Rechtsprechung
| OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2007 - 4 O 234/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
GKG § 66 Abs. 6 S. 1; RVG § 2 Abs. 2
Zur Erledigungsgebühr bei übereinstimmender Erledigungserklärung: Erledigungsgebühr; Gerichtsbesetzung - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zur Erledigungsgebühr bei übereinstimmender Erledigungserklärung
- OVG Sachsen-Anhalt (Leitsatz)
Zur Erledigungsgebühr bei übereinstimmender Erledigungserklärung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Besetzung des Oberlandesgerichts bei einer Entscheidung über die Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung über eine Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Voraussetzungen für das Entstehen einer Erledigungsgebühr nach Abgabe von übereinstimmenden ...
Verfahrensgang
- VG Magdeburg, 22.08.2007 - 9 A 299/06
- OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2007 - 4 O 234/07
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- VGH Bayern, 19.01.2007 - 24 C 06.2426
Erledigungsgebühr im verwaltungsgerichtlichen Verfahren
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2007 - 4 O 234/07
Der Senat entscheidet über die Beschwerde in der Besetzung mit drei Richtern, da die für die Erinnerung gegen den gerichtlichen Kostenansatz geltende Bestimmung des § 66 Abs. 6 Satz 1 Hs. 2 GKG, die für eine Entscheidung über die Beschwerde gegen die erstinstanzliche Erinnerungsentscheidung des Einzelrichters grundsätzlich wiederum den Einzelrichter für zuständig erklärt, hinsichtlich der Erinnerung gegen den Beschluss über die Festsetzung der im Verhältnis zwischen den Beteiligten zu erstattenden Kosten (§§ 151 und 165 VwGO) keine Anwendung findet (vgl. auch NdsOVG, Beschl. v. 11.06.2007 - 2 OA 433/07; BayVGH, Beschl. v. 19.01.2007 - 24 C 06.2426 - SächsOVG, Beschl. v. 20.06.2006 - 5 E 49/06 -, alle zitiert nach juris). - OVG Niedersachsen, 11.06.2007 - 2 OA 433/07
Zuständigkeit des Berichterstatters beziehungsweise Einzelrichters für die …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2007 - 4 O 234/07
Der Senat entscheidet über die Beschwerde in der Besetzung mit drei Richtern, da die für die Erinnerung gegen den gerichtlichen Kostenansatz geltende Bestimmung des § 66 Abs. 6 Satz 1 Hs. 2 GKG, die für eine Entscheidung über die Beschwerde gegen die erstinstanzliche Erinnerungsentscheidung des Einzelrichters grundsätzlich wiederum den Einzelrichter für zuständig erklärt, hinsichtlich der Erinnerung gegen den Beschluss über die Festsetzung der im Verhältnis zwischen den Beteiligten zu erstattenden Kosten (§§ 151 und 165 VwGO) keine Anwendung findet (vgl. auch NdsOVG, Beschl. v. 11.06.2007 - 2 OA 433/07; BayVGH, Beschl. v. 19.01.2007 - 24 C 06.2426 - SächsOVG, Beschl. v. 20.06.2006 - 5 E 49/06 -, alle zitiert nach juris). - OVG Sachsen, 20.06.2006 - 5 E 49/06
Erinnerung, Kostenfestsetzungsbeschluss, Berichterstatter, …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2007 - 4 O 234/07
Der Senat entscheidet über die Beschwerde in der Besetzung mit drei Richtern, da die für die Erinnerung gegen den gerichtlichen Kostenansatz geltende Bestimmung des § 66 Abs. 6 Satz 1 Hs. 2 GKG, die für eine Entscheidung über die Beschwerde gegen die erstinstanzliche Erinnerungsentscheidung des Einzelrichters grundsätzlich wiederum den Einzelrichter für zuständig erklärt, hinsichtlich der Erinnerung gegen den Beschluss über die Festsetzung der im Verhältnis zwischen den Beteiligten zu erstattenden Kosten (§§ 151 und 165 VwGO) keine Anwendung findet (vgl. auch NdsOVG, Beschl. v. 11.06.2007 - 2 OA 433/07; BayVGH, Beschl. v. 19.01.2007 - 24 C 06.2426 - SächsOVG, Beschl. v. 20.06.2006 - 5 E 49/06 -, alle zitiert nach juris). - OVG Hamburg, 16.11.1993 - Bs VII 120/93
Erledigungsgebühr; Aufenthaltsgenehmigung; Kosten des Widerspruchs; …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2007 - 4 O 234/07
Die bloße Vornahme von Verfahrenshandlungen reicht mithin nicht aus (…vgl. hierzu nur Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl. 2006, 1002 VV Rdnr. 11 ff.;… von Eicken, in: Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/ Müller-Rabe, RVG, Kommentar, 17. Aufl. 2006, 1002 VV Rdnr. 17 ff., jeweils m. w. N.;… vgl. auch NdsOVG, a. a. O.; zu § 24 BRAGO a. F. OVG LSA, Beschl. v. 15.03.2004 - 2 O 317/03 - BVerwG, Beschl. v. 07.11.1963 - BVerwG V C 41.59 -, BVerwGE 17, 117 [118]; Hamb OVG, Beschl. v. 16.07.1993 - Bs VII 120/93 -, NVwZ-RR 1994, 621). - BVerwG, 07.11.1963 - V C 41.59
Entstehen einer Erledingungsgebühr bei Rücknahme eines Rechtsmittels gegen ein …
Auszug aus OVG Sachsen-Anhalt, 11.09.2007 - 4 O 234/07
Die bloße Vornahme von Verfahrenshandlungen reicht mithin nicht aus (…vgl. hierzu nur Hartmann, Kostengesetze, 36. Aufl. 2006, 1002 VV Rdnr. 11 ff.;… von Eicken, in: Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/ Müller-Rabe, RVG, Kommentar, 17. Aufl. 2006, 1002 VV Rdnr. 17 ff., jeweils m. w. N.;… vgl. auch NdsOVG, a. a. O.; zu § 24 BRAGO a. F. OVG LSA, Beschl. v. 15.03.2004 - 2 O 317/03 - BVerwG, Beschl. v. 07.11.1963 - BVerwG V C 41.59 -, BVerwGE 17, 117 [118]; Hamb OVG, Beschl. v. 16.07.1993 - Bs VII 120/93 -, NVwZ-RR 1994, 621).
