Rechtsprechung
| LG Konstanz, 18.09.2003 - 4 O 266/03, 4 O 266/03 H |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- ra.de
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfügungsantrag gegen den willkürlichen Ausschluss eines Fachbetriebes von einem städtischen Vergabeverfahren für Kanalsanierungsarbeiten; Mitteilung eines Bauamtmitarbeiters über die Bevorzugung eines anderen Unternehmers allein wegen dessen Zusammenarbeit mit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Konstanz, 02.07.2003 - 4 O 266/03
- LG Konstanz, 18.09.2003 - 4 O 266/03, 4 O 266/03 H
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BGH, 07.12.1998 - II ZR 266/97
Zulässigkeit pauschalierten Bestreitens; Wirksamkeit der Neufestsetzung der …
Auszug aus LG Konstanz, 18.09.2003 - 4 O 266/03
Stattdessen obliegt in solchen Fällen dem Gegner - hier der Verfügungsbeklagten - eine sogenannte sekundäre Behauptungslast oder die Last eines substantiierten Bestreitens (BGHZ 86, 23; 140, 156; BGH NJW-RR 1999, 1152). - BGH, 01.12.1982 - VIII ZR 279/81
Ergänzung oder Berichtigung der Drittschuldnererklärung
Auszug aus LG Konstanz, 18.09.2003 - 4 O 266/03
Stattdessen obliegt in solchen Fällen dem Gegner - hier der Verfügungsbeklagten - eine sogenannte sekundäre Behauptungslast oder die Last eines substantiierten Bestreitens (BGHZ 86, 23; 140, 156; BGH NJW-RR 1999, 1152). - BGH, 19.04.1999 - II ZR 331/97
Zulässigkeit unsubstantiierten Bestreitens
Auszug aus LG Konstanz, 18.09.2003 - 4 O 266/03
Stattdessen obliegt in solchen Fällen dem Gegner - hier der Verfügungsbeklagten - eine sogenannte sekundäre Behauptungslast oder die Last eines substantiierten Bestreitens (BGHZ 86, 23; 140, 156; BGH NJW-RR 1999, 1152). - OLG Saarbrücken, 29.04.2003 - 5 Verg 4/02
Beschränkung der Anwendbarkeit der §§ 97 ff. GWB
Auszug aus LG Konstanz, 18.09.2003 - 4 O 266/03
Im Hinblick auf das verfassungsrechtlich gewährleistete Willkürverbot und die Grundrechtsbindung der öffentlichen Hand auch bei privaten Vergabeentscheidungen muss eine Überprüfung des Vergabeverfahrens auch unterhalb des Schwellenwertes gegeben sein, da ansonsten die Rechtsweggarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG ebenso unterlaufen würde wie die umfassende Überprüfungsmöglichkeit von Verstößen gegen Art. 3 GG (für letzteren als Schutzgesetz vgl. OLG Stuttgart, Vergaberecht 2002, 374, 376; offen gelassen von OLG Saarbrücken, Beschluss vom 29.04.2003 - 5 Verg 4/02; vgl. für das vorgenannte Ergebnis die Darstellungen von Dreher, Vergaberechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte, NZBau 2002, 419 ff. sowie Koenig/Haratsch, Grundzüge des deutschen und des europäischen Vergaberechts, NJW 2003, 2637 ff.).
- OVG Niedersachsen, 14.07.2006 - 7 OB 105/06
Rechtswegzuständigkeit für Verfahren betreffend die Vergabe öffentlicher Aufträge …
Dass dieser Anspruch im Verwaltungsrechtsweg durchzusetzen sein müsse, weil nur so der unterlegene Bieter effektiven Rechtsschutz erlangen könne, ist angesichts der zivilgerichtlichen Rechtsprechung zum Primärrechtsschutz im Vergabeverfahren bei Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte nicht ersichtlich (vgl. dazu LG Konstanz, Urt. v. 18.9.2003 - 4 O 266/03, 4 O 266/03 H -, m. w. N.;… LG Heilbronn, Urt. v. 19.11.2001 - 22 O 294/01 -, NZBau 2002, 239; LG Meiningen, Beschl. v. 7.7.2000 - HKO 104/00 -, IBR 2000, 471 ;… LG Mannheim, Urt. v. 1.4.2005 - 7 O 404/04, VergabeR 2005, 765).Der Prüfungsmaßstab der Zivilgerichte, dass sich der öffentliche Auftraggeber bei seiner Entscheidung nicht hat von sachfremden Erwägungen leiten zu lassen oder willkürlich handeln darf (vgl. dazu nur LG Konstanz, Urt. v. 18.9.2003 - 4 O 266/03, 4 O 266/03 H -), bleibt im Übrigen nicht hinter dem Prüfungsmaßstab zurück, der nunmehr von den Verwaltungsgerichten zugrunde gelegt wird, die den Verwaltungsrechtsweg in Streitigkeiten der hier vorliegenden Art für eröffnet erachten (vgl etwa VG Neustadt a. d. Weistrasse, Beschl. v. 19.10.2005 - 4 L 1715/05.NW -, VergabeR 2006, 78, wonach der Wettbewerber nur vor willkürlichem Vorgehen der öffentlichen Hand geschützt sei und auf die Einhaltung aller Einzelbestimmungen der Vergabeverordnungen kein Anspruch bestehe, weil eine dem § 97 Abs. 7 GWB vergleichbare Norm fehle und Verfassungsrecht nicht mehr verlange).
