Rechtsprechung
| LG Essen, 17.04.2003 - 4 O 205/02 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Essen, 17.04.2003 - 4 O 205/02
- OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85
Strauß-Karikatur
Auszug aus LG Essen, 17.04.2003 - 4 O 205/02
Gerade das sexuelle Verhalten gehört zum schutzwürdigen Kern des Intimlebens des Menschen (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1987, 2661, 2662 [BVerfG 03.06.1987 - 1 BvR 313/85] ).Eine Niveaukontrolle hat im Rahmen der Kunstfreiheit nicht stattzufinden, ansonsten drohte eine verfassungsrechtlich unstatthafte Inhaltskontrolle (BGH NJW 1987, 2661).
- BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94
Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der …
Auszug aus LG Essen, 17.04.2003 - 4 O 205/02
Die Zubilligung einer Geldentschädigung beruht auf dem Gedanken, dass ohne einen solchen Anspruch Verletzungen der Würde und Ehre des Menschen häufig sanktionslos blieben (BGH NJW 1995, 861, 864 [BGH 15.11.1994 - VI ZR 56/94] ).Der BGH hat in der Entscheidung vom 15.01.1994 (NJW 1995, 861, 864 - ...) anerkannt, dass auch Präventivgesichtspunkte bei der Bemessung eines Schadensersatzanspruches eine Rolle spielen müssen.
- LG Hamburg, 13.08.1999 - 324 O 106/99
Auszug aus LG Essen, 17.04.2003 - 4 O 205/02
Insbesondere muss der die Kunstfreiheit gewährende Staat auf alle Qualitätsmerkmale verzichten, damit nicht über die Definition der Kunst staatliches Kunstrichtertum entsteht, welches die Freiheitsgarantie erheblich einschränken würde (LG Hamburg NJW-RR 2000, 978 [LG Hamburg 13.08.1999 - 324 O 106/99] ).Satire kann Kunst sein; nicht jede Satire ist jedoch Kunst (LG Hamburg NJW-RR 2000, 978 [LG Hamburg 13.08.1999 - 324 O 106/99] ).
- BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97
Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt …
Auszug aus LG Essen, 17.04.2003 - 4 O 205/02
Sie gewähren Persönlichkeitsschutz für ihren Regelungsbereich (BGH NJW 2000, 2195, 2197). - BGH, 25.05.1954 - I ZR 211/53
Veröffentlichung von Briefen
Auszug aus LG Essen, 17.04.2003 - 4 O 205/02
Das allgemeine Persönlichkeitsrecht ist in der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes als ein durch Artikel 1 und 2 GG verfassungsmäßig garantiertes Grundrecht und sogleich zivilrechtlich nach § 823 Abs. 1 BGB geschütztes sonstiges Recht anerkannt (BGHZ 13, 334 (338)). - BVerfG, 17.07.1984 - 1 BvR 816/82
Anachronistischer Zug: Politisches Straßentheater; Beleidigung; Kunstfreiheit
Auszug aus LG Essen, 17.04.2003 - 4 O 205/02
Insbesondere liegt Kunst dann vor, wenn diese schöpferische Gestaltung durch Interpretation, Fantasie oder in Form eines Gedichtes erkennbar wird (vgl. Bundesverfassungsgericht NJW 1985, 261, 262 [BVerfG 17.07.1984 - 1 BvR 816/82] ). - KG, 15.03.1994 - 6 U 519/93
Auszug aus LG Essen, 17.04.2003 - 4 O 205/02
Alleine der Umstand, dass die Geschädigte Unterlassung fordern kann, begründet keinen Anlaß, den Anspruch auf Geldentschädigung zu versagen (OLG Karlsruhe NJW-RR 1995, 479).
- OLG Hamm, 04.02.2004 - 3 U 168/03
Geldentschädigung bei satirischer Darstellung einer Minderjährigen - TV-Total
unter teilweiser Abänderung des am 17.4.2003 verkündeten Urteils des Landgerichts Essen, Az.: 4 O 205/02, die Beklagten als Gesamtschuldner zu verurteilen, an sie über den erstinstanzlich zuerkannten Betrag hinaus eine weitere Geldentschädigung in Höhe von zumindest 278.000,- EUR nebst 5% Zinsen über dem Basiszinssatz gemäß § 1 DÜG seit dem 5.6.2002 zu zahlen.unter Aufhebung des Urteils des Landgerichts Essen vom 17.4.2003 (4 O 205/02) die Klage gegen die Beklagten und Berufungsbeklagten zu 1), 2) und 4) abzuweisen.
unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Essen vom 17.4.2003 (4 O 205/02) die Klage abzuweisen.
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