Rechtsprechung
| LG Bremen, 05.04.2024 - 4 O 189/17 |
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (9)
- BGH, 26.06.1967 - III ZR 95/65
Voraussetzungen für die Führung eines Amtes als Testamentsvollstrecker - …
Auszug aus LG Bremen, 05.04.2024 - 4 O 189/17
Rn. 36 Maßgebend für die Vergütung des Testamentsvollstreckers sind der ihm im Rahmen der Verfügung von Todes wegen nach dem Gesetz obliegende Pflichtenkreis, der Umfang der ihn treffenden Verantwortung und die von ihm geleistete Arbeit, wobei die Schwierigkeit der gelösten Aufgaben, die Dauer der Abwicklung oder der Verwaltung, die Verwertung besonderer Kenntnisse und Erfahrungen und auch die Bewährung einer sich im Erfolg auswirkenden Geschicklichkeit zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 28.11.1962, NJW 1963, 487; BGH, Urteil vom 26.06.1967, NJW 1967, 2400;… MüKoBGB/Zimmermann, 9. Aufl. 2022, BGB § 2221 Rn. 8).Auch der Bundesgerichtshof geht grundsätzlich davon aus, dass solche tabellarischen Empfehlungen eine akzeptable Grundlage für die Bestimmung der Testamentsvollstreckervergütung bilden, wobei diese Richtsätze nicht schematisch ohne Rücksicht auf die Vielgestaltigkeit der Verhältnisse angewandt und die Besonderheiten des Einzelfalls nicht außer Acht gelassen werden dürfen (noch für die "alte" Rheinische Tabelle: BGH, Urteil vom 26.06.1967, NJW 1967, 2400; BGH, Beschluss vom 27.10.2004, ZEV 2005, 22).
Zudem dient eine somit für die Parteien nachvollziehbare Vorgehensweise der Rechtssicherheit und dem Rechtsfrieden (vgl. BGH, Urteil vom 26.06.1967, NJW 1967, 2400).
- BGH, 17.02.1970 - III ZR 139/67
Anastasia - Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts
Auszug aus LG Bremen, 05.04.2024 - 4 O 189/17
Bei ihrer Überzeugungsbildung hat die Kammer zu Grunde gelegt, dass es für den Vollbeweis im Sinne von § 286 ZPO keiner absoluten oder unumstößlichen Gewissheit im Sinne des wissenschaftlichen Nachweises, sondern nur eines für das praktische Leben brauchbaren Grades von Gewissheit bedarf, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (…Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, 44. Aufl. 2023, ZPO § 286 Rn. 2;… Zöller/Greger, ZPO, 35. Aufl. 2024, ZPO § 286 Rn. 19; BGH, Urteil vom 17. Februar 1970, Az.: III ZR 139/67, BGHZ 53, 245; BGH, Urteil vom 14.01.1993, Az.: IX ZR 238/91, NJW 1993, 935; BGH, Urteil vom 16.04.2013, Az.: VI ZR 44/12, NJW 2014, 71). - OLG Schleswig, 25.08.2009 - 3 U 46/08
Vergütung eines Testamentsvollstreckers
Auszug aus LG Bremen, 05.04.2024 - 4 O 189/17
Rn. 38 Als Grundlage zur Konkretisierung einer angemessenen Testamentsvollstreckervergütung können dabei die Grundsätze der DNotV-Tabelle herangezogen werden, was sich in der obergerichtlichen Rechtsprechung entsprechend durchgesetzt hat (so auch OLG Schleswig, Urteil vom 25.8.2009, ZEV 2009, 625; OLG Köln, Beschluss vom 19.03.2007;… vgl. Grüneberg/Weidlich, 83. Aufl. 2024, BGB § 2221 Rn. 5; Roth/Maulbetsch, NJW-Spezial 2010, 295; Tomoj , ErbR 2022, 438, 440; Bonefeld, ZEV 2021, 153, 153).
- BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91
Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten - …
Auszug aus LG Bremen, 05.04.2024 - 4 O 189/17
Bei ihrer Überzeugungsbildung hat die Kammer zu Grunde gelegt, dass es für den Vollbeweis im Sinne von § 286 ZPO keiner absoluten oder unumstößlichen Gewissheit im Sinne des wissenschaftlichen Nachweises, sondern nur eines für das praktische Leben brauchbaren Grades von Gewissheit bedarf, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (…Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, 44. Aufl. 2023, ZPO § 286 Rn. 2;… Zöller/Greger, ZPO, 35. Aufl. 2024, ZPO § 286 Rn. 19; BGH, Urteil vom 17. Februar 1970, Az.: III ZR 139/67, BGHZ 53, 245; BGH, Urteil vom 14.01.1993, Az.: IX ZR 238/91, NJW 1993, 935; BGH, Urteil vom 16.04.2013, Az.: VI ZR 44/12, NJW 2014, 71). - BGH, 16.04.2013 - VI ZR 44/12
Arzthaftungsprozess wegen Querschnittlähmung nach Bandscheibenoperation: Grenzen …
Auszug aus LG Bremen, 05.04.2024 - 4 O 189/17
Bei ihrer Überzeugungsbildung hat die Kammer zu Grunde gelegt, dass es für den Vollbeweis im Sinne von § 286 ZPO keiner absoluten oder unumstößlichen Gewissheit im Sinne des wissenschaftlichen Nachweises, sondern nur eines für das praktische Leben brauchbaren Grades von Gewissheit bedarf, der Zweifeln Schweigen gebietet, ohne sie völlig auszuschließen (…Thomas/Putzo/Seiler, ZPO, 44. Aufl. 2023, ZPO § 286 Rn. 2;… Zöller/Greger, ZPO, 35. Aufl. 2024, ZPO § 286 Rn. 19; BGH, Urteil vom 17. Februar 1970, Az.: III ZR 139/67, BGHZ 53, 245; BGH, Urteil vom 14.01.1993, Az.: IX ZR 238/91, NJW 1993, 935; BGH, Urteil vom 16.04.2013, Az.: VI ZR 44/12, NJW 2014, 71). - BGH, 01.08.2013 - VII ZR 268/11
Rechtsstreit um Ansprüche aus einem Franchiseverhältnis für ein …
Auszug aus LG Bremen, 05.04.2024 - 4 O 189/17
Im Zweifel ist davon auszugehen, dass die Partei das anstrebt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage der erklärenden Partei entspricht (BVerfG, Beschluss vom 08.08.2013, Az.: 1 BvR 1314/13, NJW 2014, 291; BGH, Urteil vom 01.08.2013, Az.: VII ZR 268/11, NJW 2014, 155). - BGH, 13.11.1975 - VII ZR 186/73
Zulässigkeit eines Parteiwechsels auf Beklagtenseite
Auszug aus LG Bremen, 05.04.2024 - 4 O 189/17
Auch die erforderliche Sachdienlichkeit (vgl. BGH, Urteil vom 13.11.1975, Az.: VII ZR 186/73, BGHZ 65, 264) ist gegeben, da durch den Beitritt der Klägerin zu 2) als Teil der Erbengemeinschaft nach Herrn X neben den Klägern zu 1) und 3) ein weiterer Prozess vermieden wird (…vgl. Zöller/Greger, 35. Aufl. 2024, ZPO § 263 Rn. 27, 13). - BVerfG, 08.08.2013 - 1 BvR 1314/13
Stattgebender Kammerbeschluss: Anerkenntnisurteil trotz Antrags auf …
Auszug aus LG Bremen, 05.04.2024 - 4 O 189/17
Im Zweifel ist davon auszugehen, dass die Partei das anstrebt, was nach den Maßstäben der Rechtsordnung vernünftig ist und der recht verstandenen Interessenlage der erklärenden Partei entspricht (BVerfG, Beschluss vom 08.08.2013, Az.: 1 BvR 1314/13, NJW 2014, 291; BGH, Urteil vom 01.08.2013, Az.: VII ZR 268/11, NJW 2014, 155). - BGH, 28.11.1962 - V ZR 225/60
Auszug aus LG Bremen, 05.04.2024 - 4 O 189/17
Rn. 36 Maßgebend für die Vergütung des Testamentsvollstreckers sind der ihm im Rahmen der Verfügung von Todes wegen nach dem Gesetz obliegende Pflichtenkreis, der Umfang der ihn treffenden Verantwortung und die von ihm geleistete Arbeit, wobei die Schwierigkeit der gelösten Aufgaben, die Dauer der Abwicklung oder der Verwaltung, die Verwertung besonderer Kenntnisse und Erfahrungen und auch die Bewährung einer sich im Erfolg auswirkenden Geschicklichkeit zu berücksichtigen sind (BGH, Urteil vom 28.11.1962, NJW 1963, 487; BGH, Urteil vom 26.06.1967, NJW 1967, 2400;… MüKoBGB/Zimmermann, 9. Aufl. 2022, BGB § 2221 Rn. 8).
