Rechtsprechung
| LG Halle, 27.07.2015 - 4 O 133/15 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- openjur.de
- Rechtsprechungsdatenbank Sachsen-Anhalt
§ 69c Nr 4 UrhG, § 97 Abs 1 UrhG
Vorliegen der Wiederholungsgefahr bzgl. der Verwendung eines urheberrechtlich geschützten Computerprogramms - damm-legal.de
Recht auf Fortsetzung der Nutzung gemäß Nr. 8 Abs. 3 GPLv3 (2007) entbindet nicht von der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- kanzlei.biz
Lizenz nach § 8 Abs. 3 GPLv3 stellt keinen Verzicht auf Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung dar
- ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- damm-legal.de (Kurzinformation)
Recht auf Fortsetzung der Nutzung gemäß Nr. 8 Abs. 3 GPLv3 (2007) entbindet nicht von der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung
- anwaltskanzlei-online.de (Kurzinformation)
Verstoß gegen Open Source Lizenz
- dr-bahr.com (Kurzinformation)
GNU General Public License-Regelung schließt nicht Wiederholungsgefahr aus
- ifross.org (Kurzinformation)
Erneute Lizenz nach Ziffer 8 Abs. 3 GPLv3 beseitigt nicht die Wiederholungsgefahr
- st-sozien.de (Kurzinformation)
Open Source Software ohne Quellcode und ohne Lizenztext
Papierfundstellen
- MMR 2016, 417
- ZUM 2016, 69
Wird zitiert von ...
- OLG Hamm, 13.06.2017 - 4 U 72/16
Ansprüche des Vertreibers einer Software wegen Verstoßes gegen Lizenzbestimmungen
Nach wohl einhelliger Auffassung in der Rechtsprechung und der zumindest überwiegenden Auffassung in der Literatur, der sich der erkennende Senat anschließt, stellt die Verbreitung einer unter der "GNU General Public License" lizenzierten Software unter Verstoß gegen die Lizenzbestimmungen eine Urheberrechtsverletzung dar (LG Halle [Saale], Urteil vom 27.07.2015 - 4 O 133/15 - ; LG Hannover, Urteil vom 21.07.2015 - 18 O 159/15 - ; LG Leipzig, Beschluss vom 02.06.2015 - 5 O 1531/15 - ; LG Frankfurt, Urteil vom 06.09.2006 - 2-06 O 224/06 - ; LG Berlin, Beschluss vom 21.02.2006 - 16 O 134/06 - ;… Jaeger/Metzger, Open Source Software, 4. Aufl. [2016], Rdnr. 152 ff m.w.N.;… Schneider, Handbuch EDV-Recht, 5. Aufl. [2017], X. IT-Verfahrensrecht, Rdnr. 158; Schäfer, K&R 2010, 298 [300]).Die lizenzbestimmungswidrige Verbreitung bzw. der entsprechende Versuch führen dabei im Unterlassungsprozess allerdings nicht zu einem "uneingeschränkten" Verbreitungsverbot für die Zukunft, sondern - lediglich - zu der Verurteilung des Verletzers, es zu unterlassen, die Software ohne die Einhaltung der - im Einzelnen genau zu bezeichnenden und zu beschreibenden - Bestimmungen der "GNU General Public License" zu verbreiten (vgl. LG Halle [Saale], Urteil vom 27.07.2015 - 4 O 133/15 - ; LG Hannover, Urteil vom 21.07.2015 - 18 O 159/15 - ; LG Leipzig, Beschluss vom 02.06.2015 - 5 O 1531/15 - ; LG Berlin, Beschluss vom 21.02.2006 - 16 O 134/06 - ;… Schneider, Handbuch EDV-Recht, 5. Aufl. [2017], X. IT-Verfahrensrecht, Rdnr. 158).
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Rechtsprechung
| LG Baden-Baden, 30.12.2016 - 4 O 133/15 |
Verfahrensgang
- LG Baden-Baden, 30.12.2016 - 4 O 133/15
- OLG Karlsruhe, 18.08.2017 - 3 U 5/17
- BGH, 13.09.2018 - IX ZR 299/17
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