07.10.1992 - 2 BvR 1318/92
Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses von Kinderzuschlägen bei Anwärterbezügen
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2023 - 4 N 90.22
Dem Gesetzgeber steht bei der Ausgestaltung der Anwärterbezüge ein sehr weiter Gestaltungsspielraum zur Verfügung (so insgesamt BVerfG, Beschluss vom 7. Oktober 1992 - 2 BvR 1318/92 - juris Rn. 5). - OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2020 - 4 N 24.19
Ende der Hemmung der Verjährung während des Widerspruchsverfahrens gegen einen …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2023 - 4 N 90.22
Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des angegriffenen Urteils mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und auch die Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses solchen Zweifeln unterliegt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2020 - OVG 4 N 24.19 - juris Rn. 1). - OVG Nordrhein-Westfalen, 01.04.2020 - 10 A 2667/19
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2023 - 4 N 90.22
Die Frage von grundsätzlicher Bedeutung muss ausformuliert werden (OVG Münster, Beschluss vom 1. April 2020 - 10 A 2667/19 - juris Rn. 14). - OVG Berlin-Brandenburg, 03.03.2020 - 10 N 41.17
Antrag auf Zulassung der Berufung; ernstliche Zweifel; besondere tatsächliche und …
Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2023 - 4 N 90.22
Zur Darlegung dieses Zulassungsgrundes ist es erforderlich, dass eine bisher höchstrichterlich oder obergerichtlich noch nicht geklärte, konkrete und zugleich entscheidungserhebliche Rechts- oder Tatsachenfrage aufgeworfen und dazu erläutert wird, warum sie über den Einzelfall hinaus bedeutsam ist und im Interesse der Rechtseinheit oder der Rechtsfortbildung in einem Berufungsverfahren geklärt werden muss (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. März 2020 - OVG 10 N 41.17 - juris Rn. 23).
- OVG Berlin-Brandenburg, 02.12.2024 - 10 N 74.23
Öffentliches Dienstrecht: Besoldungsrecht; Rückforderung von Anwärterbezügen; auf …
Eine volle Absicherung des Lebensunterhalts des Beamten und seiner Familie ist damit nicht beabsichtigt (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 7. Oktober 1992 - 2 BvR 1318/92 - juris Rn. 5; BVerwG…, Beschluss vom 17. März 2014 - 2 B 45.13 - juris Rn. 16; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Februar 2023 - OVG 4 N 90/22 - juris Rn. 7). - OVG Berlin-Brandenburg, 10.08.2026 - 4 N 20.25
Dienstliche Beurteilung; spätere Beurteilungen; andere Streitgegenstände; …
Rn. 2 1. Die Berufung ist wegen des Zulassungsgrundes der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils zuzulassen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (BVerfG…, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 - juris Rn. 32; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Februar 2023 - OVG 4 N 90/22 - juris Rn. 3). - VG Hamburg, 15.07.2025 - 14 B 7092/21
Einwand der unzureichenden Beamtenbesoldung muss grundsätzlich zeitnah geltend …
Dessen Grenzen ergeben sich im Wesentlichen aus der auch für das Beamtenverhältnis auf Widerruf geltenden Fürsorgepflicht der Dienstherrin aus Art. 33 Abs. 5 GG und dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG (…vgl. dazu BVerfG, (Nichtannahme-)Beschl. v. 24.9.2007, 2 BvR 442/06, juris Rn. 11;… BVerfG, Beschl. v. 7.10.1992, 2 BvR 1318/92, juris Rn. 7; ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 9.2.2023, OVG 4 N 90/22, BeckRS 2023, 1622, Rn. 10). - VG Hamburg, 15.07.2025 - 14 B 7092/25 Dessen Grenzen ergeben sich im Wesentlichen aus der auch für das Beamtenverhältnis auf Widerruf geltenden Fürsorgepflicht der Dienstherrin aus Art. 33 Abs. 5 GG und dem Sozialstaatsprinzip des Art. 20 Abs. 1 GG (…vgl. dazu BVerfG, (Nichtannahme-)Beschl. v. 24.9.2007, 2 BvR 442/06, juris Rn. 11;… BVerfG, Beschl. v. 7.10.1992, 2 BvR 1318/92, juris Rn. 7; ferner OVG Berlin-Brandenburg, Beschl. v. 9.2.2023, OVG 4 N 90/22, BeckRS 2023, 1622, Rn. 10).
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.08.2024 - 4 N 47.22
Entlassung von politischen Beamten (hier: eines Staatssekretärs) aus dem …
Rn. 2 Die Berufung ist wegen des Zulassungsgrundes der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils zuzulassen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (BVerfG…, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 - juris Rn. 32; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 9. Februar 2023 - OVG 4 N 90/22 - juris Rn. 3).
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