- VGH Baden-Württemberg, 02.09.2011 - A 12 S 2451/11
Umfang des Beschwerdeausschlusses nach § 80 AsylVfG 1992; hier: Kostenfestsetzung
Rn. 1 Die Beschwerden, über die der Senat in voller Besetzung zu entscheiden hat (SächsOVG, Beschluss vom 20.06.2006 - 5 E 49/06 - NVwZ 2007, 116; BayVGH, Beschluss vom 19.01.2007 - 24 C 06.2426 - NVwZ-RR 2007, 497; NdsOVG, Beschluss vom 11.06.2007 - 2 OA 433/07 - NVwZ-RR 2007, 816; OVG LSA, Beschluss vom 11.09.2007 - 4 O 234/07 - juris; VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 06.11.2008 - NC 9 S 2614/08 - juris; HessVGH, Beschluss vom 11.11.2009 - 1 E 2412/09 - ESVGH 60, 247 (LS), sind als unzulässig zu verwerfen. - OVG Niedersachsen, 04.07.2008 - 2 OA 338/08
Entstehen einer Terminsgebühr nach Nr. 3104 Vergütungsverzeichnis …
Die nach §§ 165, 151 VwGO statthafte und gemäß § 146 Abs. 1 und 3 VwGO zulässige Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Berichterstatters der 13. Kammer des Verwaltungsgerichts Hannover vom 8. November 2007, über die der Senat in der Besetzung mit drei Richtern zu entscheiden hat (vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 11.6.2007 - 2 OA 433/07 -, NVwZ-RR 2007, 816 m. w. N.; ebenso OVG Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 11.9.2007 - 4 O 234/07 -, juris; OVG Mecklenburg-Vorpommern, Beschl. v. 9.11.2007 - 1 O 121/07 -, juris), hat keinen Erfolg. - SG München, 12.01.2021 - S 38 KA 435/19
Streitwert in Vertragsarztangelegenheiten
(OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 11.09.2007, Az 4 O 234/07; BayVGH, Beschluss vom 30.12.2016, Az 15 C 16.1973; BayVGH, Beschluss vom 29.06.2018, Az 9 C 18.1009). - OVG Sachsen, 22.03.2010 - 5 E 92/09
Erledigungsgebühr, Geschäftsgebühr, eine Angelegenheit
Sie ist - ebenso wie die Klageerhebung oder - begründung - Teil der allgemeinen Prozessführung und bereits von der Verfahrensgebühr abgegolten (so auch OVG M-V, Beschl. v. 18.11.2008 - 2 O 61/07 - BayVGH, Beschl. v. 29.10.2008 - 3 C 07.3124 - NdsOVG, Beschl. v. 07.01.2008 - 10 OA 250/0 - OVG LSA, Beschl. v. 11.09.2007 - 4 O 234/07 -, alle zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
| LG Cottbus, 07.08.2007 - 4 O 234/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Wolters Kluwer
- juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- SpuRt 2008, 36
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- LG Frankfurt/Main, 26.07.1982 - 8 O 180/82
Auszug aus LG Cottbus, 07.08.2007 - 4 O 234/07
Der Verfügungskläger hat das Recht der Überprüfung von Verbandsentscheidungen auf dem ordentlichen Gerichtsweg, vgl. Kissel, GVG-Kommentar, 3. Auflage 2001, § 13 Rdnr. 203. Eine einstweilige Verfügung mit dem Inhalt einer vorläufigen Zulassung einer Fußball-Herrenmannschaft am Spielbetrieb einer Liga ist grundsätzlich zulässig, vgl. LG Frankfurt NJW 1983, 761 ff. Auf Grund der Monopolstellung des Verfügungsbeklagten, einhergehend mit den unmittelbar bevorstehenden Wettkämpfen am 25.08.2007, kann ein Aufnahmeanspruch einstweilig durchgesetzt werden, vgl. hierzu Berger, Einstweiliger Rechtsschutz im Zivilrecht, Berlin/Leipzig 2006, Kap. 5 Rdnr. 138.
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Rechtsprechung
| LG Potsdam, 15.08.2007 - 4 O 234/07 |
Verfahrensgang
- LG Potsdam, 15.08.2007 - 4 O 234/07
- OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 3 U 168/07
Wird zitiert von ...
- OLG Brandenburg, 09.07.2008 - 3 U 168/07
Anspruch auf Rückzahlung eines im Familienkreis gewährten Darlehens; Bestehen …
Auf die Berufung der Klägerin und unter Zurückweisung ihrer weitergehenden Berufung wird die Beklagte unter teilweiser Abänderung des Urteils des Landgerichts Potsdam vom 15.08.2007 - 4 O 234/07 - verurteilt, an die Klägerin 5.112,92 EUR zu zahlen nebst Zinsen von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.08.2006 sowie weitere 365, 58 EUR.unter Abänderung des Urteils des Landgerichts Potsdam vom 15.08.2007 - 4 O 234/07 - die Beklagte zu verurteilen, an sie 5.112,92 EUR nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 18.06.
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