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Rechtsprechung
   BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91   

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https://dejure.org/1992,69
BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91 (https://dejure.org/1992,69)
BVerwG, Entscheidung vom 19.02.1992 - 4 NB 11.91 (https://dejure.org/1992,69)
BVerwG, Entscheidung vom 19. Februar 1992 - 4 NB 11.91 (https://dejure.org/1992,69)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer

    Verkehrslärm - Dauerschallpegel - Bebauungsplan

  • Baurechtssammlung (Wolters Kluwer)(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO; § 1 Abs. 6 BauGB.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren; Abwägungserheblichekti von Lärmwerten, Vermeidung einer Verkehrszunahme

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 1 Abs. 6 BauGB
    Baurecht; Verkehrszunahme durch Ferienhausgebiet

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1992, 2844
  • NVwZ 1992, 1198 (Ls.)
  • DVBl 1992, 1099
  • DVBl 1992, 2844
 
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Wird zitiert von ... (185)Zitiert selbst (12)

  • BVerwG, 09.11.1979 - 4 N 1.78

    Satzungserlaß

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91
    Die Antragsgegnerin hält es für zweifelhaft, daß eine akustisch kaum wahrnehmbare Erhöhung des Dauerschallpegels einen Nachteil im Sinne von § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO darstellen könne; es spreche vieles dafür, daß eine solche Änderung objektiv geringwertig sei und daß die Interessen, davon verschont zu bleiben, im Sinne der Grundsatzentscheidung des Bundesverwaltungsgerichts vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, BVerwG 4 N 2-4.79 - (BVerwGE 59, 87 = Buchholz 406.11 § 1 BBauG Nr. 18 ) nicht schutzwürdig seien.

    Der erkennende Senat hat in seinem Beschluß vom 9. November 1979 (a.a.O.) festgestellt: Ein die Befugnis zur Einleitung eines Normenkontrollverfahrens gegen einen Bebauungsplan begründender Nachteil im Sinne des § 47 Abs. 2 Satz 1 VwGO sei gegeben, wenn der Antragsteller durch den Bebauungsplan oder durch dessen Anwendung negativ, d.h. verletzend, in einem Interesse betroffen werde bzw. in absehbarer Zeit betroffen werden könne, das bei der Entscheidung über den Erlaß oder den Inhalt dieses Bebauungsplans als privates Interesse des Antragstellers in der Abwägung habe berücksichtigt werden müssen.

    Nicht schutzwürdig sind Interessen neben solchen, die mit einem Makel behaftet sind, auch dann, wenn sich deren Träger vernünftigerweise darauf einstellen müssen, daß "so etwas geschieht", und wenn deshalb ihrem etwaigen Vertrauen in den Bestand oder Fortbestand etwa einer bestimmten Markt- oder Verkehrslage die Schutzwürdigkeit fehlt (vgl. Beschluß vom 9. November 1979 - BVerwG 4 N 1.78, BVerwG 4 N 2-4.79 - a.a.O.).

  • BVerwG, 20.10.1989 - 4 C 12.87

    Planänderung von "unwesentlicher Bedeutung" im Fernstraßenrecht; Zumutbarkeit von …

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91
    Bei Vorliegen besonderer Gegebenheiten kann das Interesse von Anwohnern an der Vermeidung einer Verkehrszunahme selbst dann zum notwendigen Abwägungsmaterial gehören, wenn die damit verbundene Lärmzunahme - bezogen auf einen rechnerisch ermittelten Dauerschallpegel - für das menschliche Ohr kaum wahrnehmbar ist (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 12.87 - BVerwGE 84, 31 ).

    Bei einer entsprechenden Prüfung im Einzelfall kann sich durchaus ergeben, daß wegen besonderer Gegebenheiten auch das Interesse von Anwohnern an der Vermeidung einer Verkehrszunahme zum notwendigen Abwägungsmaterial zu zählen ist, selbst wenn die damit verbundene Lärmzunahme, bezogen auf einen rechnerisch ermittelten Dauerschallpegel, für das menschliche Ohr kaum wahrnehmbar ist (vgl. auch BVerwG, Urteil vom 20. Oktober 1989 - BVerwG 4 C 12.87 - BVerwGE 84, 31 ).