- OVG Niedersachsen, 26.07.2006 - 7 OB 65/06
Rechtsschutz unterhalb der Schwellenwerte: Zivilgerichte zuständig!
Dass dieser Anspruch im Verwaltungsrechtsweg durchzusetzen sein müsse, weil nur so der unterlegene Bieter effektiven Rechtsschutz erlangen könne, ist angesichts der zivilgerichtlichen Rechtsprechung zum Primärrechtsschutz im Vergabeverfahren bei Aufträgen unterhalb der Schwellenwerte nicht ersichtlich (vgl. dazu LG Konstanz, Urt. v. 18.9.2003 - 4 O 266/03, 4 O 266/03 H -, m. w. N.;… LG Heilbronn, Urt. v. 19.11.2001 - 22 O 294/01 -, NZBau 2002, 239 [LG Heilbronn 19.11.2001 - 22 O 294/01 KfH]; LG Meiningen, Beschl. v. 7.7.2000 - HKO 104/00 -, IBR 2000, 471nur LS;… LG Mannheim, Urt. v. 1.4.2005 - 7 O 404/04, VergabeR 2005, 765).Der Prüfungsmaßstab der Zivilgerichte, dass sich der öffentliche Auftraggeber bei seiner Entscheidung nicht hat von sachfremden Erwägungen leiten zu lassen oder willkürlich handeln darf (vgl. dazu nur LG Konstanz, Urt. v. 18.9.2003 - 4 O 266/03, 4 O 266/03 H -), bleibt im Übrigen nicht hinter dem Prüfungsmaßstab zurück, der nunmehr von den Verwaltungsgerichten zugrunde gelegt wird, die den Verwaltungsrechtsweg in Streitigkeiten der hier vorliegenden Art für eröffnet erachten (vgl etwa VG Neustadt a. d. Weistrasse , Beschl. v. 19.10.2005 - 4 L 1715/05.NW -, VergabeR 2006, 78, wonach der Wettbewerber nur vor willkürlichem Vorgehen der öffentlichen Hand geschützt sei und auf die Einhaltung aller Einzelbestimmungen der Vergabeverordnungen kein Anspruch bestehe, weil eine dem § 97 Abs. 7 GWB vergleichbare Norm fehle und Verfassungsrecht nicht mehr verlange).".
- LG Frankfurt/Oder, 11.04.2008 - 11 O 100/08
Anspruch auf Fortsetzung eines Vergabeverfahrens oder auf Unterlassung eines …
Den Verweis der Verfügungsklägerin auf den Sekundärrechtsschutz hilft dieser kaum weiter, da ihr der Nachweis eines kausalen Schadens als Folge eines vergabewidrigen Verhaltens kaum je gelingen wird (vgl. LG Koblenz, Urt. vom 18.09.2003, 4 O 266/03).
- VG Düsseldorf, 30.03.2006 - 20 L 537/06 Rn. 13 vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Mai 2005 a.a.O.; LG Konstanz, Urteil vom 18. September 2003 - 4 O 266/03 H - JURIS m.w.N.
- LG Düsseldorf, 29.10.2008 - 14c O 264/08
Unterlassungsanspruch bei Unterschwellenvergabe?
Denn es bildet sich in der Rechtsprechung die Auffassung heraus, der sich die erkennende Kammer anschließt, dass Primärrechtsschutz nur dann in Betracht kommt, wenn der öffentliche Auftraggeber vorsätzlich rechtswidrig, sonst in unredlicher Absicht oder willkürlich, das heißt ohne sachlich rechtfertigenden Grund, Vergabevorschriften verletzt (so OLG Hamm, Urteil v. 12.02.2008, 4 U 190/07; LG Frankfurt/Oder, NZBau 2008, 208; OLG Stuttgart NZBau 2002, 395; LG Konstanz, Urteil vom 18.09.2003, 4 O 266/03; LG Bad Kreuznach NZBau 2007, 471). - VG Düsseldorf, 12.10.2005 - 20 L 1960/05
Erlass einer einstweiligen Anordnung auf Zulassung eines Angebotes zu einer …
Rn. 10 vgl. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25. Mai 2005 a.a.O.; LG Konstanz, Urteil vom 18. September 2003 - 4 O 266/03 H - JURIS m.w.N. - VG Trier, 12.08.2005 - 2 L 794/05
Vergabeentscheidung der Gemeinde; vorläufiger Rechtsschutz
Ob, vor welchem Gericht und mit welchem Prüfungsumfang in einem solchen Fall Primärrechtsschutz zu erlangen ist, wird streitig behandelt (vgl z.B. OVG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 25.05.2005 -7 B 10356/05=NZBau 2005, 411 m.w.N.=DVBl. 2005, 988 mit Anm. Schneider u. Häfner; VG Gelsenkirchen B.v. 15.10.2004 -12 L 2120/04-BeckRS 2005.27705; OLG Saarbrücken B.v. 29.04.2003 -5 Verg 4/02=NZBau 2003, 462; VGH Mannheim U.v. 29.06.1998 -1 S 1580/96=NVwZ-RR 1999, 264; LG Konstanz U.v. 18.09.2003 -4 O 266/03 - juris;… Immenga/Mestmäcker GWB, 3.A. 2001, § 102 Rz. 12).
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| LG Konstanz, 02.07.2003 - 4 O 266/03 |
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- LG Konstanz, 18.09.2003 - 4 O 266/03
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