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Rechtsprechung
| LG Dortmund, 22.12.2017 - 4 O 189/17 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rückforderung eines privaten Krankenversicherers von Umsatzsteueranteilen für Zytostatika-Zubereitungen einer Krankenhausapotheke
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht
, S. 83 (Kurzinformation)
Arzneimittel/Medizinprodukte/Hilfsmittel/Heilmittel | Apotheken | Rückerstattung der Umsatzsteuer (Zytostatika-Versorgung) | Bruttopreisabrede schließt Rückforderung der Umsatzsteuer aus
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- BFH, 24.09.2014 - V R 19/11
Verabreichung von Zytostatika an ambulant behandelte Patienten eines …
Auszug aus LG Dortmund, 22.12.2017 - 4 O 189/17
Rn. 4 Mit Urteil vom 24.09.2014 (Az: V R 19/11) entschied der Bundesfinanzhof, dass Umsätze aus der Verabreichung von Zytostatika im Rahmen einer ambulanten in einem Krankenhaus durchgeführten ärztlichen Heilbehandlung als ein mit der ärztlichen Heilbehandlung eng verbundener Umsatz gemäß § 4 Nr. 14 b UStG umsatzsteuerfrei sind, anders als die isolierte Lieferung von Arzneimitteln. - BGH, 11.05.2001 - V ZR 492/99
Vereinbarung der Tragung der Umsatzsteuer
Auszug aus LG Dortmund, 22.12.2017 - 4 O 189/17
Bei dieser ist, worauf die Beklagte zu Recht hingewiesen hat, die Umsatzsteuer in dem angebotenen Preis enthalten und damit ein bloßer Kalkulationsposten des leistenden Unternehmers (vgl. BGH, Urteil vom 11.05.2001, V ZR 492/99, zitiert nach juris Rn. 6).
- LG Münster, 02.05.2018 - 12 O 449/17
Rückzahlungsanspruch eines privaten Krankenversicherers von Umsatzsteuer für …
Andere gehen demgegenüber davon aus, dass auch hier im Zweifel von einer Bruttopreisabrede auszugehen sei (LG Dortmund, Urteil vom 11.01.2018, 2 O 451/16; LG Dortmund, Urteil vom 22.12.2017, 4 O 189/17; LG Gießen, Urteil vom 15.09.2017, 3 O 283/17).Wie bereits oben ausgeführt, worauf erneut verwiesen wird, ist weder vorgetragen noch ersichtlich, dass sich die Patienten hier Gedanken über den Anfall von Umsatzsteuer gemacht haben (vgl. insoweit auch LG Dortmund, Urteil vom 22.12.2017, 4 O 189/17).
- LG Dortmund, 11.01.2018 - 2 O 451/16 Dafür gibt es keine vertragliche oder gesetzliche Rechtsgrundlage (LG Dortmund, 4 O 189/17, Urteil vom 22.12.2017, LG Bochum 4 O 392/16, Urteil vom 08.02.2017 = BeckRS 2017, 113161).
- LG Tübingen, 11.05.2018 - 4 O 360/17
Anspruch des privaten Krankenversicherers auf Erstattung der Umsatzsteuer …
Dies jedoch liegt - wie das Landgericht Dortmund zutreffend im Urteil vom 22.12.2017 - 4 O 189/17, zitiert nach juris - ausgeführt hat, sicherlich nicht im Interesse der Patienten, die zeitnah zur Leistungserbringung über die auf sie im Endergebnis zukommenden Kosten informiert sein wollen.
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Rechtsprechung
| LG Stade, 06.12.2018 - 4 O 189/17 |
Verfahrensgang
- LG Stade, 06.12.2018 - 4 O 189/17
- OLG Celle, 01.07.2019 - 7 U 33/19
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Rechtsprechung
| LG Mainz, 09.05.2018 - 4 O 189/17 |
Verfahrensgang
- LG Mainz, 09.05.2018 - 4 O 189/17
- OLG Koblenz, 06.03.2019 - 12 U 692/18
- OLG Koblenz, 16.04.2019 - 12 U 692/18
- BGH, 17.03.2020 - VI ZR 195/19
Wird zitiert von ...
- OLG Koblenz, 16.04.2019 - 12 U 692/18
Elektronische Mobilitätshilfe: Verkehrsrechtliche Sorgfaltspflichten eines …
4 O 189/17 LG Mainz.Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil der Einzelrichterin der 4. Zivilkammer des Landgerichts Mainz vom 09.05.2018, Az.: 4 O 189/17, wird zurückgewiesen.
Die Berufung gegen das Urteil des Landgerichts Mainz vom 09.05.2018, Aktenzeichen 4 O 189/17, ist gemäß § 522 Abs. 2 ZPO zurückzuweisen, weil nach einstimmiger Auffassung des Senats das Rechtsmittel offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg hat, der Rechtssache auch keine grundsätzliche Bedeutung zukommt, weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung eine Entscheidung des Berufungsgerichts erfordert und die Durchführung einer mündlichen Verhandlung über die Berufung nicht geboten ist.
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Rechtsprechung
| LG Offenburg, 06.06.2018 - 4 O 189/17 |
Kurzfassungen/Presse
- test.de (Kurzinformation)
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