  • BVerwG, 18.12.1987 - 4 NB 4.87

    Nichtvorlagebeschwerde - Grundsätzliche Bedeutung - Beschwerdeschrift

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91
    Die Beschwerde kann insoweit bereits deshalb keinen Erfolg haben, weil die Entscheidung des Normenkontrollgerichts auf diesem Gesichtspunkt nicht beruht (vgl. hierzu Beschluß vom 18. Dezember 1987 - BVerwG 4 NB 4.87 - Buchholz 406.11 § 155 b BBauG Nr. 10 = ZfBR 1988, 91 ).
  • BVerwG, 22.05.1987 - 4 C 33.83

    Verkehrslärm an Bundesfernstraßen; Aktiver und passiver Lärmschutz; Richtlinien

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91
    Es trifft allerdings zu, daß die Differenz von bis zu 2 dB (A) - eine solche Differenz hat das Normenkontrollgericht im Wege der Wahrunterstellung festgestellt - bei einem Dauerschallpegel nach allgemeinen Erkenntnissen der Akustik für das menschliche Ohr kaum wahrnehmbar ist (vgl. Urteil vom 22. Mai 1987 - BVerwG 4 C 33-35.83 - BVerwGE 77, 285 = Buchholz 407.4 § 17 FStrG Nr. 66 S. 11).
  • BVerwG, 20.12.1988 - 7 NB 2.88

    Normenkontrolle - Abfallbeseitigungspläne - Entsorgungspläne - Antragsbefugnis - …

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91
    Wann ein Antragsteller durch eine Planung nur "geringfügig" in seinen Interessen betroffen wird, läßt sich nicht einheitlich, sondern nur unter Einbeziehung der konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls beurteilen (vgl. BVerwG, Beschluß vom 20. Dezember 1988 - BVerwG 7 NB 2.88 - BVerwGE 81, 128 = Buchholz 451.22 AbfG Nr. 29 ; ähnl. Paetow, NVwZ 1985, 309 ).
  • BVerwG, 14.07.1978 - 7 N 1.78

    Gerichtsbesetzung bei Vorlagen im Normenkontrollverfahren; …

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91
    Allerdings können sich auch aus der Handhabung des Verfahrensrechts Fragen grundsätzlicher und damit vorlagefähiger Bedeutung ergeben (vgl. etwa Beschluß vom 14. Juli 1978 - BVerwG 7 N 1.78 - BVerwGE 56, 172 ; Beschluß vom 12. März 1982 - BVerwG 4 N 1.80 - BVerwGE 65, 131 ).
  • BVerwG, 12.03.1982 - 4 N 1.80

    Umfang der Vorlagepflicht im Normenkontrollverfahren; Unzulässigkeit der …

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91
    Allerdings können sich auch aus der Handhabung des Verfahrensrechts Fragen grundsätzlicher und damit vorlagefähiger Bedeutung ergeben (vgl. etwa Beschluß vom 14. Juli 1978 - BVerwG 7 N 1.78 - BVerwGE 56, 172 ; Beschluß vom 12. März 1982 - BVerwG 4 N 1.80 - BVerwGE 65, 131 ).
  • BVerwG, 06.08.1990 - 4 NB 18.90

    Nichtüberprüfbarkeit von Verfahrensfehlern im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91
    Mit Hilfe der Nichtvorlagebeschwerde sollen die Beteiligten eines Normenkontrollverfahrens im wesentlichen dieselbe verfahrensrechtliche Lage herbeiführen können, die bestünde, wenn das Normenkontrollgericht seiner Vorlagepflicht nachgekommen wäre (vgl. Beschluß vom 28. März 1988 - BVerwG 4 NB 7.88 - NVwZ 1988, 728; Beschluß vom 5. August 1988 - BVerwG 4 NB 23.88 - Buchholz 406.15 § 53 StBauFG Nr. 2; Beschluß vom 6. August 1990 - BVerwG 4 NB 18.90 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 49 = DVBl. 1990, 1354).
  • BVerwG, 28.03.1988 - 4 NB 7.88

    Prüfungsgegenstand der Nichtvorlagebeschwerde im Normenkontrollverfahren

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91
    Mit Hilfe der Nichtvorlagebeschwerde sollen die Beteiligten eines Normenkontrollverfahrens im wesentlichen dieselbe verfahrensrechtliche Lage herbeiführen können, die bestünde, wenn das Normenkontrollgericht seiner Vorlagepflicht nachgekommen wäre (vgl. Beschluß vom 28. März 1988 - BVerwG 4 NB 7.88 - NVwZ 1988, 728; Beschluß vom 5. August 1988 - BVerwG 4 NB 23.88 - Buchholz 406.15 § 53 StBauFG Nr. 2; Beschluß vom 6. August 1990 - BVerwG 4 NB 18.90 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 49 = DVBl. 1990, 1354).
  • BVerwG, 05.08.1988 - 4 NB 23.88

    Voraussetzungen für den Erlaß einer Entwicklungsbereichsverordnung nach § 53 Abs. …

    Auszug aus BVerwG, 19.02.1992 - 4 NB 11.91
    Mit Hilfe der Nichtvorlagebeschwerde sollen die Beteiligten eines Normenkontrollverfahrens im wesentlichen dieselbe verfahrensrechtliche Lage herbeiführen können, die bestünde, wenn das Normenkontrollgericht seiner Vorlagepflicht nachgekommen wäre (vgl. Beschluß vom 28. März 1988 - BVerwG 4 NB 7.88 - NVwZ 1988, 728; Beschluß vom 5. August 1988 - BVerwG 4 NB 23.88 - Buchholz 406.15 § 53 StBauFG Nr. 2; Beschluß vom 6. August 1990 - BVerwG 4 NB 18.90 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 49 = DVBl. 1990, 1354).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 24.04.1985 - 6 C 3/84

    Verwaltungsprozeßrecht: Antragsbefugnis im Normenkontrollverfahren, Verwirkung

  • VGH Bayern, 08.08.1983 - 1.N - 1275/79

    Bauleitplanung: Berücksichtigung von Belangen der durch Verkehrsbelastung …

  • BVerwG, 11.11.2015 - 8 CN 2.14

    Ladenöffnung; Sonn- und Feiertagsschutz; verfassungsrechtlicher Schutzauftrag; …

    Rn. 18 cc) Die Interessen der Antragstellerin werden mehr als nur geringfügig beeinträchtigt (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 9. November 1979 - 4 N 1.78, 4 N 2 - 4.79 - BVerwGE 59, 87 und vom 19. Februar 1992 - 4 NB 11.91 - Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 63).
  • VGH Baden-Württemberg, 16.10.2018 - 8 S 2368/16

    Normenkontrolle gegen Bebauungsplan, der das Heranrücken von Wohnbebauung an …

    Gleiches gilt, wenn das Interesse zwar nicht objektiv geringwertig ist, der Antragsteller in diesem Interesse jedoch nur geringfügig betroffen ist (vgl. BVerwG, Beschluss vom 19.02.1992 - 4 NB 11.91 -, Buchholz 310 § 47 VwGO Nr. 63; auch VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 19.11.2014 - 5 S 302/13 - zum ganzen Absatz: VGH Baden-Württemberg…, Urteil vom 08.02.2017 - 5 S 1049/14 -, BauR 2017, 977 = juris Rn. 31 ).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.02.2010 - 3 S 3064/07

    Beschlussfassung über einen Bebauungsplan: Befangenheit und Sitzungsunterlagen

    Andererseits ist die Abwägungserheblichkeit auch nicht bei jeder nur geringfügigen Zunahme des Lärms ohne weiteres zu bejahen (vgl. zu § 47 Abs. 2 VwGO a.F.: BVerwG, Beschlüsse vom 19.02.1992 - 4 NB 11.91 -, BVerwGE 59, 87, und vom 28.11.1995 - 4 NB 38.94 -, NVwZ 1996, 71; Urteil des Senats vom 01.03.2007 - 3 S 129/06 -, juris).

    Erhöhungen im kaum wahrnehmbaren Bereich sind regelmäßig dann nicht abwägungserheblich, wenn es sich um einen bereits vorbelasteten innerstädtischen Bereich handelt (…Urteil vom 14.05.1997, a.a.O.); andererseits können solche kaum wahrnehmbaren Lärmerhöhungen in bisher ruhigen Gebieten mit geringer Verkehrsbelastung abwägungsbeachtlich sein (vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 19.02.1992, a.a.O. und vom 18.02.1994 - 4 NB 24.93 -, DÖV 1994, 873).

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